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Fotoversicherung AKTION - Fragen und Antworten - Thread 2

Hi!

Eine Frage....:
Ich hab' mir ein Filterset gekauft; da es kein Standarddurchmesser ist, war das Filterset über 100€ teuer.
Fällt es - da ein Filter unter 100€ kostet - unter die Kleinteilklausel oder kann ich es als Set zur nächsten Hauptfälligkeit neu komplett versichern lassen?

grüße

Jochen
 
Hallo Sven,

auch ich interessiere mich für die Versicherung, habe aber auch nach ausgiebigsten lesen der beiden Threads noch Fragen:
1.) Ich habe eine ausgebaute bewohnbare, aber unbewohnte, Kellerwohnung (alszusätzlicher Kellerraum an unsere Wohnung angegliedert, allseits feste Wände, Wohnungstür mit Zylinderschloss, nicht einsehbar) als privaten Fotoraum in dem von uns bewohnten Mehrfamilenhaus. Ich gehe davon aus das hier die Zweitwohnungsklausel nicht greift oder?
2.) Wie sähe es hier mit der Abdeckung von Elementarschäden aus, im speziellen Überschwemmung, Kanalbruch, Wassereindringen von innen/aussen, etc...
3.) Kann mir fahrlässigkeit angekreidet werden wenn zB. mein auf dem Fussboden stehender Rechner unerwartet unter Wasser steht?
4.) Kann ich auch Netzwerkfestplatten mitversichern? Inwieweit sind diese gegen Defekte abgesichert? Diebstahl und herunterfallen, etc ist klar, Wäre auch ein Hardwaredefekt verursacht durch einen Virus oder überhitzung zB mit abgedeckt...?
5.) Meine zweijährige Tochter klettert auf einen Stuhl und wirft die Kamera vom Tisch runter? Fahrlässigkeit wenn die Kamera kurz unbeaufsichtigt auf dem Esstisch liegt?

Schon einmal vielen Dank, und ein tolles Lob (y)für die viele Arbeit die hier in den Threads steckt.

Alex aka SkyC

Hallo Alex,

ein zusätzlicher Kellerraum in deinem Wohnhaus gilt nicht als Zweitwohnung, wichtig ist halt das er nach Wohnungsstandard gesichert ist. Schäden durch einen Rohrbruch wären ebenfalls versichert, auch wenn die versicherten Sachen auf dem Boden stehen. Schäden durch Witterungseinflüsse sind allerdings ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgenommen. Stationäre PC´s oder Netzwerkplatten sind leider nicht über die Fotoversicherung versicherbar, dafür kannst Du bei uns aber eine gesonderte Elektronikversicherung abschließen. Für Schäden durch Viren gibt es auch gesonderte Versicherungen, sind aber recht teuer und für den Privatanwender daher meist nicht sinnvoll. Wenn ein Kleinkind die unbeaufsichtigte Kamera vom Tisch zieht wäre das auch versichert, allerdings solltest Du die Kamera deiner Tochter nicht zum spielen überlassen und dich wundern wenn Sie dann kaputt ist, dass wäre grob Fahrlässig :D;)


Hi!

Eine Frage....:
Ich hab' mir ein Filterset gekauft; da es kein Standarddurchmesser ist, war das Filterset über 100€ teuer.
Fällt es - da ein Filter unter 100€ kostet - unter die Kleinteilklausel oder kann ich es als Set zur nächsten Hauptfälligkeit neu komplett versichern lassen?

grüße

Jochen

Hallo Jochen,

wenn man die Filter auch einzeln kaufen kann und Sie einzelne unter 100 EUR kosten können diese kostenlos über die Kleinteileklausel versichert werden.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven
bitte um kurze Aufklärung.

D. h. ich kann zum Beispiel ein Canon EF 400 2.8 L USM (non IS) nicht versichern lassen weil es keine Ersatzteile mehr gibt?


Hallo,

solange vom Hersteller noch Ersatzteile für die Objektive geliefert werden, sind diese noch versicherbar, ab einem Alter von 10 Jahren benötigen wir einen aktuellen Inspektionsbericht.

