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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Laut eines Presseberichtes will Frau Merkel das DSGVO noch lockern. Warten wir mal ab.
 
Wegen der DSGVO und dem Recht am eigenen Bild nochmal:
Natürlich gabs es das schon vor dem 25.05.2018 schon, aber z.B. war (ist) eine Sportveranstaltung öffentlichen und somit kann ein einzelner Spieler einem im vornherein das Fotografieren nicht verbieten. Gezielt Zuschauer abzichten bleibt dennoch nicht ohne weiteres erlaubt, weil sie ja nicht Hauptakteure dieser Veranstaltung sind.
Im Nachhinein kamen natürlich öfter mal Sportler an und baten um Löschung einzelner Bilder, das tat man dann ja auch.

Nur ist ja jetzt der entscheidende Unterschied, dass man nun VOR der jeweiligen Veranstaltung die OKs aller Beteiligten braucht, da zählt "öffentliche Veranstaltung" nicht mehr, da es um diesen Punkt nicht mehr geht, sonderm um die Datenerfassung- und speicherung.

Würde mich nicht wundern, wenn genau das viele Anwälte nun überprüfen wollen! "Oh, ein Fotoalbum! Gleich mal checken lassen ob er alle erforderlichen Unterlagen und Unterschriften hat!"
 
Wegen der DSGVO und dem Recht am eigenen Bild nochmal:
....
Nur ist ja jetzt der entscheidende Unterschied, dass man nun VOR der jeweiligen Veranstaltung die OKs aller Beteiligten braucht, da zählt "öffentliche Veranstaltung" nicht mehr, da es um diesen Punkt nicht mehr geht, sonderm um die Datenerfassung- und speicherung.

Wie kommst Du denn darauf? Das stimmt so nicht, lies Dir doch einfach mal den Text der Dame vom BMI und den von bloo geposteten Kommentar des BFF durch.
 
Heißt ja nicht, dass die Recht haben, denn eigentlich sieht niemand wirklich durch.
Das was ich schrob sind meine Infos.
 
aber z.B. war (ist) eine Sportveranstaltung öffentlichen und somit kann ein einzelner Spieler einem im vornherein das Fotografieren nicht verbieten.

Immer diese deutsche Vollkaskomentalität. Wir reden hier über Thematiken, wo (wie schon 100x beschrieben) Rechte einzelfallbezogen abgewägt werden müssen, durch Gerichte.

D.h.:

  • Sicherheit gibt's nicht. Jeder Richter mag da die Dinge anders sehen. Jeder Fall liegt anders.
  • die Nummer mit der "Sportveranstaltung" gilt auch definitiv nicht simpel pauschal, sondern tendenziell nur für wirklich große Events. Die Erlaubnis ändert sich zwischen Wimbledon und 10 Kaffeetanten aus dem tiefsten Niederbayern machen ein Turnier im Club "Wilde 50". Weil da nämlich jemand abwägen wird.
https://www.rechtambild.de/2012/04/fotorecht-in-der-praxis-sportveranstaltungen-und-vereine/
https://www.fotomagazin.de/praxis/fotorecht/fokus-fotorecht-fotos-und-sport-was-ist-erlaubt


Den Blanko-Scheck gibt's nicht.
 
Guten Morgen.

Bitte entschuldigt, dass ich mir kein 21 Seiten durchlese.
Was heißt das unterm Strich jetzt für mich?

Kann ich weiterhin meine Kamera und mein Handy in der Öffentlichkeit nutzen, um Fotos der Famile/Landschaft/Sehenswürdigkeiten zu machen?

Gibt es überhaupt eine einfache ja/nein Antwort?
 
Guten Morgen.

Kann ich weiterhin (...) Fotos der Famile/Landschaft/Sehenswürdigkeiten (...) machen?

Gibt es überhaupt eine einfache ja/nein Antwort?

