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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Ähnliche Konstrukte können durchaus auch von den Bilderhostern auf Hobbyfotografen zukommen...

Ja durchaus. Heute ist mir die erste Selbstauskunft eines Hosters für die Kunden mit einem virtuellen Server auf den Tisch geflattert...

Ich befürchte aber, dass von der obersten Aufsichtsbehörde die nächsten Klopper in Form von Entschließungen zur DSGVO kommen werden. Da ist gestern etwas veröffentlicht worden, was selbst bei mir schweres Kopfschütteln verursacht aber nicht direkt etwas mit Fotografie zu tun hat und deshalb hier kein Thema ist.

Hier macht sich wohl leider der Mangel an qualifiziertem Personal bemerkbar.
 
Moin,

btw... was ganz anderes...
bei der 'Beantwortung' der einzelnen Kommentare gab es ja schon länger den roten Hinweis auf eine mögliche 'Urheberrechtsverletzung'...
nun ist die Schaltfläche um den Hinweis "Verstanden und akzeptiert" ergänzt...
ist das eine Auswirkung auf die DSGVO..?

nein, Urheberrechtsverletzungen haben natürlich nichts mit der DSGVO zu tun.

Und wie ihr ja schon schreibt hat der Gesetzgeber mal wieder die Auslegung den Gerichten überlassen.

So möchte zumindest ich meine Ausführungen nicht verstanden wissen. Ich teile die in diesem Zitat u.a. mir zugeschriebene Äußerung ausdrücklich nicht. Eine Diskussion darüber wäre in diesem Forum aber definitiv fehl am Platz.
 
So möchte zumindest ich meine Ausführungen nicht verstanden wissen. Ich teile die in diesem Zitat u.a. mir zugeschriebene Äußerung ausdrücklich nicht. Eine Diskussion darüber wäre in diesem Forum aber definitiv fehl am Platz.
Es war nicht meine Absicht, dir etwas in den Mund zu legen. Damit war meine Interpretation von Beitrag #42 wohl falsch. Insb. das Ende des drittletzten Absatzes. Eine höchstrichterliche Entscheidung oder die vorherige Ablehung einer entsprechenden Klage muss nicht zum Nachteil der Fotografen oder der Berichterstattung ausfallen.
 
Ich befürchte aber, dass von der obersten Aufsichtsbehörde die nächsten Klopper in Form von Entschließungen zur DSGVO kommen werden. Da ist gestern etwas veröffentlicht worden, was selbst bei mir schweres Kopfschütteln verursacht aber nicht direkt etwas mit Fotografie zu tun hat und deshalb hier kein Thema ist.

Meinst Du die Positionsbestimmung der DSK zur Anwendbarkeit des TMG und daraus eventuell entstehende Abmahnmöglichkeiten? Hab ich gestern beim Datenschutzguru gelesen.

.... und Danke für Deine tollen Beiträge hier, endlich mal jemand der ebenso fundiert wie unaufgeregt schreibt. (y)
 
Einleitung

Wenn du ein Hobbyfotograf bist, gehe gleich zur Überschrift "Fragen und Antworten und ließ dir den ersten Punkt durch.

[...]

Fragen und Antworten

Was ändert sich für mich als Hobbyfotograf durch die DSGVO?
Nichts! Den Hobbyfotograf, der für rein private Zwecke fotografiert, betrifft die Verordnung nicht (Art. 2, (2), c) DSGVO).

Ich fotografiere ehrenamtlich für einen Verein oder eine Organisation. Was muss ich tun?
Auch für dich ändert sich so gut wie gar nichts. Die bestehende Gesetzgebung ist weiterhin die Grundlage deiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Setze dich mit dem Verein in Verbindung, für den du fotografierst und informiere dich, ob er die Bestimmungen der DSGVO erfüllt.

[...]

Moin, ich habe mal drei Stellen aus /bd/s hervorragendem Post #62 zitiert, weil genau diese für mich wichtig sind und ich mich nochmals rückversichern möchte.

