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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ich möchte Scorpio nicht vorgreifen, aber Fragen zur datenschutzkonformen Gestaltung zu Web-Seiten unter einem Autorensystem haben aus meiner Sicht keinen direkten Bezug zur Fotografie.

aber die Frage, ob man als Hobbyfotograf von der DSGVO betroffen ist oder nicht, schon, oder?

Und welche Auswirkungen das genau nach sich zieht, doch auch, oder?

Ist ja (leider!) oft so, dass sich die Bereiche überschneiden und nicht sauber trennen lassen.

vg, Festan
 
Ich möchte Scorpio nicht vorgreifen, aber Fragen zur datenschutzkonformen Gestaltung zu Web-Seiten unter einem Autorensystem haben aus meiner Sicht keinen direkten Bezug zur Fotografie.

Da seit ihr mit euren Fragen viel besser in einem WP-Forum o.ä. aufgehoben.

Mir ging es - auch wenn das in Ich-Form geschrieben war- nicht um eine konkrete Beantwortung, es waren nicht meine Fragen sondern die von befreundeten Fotografen, die hier gar nicht aktiv sind und ich wollte auch keine Beratung für mich selbst, sondern mir ging es eher darum, nochmal auf die vielen verunsicherten Fotografen hinzuweisen und da nehme ich mich selbst mittlerweile auch nicht mehr aus. Je mehr ich mich informiere, desto paranoider werde ich :evil:
Die Grenze zwischen Fotografie und Webpräsenz der eigenen Fotos ist leider wirklich fließend, deshalb werde ich meinen Beitrag gleich löschen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ganz ehrlich Leute, die Diskussion hier ist überflüssig wie ein Kropf. Es gibt verschiedene Standpunkte, die geäußert wurden und keine der Seiten ist bereit, sich von der anderen überzeugen zu lassen.

Wer sich darüber Gedanken machen will, kann überall im Netz Infos einsammeln. Wer rechtssicher für die Zukunft fotografieren will, sollte einen Anwalt aufsuchen.

Und alle anderen machen einfach weiter wie bisher.
 
Ist ja (leider!) oft so, dass sich die Bereiche überschneiden und nicht sauber trennen lassen.

Ein Hobbyfotograf ist nicht betroffen. Nur sind viele keine Hobbyfotografen und wissen es nicht einmal.

Was soll man mehr dazu schreiben, ohne im konkreten Einzelfall die Verhältnisse zu kennen?
 
Ganz ehrlich Leute, die Diskussion hier ist überflüssig wie ein Kropf.

finde ich (immer noch) nicht- und wenn, dann nicht mehr, als zu sagen, dass er überflüssig sei :rolleyes:

Es gibt verschiedene Standpunkte, die geäußert wurden und keine der Seiten ist bereit, sich von der anderen überzeugen zu lassen.

darum geht es hier ja auch gar nicht

Wer sich darüber Gedanken machen will, kann überall im Netz Infos einsammeln. Wer rechtssicher für die Zukunft fotografieren will, sollte einen Anwalt aufsuchen.

das ist ja die Krux- das kann Dir kein Anwalt der Welt garantieren. Generell- und in diesem Fall erst recht nicht.

Viele der verlinkten Artikel sind nebenher gesagt, von Anwälten verfasst worden.

Und alle anderen machen einfach weiter wie bisher.

hoffentlich nicht :o

vg, Festan
 
das ist ja die Krux- das kann Dir kein Anwalt der Welt garantieren. Generell- und in diesem Fall erst recht nicht.

Nein natürlich kann es dir keiner garantieren! Und nun? Was machen wir denn jetzt? Nehmen uns alle bei den Händen und sagen die Welt ist doof? Oder wir warten drauf, dass die BRD aus der EU austritt, weil das so ärgerlich ist? Die Frage, ob Fotografen von der DSGVO betroffen sind brauchen wir nicht zu diskutieren. Ja! Auch von der Straßenverkehrsordnung übrigens.