Zu 1. Sofern deine Familie einverstanden ist und du sonst keine Personen fotografierst, dürfte das wohl kein Problem sein. An der Stelle liegt auch das Problem nicht, siehe die vorigen Seiten, die du nicht lesen wolltest. ;) Es geht ja hier um andere Personen, deren Einverständnis man nicht oder nicht sicher hat.
Zu 2. Wenn es SO einfach wäre, gäbe es diesen thread vermutlich nicht. :rolleyes:
 
Den Blanko-Scheck gibt's nicht.

Weder das Parlament, noch die Regierung und schon gar nicht "Merkel" kann durch irgendeine nationale Ausgestaltung eine Form der "Rechtssicherheit" herstellen, wie sie sich anscheinend einige vorstellen.

Die DSGVO ist als Verordnung der Kommission in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht und zwar völlig unabhängig von der nationalen Ausgestaltung der Öffnungsklauseln. Jede begleitende Gesetzgebung muss konform zur DSGVO gestaltet sein. Letztlich spielt es überhaupt keine Rolle, ob man, wie in Österreich, einen entsprechenden Passus in die nationale Datenschutzgesetzgebung schreibt oder, wie in Deutschland, davon ausgeht, dass das KuG eben diese Ausgestaltung der Öffnungsklausel darstellt.

In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, dass vor Gericht die Konformität zur DSGVO überprüft wird und durch fortlaufende Urteile Rechtssicherheit geschaffen wird. Das ist nun mal der Job der Richter und nicht des Gesetzgeber.
 
Weder das Parlament, noch die Regierung und schon gar nicht "Merkel" kann durch irgendeine nationale Ausgestaltung eine Form der "Rechtssicherheit" herstellen, wie sie sich anscheinend einige vorstellen.

das betrifft dann ja auch...

Wie kommst Du denn darauf? Das stimmt so nicht, lies Dir doch einfach mal den Text der Dame vom BMI und den von bloo geposteten Kommentar des BFF durch.

...diese hier erwähnte Stellungnahme.

Ich hätte dies hier

/bd/ schrieb:
... besteht die Möglichkeit, dass vor Gericht die Konformität zur DSGVO überprüft wird und durch fortlaufende Urteile Rechtssicherheit geschaffen wird. Das ist nun mal der Job der Richter und nicht des Gesetzgeber.

von Dir deshalb bereits als Kommentar zu der genannten Stellungnahme erwartet/erhofft.

Für mich bleibt nach wie vor die geschaffene Unsicherheit das größte Problem.
In einigen Monaten (wohl eher Jahren) werden wir grinsend zurückblicken auf diesen Sturm im Wasserglas- oder aber wehmütig auf die stattgefundene Zeitenwende.

Es gab in der Vergangenheit bereits einiges, das sogar noch heißer gegessen wurde als es gekocht wurde- nicht nur der umgekehrte Fall.

vg, Festan
 
...von Dir deshalb bereits als Kommentar zu der genannten Stellungnahme erwartet/erhofft.

Was ich ja schon an anderer Stelle in diesem Thread mehrfach getan habe.

Aber ich wiederhole mich gerne...

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es aus meiner Sicht folgende seriöse Quellen:

- Die Originalquelle in Form der DSGVO und zum besseren Verständnis der Bestimmungen insbesondere die erklärenden Erwägungsgründe

- Die Veröffentlichungen der Kurzpapiere, Stellungnahmen und Vorlagen der Landesdatenschutzbeauftragten und des Düsseldorfer Kreises, die bereits eine Interpretation der DSGVO durch die Aufsichtsbehörde darstellen

- Stellungnahmen offizieller Behörden und Institutionen.

Anzeichen für unseriöse Quellen sind aus meiner Sicht folgende Merkmale:

- Es wird der Eindruck erweckt, das jeder Datenschutzverstoß gleichermaßen mit Höchststrafe belegt wird
- Es werden Katastrophenszenarien an die Wand gemalt, was zukünftig alles verboten ist
- Es wird so getan, als ob es immer und ausschließlich ein Einverständnis des Betroffenen geben müsste
- usw., usw. Kurz, es wird Angst und Schrecken verbreitet
 
Was ich ja schon an anderer Stelle in diesem Thread mehrfach getan habe.

