Nachdem ich nun als unbeteiligt Unwissender alle Beiträge gelesen habe,
muß ich auch meinen Senf dazugeben:
Eine Handwerkermesse (oder ähnliche Veranstaltungen) sind nie "Öffentlichkeit",
da die Örtlichkeit immer einen veranstaltenden "Hausherren" hat.
Für die Dauer einer solchen Veranstaltung hat der Veranstalter also das "Hausrecht"
und Kraft diesem verbietet er oft/meistens das Fotografieren auf dem Gelände
der Veranstaltung.
Gibt es also kein generelles Fotografierverbot, gelten die Bestimmungen des Urheberrechts.
Und dieses schließt nun mal ein Fotografieren der ausgestellten Gegenstände aus,
da es sich nicht um "bleibende dauerhaft aufgestellte Gegenstände" handelt.
Der Kauf einer Kamera schließt nicht eine generelle Befreiung von den Regeln
des Urheberrechts und des Anstandes ein.
Will man dennoch Fotografieren, muß man immer um Erlaubnis fragen.
Es sei denn, der Aussteller gibt durch sein Verhalten zu erkennen,
daß er gegen das Fotografieren nichts einzuwenden hat, siehe zum Beispiel Photokina oder IAA.
muß ich auch meinen Senf dazugeben:
Eine Handwerkermesse (oder ähnliche Veranstaltungen) sind nie "Öffentlichkeit",
da die Örtlichkeit immer einen veranstaltenden "Hausherren" hat.
Für die Dauer einer solchen Veranstaltung hat der Veranstalter also das "Hausrecht"
und Kraft diesem verbietet er oft/meistens das Fotografieren auf dem Gelände
der Veranstaltung.
Gibt es also kein generelles Fotografierverbot, gelten die Bestimmungen des Urheberrechts.
Und dieses schließt nun mal ein Fotografieren der ausgestellten Gegenstände aus,
da es sich nicht um "bleibende dauerhaft aufgestellte Gegenstände" handelt.
Der Kauf einer Kamera schließt nicht eine generelle Befreiung von den Regeln
des Urheberrechts und des Anstandes ein.
Will man dennoch Fotografieren, muß man immer um Erlaubnis fragen.
Es sei denn, der Aussteller gibt durch sein Verhalten zu erkennen,
daß er gegen das Fotografieren nichts einzuwenden hat, siehe zum Beispiel Photokina oder IAA.