Also bitte KFz-Kennzeichen wegstempeln![]()
wird ja immer schlimmer, vermutlich muss auch noch die Hausnummer an Gebäuden weggestempelt werden.
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"Personenbezogen" bedeutet nicht, dass zwingend Personen abgebildet werden müssen, auch Privatbesitz kann "personenbezogen" sein.
Ich finde das gut - zum Beispiel sogenannte Streetfotografen, die sich bislang unter dem Deckmäntelchen der Kunst nicht um die Belange der Betroffenen (aka Fotografierten) kümmern mussten, müssen sich nun auf deutlich umfangreichere Anforderungen einstellen.
Jemand gegen seinen Willen fotografieren und im Netz öffentlich zeigen, das soll ein Grundrecht sein?Was soll daran gut sein ?
"Deckmäntelchen der Kunst" ?Es geht hier um verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte !!!
Siehe Paragraph 5 Grundgesetz.
Auch wenn Hochzeits- oder Konzertfotografen zukünftig mit Einschränkungen leben müssen...ich finde die DSGVO notwendig und richtig.
Jemand gegen seinen Willen fotografieren und im Netz öffentlich zeigen, das soll ein Grundrecht sein?![]()
ich habe mich mit dem thema in den letzten tagen gründlich befasst. die fotografen und ihre bilder wird es nicht so sehr betreffen, es geht eher um persönliche daten. die meisten bilder durfte man schon früher ohne genehmigung nicht veröffentlichen, daran ändert auch die dsgvo nix.Jemand gegen seinen Willen fotografieren und im Netz öffentlich zeigen, das soll ein Grundrecht sein?
Soweit ich weiss fallen Menschen nicht unter die Panoramafreiheit.
Kann nicht sein das jeder, der einen Bürgersteig benutzt einfach als Fotomotiv verwendet wird.
https://www.grundrechteschutz.de/allgemein/allgemeines-personlichkeitsrecht-260
Auch wenn Hochzeits- oder Konzertfotografen zukünftig mit Einschränkungen leben müssen...ich finde die DSGVO notwendig und richtig.
Gerade im Smartphone-Zeitalter, wo jeder immer und überall eine Kamera dabei hat...
ich habe mich mit dem thema in den letzten tagen gründlich befasst. die fotografen und ihre bilder wird es nicht so sehr betreffen, es geht eher um persönliche daten. die meisten bilder durfte man schon früher ohne genehmigung nicht veröffentlichen, daran ändert auch die dsgvo nix.
Kann nicht sein das jeder, der einen Bürgersteig benutzt einfach als Fotomotiv verwendet wird.
Doch, genau das kann und darf sein!
Typisch kleinbürgerlich-deutsches Geplärre nach Datenschutz. In New York würden Sie dich auslachen.
und was soll das für ein Argument sein? Weder sind wir hier in USA noch ist das irgendein Maßstab- und die Meinung anderer als Geplärre zu bezeichnen finde ich völlig daneben.
Genau wie der betrunken im eigenen Erbrochen Liegende vor der Veröffentlichung seines Zustandes in irgendwelchen "Streetphotography"-Threads geschützt werden sollte.
Wozu brauche ich ein Argument?
Doch, genau das kann und darf sein!
Typisch kleinbürgerlich-deutsches Geplärre nach Datenschutz. In New York würden Sie dich auslachen.
Wenn Rücksichtnahme und Respekt im menschlichen Miteinander für dich kleinbürgerlich ist, bekenne ich mich gerne dazu. Ach ja, in New York würden sie noch ganz andere Sachen mit dirmachen wenn du dummerweise den falschen vor der Linse hast.
Stattdessen etwas Lesestoff für "Hobbyjuristen und Freizeitdatenschutzbeauftragte":
http://www.rechtzweinull.de/archive...zum-neuen-europaeischen-datenschutzrecht.html
na gott sei dank ist es bei uns anders und eine person noch meist selbst darüber entscheiden kann, ob sie sich öffentlich präsentieren will oder nicht.Doch, genau das kann und darf sein!
Typisch kleinbürgerlich-deutsches Geplärre nach Datenschutz. In New York würden Sie dich auslachen.