Aber ich wiederhole mich gerne...

das war aber nicht das, was ich eben gemeint/geschrieben hatte- auch ich wiederhole mich gerne: es geht nicht um Quellenangaben, sondern den Inhalt dieser Sätze von Dir:

Weder das Parlament, noch die Regierung und schon gar nicht "Merkel" kann durch irgendeine nationale Ausgestaltung eine Form der "Rechtssicherheit" herstellen, wie sie sich anscheinend einige vorstellen.

Die DSGVO ist als Verordnung der Kommission in allen Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht und zwar völlig unabhängig von der nationalen Ausgestaltung der Öffnungsklauseln.
...
In beiden Fällen besteht die Möglichkeit, dass vor Gericht die Konformität zur DSGVO überprüft wird und durch fortlaufende Urteile Rechtssicherheit geschaffen wird. Das ist nun mal der Job der Richter und nicht des Gesetzgeber.

Das betrifft dann natürlich alle Quellen (seriöse in Deinem Sinne wie unseriöse) und es bleibt einzig das DSGVO als einzige relevante Quelle übrig-

was da sonst wer noch schreibt (inkl. der Regierung oder eines seiner Organe) ist eben völlig irrelevant- am Ende entscheidet ein Richter, wie die DSGVO zu interpretieren sein wird.

Bis dahin herrscht Unsicherheit. Keinesfalls ändert der von bloo verlinkte Artikel daran irgend etwas (der Link funktioniert im Übrigen bereits nicht mehr).

Nur darum ging es mir, das noch einmal fest zu halten.

vg, Festan
 
Ich hatte auf einer großen Veranstaltung mit verschiedenen Vorträgen auch schon
einmal das Problem, dass sich manche Leute mit einem "roten Punkt" der etwa
drei Zentimeter groß auf dem Pullover geklebt war, kennzeichneten, und damit
signalisierten nicht fotografiert zu werden. Das war allerdings kaum einzuhalten,
da man nicht auf allen Bildern genau den roten Punkt entdecken konnte. Ich wurde
dann nachträglich gebeten, noch einzelne Bilder zu löschen. Wenn ich da jetzt
mit einer Geldstrafe konfrontiert werden würde, wäre das das allerletzte
Fotoshooting das ich irgendwo mache. Da muss ich einen gehörigen Risikoaufschlag
mit auf die Rechnung schlagen.
 
Wenn ich da jetzt
mit einer Geldstrafe konfrontiert werden würde, wäre das das allerletzte
Fotoshooting das ich irgendwo mache.

Anzeichen für unseriöse Quellen sind aus meiner Sicht folgende Merkmale:

- Es wird der Eindruck erweckt, das jeder Datenschutzverstoß gleichermaßen mit Höchststrafe belegt wird
- Es werden Katastrophenszenarien an die Wand gemalt, was zukünftig alles verboten ist
- Es wird so getan, als ob es immer und ausschließlich ein Einverständnis des Betroffenen geben müsste
- usw., usw. Kurz, es wird Angst und Schrecken verbreitet

Ich stelle das mal so nebeneinander....

Konkret: Bei einer Veranstaltung mit vielen Rednern bei denen einige explizit nicht fotografiert werden wollen ist das Fotografieren dieser Personen verboten. War es früher, ist es auch jetzt. Wer dagegen verstößt muss ggf. Schadenersatz zahlen oder gar in den Knast:

KUG § 33
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen den §§ 22, 23 ein Bildnis verbreitet oder öffentlich zur Schau stellt.
(2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt.

