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"Entschuldigung, ich hatte nichts Böses im Sinn."

Warum wird eigentlich immer der Umkehrfall AUCH als Gesetz genommen.
Nur weil das Fotografieren von bleibenden Gegenständen zulässig ist
steht doch bitte nirgends, dass nicht bleibende zu fotografieren verboten
ist.

Das trifft den Nagel doch mal auf den Kopf. "Unzulässiger Umkehrschluss" ist das passende Stichwort dazu.

Wie ein Verbot durch einen Absatz begründet werden soll, in dem ausschließlich von Zulässigkeit die Rede ist, war mir von Anfang an ein Rätsel.

Also Leute: Wir brauchen entweder einen entsprechenden Verbotsparagraphen (egal woher er kommt) oder die Sache war wohl doch erlaubt! :)

Grüße
Peter
 
...Trotzdem kotzt es mich an, mit einer Kamera in der Hand ständig kriminalisiert zu werden.

Die Menge machts. Es gibt einfach zu viele Fotografen und daher nervt das manchmal ziemlich stark.
Meinem Empfinden nach macht es auch die Größe der Kameraausrüstung (und das Auftreten des Fotografen).
 
Bevor jetzt hier wieder die Rechtsverdreher und Paragrafenbieger seitenlang sich über die Feinheiten des Urheberrechtes auslassen...

- Die Frage, ob der TO das darf oder nicht, kann nicht geklärt werden, weil die Bedingungen des Veranstalters nicht bekannt sind.

- Was ist eigentlich so schwierig daran, erst höflich zu fragen, und dann zu knipsen? :grumble:

Mike
 
- Was ist eigentlich so schwierig daran, erst höflich zu fragen, und dann zu knipsen? :grumble:Mike

Da ist nichts schwierig dran. In diesem speziellen Fall. Ich fotografiere häufig auf Flohmärkten, nur nach Frage und Erlaubnis. Leider muss ich dann gelegentlich die Bilder mailen. :mad:

- Was ist eigentlich so schwierig daran, erst höflich zu fragen, und dann zu knipsen? :grumble:Mike

Wann, wo und wen soll man fragen? Sich nur mehr fragend und um Erlaubnis bittend sich fotografisch durch die Welt bewegen? Vor jeder Aufnahme sich fragen, wessen Befindlichkeit gestört werden könnte? Forumsparanoia, die mit der realen Welt wenig zu tun hat. Lauter brave Bürger hier.
 
....Trotzdem kotzt es mich an, mit einer Kamera in der Hand ständig kriminalisiert zu werden.
Ich wurde noch nie kriminalisiert oder irgendwie dumm angeredet, suche aber im Normfall immer zuerst und mindestens den Blickkontakt mit den Standbetreibern.
...Meinem Empfinden nach macht es auch die Größe der Kameraausrüstung (und das Auftreten des Fotografen).
Das kann durchaus sein, da ich meistens mit großer Kameratasche und oft auch mit Stativ arbeite.
....- Was ist eigentlich so schwierig daran, erst höflich zu fragen, und dann zu knipsen? :grumble:
:top:
Jo gell:)
 
Der TO hat's schon richtig gemacht. Er hat den Wunsch der Betroffenen, nicht
zu fotografieren, respektiert. Klar hat er sich geärgert, aber doch nur weil er
ziemlich rüde angemacht wurde.
Andere hätten ja wohl dem Schmied mit Zitaten, von aus dem Zusammenhang
gerissenen Textpassagen des UrhG, kurz aufgezeigt wo der juristische Hammer
hängt während ununterbrochen die Kamera klickt ....ist ja auch eine Unverschämtheit -
er will nicht, dass ich SEINE Kunstwerke fotografiere!
Na warte Bursche, was du willst interessiert mich nicht, ich mache was ich will,
du bist öffentlich, Zeitgeschehen, § xyz, uga uga ......
klag' doch dagegen.

Ja, der TO hat sich wirklich richtig verhalten!
 
Der TO hat's schon richtig gemacht. Er hat den Wunsch der Betroffenen, nicht
zu fotografieren, respektiert. Klar hat er sich geärgert, aber doch nur weil er
ziemlich rüde angemacht wurde.
...

(habe den Käse entfernt)

...öps... bin in den falschen Thread gerutscht.... sorry!
 
Zuletzt bearbeitet:
@ wo_ist_das_vögelchen?

Diese Problem hatte ich mal mit einem Polizisten auf dem Düsseldorfer Flughafen, der meinte ich hätte ihn fotografiert. Hatte ich aber nicht (war zu stark geschminkt der Mann, ja wirklich). Der Typ war einfach nur schlecht gelaunt. Auf meinen Einwand, daß hier gerade c.a. 1000 Leute Fotos machen ging er nicht weiter ein.

