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EOS 40 D und ISO 50 - Die Antwort

Ich hab den Thread mit großem Interesse und viel Vergnügen gelesen. Besonders amüsant fand ich die Aussagen einiger, die meinten, das es doch bekannt sei, das die 40D kein ISO 50 könne und man deswegen kein Fass aufmachen solle. Ich seh das eher so wie Nudelsoße. Auf der Verpackung wird eine Eigenschaft versprochen, die das Produkt nicht hat und der Hersteller sagt in der ersten Antwort " Nö, is nich". Wäre mir auch zu wenig gewesen.
Und Aussagen wie du kannst doch einfach unterbelichten...... dann hast du ISO 50...............hmm das ist so wie " fahr mit dem 120 PS Auto doch einfach bergab....dann bist so genauso schnell wie mit dem 150 PS Auto."
Und "Du belästigst den Support". Ich bin jetzt seit 30 Jahren im Kundendienst tätig, und da habe ich gelernt, das es keine dummen Kundenfragen gibt. Und wer sich als Supporter von Kundenfragen belästigt fühlt, der/die ist im falschen Job. Der Support ist ein mindenstens so wichtiges Aushängeschild eines Unternehmens wie das Produkt selbst.

Slade
 
Wäre ich der Mitarbeiter gewesen, hätte ich auf die Canon Seite hingewiesen.
Da steht diesbezüglich alles drinnen.

Ich bin froh, daß Du nicht Mitarbeiter bist. Denn das ist nicht nur unhöflich, sondern auch alles andere als kundenorientiert. Du sollst den Kunden unterstützen und ihm nicht mit Verweis auf eine Webseite recht deutlich sagen "schau selbst nach, Du Idiot".
 
Und "Du belästigst den Support". Ich bin jetzt seit 30 Jahren im Kundendienst tätig, und da habe ich gelernt, das es keine dummen Kundenfragen gibt.

Also da bin ich der Meinung, daß es die doch gibt. :lol: Ich denke der Unterschied ist nur der, wie man mit diese Art Anfragen umgeht. Denn Deiner Aussage "Aushängeschild" stimme ich voll und ganz zu. Leider wissen das in D die wenigsten Firmen...
 
Also da bin ich der Meinung, daß es die doch gibt. :lol: Ich denke der Unterschied ist nur der, wie man mit diese Art Anfragen umgeht. Denn Deiner Aussage "Aushängeschild" stimme ich voll und ganz zu. Leider wissen das in D die wenigsten Firmen...

Klar gibt es Fragen, die auf erfahrene Mitarbeiter dumm oder lächerlich wirken. Aber ernst nehmen MUSS man sie trotzdem. Support sollte dem halt helfen und keine Kundenabwehrkanone sein. Was aber leider immer häufiger der Fall ist

Slade
 
Danke an alle die es so sehen wie ich! nur was soll ich machen soll ich jetzt nochmal canon schreiben das ich nen preisnachlass oder nen L objektiv will?^^
 
Ich vermute, daß Du zur Antwort bekommst, daß die Beschriftung auf dem Karton nicht die Vertragsgrundlage ist. Das müßte dann ein Gericht prüfen und entscheiden. Ob man das will bei eher bescheidenen Erfolgsaussichten?. Frag doch mal eine Anwalt, due hast doch rechtschutz, sagtest Du.
Oder Du schreibst einen weiteren netten Brief an Canon, vielleicht sogar auf Papier, bedankst Dich für die freundliche Antwort, äußerst Deine Entäuschung über die fehlende Funktion und fragts, ob Sie Dir mit einer Wiedergutmachung entgegen kommen.
Ich vermute, daß bei einem Rechtsstreit nichts herauskommen würde für Dich (in Deutschland), da Du die Kamera nach feststellen der nicht vorhandenen Funktion hättest zurückgeben können.
Das ändert aber nichts an meiner Grundhaltung zu dem Problem wie ich sie weiter oben geäußert habe.
 
Lass mal gut sein. Das Thema ist durch. Ob Canon eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten anbietet, das ist Kulanz in dem Fall und da müssen sie schon selbst damit kommen.

Jetzt noch ne Mail zu schreiben wäre dann zuviel des Guten.
Außer, dass du die Mail die du zuletzt bekommen hast, beantwortest und ihnen noch ein wenig Honig ums Maul schmierst mit einem gaanz dezenten Hinweis auf eine "Entschädigung", aber das müsste gaaaanz dezent sein. Müsste ich mir überlegen, wie man das formuliert.

Auf jeden Fall muss man sagen, es gibt Firmen die sind absolut unter aller Sau, was Support angeht.. da ist das ja alles noch vorbildlich..



...


Grias di, Jeppe,

mei des is guad, dass ihr dene sauber die Haxen langziehts wo des verbrochen ham..