Die Ausnahmen aus §23 gelten nicht, wenn du einen Redner einzeln herausstellst. Zumindest geht in diese Richtung die Rechtssprechung. Zudem steht auch im Gesetz die Einschränkung:

Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.

Wichtig jetzt, ganz im Sinne von /bd/: Es muss erstmal jemand klagen (Punkt 2). In der Regel wird es den Leuten, wie es in deinem Fall ja war, schlicht genügen, den Fotografen zu Kontaktieren und Löschung zu verlangen, und für den Fall, dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen würde, dann wärest du auch nicht bei einem einzelnen unrechtmäßig verbreiteten Bild für 1 Jahr ins Gefängnis gegangen. Auch wäre die Geldstrafe nicht beliebig drakonisch sondern den Verhältnissen angemessen.

Trotzdem: Du warst schon immer mit einer Geldstrafe konfrontiert. Du warst sogar mit Gefängnis konfrontiert. Du hättest also noch nie fotografieren dürfen!

Und wie ist es ab Ende Mai?

Wenn das KUG weiter gilt, ist es genauso wie vorher auch. Nehmen wir mal an, dieser Eindruck scheint hier ja irgendwie zumindest unterschwellig vorzuherrschen, dass das KUG nicht mehr von Belang und die DSGVO hier anzuwenden ist. Du dürftest ebenso nicht Fotos von Leuten verbreiten, die nicht fotografiert werden wollen. Ebenso würde eine Strafverfolgung nur dann stattfinden, wenn auch jemand klagt, und ebenso würde bei einer Gerichtsverhandlung ganz sicher nicht die Höchststrafe aufgerufen. Die ist dafür da, damit "die Großen" wie Google oder große Verlage bei Datenschutzverletzungen nicht einfach die Strafe aus der Portokasse bezahlen können.

Wie bei so vielen anderen Fällen: Es hat sich kaum etwas geändert zu vorher. Man hat nur vorher sich keine Gedanken darüber gemacht und ist jetzt verärgert über letztlich gar nix.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie bei so vielen anderen Fällen: Es hat sich kaum etwas geändert zu vorher.

- ich kann das nicht wirklich beurteilen
- andere sehen das anders
- selbst diejenigen, die meinen es gäbe kein Problem, argumentieren sehr unterschiedlich- einiges widerspricht sich auch hier

Ergebnis ist Unsicherheit. Und diese ist ein Schaden und Problem an sich.

Ich habe einiges von dem, was sich angeblich nicht ändern wird, übrigens auch schon anders gelesen (sprich, wie es bisher war).

Übrigens: wie sehr einem eine Geldstrafe weh tut (samt den zu übernehmenden Gerichts- und Anwaltskosten), solltest Du nicht für andere definieren.

vg, Festan
 
- ich kann das nicht wirklich beurteilen
- andere sehen das anders
- selbst diejenigen, die meinen es gäbe kein Problem, argumentieren sehr unterschiedlich- einiges widerspricht sich auch hier

Ich finde den Spruch sehr doof, aber er muss hier sein: Ich empfehle dir, die Beiträge, auf die du dich beziehst, vorher zu lesen. Dann hättest du nämlich gemerkt, dass es hier völlig egal ist, ob man mit DSVO+BDSG(2018)+KUG argumentiert oder mit BDSG(alt)+KUG.

Es besteht hier nicht "kein Problem". Es besteht das gleiche Problem wie vorher. Vorher haben "wir" das nur nicht gewusst.

Und ja. Die Unsicherheit besteht. Niemand bestreitet das. Und dass man dich nicht damit beeindrucken kann, wer was sagt, solange es überhaupt irgend jemanden gibt, der anderes sagt, das ist auch klar.

Ich finde diesen Thread insofern spannend, als dass rechtliche Sachen, wo tatsächlich etwas produktives kommen könnte, sofort abgeblockt werden, während dieser, wo es im Endeffekt um das Abwägen von Grundrechten geht, immer weiterläuft. Erstaunlich.
 
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