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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hallo,
ich habe mir innerhalb der letzten 3 Monate eine neue Kamera und ein neues Objektiv gekauft. Jetzt möchte ich gerne bei ihnen die Fotoversicherung abschließen. Allerdings steht auf den Rechnungen keine Seriennummer drauf. Reicht es, wenn ich nur ein Foto der Seriennummer auf der Rechnung/aktuellen Zeitung mache oder muss ich alle Seiten und so fotografieren?
Gruß

Es reicht aus wenn Du zur Rechnung die Garantiekarte mit Serien Nr. einscannst, ansonsten brauchen wir die im Antrag näher beschriebene Fotodokumentation.

Der Thread hier ist ja schon recht lang...
Gibt es eine Möglichkeit, geliehene Ausrüstung für einen kurzen Zeitraum (Urlaub) mit zu versichern? Ob von privat geliehen oder gewerblich ist noch nicht entschieden...

Viele Grüße
Quincy

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, allerdings ist der Beitrag so günstig das Du eine Monatsversicherung kaum günstiger bekommen würdest.

Gruß
Sven
 
Zuletzt bearbeitet:
Es reicht aus wenn Du zur Rechnung die Garantiekarte mit Serien Nr. einspannst, ansonsten brauchen wir die im Antrag näher beschriebene Fotodokumentation.



Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, allerdings ist der Beitrag so günstig das Du eine Monatsversicherung kaum günstiger bekommen würdest.

Gruß
Sven

Es geht darum, im Rahmen eines bestehenden Vertrages die geliehenen Gegenstände kurzfristig mit zu versichern...

Viele Grüße
Quincy
 
Es geht darum, im Rahmen eines bestehenden Vertrages die geliehenen Gegenstände kurzfristig mit zu versichern...

Viele Grüße
Quincy

Für bei einem gewerblichen Verleiher geliehene Ausrüstungsgegenstände haben wir wir unsere KOSTENLOSE Mietgeräte-Klausel mit folgendem Wortlaut in
Bedingungen integriert:

---------
Klausel PF2010-003 – Mietgeräte
Für gemietete Fotoausrüstung gilt eine pauschale Versicherungssumme in Höhe von 5.000 €
 maximal aber 20% der Vertragsversicherungssumme, es gilt die Selbstbeteiligung des Hauptvertrages. Die Anmietung der Geräte muss durch Mietvertrag eines gewerblichen Vermieters/Händlers, der auf den Namen des Versicherungsnehmers ausgestellt ist, nachgewiesen werden.
---------

Gruß
Sven
 
Hallo liebe Forumler und Forumlerinen,

ich möchte mich heute für das in diesem Jahr entgegengebrachte Interesse und die konstruktive Kritik hier im Forum bedanken und wünsche euch allen

Weihnachtsbanner-1000pix.jpg


Gruß
Sven
 
Werden für neue Objektive auch Bildnachweise benötigt oder reichen Quittungen & Garantiekarten aus?

Für Ausrüstungsgegenstände die unter 3 Monate alt sind reicht eine Rechnung auf Namen des Versicherungsnehmers mit vom Händler eingetragener Serien Nr. aus, hilfsweise kann statt dem Händlereintrag der Serien Nr. auch der Garantieschein mit Serien Nr. zusätzlich zur Rechnung als Nachweis eingereicht werden.

Gruß
Sven
 
Hallo

Ich bin umgezogen - was muss ich einreichen, um meine neue Adresse mitzuteilen?
//EDIT: Ich hab eh einen neuen Gegenstand zu versichern/einzuschließen. Reicht es, wenn ich bei dem Änderungsantrag meine neue Adresse eintrage?
//EDIT2: Im Änderungsantrag steht ja sogar, dass man es unten eintragen kann :) Damit hat sich die Frage dann wohl erübrigt.
Trotzdem eine neue Frage: Ich hab hier einen Artikel, der wohl eine Seriennummer per Aufkleber auf dem Karton vom Händler bekommen hat und eine Seriennummer hat der eigentliche Artikel.
Vermutlich gebe ich nun am besten die Seriennummer des eigentlichen Artikels an, muss dann aber Fotos einreichen, weil es nicht mit der händlereigenen Seriennummer der Rechnung übereinstimmt, oder?

