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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

@michaelbrandtner....

Du schreibst schon richtig... 'es ist damit nicht zu rechnen'...

wollen mal für das Thema hoffen, dass es so kommt...

wenn die ersten 'Klagen' über eine 'nicht-zugestimmte-Veröffentlichung'
kommen, wird es spannend...

Aus der FAQ oben:

"Wer kontrolliert die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung?
[...]
In Deutschland sind dies die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) und die Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Die BfDI ist zuständig für die Aufsicht über die öffentlichen Stellen des Bundes, die Gemeinsamen Einrichtungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Jobcenter) und die Unternehmen, die Telekommunikations- oder Postdienstleistungen erbringen; im Übrigen sind die Aufsichtsbehörden der Länder zuständig."

Stellungnahmen der Datenschutzbeauftragten wurden hier auch schon verlinkt.

Nichtsdestotrotz kann auch heute schon jemand klagen, wenn er irgendwo veröffentlicht wurde. Siehe "Recht am eigenen Bild".
Und dann wird der Richter, wie oben beschrieben, Verhältnismäßigkeiten abwägen und urteilen. Völlig unabhängig von der Datenschutzverordnung.
 
Mann, was erzählst du denn da für einen haarsträubenden Blödsinn? :eek:

das ist mir zu dumm

Und hier noch mal die uns betreffende Stelle:
"Wie ist das Verhältnis zwischen gegebenenfalls divergierenden Grundrechten?
Erwägungsgrund 4 der Datenschutz-Grundverordnung stellt klar, dass das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist. Vielmehr muss es unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegen andere Grundrechte abgewogen werden."

Und daraus folgt, es bleibt wie es ist.

nein, das tut es nicht zwingend.

Es kann heute noch niemand zuverlässig sagen, wie das Abwägen dieser Grundrechte zukünftig ausgehen wird. Immerhin wurden der Schutz personenbezogener Daten (völlig zurecht übrigens!) in ihrer Bedeutung höher gestellt als bisher. Hier wird sicherlich eine Neubewertung vorgenommen werden (müssen).

Und wie immer so schön betont wird: es war auch in der Vergangenheit schon äußerst unsicher, wie hier die Abwägung ausgegangen ist- eine gewissen Gestaltungshöhe war auch hier bisher notwendig.
Und es war auch bisher nicht erlaubt, selbst ein "Kunstwerk" für alle Zwecke zu verwenden- wie ein Prozess ausging, war deshalb schon immer unsicher- jetzt erstens noch mehr und zweitens, und das scheint mir das entscheidende, wird sich wohl etwas am Bewusstsein der Leute ändern- wäre zumindest nicht das erste mal. In den Anfangszeiten war es ja auch üblich, ohne Unrechtsbewusstsein Musik und Filme im Netz zu tauschen oder Bilder einfach so zu kopieren- das ist ganz massiv zurückgegangen (und ganz sicher nicht, weil der Gesetzgeber hier tätig geworden wäre).

Außerdem gibt die DSGVO noch sehr viel mehr mit auf, was es zu beachten gibt. Ändern tut sich also auf jeden Fall etwas- die Frage ist also nicht ob, sondern was genau.

meine Bedenken bezogen sich auf die künftige Handhabung der DS-GVO...

ja, und zwar völlig zu recht

vg, Festan
 
nein, das tut es nicht zwingend.

Es kann heute noch niemand zuverlässig sagen, wie das Abwägen dieser Grundrechte zukünftig ausgehen wird. Immerhin wurden der Schutz personenbezogener Daten (völlig zurecht übrigens!) in ihrer Bedeutung höher gestellt als bisher. Hier wird sicherlich eine Neubewertung vorgenommen werden (müssen).

Hier wurden Stellungnahmen vom Gesetzgeber und den kontrollierenden Entitäten gepostet.
Die sagen: Es ändert sich für Hobbyfotografen im Grunde nix.

Du siehst das persönlich anders. Es sei Dir unbenommen, ich sehe nicht was man hier noch an Argumenten bringen könnte, die auch Du akzeptieren würdest.

Die Mitleser mögen sich ihr eigenes Bild machen.
 
Hier wurden Stellungnahmen vom Gesetzgeber und den kontrollierenden Entitäten gepostet.

Nicht vom Gesetzgeber, vom BMI und von Datenschützer- diese Widersprechen sich teilweise diametral.

Entscheiden tun aber Gerichte- und keiner der sich ja eh widersprechenden "Entitäten".