Ich bin Hobbyfotograf und zeige Fotos auf meiner privaten Homepage öffentlich im Internet. Ich fotografiere hier keine Menschen.
=> darf ich das weiterhin so machen?

Ich fotografiere ehrenamtlich für einen Sportverein (e.V.) auf dessen Veranstaltungen und dessen Sportler auf auswärtigen Veranstaltungen. Die Fotos gebe ich dem Verein, der diese intern, auf seiner Homepage, für die lokale Presse, für Werbung in eigener Sache und für Sponsorensuchen verwendet.
Auf den Fotos sind neben Sportlern jeglichen Alters - natürlich - auch Zuschauer, Angehörige und Funktionäre wie z.B. Kampfrichter.
=> darf ich das weiterhin so machen?

"Steige" ich tatsächlich gleich aus der DSGVO aus, weil ich alles als Hobby betreibe und damit kein Geld verdiene und es gelten für mich weiterhin die bislang geltenden nationalen Gesetze?

Danke und viele Grüße,
Arne
 
Moin,

Es war nicht meine Absicht, dir etwas in den Mund zu legen. Damit war meine Interpretation von Beitrag #42 wohl falsch. Insb. das Ende des drittletzten Absatzes.

kein Ding; ich wollte nur klarstellen, dass ich das nicht sagen wollte. Im Gegensatz zu vielen anderen bin ich der Auffassung, dass insbesondere die Köpfe hinter der DSGVO hier hervorragende Arbeit geleistet haben, nicht zuletzt dadurch, dass neben dem reinen Verordnungstext auch die Erwägungsgründe und damit die angestrebten Ziele sehr gut dokumentiert wurden. Ein solch komplexes Werk für einen so vielfältigen Rechtsraum wie die Europäische Union zu schaffen, ist alles andere als einfach. Ein solches Werk kann – auch in der nationalen Umsetzung, wo die DSGVO eine solche zulässt oder erfordert – niemals so formuliert sein, dass es keine Rechtsstreitigkeiten geben kann (das gilt selbst für die meisten viel einfacheren rechtlichen Regelungen). Der Gang zum Gericht ist Bestandteil unseres demokratischen Systems und daher kann es rein prinzipiell keine rechtliche Sicherheit geben, bis zu einem Gesetz ein höchstrichterliches Urteil vorliegt – und selbst dann ist dieses Urteil zunächst nur auf den konkreten Fall bezogen und es bedarf einer genauen Analyse der Urteilsbegründung, um festzustellen, auf welche anderen Fälle sich die Begründung und damit das Urteil übertragen lässt.

Ich bin Hobbyfotograf und zeige Fotos auf meiner privaten Homepage öffentlich im Internet. Ich fotografiere hier keine Menschen. => darf ich das weiterhin so machen?

Die DSGVO und auch das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) regeln ausschließlich die Verarbeitung von personenbezogenen Daten. In Bezug auf die Fotos hast du also in der Regel kein Problem, wenn du keine Menschen fotografierst. In Bezug auf deine Webseite musst du natürlich dennoch die entsprechenden Bestimmungen beachten, da bei der Nutzung dieser Seite natürlich personenbezogene Daten anfallen (z.B. Protokolldaten), die teilweise auch ins nicht-europäische Ausland übertragen werden (Google, Wordpress, …). Das wäre aber kein Thema für dieses Forum, sondern eines für ein Forum zum Thema Web-Hosting.

Ich fotografiere ehrenamtlich für einen Sportverein (e.V.) auf dessen Veranstaltungen und dessen Sportler auf auswärtigen Veranstaltungen. Die Fotos gebe ich dem Verein, der diese intern, auf seiner Homepage, für die lokale Presse, für Werbung in eigener Sache und für Sponsorensuchen verwendet. Auf den Fotos sind neben Sportlern jeglichen Alters - natürlich - auch Zuschauer, Angehörige und Funktionäre wie z.B. Kampfrichter. => darf ich das weiterhin so machen?