Viele Grüße
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Sven,

Wie verhält es sich in folgendem Fall.
Ich fahre mit dem Fahrrad auf der Straße (Radweg nicht vorhanden) und habe meine Kameraausrüstung im Rucksack auf dem Rücken. Ein Autofahrer/in nimmt mir die Vorfahrt und begeht Fahrerflucht. Ich falle zu Boden mit samt Ausrüstung auf dem Rücken und nimmt schaden.
Würde in diesem Fall die Fotoversicherung aufkommen?

Gruß,
Gordon
 
Hallo Sven,

Wie verhält es sich in folgendem Fall.
Ich fahre mit dem Fahrrad auf der Straße (Radweg nicht vorhanden) und habe meine Kameraausrüstung im Rucksack auf dem Rücken. Ein Autofahrer/in nimmt mir die Vorfahrt und begeht Fahrerflucht. Ich falle zu Boden mit samt Ausrüstung auf dem Rücken und nimmt schaden.
Würde in diesem Fall die Fotoversicherung aufkommen?

Gruß,
Gordon

Ja :)

Gruß
Sven
 
Hallo

Ich bin umgezogen - was muss ich einreichen, um meine neue Adresse mitzuteilen?
//EDIT: Ich hab eh einen neuen Gegenstand zu versichern/einzuschließen. Reicht es, wenn ich bei dem Änderungsantrag meine neue Adresse eintrage?
//EDIT2: Im Änderungsantrag steht ja sogar, dass man es unten eintragen kann :) Damit hat sich die Frage dann wohl erübrigt.
Trotzdem eine neue Frage: Ich hab hier einen Artikel, der wohl eine Seriennummer per Aufkleber auf dem Karton vom Händler bekommen hat und eine Seriennummer hat der eigentliche Artikel.
Vermutlich gebe ich nun am besten die Seriennummer des eigentlichen Artikels an, muss dann aber Fotos einreichen, weil es nicht mit der händlereigenen Seriennummer der Rechnung übereinstimmt, oder?

Viele Grüße

Hallo Cuco,

entschuldige das ich deine Frage übersehen habe. Im angesprochenen Fall musst Du natürlich die Serien Nr. angeben die auf dem Gerät steht. Fotos sind bei einer Abweichung von der Händlerrechnung notwendig.

Gruß
Sven
 
Hallo Leute!

Kann mir jemand sagen, wie viel ungefähr eine Versicherung für Fotoequipment im Gesamtwert von ca. 8000-9000€ kosten würde und gegen was wäre es versichert (Diebstahl, Verlust, Runterfallen etc.)?

Paar Kameras, Objektive, BG's, Blitze etc.

Danke!
 
Hallo!

Ich hab mir heut die 70D gekauft.
Nun könnt ich mir für meine nächste Reise folgende Szenarien vorstellen; ist die Kamera dabei versichert?


Die Kamera befindet sich in einer abgeschlossenen, aus robustem Stoff bestehenden Fahrradtasche.

Szenario 1:
Beim Radfahren stürze ich und die Kamera geht kaputt.

Szenario 2: Ich gehe in einen Supermarkt und lasse die Kamera in der abgeschlossenen Gepäckträgertasche, das Fahrrad ist ebenfalls abgeschlossen.
Nun komme ich wieder und stelle fest, dass
a) die Tasche aufgeschnitten ist und die Kamera fehlt
b) Das (robuste) Fahrraschloss aufgebrochen und das Fahrrad geklaut ist

Szenario 3: Ich balanciere über einen Fluss, gerate aus dem Gleichgewicht und die Kamera wird nass oder fällt ins Wasser

Szenario 4: Am Strand will ich nur einen kurzen Schnappschuss machen, hole die Kamera aus der Tasche und bevor ich den Gurt umlegen kann, entgleitet sie meinen Fingern und fällt ins Wasser

Szenario 5: Ich lass die Kamera in einem (abgeschlossenen) Zelt. Leider regnet es in Strömen, das Zelt lässt die Feuchtigkeit durch und zerstört die Kamera.

Und all das passiert im Ausland!
Ja, ich begebe mich an einen feuchten, ungemütlichen Ort :-D.
Vielen Dank schonmal auf die Antworten; Ja / Nein reicht :).

Viele Grüße!
 
Zuletzt bearbeitet:
1) Ja
2) Nein, da (grob?) fahrlässig
3) Kommt drauf an... Was heißt denn balancieren?
4) Ja
5) Ja

Alle Antworten unverbindlich. Offizielles gibt es vom Sven :)
 
Hallo!

Ich hab mir heut die 70D gekauft.
Nun könnt ich mir für meine nächste Reise folgende Szenarien vorstellen; ist die Kamera dabei versichert?