Als Versicherungswert muß genauso wie bei allen anderen versicherten Gegenständen, solange der Zeitwert nicht unter 50% des seinerzeitigen
Neuwertes gerutscht ist, der Neuwert angegeben werden, ansonsten der Zeitwert wie er zur Zeit z.B. bei ebay gezahlt wird.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven
bitte um kurze Aufklärung.

D. h. ich kann zum Beispiel ein Canon EF 400 2.8 L USM (non IS) nicht versichern lassen weil es keine Ersatzteile mehr gibt?

Richtig, da jeder kleine Schaden mangels Ersatzteil, sofort ein Totalschaden bedeuten würde sind solche alten Gegenstände leider nicht mehr versicherbar.

Gruß
Sven
 
Ist der folgende Fall eigentlich auch versichert:

Ich bin z.B. im Zoo/Wildpark oder irgendwo in der Öffentlichkeit, stelle die Kamera (in Kameratasche befindlich) neben mich, bin vielleicht etwas unachtsam und sie wird entwendet?
 
Hallo Sven,

da ich derzeit eine Fotoversicherung suche, bräuchte ich ein paar Infos:

Wäre dieser Fall mitversichert?

Ich mache Fotos an einem Gewässer (See,Fluss), habe die Kamera auf einem Stativ befestigt.Das Stativ kippt mit Kamera ins Wasser. Wäre meine Ausrüstung in diesem Fall versichert oder könnte mir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden?

Dann noch eine kurze Verständnisfrage:

Bei der Geräteliste müssen alle Teile meiner zu versichernden Fotoausrüstung eingetragen werden oder fallen Kleinteile durch die Kleinteileklausel raus? Müssen zu allen Sachen (auch Kleinteile wie Filter,Funkauslöser) Rechnungen beigefügt werden?

Wie sieht es dann mit Sachen aus die per Amazon bestellt wurden ich aber die Rechnungen nicht mehr habe? Würde ein Ausdruck der Bestellung aus meinem Amazonkonto reichen indem ersichtlich ist, dass ich diese Sachen dort erworben habe? Ich frage nur, da in diesen "Nachweisen" ausdrücklich drin steht, dass diese nicht als Rechnung gelten.

Was müsste ich alles bei einem Diebstahl im In- und Ausland beachten?Welche Nachweise sind hier wichtig? Anzeigeschreiben der Polizei?Fotos der gestohlenen Gegenstände? Was MUSS dort drin stehen damit ich Anspruch auf die Versicherungsleistung hätte?

Gruß André
 
Ist der folgende Fall eigentlich auch versichert:

Ich bin z.B. im Zoo/Wildpark oder irgendwo in der Öffentlichkeit, stelle die Kamera (in Kameratasche befindlich) neben mich, bin vielleicht etwas unachtsam und sie wird entwendet?

Hallo,

bitte entschuldige die späte Antwort, ich hatte deine Frage übersehen. Wenn Du in einer großen Menschenmenge bis solltest Du die Kameratasche nicht aus der Hand legen, zumindest einen Fuß in die Trageschlaufe stellen.



Hallo Sven,

da ich derzeit eine Fotoversicherung suche, bräuchte ich ein paar Infos:

Wäre dieser Fall mitversichert?

Ich mache Fotos an einem Gewässer (See,Fluss), habe die Kamera auf einem Stativ befestigt.Das Stativ kippt mit Kamera ins Wasser. Wäre meine Ausrüstung in diesem Fall versichert oder könnte mir grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden?

Dann noch eine kurze Verständnisfrage:

Bei der Geräteliste müssen alle Teile meiner zu versichernden Fotoausrüstung eingetragen werden oder fallen Kleinteile durch die Kleinteileklausel raus? Müssen zu allen Sachen (auch Kleinteile wie Filter,Funkauslöser) Rechnungen beigefügt werden?

Wie sieht es dann mit Sachen aus die per Amazon bestellt wurden ich aber die Rechnungen nicht mehr habe? Würde ein Ausdruck der Bestellung aus meinem Amazonkonto reichen indem ersichtlich ist, dass ich diese Sachen dort erworben habe? Ich frage nur, da in diesen "Nachweisen" ausdrücklich drin steht, dass diese nicht als Rechnung gelten.