An dieser Stelle muss sich, was den Datenschutz angeht, in erster Linie der Verein Gedanken machen (daneben gilt ja nach wie vor das KUG). Der muss zunächst mal dafür sorgen, dass er selber die Anforderungen der DSGVO umsetzt (was aber mit dem Forum hier nichts mehr zu tun hat). Wenn er auf Nummer Sicher gehen will, schließt er mit dir einen Vertrag, in dem du erklärst, wie du mit den personenbezogenen Daten verfährst. Wenn du sie ausschließlich im Auftrag des Vereins und nach deren Weisung verarbeitest, ist das eine Auftragsdatenverarbeitung, für die es Musterverträge gibt. Wenn du die Fotos darüber hinaus für andere Zwecke verwendest (z.B. um sie auf deiner eigenen Homepage zu veröffentlichen), wird es etwas komplizierter. Im Grunde gelten diese Regeln aber schon sehr lange; es scheint nur, als würden sich viele Leute erst jetzt für sie interessieren.

"Steige" ich tatsächlich gleich aus der DSGVO aus, weil ich alles als Hobby betreibe und damit kein Geld verdiene und es gelten für mich weiterhin die bislang geltenden nationalen Gesetze?

Nein; die DSGVO regelt wesentliche Bestandteile des Datenschutzes und wird durch nationale Gesetze lediglich ergänzt bzw. eingeschränkt. Ob Geld fließt, ist für die DSGVO, das BDSG und viele andere Gesetze irrelevant. Die Fotos für den Sportverein fallen, auch wenn sie ehrenamtlich angefertigt werden, nicht in die Kategorie "persönlich und familiär". Auch im Rahmen verschiedener anderer Gesetze ist dies eine "geschäftsmäßige" Nutzung, selbst wenn kein Geld fließt.
 
Ein paar Fragen:

Ich habe auf meiner Flickr-Seite mindestens (1) ein Bild eines Wassersportlers, der auf einer öffentlichen Veranstaltung diesen Sport für zufällige Zuschauer sichtbar ausgeübt hat.
(2) Außerdem Fotos einer Regatta, auf denen man größtenteils die Gesichter nicht genau erkennen kann, in einem Fall aber schon.
(3) Zudem Fotos von Wassersportlern/ Kitesurfern, auf denen die Sportler selbst nur als Silhouette zu erkennen sind und man vornehmlich die Kites erkennt.

Sollte ich Fotos einzelner Kategorien oder all dieser Kategorien lieber löschen?

Wie sieht es auch mit Menschen, die als Minisilhouette gegen ide Abendsonne am Ufer zu erkennen sind, wenn das Hauptmotiv der Sonnenuntergang/ das Meer ist?

Wie würdet ihr in solchen Situationen allg. vorgehen, wenn man Landschaften fotografiert, in denen weiter entfernt Menschen mit Hunden spazieren gehen etc.?
Soll man dann auf das Bild verzichten, bis alle Menschen weg sind oder die Menschen nach ihrer Einwilligung fragen (worauf man dann ja eher verzichten würde, bis man gefragt hat, sind sie vermutlich wieder weg)?

Heißt das jetzt für den Hobbyfotografen, dass er von großen Veranstaltungen wie dem Oktoberfest etc. gar keine Bilder mehr macht, weil immer massig Menschen darauf zu sehen sind und diese ja gerade auch Teil des Bildes sein sollen, um die Atmosphäre zu zeigen?

Und führt so etwas dann zu massiver Paranoia, fotografiert zu werden?


Denkt ihr, die Verordnung hat langfristig Einfluss auf die Dokumentation unserer Zeit? Man hat ja aus dem 20. Jahrhundert noch recht viele ungestellte Streetfotos und Fotos aktueller Ereignisse. Wird das abnehmen, wenn sich Privatleute nicht mehr trauen, einfach mal den Alltag und vielleicht auch politisch Bedeutsames aufzunehmen, aus Angst, eine Straftat zu begehen?