Wie dem auch sei, seit dem mache ich Bilder von was ich will, lasse aber natürlich mit mir reden.:)

Gruss,
Jürgen
 
Wenn die vom TO gemachten Fotos tatsächlich nur privat (nur für Mutti und der Markt, wie so oft, öffentlich zugänglich war) waren, wie darf man sich dann das Strafmaß im Falle einer Verurteilung vorstellen. Öffentliches ausschimpfen auf dem nächsten Kunsthandwerksmarkt?:lol::ugly:
 
Ist mir zu Blöd irgendwie.

Ich meine, es gibt Menschen mit einem "Fotografischem-Gedächtnis"..Was macht das Gesetz mit solchen Leuten die sich alles merken können und ohne Probleme ein Kunsthandwerk im nachhinein Skizzieren können??:ugly:


Scherz bei Seite.
Ich bin selber oft auf Mittelalterlichen Märkten unterwegs, weil ich einfach aus dieser Scene komme. Fotografieren tue ich erstmal alles was für mich Fotografierendswert ist. Bis her hat mich noch keiner "dumm" angemacht.

Was mir aber mal passiert ist:
Ich war bei Obi und habe sonne kleene Ratte oder so, weiß nicht mehr genau was das für ein Nager war, mit meinem Händy geknippst, weil es in dem Moment irgendwas tolles gemacht hat...
Plötzlich hörte ich eine total unfreundliche Stimme mich anmeckernd, das dass Fotografieren hier nicht erlaub sei.
Ich fragte dann: "wieso"
Sie darauf hin: "Am Eingang ist ein Schild
Ich habe mich entschuldigt und ihr gesagt das ich das nicht gewusst habe und das Schild auch nicht gesehen habe...

Aber wie verdammt unhöflich die Frau war...

In was für einer "Kiste" werden "wir" eigentlich geworfen?


...LG
 
Wenn die vom TO gemachten Fotos tatsächlich nur privat (nur für Mutti und der Markt, wie so oft, öffentlich zugänglich war) waren, wie darf man sich dann das Strafmaß im Falle einer Verurteilung vorstellen. Öffentliches ausschimpfen auf dem nächsten Kunsthandwerksmarkt?:lol::ugly:

Ist das jetzt ne echte Frage auf die Du gern ne Antwort hättest, oder machst Du Dich nur lustig? :D
 
In was für einer "Kiste" werden "wir" eigentlich geworfen?

In die, in die sich viele der hier teilnehmenden Fotografen selber reinwerfen.
"Ich will fotografieren, was ich sehe". Wer auf diese Art und Weise auftritt, wird anecken. Auch wenn es rechtlich in einem zulässigen Bereich ist: Im Zwischenmenschlichen ist es eben voll daneben. Einfach einmal ganz kurz nachfragen und gut ist. Ellenbogen raus und drauf los knipsen was das Zeug hält ist genau so wie nicht zu bremsen, weil jemand die Vorfahrt missachtet. Hauptsache, man war im Recht. Einen besseren Egotrip gibt es für viele Zeitgenossen wohl leider nicht mehr. Freiheit endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt. Das hat etwas mit ganz einfachen Grundregeln unseres Zusammenlebens zu tun, nicht einmal mit Fingerspitzengefühl, dass über Jahre erlernt werden müsste.
Und mal ganz ehrlich: Wer fotografiert auf einem Flohmarkt "schöne Sachen" ernsthaft, um sich die Bilder nachher im stillen Kämmerlein anzugucken? Was ist so schlimm daran, wenn EIN Motiv eben nicht im Kasten ist? Spült Mutti die Unterhosen dann nächstes Mal nicht im Schongang, oder wo liegt das Problem? Für mich ist es zwar vollkommen illusorisch auch nur mit der Kamera privat auf einen Flohmarkt zu gehen, aber wer es mag... Aber: Sobald das Foto auch nur irgendwo im Internet landet, ist es eben widerrechtlich veröffentlicht. Und dann hat der Fotograf eben nicht mehr das Recht auf seiner Seite. Den Aufschrei möchte ich hören. Dann wird sofort eine "Abmahnwelle" hochstilisiert und der Tod der freien Gesellschaft verkündet.
 
Ich denke "wir Fotografen" leben von der Kunst von den anderen. Solange man kein "Blümchenknkipser" ist :rolleyes:.

Da finde ich die Leute die mit Video-Kameras rumlaufen viel nerviger...

Wenn ich eine Pferdekutsche, auf denen Meschen sitze Fotografiere, kann mir doch keienr erzählen das die Menschen nur Beiwerk sind :ugly:
Warum macht das aber einen Unterschied?

LG
 
Wenn ich eine Pferdekutsche, auf denen Meschen sitze Fotografiere, kann mir doch keienr erzählen das die Menschen nur Beiwerk sind :ugly:
Warum macht das aber einen Unterschied?