Was müsste ich alles bei einem Diebstahl im In- und Ausland beachten?Welche Nachweise sind hier wichtig? Anzeigeschreiben der Polizei?Fotos der gestohlenen Gegenstände? Was MUSS dort drin stehen damit ich Anspruch auf die Versicherungsleistung hätte?

Gruß André

Hallo André,

in dem von Dir geschilderten Fall würde Versicherungsschutz bestehen, grobe Fahrlässigkeit könnte der Versicherer evtl. einwenden wenn Du das Stativ in die Brandung stellst und dich wunderst das auch mal ne höhere Welle kommt. :)

ZU deiner 2. Frage steht folgendes direkt über der Geräteliste im Antrag, das sollte die Frage klären :) :

-----
Liste der versicherten Gegenstände
Kleinteile, die über die Kleinteileklausel kostenlos mitversichert werden sollen, dürfen hier nicht aufgeführt werden. Der Besitz muss im Schadenfall durch entsprechende Rechnungen nachgewiesen werden. Als Kleinteile gelten kleine Ausrüstungsgegenstände wie Speicherkarten, Akkus & Filter mit einem Einzelwert von unter 100 € und einem Gesamtwert von maximal 10% der Versicherungssumme,
höchstens 500 €. Größere Gegenstände wie z.B. Batteriegriffe, Taschen und Stative gelten unabhängig vom Wert NICHT als Kleinteil !
-----

Wenn Du keine ordnungsgemäßen Rechnungen hast gilt der Text unter der Geräteliste im Antrag:

--------
Bitte fügen Sie für alle versicherten Gegenstände Besitznachweise / Zustandsnachweise in Form von Rechnungen, die auf Ihren Namen ausgestellt sind, mit vom Händler eingetragener Serien Nr. oder soweit Ihnen diese nicht vorliegen bzw. die zu versichernden Gegenstände älter als 3 Monate sind, Fotos von allen Seiten ohne Deckel im eingeschalteten Zustand (soweit sich die Gegenstände einschalten lassen) mit erkennbarer Serien Nr. auf aktueller Tageszeitung bei. Die Fotos lassen Sie uns bitte in digitaler Form mit beinhalteten EXIF-Daten per Mail oder Datenträger zukommen. Falls Ihnen dies nicht sofort möglich ist, können Sie uns die Nachweise auch zu einem späteren Zeitpunkt nachreichen, zur Schadenabwicklung müssen diese Unterlagen jedoch vorliegen !
--------

In der Polizeilichen Anzeige müßen alle gestohlenen Gegenstände einzen mit Serien Nr. aufgeführt sein. Ebenso muß die Umstände der Tat genau beschrieben sein.

Bei weiteren Fragen kannst Du uns wegen der sicherlich entstehenden Rückfragen am besten einmal unter 0251-789000 in unserem Büro anrufen.

Gruß
Sven
 
Hallo Sven,

ich müsste einen Änderungsantrag stellen. Bei mir ist einiges neues dazu gekommen und 1 Objektiv wurde verkauft.
Frage 1: Muss ich für zusätzliche Sachen und für das entfernen jeweils einen eigenen Antrag stellen oder kann man das auch in einem abbilden?
Frage 2: Wie kann ich gültig nachweisen, dass ich das Objektiv verkauft habe, wenn ich es hier im Forum verkauft habe? Kontoauszug / PM ?

Grüße und vielen Dank im Voraus!
 
Frage 1 ziehe ich zurück, dafür habe ich den Antrag "Änderungsantrag FV Gesamtliste " auf deiner Homepage gefunden.
Frage 2 hat sich nun auch erledigt, habe einen Betrag gefunden, in dem du schreibst, dass der Kontoauszug reicht.

--> Änderungsantrag ist raus. Danke!
 
Zuletzt bearbeitet:
Kann ein Teil, das bisher versichert war, aus der Versicherung ausgeschlossen werden, auch wenn ich das Teil nicht verkaufe?