Jetzt hob i an rechten Stress ghabt mit dem ganzen Gschmarre, meinst net a, dass a Kaschdn Bier guad wär um wieda für Gmüadlichkeit zum Sorgen?

In freidiga Erwardung,

Prost,

dei Nudel mit Soß
 
Denke auch es kommt etwas blöd jetzt nochmal an canon zu schreiben. Alles in allem bin ich mit der Entschuldigung schon zufrieden! Canon würde eh keine großen geschenke machen^^ Fande diesen Thread trotzdem toll! Viele verschiedene meinungen und interessantes argumentiere :) Danke euch!
 
Ich hab den Thread mit großem Interesse und viel Vergnügen gelesen. Besonders amüsant fand ich die Aussagen einiger, die meinten, das es doch bekannt sei, das die 40D kein ISO 50 könne und man deswegen kein Fass aufmachen solle. Ich seh das eher so wie Nudelsoße. Auf der Verpackung wird eine Eigenschaft versprochen, die das Produkt nicht hat und der Hersteller sagt in der ersten Antwort " Nö, is nich". Wäre mir auch zu wenig gewesen.
Und Aussagen wie du kannst doch einfach unterbelichten...... dann hast du ISO 50...............hmm das ist so wie " fahr mit dem 120 PS Auto doch einfach bergab....dann bist so genauso schnell wie mit dem 150 PS Auto."
Und "Du belästigst den Support". Ich bin jetzt seit 30 Jahren im Kundendienst tätig, und da habe ich gelernt, das es keine dummen Kundenfragen gibt. Und wer sich als Supporter von Kundenfragen belästigt fühlt, der/die ist im falschen Job. Der Support ist ein mindenstens so wichtiges Aushängeschild eines Unternehmens wie das Produkt selbst.

Slade
:top:

Danke an alle die es so sehen wie ich! nur was soll ich machen soll ich jetzt nochmal canon schreiben das ich nen preisnachlass oder nen L objektiv will?^^
Naja, die letzte Antwort war doch vollkommen okay - damit sollte der Briefwechsel beendet sein :)
 
Mal ein krasser vergleich stell dir vor du kaufst ein auto wo auf dem verkaufsschlid steht es hätte 150 ps und in wirklichkeit erfährst du dannach das es nur 130 ps hat. du würdest es auch nicht gut finden oder? mir geht es hier nicht drum iwas zeigen zu wollen. ich finde es nur nicht ok das canon anscheinend keine große aufmerksamkeit auf "nur" die verpackung legt.

Hallo Leute,
ich kann beim besten Willen nicht nachvollziehen warum man so einen Aufriß wegen einer fehlerhaften Beschriftung der Umverpackung macht. Wo Menschen ihre Finger drin haben wird es immer Fehler geben, und das ist auch gut so. Fehler dieser Art nimmt man zur Kenntnis und gut ist es.

Nix für ungut
LG Uli
 
Mal eine Frage:
Beim Kauf hast Du wirklich nicht gewusst, dass sie ISO 50 nicht kann? Und die Verpackung hat Dich zu einem Fehlkauf geleitet?
Wie war das wirklich?
 
Ich vermute, daß Du zur Antwort bekommst, daß die Beschriftung auf dem Karton nicht die Vertragsgrundlage ist. Das müßte dann ein Gericht prüfen und entscheiden. Ob man das will bei eher bescheidenen Erfolgsaussichten?. Frag doch mal eine Anwalt, due hast doch rechtschutz, sagtest Du.

Er kann innerhalb einer bestimmten Frist (ka wie lange) ohne Probleme die Kamera zurückgeben und sich auf den Irreführenden Hinweis beziehen. Er wird sicherlich das Geld komplett zurückerstattet bekommen. Für den Fehldruck kann der Käufer nix, er muss sich darauf verlassen können dass er sehen kann was er kauft. Falschangaben auf egal welchen Produkten sind generell unzulässig.
 
Er kann innerhalb einer bestimmten Frist (ka wie lange) ohne Probleme die Kamera zurückgeben und sich auf den Irreführenden Hinweis beziehen. Er wird sicherlich das Geld komplett zurückerstattet bekommen. Für den Fehldruck kann der Käufer nix, er muss sich darauf verlassen können dass er sehen kann was er kauft. Falschangaben auf egal welchen Produkten sind generell unzulässig.
Gilt das auch für Verpackungen? Welche Regeln gelten eigentlich für Verpackungen? Darf ein Händler eine Kamera im Karton eines z. B. Staubsaugers an den Kunden senden? Darf der Kunde dann darauf bestehen, dass ihm ein Staubsager zugesendet wird?

Nochmals: der Kunde hat den Karton zudem erst nach dem Kauf gesehen; die falsche ISO-50-Erwähnung kann keine kaufbeeinflussende Auswirkung gehabt haben und ist damit definitiv nicht Teil der Offerte gewesen und wird somit nicht Vertragsbestandteil. IANAL, aber in dem Fall kann man nur auf die Kulanz von Canon hoffen.
 