LG von
Frederica
 
Zuletzt bearbeitet:
du verwechselst gerade datenschutz mit urheberrecht.

generell hat "fast" jeder mensch recht am eigenen bild. ausnahmen sind zum beispiel öffentliche veranstaltungen (achtung, nicht private/geschlossene veranstaltungen wie z.b. geburtstagsfeier, hochzeit etc.) wie volksfeste, faschingszüge usw. prominente habe zum beispiel sehr eingeschränkte rechte diesbezüglich, weil sie personen öffentlichen lebens sind. dennoch muss man immer und ohne ausnahmen vor dem veröffentlichen eines jeden bildes überlegen, ob man auch sich selbst gerne auf so einem bild im internet gesehen hätte. also immer abwägen und den gesunden menschlichen verstand einsetzen.

bei landschafts- und streetfotografie wird das ganze schon ein wenig komplizierter, vor allem bei der zweiten. generell gilt: was ist das ziel der aufnahme gewesen? ist es eine landschaft oder gebäude gewesen und die unbetroffenen personen sind als "beifang" (also zuffälige passanten) anzusehen, dann haben sie keine rechte an dieser abbildung. es muss aber deutlich erkennbar sein, dass die personen nicht das ziel der aufnahme gewesen waren. beispiel hast du selbst schon genannt (sonnenuntergang).

bei der streetfotografie und anschließender veröffentlichung der aufnahmen werden von amateuren fast permanent urheberrechte verletzt, denn nur die wenigsten machen mit den fotografierten personen einen vertrag aus. streetfotografie ist also ein heißes eisen, da sehr vorsichtig sein.

nichtsdestotrotz muss man immer seinen menschlichen verstand einschalten. nicht immer nur an die vielen likes bei facebook wegen eines lustigen passanten denken. das könnte nämlich sehr unangenehm und teuer werden.

*alles geschriebene ist als tipps und erfahrungsaustausch anzusehen und nicht als rechtsberatung.
 
Moinsen,

alle Fragen, die hier in den letzten Beiträgen angesprochen wurden, haben nichts mit der DSGVO zu tun, sondern dem Kunsturhebergesetz. Ich würde vorschlagen, diese Themen in einem anderen Thread zu diskutieren (sofern die Moderation das Thema als Gegenstand in diesem Forum zulässt).
 
#90
Ich bin da ganz bei dir: Ihr riskiert damit, dass Scorpio den Thread schließen muss, was doch Schade wäre...
 
Ich frage mich, wie das umgesetzt werden soll. Täglich werden allein mit Handys Millionen Fotos in Deutschland geschossen, wenn Kids sich gegenseitig fotografieren, wenn Touristen Städtebesichtigungen machen und sich auf irgendeinem Marktplatz oder was auch immer ablichten usw...[gekürzt]

Dabei ist es doch ganz einfach das mal nachzulesen:

Art. 2 – EU-DSGVO – Sachlicher Anwendungsbereich
..
2. Diese Verordnung findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten,
c) durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten,

Trifft auf Deine gesamte Aufzählung zu. Habe fertig.
 
Die DSGVO ist bei strikter Befolgung sowieso völlig paradox: Angenommen ich fotografiere im öffentlichen Raum zB ein Denkmal um das gerade 5 Personen rumstehen. Bisher ohne Probleme, die 5 sind Beiwerk und für mich anonym.
Halte ich mich strikt an die DSGVO muss ich also möglichst eine schrifliche Einwilligung der 5 Personen vorher einholen. Dazu brauch ich zumindest den Namen der Personen, am besten auch mit Adresse. Also aus anonymen Personen werden welche mit Namen. Mehr Daten statt weniger, einfach paradox.

Zusatz: So dieser Vorgang nicht aus rein privatem Interesse motiviert ist.
 