Beispiel:
Ein Objektiv, das bisher versichert ist, wird in Zukunft nur noch zuhause eingesetzt oder steht nur noch in der Vitrine. Deshalb ist eine Versicherung für dieses Objektiv nicht mehr notwendig.
 
Kann ein Teil, das bisher versichert war, aus der Versicherung ausgeschlossen werden, auch wenn ich das Teil nicht verkaufe?

Beispiel:
Ein Objektiv, das bisher versichert ist, wird in Zukunft nur noch zuhause eingesetzt oder steht nur noch in der Vitrine. Deshalb ist eine Versicherung für dieses Objektiv nicht mehr notwendig.


@JohnnyB: Ja, das ist jeweils zur Hauptfaelligkeit moeglich.

Das stimmt :)

Gruß
Sven
 
Hallo,

ich habe einen Teil meiner versicherten Ausrüstung verkauft und durch neue Sachen ersetzt.
Die neuen Sachen kann ich einfach über den Änderungsantrag hinzufügen, oder?
Wie ist das mit den verkauften Sachen? Ich habe die Anfang des Jahres privat verkauft und daher keinen Nachweis etc.
Kann ich die trotzdem einfach aus der Versicherung ausschließen?
Die Hauptfälligkeit ist zum 1.3.
Wenn ich die Sachen jetzt ausschließe, wird der Teil der Versicherungssumme dann verrechnet, oder zahle ich das nächste Jahr über Versicherung für Sachen, die ich nicht mehr besitze?

Danke schon mal für die Infos.

Beste Grüße
Robert
 
Hallo,

ich habe bei der Durchsicht meiner Unterlagen bemerkt, dass ich zwei bereits verkauft Objektive noch nicht aus der Versicherung genommen habe. Jetzt ergeben sich dabei aber folgende Probleme:

1. Das eine Objektiv habe ich hier im Forum verkauft, aber leider keine Kaufbestätigung erhalten. Reichen der PayPal-Auszug, dass das Geld eingegangen ist und der Paketschein aus, um den Verkauf zu beweisen?

2. Das zweite Objektiv habe ich bei der Aufnahme in die Versicherung fälschlicherweise als Tamron angegeben, obwohl es ein Sigma ist.
In der Kaufbestätigung, die mir die Käuferin geschrieben hat, ist natürlich jetzt von einem Sigma die Rede. Bezeichnung und Seriennummer stimmen aber überein.
Auf den bei der Aufnahme in die Versicherung eingereichten Fotos ist das Objektiv auch klar als Sigma (inkl. Seriennummer) zu erkennen. Nur in der Liste steht es leider als Tamron.
Stellt das ein großes Problem dar, wenn ich das Objektiv nun außerhalb der Hauptfälligkeit aus der Versicherung nehmen will?

Schon jetzt vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen!

Tobias
 
Moin,

sendet uns zum Ein- oder Ausschluss einfach den unter

http://www.fotoversicherung.com/downloads/

downloadbaren Änderungsantrag zu. Wenn gleichzeitig etwa gleichwertige oder höherwertige Gegenstände eingeschlossen werden, benötigen wir keinen VK-Nachweis. Ansonsten reicht ein Kaufvertrag, eine e-Bay oder Paypalabrechnung
bzw. Geldeingang auf eurem Konto mit entsprechendem Verwendungszweck.

Zur Hauptfälligkeit könnt Ihr Gegenstände auch ohne jeglichen Nachweis ausschließen.

Gruß
Sven
 
Hallo,

was muss ich im Ausland vor Ort machen, wenn ich dort meiner Fotoausrüstung beraubt werde oder sie mir entwendet wird?

Mal vorausgesetzt der Fall wäre versichert. Also es wäre entweder wirklich Raub oder Diebstahl aus abgeschlossener Lodge, abgeschlossenem Mietwagen etc.. Was für Nachweise muss ich erbringen? Ist eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erforderlich? Welche Informationen müssen dort festgehalten werden (Seriennummern)?
Wie viel Zeit und welche Entfernung darf zwischen dem Ort bzw. dem Zeitpunkt des Diebstahls/Raubs zum Ort bzw. dem Zeitpunkt einer nötigen Anzeige aufkommen?