Sich da eine der Aussagen anzuschließen ist genau so gut, wie einer anderen. genau so gut kann man einen blinden Affen auf eine Scheibe Pfeilen schießen lassen.

Du siehst das persönlich anders. Es sei Dir unbenommen, ich sehe nicht was man hier noch an Argumenten bringen könnte, die auch Du akzeptieren würdest.

Die Mitleser mögen sich ihr eigenes Bild machen.

vg, Festan
 
Nicht vom Gesetzgeber, vom BMI und von Datenschützer- diese Widersprechen sich teilweise diametral.

Das ist exakt der Punkt. Wobei der „Verordnungsgeber‟, die Europäische Kommission und der „Gesetzgeber‟, das EU-Parlament, die DSGVO derart eng gefaßt haben, dass die Länderparlamente gefordert sind, diese Verordnung an ihre Bedürfnisse anzupassen. Das ist auch so vorgesehen und viele EU-Mitglieder haben das auch getan. Deutschland nicht, weil das BMI der m.M. irrigen Ansicht ist, dass das nicht notwendig sei. Ob das stimmt, wird die Rechtsprechung zeigen.
 
Nicht vom Gesetzgeber, vom BMI und von Datenschützer- diese Widersprechen sich teilweise diametral.

Entscheiden tun aber Gerichte- und keiner der sich ja eh widersprechenden "Entitäten".

Sich da eine der Aussagen anzuschließen ist genau so gut, wie einer anderen. genau so gut kann man einen blinden Affen auf eine Scheibe Pfeilen schießen lassen.

Kannst Du gerne so sehen.
Üblicherweise gibt man den Aussagen derer, die die Regeln erlassen und denen, die sie kontrollieren, schon ein bisschen mehr Gewicht.

Du siehst das persönlich anders. Es sei Dir unbenommen, ich sehe nicht was man hier noch an Argumenten bringen könnte, die auch Du akzeptieren würdest.

Die Mitleser mögen sich ihr eigenes Bild machen.

vg, Festan

Das ist der große Unterschied.
Ich habe recht große Instanzen zitiert, Du Deine persönliche Meinung.
 
So langsam könnten die Moderatoren den Blödsinn hier auch mal beenden! Hier wird doch nur noch FUD verbreitet.

frau/man(n) sollte schon die 'Bedenken' der jeweils betroffenen Fotografen
ernst nehmen...

'Blödsinn' lese ich hier nur in eng gestecktem Rahmen...

die Diskussion zeigt mir, dass es schon noch 'Nachholbedarf' in der
Kommunikation der neuen Verordnung gibt...

ich wiederhole mich, wenn ich meine, dass sich einige die 'Rosinen'
aus dem 'neuen Kuchen' picken...

wollen mal hoffen, dass sich niemand verschluckt...
 
frau/man(n) sollte schon die 'Bedenken' der jeweils betroffenen Fotografen
ernst nehmen...

'Blödsinn' lese ich hier nur in eng gestecktem Rahmen...

die Diskussion zeigt mir, dass es schon noch 'Nachholbedarf' in der
Kommunikation der neuen Verordnung gibt...

ich wiederhole mich, wenn ich meine, dass sich einige die 'Rosinen'
aus dem 'neuen Kuchen' picken...

wollen mal hoffen, dass sich niemand verschluckt...

Ich zitiere noch ein wenig:

""Das ist blanker Unsinn!"
"Ich bin entsetzt über die ganze Panikmache" sagt dagegen Thomas Hoeren, Professor an der Universität Münster. "KUG, Recht am eigenen Bild, Fotografen können keine Bilder mehr machen – das ist blanker Unsinn", ist der Medienrechtler überzeugt. Am 25. Mai drohe überhaupt nichts. "Warum haben wir eigentlich so eine schlechte Haftung gegen Falschberatung?" Und Michael Ronellenfitsch, hessischer Datenschutzbeauftragter, warnt davor, auf die Horrorszenarien mancher Anwälte hereinzufallen. "In kaum einem Bereich ist die Kenntnis so defizitär."

Auch die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff spricht von "großer Panikmache". Voßhoff ist davon überzeugt, dass mit Inkrafttreten der DSGVO das Kunsturheberrecht weiterhin Geltung hat – sich also im Wesentlichen auch für Fotografen nichts ändern werde. Ihre Überzeugung decke sich auch mit den Erläuterungen des Bundesinnenministeriums, sagte die Datenschützerin am Rande einer Fachkonferenz in Berlin."