Moinsen,

alle Fragen, die hier in den letzten Beiträgen angesprochen wurden, haben nichts mit der DSGVO zu tun, sondern dem Kunsturhebergesetz. Ich würde vorschlagen, diese Themen in einem anderen Thread zu diskutieren (sofern die Moderation das Thema als Gegenstand in diesem Forum zulässt).

Hallo,
aus meiner Sicht kein Problem, lösche es gerne und orientiere mich woanders oder mache einen neuen thread auf hierzu, wenn ich nichts finde...

Oder @ admin: Gleich rausschmeissen?
 
Habe das hier nochmal aufgegriffen, wegen Fragen:

Ich fotografiere ehrenamtlich für einen Sportverein (e.V.) auf dessen Veranstaltungen und dessen Sportler auf auswärtigen Veranstaltungen. Die Fotos gebe ich dem Verein, der diese intern, auf seiner Homepage, für die lokale Presse, für Werbung in eigener Sache und für Sponsorensuchen verwendet. Auf den Fotos sind neben Sportlern jeglichen Alters - natürlich - auch Zuschauer, Angehörige und Funktionäre wie z.B. Kampfrichter. => darf ich das weiterhin so machen?


An dieser Stelle muss sich, was den Datenschutz angeht, in erster Linie der Verein Gedanken machen (daneben gilt ja nach wie vor das KUG). Der muss zunächst mal dafür sorgen, dass er selber die Anforderungen der DSGVO umsetzt (was aber mit dem Forum hier nichts mehr zu tun hat). Wenn er auf Nummer Sicher gehen will, schließt er mit dir einen Vertrag, in dem du erklärst, wie du mit den personenbezogenen Daten verfährst. Wenn du sie ausschließlich im Auftrag des Vereins und nach deren Weisung verarbeitest, ist das eine Auftragsdatenverarbeitung, für die es Musterverträge gibt. Wenn du die Fotos darüber hinaus für andere Zwecke verwendest (z.B. um sie auf deiner eigenen Homepage zu veröffentlichen), wird es etwas komplizierter.

Das blöde ist, dass viele kleine Vereine, sei es Kaninchenzücter mit JahresAusstellung, Reitverein mit 1 bis 2 Turnieren im Jahr etc.. sich über so etwas bislang noch nie einen Kopf gemacht haben.. warum auch. Die Beteiligten konnte man -automatisiert bei Anmeldung etc... erfassen, die Zuschauer waren Beiwerk fertig.

Aber um halt mit dem Verein zu sprechen: Muss ich jetzt mein Gelände absperren und Eintrittskarten mit ausdrücklicher Genehmigung gemäß Datenerhebung für jeden unbeteiligten Zuschauer (man stelle sich vor , ich mache die Ausstellung in der Innenstadt, geht gar nicht), aber auch eingeladenen Fremdzüchter oder Fremdreiter einholen ... Viele Plätze sind aus sonstigen Gründen gar nicht abschliessbar, nur am Rande erwähnt und
automatisiert scheint ja nicht mehr zu reichen ... und ich erzeuge einen Datenwust ganz nebenbei, der mit der bisherigen "Manpower" evtl. nicht zu schaffen ist.. :confused:

Hoffe ich sprenge nicht den Rahmen des Threads hiermit...

@: bd: Thx nochmal grundsätzlich, aber auch an Rüdiger, dass er es laufen lässt.. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Die neue Regelung wird "uns alle betreffen" und in der Suche habe ich hier im Forum nichts drüber gefunden............

Hat mich auch schon gewundert.

Das fotografieren von Personen wird damit juristisch noch komplizierter und gesellt sich quasi zu den Gesetzen über das "Recht am eigenen Bildniss" hinzu.

Aber da ich (auch) analog fotografiere, bin ich in diesem Bereich fotografisch nicht zwingend davon betroffen - vorausgesetzt ich scanne die Originale nicht.
Denn es geht bei diesem Gesetzt schliesslich ausdrücklich um digitale Daten.
 