Wir werden eine Selbstfahrerreise durch Südafrika machen. Dabei müssen wir teilweise auch für Inlandsflüge bestimmte Zeitpunkte fest wahrnehmen. Kann gut sein, dass wir uns dann nicht direkt nach eventuellem Diebstahl/Raub die Zeit nehmen können, um eine Anzeige zu erstatten.
Außerdem weiß ich nicht, ob ich überall Anzeige erstellen kann. Wenn wir mitten im Nirgendwo beklaut würden und erst 200 km später in der nächsten Stadt Anzeige erstellen können... Spielt das eine Rolle?

Oder ist gar keine Anzeige notwendig für den Versicherungsschutz?

Danke und viele Grüße

Tobias
 
Ganz kurz:
Wieso kann man auf fotoversicherung.com nicht mehr zugreifen?
Kommt Forbidden, You don't have permission to access / on this server.
 
Ganz kurz:
Wieso kann man auf fotoversicherung.com nicht mehr zugreifen?
Kommt Forbidden, You don't have permission to access / on this server.

Kann es sein das deine IP auf einer Internationalen Blacklist steht oder Du die IP-Übertragung irgendwie manipuliert hast ? Zum Schutz vor Hackerangriffen ist unsere Seite mit verschiedenen Sicherheitsmechanismen ausgestattet und die von Dir genannte Fehlermeldung lässt darauf schließen das mit deiner IP irgendetwas nicht stimmt.


Hallo,

was muss ich im Ausland vor Ort machen, wenn ich dort meiner Fotoausrüstung beraubt werde oder sie mir entwendet wird?

Mal vorausgesetzt der Fall wäre versichert. Also es wäre entweder wirklich Raub oder Diebstahl aus abgeschlossener Lodge, abgeschlossenem Mietwagen etc.. Was für Nachweise muss ich erbringen? Ist eine Anzeige bei der örtlichen Polizei erforderlich? Welche Informationen müssen dort festgehalten werden (Seriennummern)?
Wie viel Zeit und welche Entfernung darf zwischen dem Ort bzw. dem Zeitpunkt des Diebstahls/Raubs zum Ort bzw. dem Zeitpunkt einer nötigen Anzeige aufkommen?

Wir werden eine Selbstfahrerreise durch Südafrika machen. Dabei müssen wir teilweise auch für Inlandsflüge bestimmte Zeitpunkte fest wahrnehmen. Kann gut sein, dass wir uns dann nicht direkt nach eventuellem Diebstahl/Raub die Zeit nehmen können, um eine Anzeige zu erstatten.
Außerdem weiß ich nicht, ob ich überall Anzeige erstellen kann. Wenn wir mitten im Nirgendwo beklaut würden und erst 200 km später in der nächsten Stadt Anzeige erstellen können... Spielt das eine Rolle?

Oder ist gar keine Anzeige notwendig für den Versicherungsschutz?

Danke und viele Grüße

Tobias

Hallo Tobias,

bei einer kriminellen Handlung musst Du auch im Ausland umgehend eine polizeiliche Meldung machen bei der Du die Serien Nr. aller gestohlenen Gegenstände angeben musst, dies musst Du Dir schriftlich bestätigen lassen.

Umgehend heisst, so schnell wie es Dir möglich ist, wenn Du also irgendwo in der Savanne bist, reicht die Meldung sobald Du einen Ort mit Polizeistation erreichst.

Gruß
Sven
 
Kann es sein das deine IP auf einer Internationalen Blacklist steht oder Du die IP-Übertragung irgendwie manipuliert hast ? Zum Schutz vor Hackerangriffen ist unsere Seite mit verschiedenen Sicherheitsmechanismen ausgestattet und die von Dir genannte Fehlermeldung lässt darauf schließen das mit deiner IP irgendetwas nicht stimmt.

Also tatsächlich lässt sich die Seite über einen Proxy öffnen, aber soweit ich weiß stehe ich auf keiner Blacklist und manipuliert habe ich auch nichts :O
 
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