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html
 
Ich habe recht große Instanzen zitiert, Du Deine persönliche Meinung.

na klar- Deine große Instanz wurde schon mehrmals auf vielfältige Art und Weise zerlegt- selbst von denen, die zu dem Schluss kommen, dass sich u.U. gar nicht mal so viel ändern wird am Ende.

Ich habe gar keine eigene Meinung zu dem Thema- außer der, dass man noch keine haben kann. Ich nenne das dann Unsicherheit.

Was ich hier argumentiere, ist immer nur das, was ich gelesen habe- und zwar genau von solchen Stellen und Leuten, die "die Regeln erlassen und denen, die sie kontrollieren" (das BMI zählt da übrigens höchstens ganz am Rande dazu).

Beispielsweise hier:
https://www.fotorecht-seiler.eu/dsgvo-fotografie-kug-update/

Da kommen genau die Leute zu Wort, die zu dieser Thematik mit am Meisten zu sagen haben (wobei eben am ende Gericht entscheiden- und von dieser Seite hat man noch gar nicht gehört).

vg, Festan
 
bei dem ganzen 'Unwägbarkeiten' gibt es aber auch Momente,
wo ich innerlich lache... z.B. bei so markigen Sprüchen wie...

Abmahnwelle unwahrscheinlich

und weiter...

Wie verhält sich also die DSGVO zum Kunsturhebergesetz nun wirklich?
"Das ist die Kernfrage, um die sich derzeit alles dreht", schreibt die
Anwaltskanzlei Wilde Beuger Solmecke. Wegen noch fehlender
Rechtssprechung bleibe eine große Unsicherheit. Die wiederum könne
Grund genug sein, dass sich vor allem Abmahn-Anwälte kräftig die
Hände reiben dürften.
 
Um es nochmal zu widerholen.

Das BMI schreibt unmissverständlich folgendes:

Die Ansicht, das Kunsturhebergesetz werde durch die DS-GVO ab dem 25. Mai 2018 verdrängt, ist falsch. Das Kunsturhebergesetz stützt sich auf Artikel 85 Abs. 1 DS-GVO, der den Mitgliedstaaten nationale Gestaltungsspielräume bei dem Ausgleich zwischen Datenschutz und der Meinungs- und Informationsfreiheit eröffnet. Das Kunsturhebergesetz steht daher nicht im Widerspruch zur DS-GVO, sondern fügt sich als Teil der deutschen Anpassungsgesetzgebung in das System der DS-GVO ein. Eine gesetzliche Regelung zur Fortgeltung des Kunsturhebergesetzes ist nicht erforderlich. Ebenso führen die Ansätze anderer Mitgliedstaaten, die sich in allgemeiner Form zum Verhältnis von Datenschutz und Meinungs- und Informationsfreiheit verhalten, in der praktischen Umsetzung nicht weiter und führen nicht zu mehr Rechtssicherheit.

https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/kurzmeldungen/DE/2018/04/faqs-datenschutz-grundverordnung.html
 
ihr dreht euch dauernd im kreis, leute. ihr diskutiert über nix. es geht mittlerweile rein darum, wessen sch...lange ist länger.
 
Um es nochmal zu widerholen.

Das BMI schreibt unmissverständlich folgendes:

um es noch einmal zu wiederholen: die Auffassung des BMI ist nicht nur unerheblich, sondern wurde schon mehrfach widerlegt.

Auch räumt es selber ein, dass "Das EU-Recht steht normenhierarchisch über dem nationalen Recht. Es genießt einen Anwendungsvorrang."


Die Landesdatenschutzaufsicht Hamburg zu der Stellungnahme des BMI:

"Das KUG ist aufgrund des Anwendungsvorrangs der DSGVO keine speziellere Regelung mehr, die dem Datenschutzrecht vorgeht."

Weiterhin wird unter dem von mir im letzten Beitrag genannten Links ausgeführt:

"Außerdem enthält das KUG keine Regelungen zum Fotografieren (Datenerhebung), sondern nur für die Veröffentlichung. Das Fotografieren wurde bislang nicht nach Datenschutz bewertet (wie teils von Politikern oder Gesetzgeber behauptet), sondern nach dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht in Abwägung mit anderen Interessen (z.B. Meinungs- und Pressefreiheit, Kunstfreiheit). Die DSGVO hat aber auch gegenüber der deutschen Verfassung Vorrang, so dass im Rahmen der Interessenabwägung nicht auf das deutsche Grundgesetz zurückgegriffen werden kann, sondern auf die EU-Grundrechtscharta"

Die ganze Problematik ist sehr viel umfangreicher, als es das BMI in seiner Stellungnahme behandelt- auch ist die Begründung erkennbar falsch.

