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In eigener Sache!
Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
Bitte hier weiterlesen ...
" Zitat:
Zitat von papagei2000
Aber bitte nicht mit grober Fahrlässigkeit verwechseln, z.B. wenn Du in einer belebten Kneipe den Rucksack in einer Ecke stehen lässt und dich wunderst das er hinterher nicht mehr da ist, dass ist nicht versichert
Wie verhält sich das zu:
Zitat:
Zitat von papagei2000
Versicherungsschutz auch in unbewachten Zelten
-> Ist das keine grobe Fahrlässigkeit? "
Das entscheidende an der Zeltklausel ist, dass das Zelt verschlossen sein mussDas führt eigentlich fast zwangsläufig zu der Frage, was denn gilt, wenn man in der Kneipe ein Zelt (natürlich mit dem Fotokram darin) aufgestellt hatte .
Kurze Frage zum Thema Reisen mit der Bahn.
Wenn ich im Zug mal Pinkeln gehe und mir dann meine Tasche geklaut wird (Kamera + LapTop). Die Sachen wäre in der Tasche verpackt und würden unter dem Sitz stehen. Wäre das dann Versichert?
Nunja, wenn Du die Fototasche unbewacht im Zug liegen lässt und weggehst würde ich das schon als grobe Fahrlässigkeit einstufen.
Gruß
Sven
Mhh. Wie soll man es den anders lösen? Den Rucksack immer mit nehmen ist ja keine Option.
Wenn man Zugklos kennt, versteht man deine Hemmungen, aber die ganze Zeit auf dem Klo beten, dass sich niemand um das allein gelassene, verängstigte Gepäck "kümmert" finde ich aber auch nicht die optimale Lösung. Ich habe meinen Rucksack dann lieber immer dabei.
Es reicht, wenn man wen vertrauensvoll Wirkenden bittet kurz drauf aufzupassen
hat mir mal wer erklärt
die Frage ist, ob das wirklich zutrifft?
Hallo,
eine Frage zum Nachweis des Eigentums.
Ich habe ein Objektiv gebraucht gekauft und keine Rechnung dazu. Nun kann ich es auf einer Tageszeitung fotografieren, wie auch auf der Internetseite der Versicherung angegeben.
Könnte ich auch einen Reparaturbericht vom Canon Service Willich einreichen als Nachweis? Dort steht ebenfalls mein Name drauf, das Objektiv, die Seriennummer und da steht vom Fachmann bestätigt, dass es (nun oder schon vorher) in Ordnung ist.
Wäre das ein ausreichender Nachweis?
Danke und Gruß,
Arts
Hallo Arts,
für Gegenstände die bei Einschluss in die Versicherung älter als 3 Monate sind
brauchen wir immer Fotos.
Gruß
Sven
Ich hab jetzt nicht den ganzen Thread gelesen, vielleicht hat sich ja schon was geändert, aber ihr wollt mir doch nicht allen ernstes erzählen, dass Ihr Sachen in einem Stoffzelt versichert, aber nicht Sachen, die in einem abgeschlossenen Metallkoffer an einem Motorrad untergebracht sind.
gruss georg.
Hallo,
ich hab eine Frage zu der Fotoversicherung:
Wie weise ich einen Ausschluss zB. eines Objektives aus einer bestehenden Fotoversicherung nach, wenn ich das Obektiv verkauft habe?
Reicht da ein Kontoauszug mit passendem Verwendungszweck (zB. Verkauf Canon 35 mm) oder muss ich dafür extra sowas wie einen Kaufvertrag mit dem Käufer abschliessen?
genau diese ganze hin und herfotografie war für mich der Kündigungsgrund.
Man stelle sich mal vor bei Abschluss einer Hausratsversicherung verlangt der Versicherer alle Gegenstände zu fotografieren... Bei einer Fotoausrüstung sind Änderungen häufig - man verkauft was rüstet um....da bist du ständig am "Nachweisen" drückt ein großes Vertrauen zum Kunden aus...
Hallo,
ich habe mir vor zwei Wochen meine erste Spiegelreflex gekauft und würde diese gerne bei Ihnen versichern lassen.
Ich stolpere gerade aber über den Punkt "Kleinteile versichern"...
Meine Kamera (Nikon D7000) inkl. Objektiv hat 1.299€ gekostet und dazu käme noch eine Tasche mit 39€. Damit würde ich mit 1.338€ also unter der Mindestbeitragssumme von 50€ liegen. Kann ich denn mein Zubehör (Speicherkarten, Ersatzakku, Filter) auch auf die Liste nehmen?
Die zusätzlich versicherten Kleinteile dürfen ja nur höchstens 10% der gesamten Versicherungssumme ausmachen (d.h. 133€) und da würde ich auf jeden Fall drüber liegen (~200€).
Heißt ich würde insgesamt schon mehr zahlen (da Mindestbeitragssumme) und hätte dann auch nicht alle Kleinteile mitversichert...
Schon einmal Danke für eine kurze Rückmeldung!
Hallo,
Eine kurze Frage, ich würde gerne nächste Woche mein Macbook bei Ihnen versichern lassen und anschliessend im Jänner 2014 meine 5DMK3 + Objektive dazunehmen. Wie läuft das dann mit der Neuberechnung des Versicherungsbeitrages? Weil ja zu 2 unterschiedlichen Terminen versichert wurde.
Vielen Dank,
mfg