Ein Wort noch zu den "Meinungen". Es gibt da schon noch Unterschiede sowohl im Laienbereich als auch unter den Juristen. Es gibt einfache Äußerungen die so in den Raum hinein geschrieben sind, und es gibt begründete Äußerungen. Gerade die, denen hier immer Naivität vorgeworfen wird, haben begründet. Mit Gesetzeszitaten, mit Quellen im Netz, etc. Bei den Juristen gibt es auch, wie man bei uns sagt "sonne und solche". Auf https://www.pentaxians.de/40456504n...von-personenfotos-ab-ende-mai-t31144-s20.html findet sich eine Antwort auf eine Anfrage an Bundestagsabgeordnete, darin ein Verweis auf eine Einschätzung eines Professor Pötters "Pötters in: Gola, DSGVO, 1. Auflage München 2017; Rz. 11 zu Art. 85 DSGVO". Davon ausgehend, dass hier keine Fehlinterpretation vorliegt, ist die Antwort bezüglich der Frage nach dem KUG schon eine Aussage, denn es ist ja keine Einschätzung von irgendeinem dahergelaufenen. (Vielleicht kauft das Buch ja mal jemand. Kostet 85 Euro)

Natürlich kann man auch diese Einschätzung jetzt für "nur eine Meinung" halten, aber da sind wir dann wieder am Anfang angekommen, denn schlichtweg alles, was wir hier zu auch nur irgendeinem Thema sagen können, ist nur Meinung.
 
Ein Hobbyfotograf ist nicht betroffen.

das habe ich anders verstanden.

Nur sind viele keine Hobbyfotografen und wissen es nicht einmal.

ja, das stimmt leider (von dem nicht klar definierten Begriff "Hobbyfotograf" einmal abgesehen)

Was soll man mehr dazu schreiben, ohne im konkreten Einzelfall die Verhältnisse zu kennen?

Beispielsweise, wie man am besten mit dieser Unsicherheit umgeht und der inhaltliche Austausch darüber.

Weiter oben wurde erwähnt, dass es wohl einige gibt, die ihre Bilder deshalb bereits aus dem Netz genommen haben.
Vielleicht holen einige ja auch erst mal wieder ihre analogen Kameras heraus?

Ich für meinen teil werde auf jeden Fall meine Modell-Releases anpassen und erst mal nur noch mit vertrauenswürdigen Personen auf TfP Basis arbeiten und mit fremden nur noch Pay- alles kein 100% Schutz, aber zumindest eine Risikoreduzierung.

Ganz schlecht aber finde ich es auf jeden Fall, wenn hier der Eindruck erweckt würde, weil man nichts genaues weiß, sollte/kann man weitermachen wie bisher oder es bestünde erst gar kein Risiko

Nein natürlich kann es dir keiner garantieren! Und nun? Was machen wir denn jetzt? Nehmen uns alle bei den Händen und sagen die Welt ist doof? Oder wir warten drauf, dass die BRD aus der EU austritt, weil das so ärgerlich ist?

seltsam- aber ich muss ja nicht alles verstehen. Auch ist mir dafür meine Zeit zu schade.

vg, Festan
 
Du postulierst, dass kein Anwalt Sicherheit geben kann. Gleichzeitig willst Du über die Unsicherheiten diskutieren. Wozu? Was soll das bringen? Huh, ich fühl mich so unsicher. Ändert das was? Nein. Und wenn einer schreibt, es gibt kein Problem (auch eine Art mit Unsicherheit umzugehen), erwiderst Du, dass Du das anders siehst. Na dann, viel Spass beim fruchtlosen Weiterdiskutieren.
 
Du postulierst, dass kein Anwalt Sicherheit geben kann.

ja, weil es Fakt ist- schließlich sprechen Richter Recht und keine Anwälte.
Es geht hier dabei um die Sicherheit, wie Gerichte entscheiden würden

Gleichzeitig willst Du über die Unsicherheiten diskutieren.