Gilt das auch für Verpackungen? Welche Regeln gelten eigentlich für Verpackungen? Darf ein Händler eine Kamera im Karton eines z. B. Staubsaugers an den Kunden senden? Darf der Kunde dann darauf bestehen, dass ihm ein Staubsager zugesendet wird?
Das kommt darauf an... - Wenn ich einen Staubsauger originalverpackt kaufe, dann möchte ich im Karton weder ein Bügeleisen noch eine Digitalkamera finden. Der auf dem Originalkarton enthaltene Text kann durchaus als Produktbeschreibung gewertet werden, d.h. die dort beschriebenen Eigenschaften muss die Ware auch haben. Wenn ich bei ebay auf eine gebrauchte Kamera biete, darf sie auch gern im Schuhkarton kommen, wenn ansonsten alles vertragsgemäß ist.
 
Das kommt darauf an... - Wenn ich einen Staubsauger originalverpackt kaufe, dann möchte ich im Karton weder ein Bügeleisen noch eine Digitalkamera finden.
D. h., es ist also OK, wenn du im Karton eine 40D findest, wenn du eine 40D bestellt hast, auch wenn das Versandmaterial eben vom Staubsauger stammte? Was wäre, wenn das Versandmaterial von der Post oder von DHL oder so stammen würde? Müsste dann auch DHL oder gar die ganze Post drin sein? :cool:

Der auf dem Originalkarton enthaltene Text kann durchaus als Produktbeschreibung gewertet werden, d.h. die dort beschriebenen Eigenschaften muss die Ware auch haben.
Da sollen sich endlich die Juristen dazu äussern. Ich bin ganz klar der Meinung, dass dann, wenn man sich eine 40D kauft inkl. Zubehör (Batterie, Ladegerät, Anleitung, Garantieschein und meinetwegen weiteres) der Vertrag erfüllt ist, wenn man eine 40D inkl. dem genannten Zubehör erhält. Ob die Kamera in ihrer Orginialverpackung, in der Verpackung einer 1Ds III oder eben in der eines Staubsaugers versendet wurde oder ob Geschenkpapier verwendet wurde oder nur simples Packpapier (falls überhaupt), spielt keine Rolle.

Wenn ich bei ebay auf eine gebrauchte Kamera biete, darf sie auch gern im Schuhkarton kommen, wenn ansonsten alles vertragsgemäß ist.
Das darf sie nach meinem Rechtsverständnis sogar von einem Erstverkäufer, ausser es hiesse bei Vertragsabschluss - also z. B. auf der Online-Seite, wo das Produkt beworben wurde - sie komme originalverpackt.

Dass ich persönlich auch lieber eine Originalverpackung hätte, die in Plastik eingeschweisst ("versiegelt") ist, ist eine andere Sache.
 
Ich hab jetzt das ganze Thema durchgelesen und stimme auch zu, dass man so einen Druckfehler ruhig melden darf.

Jetzt aber mal das, was mir die ganze Zeit durch den Kopf ging und worauf ich gewartet habe. Nach meinem Verständnis wusste der TO dass, die 40D kein ISO50 anbietet. Nun erhält er aber eine Verpackung, auf der diese Funktion und andere Artikel angepriesen werden (ich weiß, dass auch die nicht drin waren). Jedoch schrieb der TO schon im ersten Beitrag von Umverpackung und nicht von OVP. Die Verpackung gehörte nach meinem Verständnis also zu einem anderen Artikel, sie war also gar nicht wirklich für ihn bestimmt. Das "ISO50" war also auch nicht an ihn adressiert, er hat es nur per Zufall erhalten.
Um auf die vorigen Beiträge zurückzukommen: Wenn von Umverpackung die Rede ist, gehe ich von irgendeinem Karton aus, dann kann meine Kamera auch in nem Karton von nem Riesendildo drin sein.

Natürlich sollte so ein Druckfehler nicht passieren. Der Umstand, dass der TO genau diese Verpackung aber nur zufällig erhalten hat, stimmt mich jedoch nachdenklich, ob er (mal vorausgesetzt wir agieren als ehrliche Menschen ohne uns etwas erschummeln zu wollen) in der Position ist, diese Verpackung für eine Reklamation zu nutzen. Keine Frage, einen seriösen Umgang mit dem Hinweis auf einen Druckfehler kann er erwarten, meines Erachtens dürfte er jedoch keine Entschädigung einfordern.....wie gesagt, immer den ehrlichen Menschen vorausgesetzt.

Jetzt ist eh alles geklärt, aber darüber musste ich die ganze Zeit nachdenken.
Ein schönes Wochenende,
Markus
 
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