Warum wird eigentlich immer der Umkehrfall AUCH als Gesetz genommen.
Nur weil das Fotografieren von bleibenden Gegenständen zulässig ist
steht doch bitte nirgends, dass nicht bleibende zu fotografieren verboten
ist.
Das trifft den Nagel doch mal auf den Kopf. "Unzulässiger Umkehrschluss" ist das passende Stichwort dazu.
Wie ein Verbot durch einen Absatz begründet werden soll, in dem ausschließlich von Zulässigkeit die Rede ist, war mir von Anfang an ein Rätsel.
Also Leute: Wir brauchen entweder einen entsprechenden Verbotsparagraphen (egal woher er kommt) oder die Sache war wohl doch erlaubt!

Grüße
Peter