über die Unsicherheiten, die sich aus der unklaren Rechtslage ergeben. Ich weiß, es hört sich verwirrend an, aber das Wort "Sicherheit" kann man in unterschiedlichen Kontexten verwenden.

Und natürlich kann man auf die rechtlichen Unsicherheit auch so reagieren, dass man dennoch Sicherheit erreicht. Beispielsweise in dem man (erstmal) aufhört evtl. kritisches zu fotografieren.

Wozu? Was soll das bringen?

Sicherheit oder zumindest Risikominimierung

Huh, ich fühl mich so unsicher. Ändert das was? Nein.

nur wenn man den Kopf in den Sand steckt

Und wenn einer schreibt, es gibt kein Problem (auch eine Art mit Unsicherheit umzugehen)

ja, nennt sich Verdrängung

, erwiderst Du, dass Du das anders siehst. Na dann, viel Spass beim fruchtlosen Weiterdiskutieren.

wieso? Willst Du denn weiter solche Beiträge verfassen?

vg, Festan
 
was ist eigentlich mit altverträgen, die vor dem 25.5.2018 abgeschlossen wurden? gelten da noch alte regelungen?
 
kann mir vorstellen - aber das ist meine persönliche Meinung,
dass es da eine 'Stichtag-Regelung' gibt...
 
Moinsen,

Verträge behalten selbstverständlich ihre Gültigkeit. Sie werden allerdings zumindest in den Punkten, in denen die Verträge neuem Recht widersprechen, wirkungslos.

Soll heißen: Wenn du dir in einem Vertrag von einer abgebildeten Person hast zusichern lassen, dass du die Bilder publizieren darfst, und wenn außerdem die Ansicht richtig wäre, dass das KUG und weitere Gesetze gegenüber der DSGVO zurückstehen (wovon ich, wie hier mehrfach begründet, nicht ausgehe), könnte das Modell jederzeit sein Recht auf Löschung bzw. Sperrung der Bilder wahrnehmen. Ob dir dann ein Schadensersatzanspruch zusteht – wenn du beispielsweise die abgebildete Person dafür bezahlt hast und zudem Zeit und möglicherweise weitere Kosten für Studio- oder Ausrüstungsmiete aufgewendet hast –, würde dann noch zu klären sein – im Zweifelsfall vor Gericht.
 
wenn es so ist, dann muss ich mir die eine odere andere einwilligung erneut einholen :mad:
 
Zuletzt bearbeitet:
@Procecutor : danke für den Link :)

Doch das grosse Aber :

Der Autor des verlinkten Artikels räumt ein, dass das DSGVO mit dem Kunsterhebungsgesetz (§KunstUrhG) konkurriert.
Er geht aus Gesprächen lediglich davon aus, dass das KunstUrhG höher gewichtet werden wird.

Das klingt soweit ok.
Wäre da nicht der Umstand, dass das DSGVO ein EU-Gesetz ist und das KunstUrhG ein länderspezifisches, also deutsches.

Das DSGVO räumt zwar EU-Staaten Speziallösungen ein (was einer der Fehler des Gesetzes ist, weil es dadurch inkonsequent wird), aber trotzdem kann es bei einer Gleichwertigkeit nicht höher gewichtet werden.

Dies stellt Portalbetreiber vor ein Problem, da Internetseiten auch aus Ländern mit strengeren Gesetzen als dem KunstUrhG genutzt und aufgerufen werden können.
Selbst wenn in einem solchen Fall die Regionalität wiederum höher gewichtet würde, bleibt die Pattsituation und damit Rechtsunsicherheit.

Eine Schildbürgeraktion in "bester" Manier, dieses DSGVO ....
 
