um es noch einmal zu wiederholen: die Auffassung des BMI ist nicht nur unerheblich, sondern wurde schon mehrfach widerlegt.
Wieso ist denn die Auffassung des BMI unerheblich? Achtung, Fangfrage.
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um es noch einmal zu wiederholen: die Auffassung des BMI ist nicht nur unerheblich, sondern wurde schon mehrfach widerlegt.
Wird das für Veranstaltungen so einfach funktionieren?
Die Auffassung kann unerheblich sein, insofern es vielleicht keine korrekte Einschätzung der Rechtslage ist.
Sie ist aber sehr erheblich, wenn es darum geht, die Intention zu beschreiben und die ist nicht unerheblich, denn erstens spielt sie durchaus vor Gericht eine Rolle und zweitens zeigt sie ja an, in welche Richtung die Gesetze angepasst würden, wenn Gerichte zu einer unschönen Entscheidung kämen.
"Ich bin entsetzt über die ganze Panikmache" sagt dagegen Thomas Hoeren, Professor an der Universität Münster. "KUG, Recht am eigenen Bild, Fotografen können keine Bilder mehr machen – das ist blanker Unsinn", ist der Medienrechtler überzeugt.
Am 25. Mai drohe überhaupt nichts
Schon wenn der Hochzeitsfotograf mit dem Brautpaar vereinbaren will, dass er Bilder auch zur Eigenwerbung benutzen/veröffentlichen darf, ist hier in dem ganzen Thread noch kein einziges Mal konkret dazu Bezug genommen worden. Das KUG jedenfalls ist dafür keine Rechtsgrundlage (und für viele weitere Menschenbilder ebenfalls nicht.
Wo ist denn hier das Problem? Ist das nicht der einfachste Fall?
mit eine der ganz simplen Varianten, jep.[…] Ist das nicht der einfachste Fall?
Schon wenn der Hochzeitsfotograf mit dem Brautpaar vereinbaren will, dass er Bilder auch zur Eigenwerbung benutzen/veröffentlichen darf, ist hier in dem ganzen Thread noch kein einziges Mal konkret dazu Bezug genommen worden. Das KUG jedenfalls ist dafür keine Rechtsgrundlage (und für viele weitere Menschenbilder ebenfalls nicht).
Wenn es um Bilder rein vom Paar geht war das noch nie Teil des KuG (und jetzt auch nicht der DSGVO) sondern einzig und alleine Gegenstand einer (hoffentlich schriftlich verfassten) Vereinbarung zwischen Fotograf und Brautpaar.
Dass bisherige Model-Releases nicht DSGVO konform sind, sollte mittlerweile bekannt sein.
überhaupt nicht! man brauchte auch früher eine einverständnis/genehmigung vom brautpaar. und auch früher durfte man ohne schriftliche genehmigung keine gästebilder o.ä. veröffentlichen. dass es der eine oder andere fotograf trotzdem getan hat, ist sein problem, und wenn er bis heute dafür nicht abgemahnt wurde, ist reines glück!Von Problem habe ich hier erst mal nichts gesagt- ich habe gesagt, dass man das zukünftig anders wird machen müssen als bisher.
überhaupt nicht! man brauchte auch früher eine einverständnis/genehmigung vom brautpaar. und auch früher durfte man ohne schriftliche genehmigung keine gästebilder o.ä. veröffentlichen. dass es der eine oder andere fotograf trotzdem getan hat, ist sein problem, und wenn er bis heute dafür nicht abgemahnt wurde, ist reines glück!
es ändert sich vor allem für hochzeitsfotografen so gut wie gar nix.
Leute, Ihr müsst zukünftig beim Umgang mit den persönlichen Daten anderer, auch und gerade mit denen, mit denen ihr Verträge schließt, wozu auch Model-Releases gehören, DSGVO konform umgehen- ist doch nicht so schwer zu verstehen, oder?
vg, Festan
... und allein diese Art von Kommunikation kann schon irgendwelche relevanten Daten enthalten, die unter die DSGVO fallen, und in Teilen auch mit anderen Notwendigkeiten, denen man unterworfen ist, kollidieren. Nicht nur dort spielen auch Backups in verschiedenster Form auch eine Rolle, und die sind prinzipiell z.B. nicht darauf ausgelegt, in irgendeiner Form verändert zu werden. Sollte wirklich mal eine Löschanfrage kommen, ist das schon von technischer Seite nicht so trivial wie man sich das evtl. gerade vorstellt. Da gibt es also einige Fallstricke schon unabhängig vom Themenkomplex Bildaufnahmen.Schon wenn der Hochzeitsfotograf mit dem Brautpaar vereinbaren will [...]
Muss ich als Privatmann überhaupt Null komma Null.
Schon wenn der Hochzeitsfotograf mit dem Brautpaar vereinbaren will, dass er Bilder auch zur Eigenwerbung benutzen/veröffentlichen darf,
... und allein diese Art von Kommunikation kann schon irgendwelche relevanten Daten enthalten
Nicht nur dort spielen auch Backups in verschiedenster Form auch eine Rolle, und die sind prinzipiell z.B. nicht darauf ausgelegt, in irgendeiner Form verändert zu werden.
Verstehe ich ehrlich gesagt auch nicht: das war doch nie anders? Stichwort "Recht am eigenen Bild". Der Fotografierte musste schon immer sein Einverständnis geben, falls es vom Fotografen veröffentlicht werden sollte.