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Ersatzteilversorgung für Konica-Minolta...

*Horst*

Themenersteller
Wenn ich eine KoMi-Kamera hätte, würde ich mir jetzt Gedanken um die Zukunft machen. Hier mal eine Info aus einem Nachbarforum:

Bei einem User ist eine Minolta 7D vor 3 Monaten plötzlich ausgefallen. Er ist zum Händler gegangen, bei dem er die Kamera noch für fast 1.000,- Euro gekauft hatte, um sie zur Garantie-Reparatur abgegeben.

Jetzt, fast 3 Monate (!!!) später, haben sie sich wieder bei Ihm gemeldet: Das Ersatzteil für den Auslöser sei nicht mehr lieferbar und sie würden ihm dafür 80 % seines damaligen Kaufpreises wieder erstatten.

Zu Schluß gab es aber denn 100% vom Kaufpreis zurück...
 
Aber mal ehrlich: das ist doch ein Scherz, oder?

Paßt natürlich in das Bild der kundenfeindlichen und ausschließlich auf Neukunden ausgerichteten Politik, die man vom Namen "Sony" gewöhnt ist.
 
Ist leider momentan ganz mies.
Auf die Reparatur meines 70-200/2.8 G APO SSM (D), Neupreis 2000?, AF defekt, 6 Monate alt, hab ich drei Monate gewartet.:wall:
Allerdings ist Sony scheinbar recht kulant, viele haben einen Scheck über den Neuwert erhalten bzw eine A100 als Austauschgerät für eine D5D.
Nur hilft mir das als D7D-Besitzer wenig.
 
Aber mal ehrlich: das ist doch ein Scherz, oder?

Paßt natürlich in das Bild der kundenfeindlichen und ausschließlich auf Neukunden ausgerichteten Politik, die man vom Namen "Sony" gewöhnt ist.
Ein Scherz? Leider nein!
Scheinbar versucht Sony möglichst viele Minoltas aus dem Verkehr zu ziehen. Hängt vielleicht auch mit dem Serienfehler Error58 zusammen.
 
Am Ende bleiben nur zwei Möglichkeiten:

Entweder hat man Glück und bleibt vor Error 58 verschont, oder es erwischt einen erst dann, wenn man genug Kohle hat und es einen würdigen Nachfolger für die 7D gibt.
Ich bin ja mal gespannt, wann der 7D Nachfolger kommt.
 
Am Ende bleiben nur zwei Möglichkeiten:

Entweder hat man Glück und bleibt vor Error 58 verschont, oder es erwischt einen erst dann, wenn man genug Kohle hat und es einen würdigen Nachfolger für die 7D gibt.
Ich bin ja mal gespannt, wann der 7D Nachfolger kommt.
Die Hoffnung auf einen D7D-Nachfolger ist das einzige was mich momentan davon abhält meine Objektive zu verkaufen und mit dem Thema Minolta abzuschließen. Zumal ja das Zweitsystem bei mir voll einsatzbereit ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Frage ist wie das Ganze rechtlich nach Ablauf der Garantie bzw.
Gewährleistung aussieht. Hat man als Kunde überhaupt Anspruch für einen
definierten Zeitraum auf Ersatzteile ? Bzw. was hat man für Möglichkeiten
wenn die Firma kurz nach Ablauf der Garantie sagt, es gibt diesen Ersatzteil
nicht mehr ? Vielleicht sollten wir uns alle schon auf eine Sammelklage vorbereiten.
 
Die Frage ist wie das Ganze rechtlich nach Ablauf der Garantie bzw.
Gewährleistung aussieht. Hat man als Kunde überhaupt Anspruch für einen
definierten Zeitraum auf Ersatzteile ? Bzw. was hat man für Möglichkeiten
wenn die Firma kurz nach Ablauf der Garantie sagt, es gibt diesen Ersatzteil
nicht mehr ? Vielleicht sollten wir uns alle schon auf eine Sammelklage vorbereiten.
Zur Klage wird es Sony sicher nicht kommen lassen. Da gibts eher Scheckbuch-Diplomatie.
 
hallo @Dynax,
wenn die digitalen alle ihren Geist aufgäben und es von Sony keine neuen gäbe, kann man natürlich analog weiter machen.
Die Preise fürs Equipment würden dann aber in den Keller rauschen (siehe Preise März, leider hatte ich da noch nicht den Mut, mich richtig einzudecken).
Ich hoffe, Du bleibst dem System noch lange treu (eine parallele D200 ist ja erlaubt :) ). Wer sollte mir denn sonst in Zukunft Kauftipps für gute Objektive gebe?
Gruß
Georg
 
was bedeutet : error 58 und wie wirkt er sich aus ??? .

Habe schon zum zweiten Mal mit der D5 ( noch in der Garantiezeit )Ärger mit dem Objektivanschluß : Objektiv dreht sich nicht mehr und ich muß erst es erstmal entfernen , neu einsetzen und dann geht es wieder ( kurze Zeit ). Auch bei der 7D wurde schon auf Garantie die Elektronik gerichtet. Hatte früher nie soviel Ärger wie jetzt .
Wohin muß man die Kamera jetzt schicken ???
Grüße A.K.B.
 