....
und wenn außerdem die Ansicht richtig wäre, dass das KUG und weitere Gesetze gegenüber der DSGVO zurückstehen (wovon ich, wie hier mehrfach begründet, nicht ausgehe),....

der Autor dieser Seite sieht das etwas anderes und ist der Meinung, dass das KUG der DSGVO untergeordnet ist.



das bedauerliche ist, dass die Regierung viele Betroffenen im Unklaren lässt und wartet wie Gerichte, notfalls das BVG, entscheiden.
 
Moin,

womit wir wieder am Anfang der Diskussion wären, denn das war einer der Ausgangspunkte in Beitrag 3. Meine Frage zu diesem Beitrag ist nach wie vor die nach der Begründung für diese Einschätzung. Die liefert der Autor nämlich leider nicht. Es gibt einzelne Beiträge anderer Autoren, die eine Begründung liefern, die mir jedoch überwiegend nicht stichhaltig erscheinen. Demgegenüber gibt es mehrere Autoren (die insbesondere /bd/, winfel und ich in unseren Beiträgen zitiert haben), die für mich plausible Begründungen liefern, warum das KUG eine Vorschrift gemäß Artikel 85 DSGVO darstellt.

Ich denke, die Diskussion bis hierher hat bereits gezeigt, dass man unterschiedliche Meinungen haben kann. Ich kann jedem, der sich ernsthaft für die hier diskutierten Fragen interessiert, nur empfehlen, die Beiträge (hier und sonstwo im Internet) jeweils daraufhin abzuklopfen, ob sie deutlich machen, was Einschätzung ist und was sie für Fakten halten, welche Begründungen sie für Einschätzungen und welche Quellen sie für Fakten liefern. Dann lohnt es sich immer, die Quellen zu diesen Fakten nachzulesen und zu schauen, ob man den Schlussfolgerungen (die sich aus den Fakten und den Begründungen der Einschätzungen ergeben) folgen kann. Wenn die Quellen, auf die sich jemand bezieht, nicht klar sind oder die Einschätzungen nicht begründet, begibt man sich leider in die Welt der Beliebigkeit.

Konkret zu dem verlinkten Artikel wäre daher nach wie vor meine Frage: Wie kommt der Autor zu der Einschätzung: "Die DSGVO verdrängt das KUG und die Regelungskompetenz gemäß Art. 85 DSGVO wurde und wird nicht ausgeübt."? Der Gesetzgeber selber sieht dies – wie hier bereits dargelegt wurde – anders. Der Gesetzgeber mag sich irren, aber zumindest müsste der Autor eine Begründung angeben, warum er anderer Auffassung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Der Gesetzgeber selber sieht dies – wie hier bereits dargelegt wurde – anders. Der Gesetzgeber mag sich irren, aber zumindest müsste der Autor eine Begründung angeben, warum er anderer Auffassung ist.

Das kann er aus einem bestimmten Grund nicht, nämlich den, auf den ich hinwies :
DSGVO ist ein EU-Gesetz, das KunstUrhG deutsches Recht.

Es gilt EU-Recht und es benötigt also EU-weite Übereinstimmung ob in dieser Frage die länder-spezifischen Gesetze gelten sollen.

Wie dies dann herauskommt, hängt vlt auch ganz von den Machtspielchen zwischen den einzelnen Staaten und der EU-Administration ab.
Die Wahrscheinlichkeit, dass sich viele Länder für länder-spezifische Regelung aussprechen, ist ja gross, was aber in Brüssel auf Unmut stossen kann, weil es auch eine grundsatz-politische ist und sie sich der Kritik einer Verwässerung des DSGVO aussetzen würde.
 
Nur mal so: Ich war in sehr bescheidenem Maße 2014 an der Diskussion zur Gesetzgebung beteiligt. Die Schärfe in der DSGVO war und ist eine eindeutige Forderung der deutschen Datenschutz-Vertreter die sich hier auch durchgesetzt haben. Spanien z.B. hat die Position vertreten, dass es erst einen Datenschutzbeauftragten ab 20.000 Mitarbeiter braucht.
 
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