Weil die Kutsche kein nicht-ortsfestes Kunstwerk ist, sondern ein Verkehrsmittel. Und wenn das Bild nicht als Hälfte Kutsche, Hälfte Porträt besteht, gelten die Menschen als Beiwerk.
 
Das Urheberrecht schützt WERKE die eine ANGEMESSENE SCHÖPFUNGSHÖHE aufweisen. Ich vermute, dass sich hier mancher Schmied mit seinem Windspiel schwer verhebt, wenn er darauf verweist. Hier liegt schon einmal das grundsätzliche und beständige Hauptmissverständnis beim Urheberrecht.

Dann auch die Frage ob die Frau des Schmieds überhaupt berechtigt war im Namen Ihres Mannes zu handeln? Möglicherweise machte sie sich in dem Moment auch der Geschäftsführung ohne Auftrag schuldig. Im Vergleich zu Deinem mutmaßlichen Vergehen, etwas sehr gewichtiges.

Ich bin weder der Meinung, dass der Schutz durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt war, noch dass die Dame eine belastbare Prokura hatte, um im Namen des Standbesitzers zu handeln.

:lol:

Alexander
 
Alexander, ich stimme dir zu.

Schon lustig diese Diskussion. Juristen denken sich was bei ihren Sätzen, es gibt einen wichtigen Griund warum die immer so Schachtelsätze bilden: Alles was in einem Satz steht darf nicht auseinandergerissen betrachtet werden.

Fangen wir beim zitierten Urheberrecht an:

§ 59 UrhG – Werke an öffentlichen Plätzen
„(1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Grafik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Aus dem ersten Satz ergibt sich somit, dass du gemäß §59 UrhG das Windspiel fotografieren darfst, wenn du das Bild nicht veröffentlichst.

Aus dem zweiten Satz ergibt sich, dass gegenenfalls das Hausrecht Anwendung findet, d.h. wenn auf dem öffentlich zugänglichen Gelände das Fotografieren verboten ist, dann darfst du es nicht. Ich wage mal zu bezweifeln, dass das irgendwo stand.

Jemand könnte jetzt ganz spitzfindig ein Unternehmerpersönlichkeitsrecht geltend machen. Ich denke aber mal, das dem Windspiel die Persönlichkeit des Erschaffers nicht unmittelbar anhaftet und somit, insbesondere für den privaten Gebrauch, das Persönlichkeitsrecht keine Anwendung findet.

Erinnert sich noch jemand an den verhüllten Reichstag ?
Den durfte jeder ablichten, aber die Ablichtung veröffentlichen durfte man nicht, ausgenommen war die Tagespresse, die aus dem Recht auf Pressefreiheit ein öffentliches Interesse geltend gemacht hat. Schliesslich sollte der Verkauf der Aufnahmen die Aktion finanzieren. Das ist bis zum BGH gegangen - googelt mal ein wenig.

Viel Spaß auch weiterhin beim diskutieren.

Wolfgang
 
Da ist nichts schwierig dran. In diesem speziellen Fall. Ich fotografiere häufig auf Flohmärkten, nur nach Frage und Erlaubnis. Leider muss ich dann gelegentlich die Bilder mailen. :mad:



Wann, wo und wen soll man fragen? Sich nur mehr fragend und um Erlaubnis bittend sich fotografisch durch die Welt bewegen? Vor jeder Aufnahme sich fragen, wessen Befindlichkeit gestört werden könnte? Forumsparanoia, die mit der realen Welt wenig zu tun hat. Lauter brave Bürger hier.


Ich frage mich ernsthaft, worin der Sinn liegt, dass du meine Frage zweimal vollkommen unterschiedlich beantwortet hast.

Paranoia? Oder eher Shizophrenie.

Ernsthaft: Wenn ich auf einem Flohmarkt, Weinachtsmarkt wasweissichmarkt etwas fotografieren möchte, dann ist üblicherweise mehr als deutlich zu erkennen, wem der Kram gehört, oder?

Mike
 
Ich bin weder der Meinung, dass der Schutz durch das Urheberrechtsgesetz gedeckt war, noch dass die Dame eine belastbare Prokura hatte, um im Namen des Standbesitzers zu handeln.

:lol:

Alexander

Schon richtig!
Es gibt aber auch Lebensgesetzte die nirgendwo nachzulesen sind.
So gibt es noch immer Menschen, die glauben das ihnen mit dem Foto die Seele gestohlen wird
(OK - meist sind es die Mütter, die ihren Kindern so etwas erzählen) - ich meine aber Achtung vor anderen Menschen und Dingen scheint verloren gegangen zu sein.
Knips und weg.
Ein Lächeln, eine vielleicht sogar nur nonverbale Anfrage das Lichtspiel vielleicht abbilden zu dürfen - und es wäre wahrscheinlich nie zu dieser beschriebenen Eskalation gekommen.
Gruß f_a
 
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