Die Frage ist wie das Ganze rechtlich nach Ablauf der Garantie bzw.
Gewährleistung aussieht. Hat man als Kunde überhaupt Anspruch für einen
definierten Zeitraum auf Ersatzteile ? Bzw. was hat man für Möglichkeiten
wenn die Firma kurz nach Ablauf der Garantie sagt, es gibt diesen Ersatzteil
nicht mehr ? Vielleicht sollten wir uns alle schon auf eine Sammelklage vorbereiten.

Sammelklagen gibts in Deutschland maximal im Fernsehen.

Im Übrigen finde ich das Verhalten von Sony durchaus kulant. Sie könnten sicher auch Ersatzteile für eine Kamera die sie selbst nie hergestellt haben extra fertigen lassen, aber kann man das unbedingt erwarten? Wenns sie stattdessen einen Scheck über den vollen Kaufpreis anbieten ist das aus meiner Sicht durchaus fair.

Backbone
 
wenn die digitalen alle ihren Geist aufgäben und es von Sony keine neuen gäbe, kann man natürlich analog weiter machen.
Analog mach ich ja auch weiter.:D

Ich hoffe, Du bleibst dem System noch lange treu (eine parallele D200 ist ja erlaubt ). Wer sollte mir denn sonst in Zukunft Kauftipps für gute Objektive gebe?
Danke für die Blumen.

was bedeutet : error 58 und wie wirkt er sich aus ??? .
Hier
mal was zum Error 58.

Wäre die beste Lösung gewesen !
Solange ich mir keine :ugly: Cannot:ugly: kaufen muß!:evil:
 
Die Frage ist wie das Ganze rechtlich nach Ablauf der Garantie bzw.
Gewährleistung aussieht. Hat man als Kunde überhaupt Anspruch für einen
definierten Zeitraum auf Ersatzteile ?

Nein. Mit Ablauf der Garantiezeit enden alle Ansprüche an den Hersteller.

Sie könnten sicher auch Ersatzteile für eine Kamera die sie selbst nie hergestellt haben extra fertigen lassen, aber kann man das unbedingt erwarten?

Eigentlich schon. Sony hat offiziell den Kundendienst für Minolta übernommen, da zieht das Argument "Die ist nicht von uns." eher nicht. Allerdings hat sich Minolta bezüglich Reparierbarkeit von älteren Kameras früher auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Wenns sie stattdessen einen Scheck über den vollen Kaufpreis anbieten ist das aus meiner Sicht durchaus fair.

Bei Garantiefällen ist das Pflicht. Vom vollen Kaufpreis war hier eigentlich auch nicht die Rede, nur von 80%.
 
Bei Garantiefällen ist das Pflicht. Vom vollen Kaufpreis war hier eigentlich auch nicht die Rede, nur von 80%.(Zitat: Der Junge mit der Nikon)

1. Ich galube diese Aussage stimmt so nicht 100%. Es kommt immer auf die Dauer des Gebrauchs und den Zustand an. Wenn du nicht gerade Rudi Rastlos der fliegende Reporter der Lokalzeitung bist, kann eine 1/2 jährige Gebrauchsdauer mit mehr als 10.000 Auslösungen, schon als wertmindernd gelten. So gesehen könnte 80% durchaus angemessen sein.

2. Der Hersteller kann durchaus behaupten, dass eine Reparatur in angemessener Zeit und zu angemessenen Kosten für ihn nicht möglich und tragbar ist, und er deshalb eine andere Abgeltung seiner Garantiepflicht wählt. Das sieht das Gesetz so vor.

3. Einen Anspruch auf Weiterproduktion von Ersatzteilen besteht trotz Zusage, die Garantieleistungen abzuwickeln, m. E. für Sony nicht. Es wird lediglich mit den von Minolta übergebenen Restbeständen weitergearbeitet. Solche Zusagen gibt es oft, allerdings meist von sogenannten Auffanggesellschaften bei Insolvenzen, die solange bestehen wie es Teile gibt oder Garantieansprüche bestehen.

4. Interessant wäre die Frage, was mit den Kameras passiert, die nach der Übernahme von Sony zum März 2006 noch als Neuware verkauft wurden, wenn
Sony im März 2007 erklärt, dass sie keine weiteren Garantieleistungen mehr übernehmen, da das Jahr Übernahme und deshalb auch die Garantiezusage vorbei wäre? Rechtlich haben sie Minolta nicht übernommen (Fusioniert), sondern sich lediglich die Rechte am Bajonett und eventuell der entsprechenden Patente gesichert?
 
Allerdings hat sich Minolta bezüglich Reparierbarkeit von älteren Kameras früher auch nicht gerade mit Ruhm bekleckert.

Wann soll das gewesen sein?:confused:
Meine D9 wurde noch im November 2005 in Bremen kostenlos auf SSM umgerüstet obwohl sie bereits 5 Jahre auf dem Buckel hatte.
 
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