Moinsen,

um die Diskussion hier weiterhin offen zu halten (was ich wünschenswert finde, weil ich das Thema aufgrund weit verbreiteter Fehlvorstellungen relevant halte), sollten wir uns hier wirklich auf die DSGVO und den Bezug zur Fotografie konzentrieren.

@eric: Ob die Zuschauer als Beiwerk anzusehen sind, ergibt sich aus dem KUG, nicht aus irgendwelchen Datenschutzanforderungen. Ein Portrait beispielsweise, das deutlich als wesentlichen Bestandteil des Motivs einen Zuschauer zeigt, fiel bereits bislang nicht unter die in §23 KUG genannten Ausnahmen und erforderte daher eine Einwilligung des Abgebildeten. Die DSGVO und das neue BDSG ändern an diesem Umstand nichts.

@A-und-D: Nun, mittlerweile führen wir die Diskussion hier ja schon recht intensiv. Wo konkret das "fotografieren von Personen … damit juristisch noch komplizierter" wird (durch die DSGVO), habe ich noch nicht erkennen können. Aber vielleicht magst du genauer beschreiben, wo dies deiner Ansicht nach der Fall ist.

Die DSGVO und das neue BDSG beziehen sich übrigens keineswegs nur auf digitale Daten. Sie beziehen sich auf personenbezogene Daten mehr oder weniger unabhängig davon, in welcher Form diese vorliegen. Die Frage ist lediglich, ob ein ausschließlich analog vorliegendes Foto einer Person ohne jegliche weitere Zusatzangaben als personenbezogenes Datum anzusehen ist. Das wird in der Regel eher nicht der Fall sein, denke ich – aber in dem Punkt bin ich mir nicht sicher.
 
@eric: Ob die Zuschauer als Beiwerk anzusehen sind, ergibt sich aus dem KUG, nicht aus irgendwelchen Datenschutzanforderungen. Ein Portrait beispielsweise, das deutlich als wesentlichen Bestandteil des Motivs einen Zuschauer zeigt, fiel bereits bislang nicht unter die in §23 KUG genannten Ausnahmen und erforderte daher eine Einwilligung des Abgebildeten. Die DSGVO und das neue BDSG ändern an diesem Umstand nichts.

Das meinte ich aber nicht... oder habe es nicht verstanden..

Ob die Zuschauer als Beiwerk anzusehen sind, ergibt sich aus dem KUG, nicht aus irgendwelchen Datenschutzanforderungen.
Heisst das, sind sie -noch- Beiwerk, weil sie einfach das Rasse Kaninchen sichtbar anschauen oder hinter dem Reiter als Zuschauer (deutlich, evtl. mit Reaktion) zu sehen sind oder nicht ??

Sind sie kein Beiwerk auf einem Bild, sondern zumindest Bildmitgestaltend (ganz einfach, der Zuschauer haelt das Kaninchen prüfend hoch, der Zuschauer jubelt dem Springreiter am letzten Sprung zu) ;
greift DANN die DSGVO für den Verein, der es auf seiner Page oder für die örtliche Tagespresse veröffentlicht oder eben nicht ??
 
Das Ganze ist doch eigentlich kein Problem, dann steigen wir eben alle auf "Blümchen" um :D

Daß man Fotos mit fremden Leuten hier zeigt, die dazu keine Einwilligung erteilt haben, finde ich mehr als in Ordnung und sowas war lange überfällig!

Insofern sollte es doch keinen Streß für uns bedeuten, jedenfalls wenn sich alle dran halten.
Da dieses Forum aber groß ist und der Betreiber nicht permanent die Erlaubnisse der Abgebildeten abrufen kann, wird es hier eben in Zukunft keine Fotos mit Menschen zu sehen geben.

Das wäre in einem Technikforum wie diesem aber nun auch kein wirkliches Problem.
Hardwarequalitäten kann man auch anhand von "Blümchen" demonstrieren (y)
 
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