Sicher gilt das KUG weiter- nur hat dies nicht zur Folge, "dass sich für Fotografen nichts ändert"- es galten bisher ja auch das Persönlichkeitsrecht und hatte nicht zur Folge, dass dies jederzeit und immer uneingeschränkt zur Anwendung kam.


Wenn die Politik möchte, dass alles bleibt wie bisher, wird sie das schon extra regeln müssen (und selbst dann ist die Frage, wie das gehen soll, wenn man dies mit der DSGVO unter einen Hut bringen will).
Ich denke, und das lieber @michaelbrandtner ist (m)eine Meinung, dass das gar nicht geht.

Auch sind die Bereiche, wo die DSGVO Fotografie berührt, viel zu umfangreich, als dass sich so eine allgemeine Aussagen aufrecht erhalten lassen würde- schöießlich half das KUG Portraitfotografen auch nicht sehr viel, weshalb ja Model-Releases nötig wurden- und diese wedern zukünftig auf jeden Fall anders gestaltet werden müssen als bisher- es ändert sich hier also auf jeden Fall etwas und ja, obwohl die KUG weiterhin wie vom BMI geäußert, gültig bleibt).

Und selbst wenn ein Bild, meinetwegen der KUG wegen legal aufgenommen und veröffentlicht wird, wird dieses zukünftig anders gehandhabt werden müssen als bisher- und zwar den Regeln des DSGVO wegen. Speichern, Sichern, Übertragen, Handhabung der Exif Daten, Handhabung weiterer Daten, die im Zusammenhang mit den Bildern stehen, Art der Verwendung der Bilder- all das berührt ja potentiell ebenfalls die DSGVO.

vg, Festan
 
@Festan: Ich vermute, Du kannst es noch 1000 mal hier reinschreiben, es hilft nichts.
Dieser Thread ist für mich erledigt.
 
War am Sonntag auf dem Ritterfest in Mülheim, dort hing am Eingang ein Aushang bezüglich Foto- und Videografie:
Kurz und knapp - mit betreten des Geländes erklärt man sich damit einverstanden, gefilmt und fotografiert zu werden.

Wird das für Veranstaltungen so einfach funktionieren?
 
um es noch einmal zu wiederholen: die Auffassung des BMI ist nicht nur unerheblich, sondern wurde schon mehrfach widerlegt.

Die Auffassung kann unerheblich sein, insofern es vielleicht keine korrekte Einschätzung der Rechtslage ist. Sie ist aber sehr erheblich, wenn es darum geht, die Intention zu beschreiben und die ist nicht unerheblich, denn erstens spielt sie durchaus vor Gericht eine Rolle und zweitens zeigt sie ja an, in welche Richtung die Gesetze angepasst würden, wenn Gerichte zu einer unschönen Entscheidung kämen.

Eine schöne Zusammenfassung findet sich übrigens bei Heise:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html
 
Die Auffassung kann unerheblich sein, insofern es vielleicht keine korrekte Einschätzung der Rechtslage ist. Sie ist aber sehr erheblich, wenn es darum geht, die Intention zu beschreiben und die ist nicht unerheblich, denn erstens spielt sie durchaus vor Gericht eine Rolle und zweitens zeigt sie ja an, in welche Richtung die Gesetze angepasst würden, wenn Gerichte zu einer unschönen Entscheidung kämen.

Eine schöne Zusammenfassung findet sich übrigens bei Heise:

https://www.heise.de/newsticker/meldung/DSGVO-Ende-der-Fotografie-oder-halb-so-schlimm-4052969.html

Den habe ich weiter vorne auch schon gebracht.
Weiteres interessantes Detail:

"Wegen noch fehlender Rechtssprechung bleibe eine große Unsicherheit. Die wiederum könne Grund genug sein, dass sich vor allem Abmahn-Anwälte kräftig die Hände reiben dürften.

Doch dass Fotografen ab dem 25. Mai eine massive Abmahn-Welle drohen könnte, hält Günter Roland Barth, Wettbewerbs-Experte bei der Kanzlei Clifford Chance für ausgeschlossen. "Abmahnanwälte lauern nicht wie die Geier, weil der neue europäische Rechtsrahmen keine Grundlage dafür bietet", sagte Barth der dpa. "Die Panik ist völlig unbegründet." Die DSGVO sehe vor, dass lediglich die Aufsichtsbehörden, unmittelbar Betroffene sowie gemeinnützige Vereine wie etwa die Verbraucherzentrale gegen mögliche Verstöße vorgehen dürften. Das sei sehr weise gelöst."
 
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