Die Kamera befindet sich in einer abgeschlossenen, aus robustem Stoff bestehenden Fahrradtasche.

Szenario 1:
Beim Radfahren stürze ich und die Kamera geht kaputt.

Szenario 2: Ich gehe in einen Supermarkt und lasse die Kamera in der abgeschlossenen Gepäckträgertasche, das Fahrrad ist ebenfalls abgeschlossen.
Nun komme ich wieder und stelle fest, dass
a) die Tasche aufgeschnitten ist und die Kamera fehlt
b) Das (robuste) Fahrraschloss aufgebrochen und das Fahrrad geklaut ist

Szenario 3: Ich balanciere über einen Fluss, gerate aus dem Gleichgewicht und die Kamera wird nass oder fällt ins Wasser

Szenario 4: Am Strand will ich nur einen kurzen Schnappschuss machen, hole die Kamera aus der Tasche und bevor ich den Gurt umlegen kann, entgleitet sie meinen Fingern und fällt ins Wasser

Szenario 5: Ich lass die Kamera in einem (abgeschlossenen) Zelt. Leider regnet es in Strömen, das Zelt lässt die Feuchtigkeit durch und zerstört die Kamera.

Und all das passiert im Ausland!
Ja, ich begebe mich an einen feuchten, ungemütlichen Ort :-D.
Vielen Dank schonmal auf die Antworten; Ja / Nein reicht :).

Viele Grüße!


1) Ja
2) Nein, da (grob?) fahrlässig
3) Kommt drauf an... Was heißt denn balancieren?
4) Ja
5) Ja

Alle Antworten unverbindlich. Offizielles gibt es vom Sven :)


Danke erstmal für die Antwort!
Aber warum grob fahrlässig? Im Auto kann ich's ja auch lassen.

Hallo,

Cucos Antworten sind soweit richtig.

Die grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahl aus der Satteltasche würde ich auch sehen,
eine Fahrradtasche bietet keinen ausreichenden Schutz vor Diebstahl.

Zum durchnässtem Zelt:
Wenn Du dich in einer Gegend befindest in der starke Regenfälle die Regel sind solltest Du die Kameraausrüstung zusätzlich in einer Wetterfesten Tasche/Rucksack/Box aufbewahren.

Bei weiteren Fragen kannst Du auch gerne unter 0251-789000 in unserem Büro anrufen.

Gruß
Sven
 
Hallo Leute!

Kann mir jemand sagen, wie viel ungefähr eine Versicherung für Fotoequipment im Gesamtwert von ca. 8000-9000€ kosten würde und gegen was wäre es versichert (Diebstahl, Verlust, Runterfallen etc.)?

Paar Kameras, Objektive, BG's, Blitze etc.

Danke!


Upps, deine Frage hätte ich beinahe übersehen !

Die Prämie kannst Du ganz einfach mit unserem Beitragsrechner berechnen, diesen findest Du unter:

http://www.fotoversicherung.com/fotoversicherung/praemienberechnung/

Gruß
Sven
 
Hallo,

bin gerade auf der Suche nach einer guten Versicherung und wühle mich so durch die Bedingungen der einzelnen Anbieter.

Hier habe ich folgendes auf der HP von Pöppings Fotografenversicherung gefunden:

Versicherungsschutz in PKW, Booten, Luftfahrzeugen und Campingwagen, ohne Summeneinschränkung auch während der Nachtzeit auch in einsehbaren Innenräumen


In den allgemeinen Versicherungsbedingungen steht jedoch:

§5
Versicherungsschutz in Fahrzeugen
1.
Versicherungsschutz gegen Diebstahl und Einbruchdiebstahl aus unbeaufsichtigten
Kraft‐, Luft‐, Wasser- und Campingfahrzeugen (auch Wohnwagen) besteht nur, solange sich die versicherten Sachen in einem fest umschlossenen und durch Verschluss gesicherten Innen- oder Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs befinden, die versicherten Sachen dürfen von aussen nicht ohne weiteres erkennbar sein (Abdeckung durch eine Decke oder ähnliches). In Cabrios besteht Versicherungsschutz nur im durch Verschluss gesicherten und von außen nicht einsehbaren Kofferraum des allseits verschlossenen Fahrzeugs.
2.
In der Zeit von 22 bis 6 Uhr beträgt die Selbstbeteiligung für die in Abs. 1 genannten Fälle 20%, mindestens aber die beantragte Selbstbeteiligung.…..

Was ist denn nun Fakt?
 
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