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Echt jetzt - die kommende DSGVO ist hier kein Thema ?

Das Ganze ist doch eigentlich kein Problem, dann steigen wir eben alle auf "Blümchen" um :D

Daß man Fotos mit fremden Leuten hier zeigt, die dazu keine Einwilligung erteilt haben, finde ich mehr als in Ordnung und sowas war lange überfällig!

Da ändert sich nichts durch die DSGVO.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Moin,

Sind sie kein Beiwerk auf einem Bild, sondern zumindest Bildmitgestaltend … greift DANN die DSGVO für den Verein, der es auf seiner Page oder für die örtliche Tagespresse veröffentlicht oder eben nicht ??

dann greift zunächst einmal §22 KUG, nach dem eine Einwilligung des Abgebildeten erforderlich ist. Wenn die Person diese Einwilligung zum Zweck der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins oder in der örtlichen Tagespresse zustimmt, ist dem Datenschutz genüge getan – nach bisheriger wie demnächstiger Rechtslage.
 
Ich wuesste nicht, dass jeder jubelnde Fussballfan auf den Raengen egal ob fernsehbild oder foto bislang gefragt wurde, auch wenn er deutlich sichtbar drauf war und kein beiwerk ??

Bzw das war noch nie so. Egal ob bundesliga oder kreisklasse, um wieder zum non profit verein zu kommen. ;)
 
Ich wuesste nicht, dass jeder jubelnde Fussballfan auf den Raengen egal ob fernsehbild oder foto bislang gefragt wurde, auch wenn er deutlich sichtbar drauf war ??

Bzw das war noch nie so. Egal ob bundesliga oder kreisklasse, um wieder zum non profit verein zu kommen. ;)

Ich gehe davon aus, durch den Kauf der Tickets nickt man das ab.
 
Moin,

Ich wuesste nicht, dass jeder jubelnde Fussballfan auf den Raengen egal ob fernsehbild oder foto bislang gefragt wurde, auch wenn er deutlich sichtbar drauf war und kein beiwerk ??

Bzw das war noch nie so. Egal ob bundesliga oder kreisklasse, um wieder zum non profit verein zu kommen. ;)

doch, die Regelungen gelten in dieser Form schon lange. "Deutlich sichtbar" ist nicht das Kriterium. Eine kurze Zusammenfassung der Lage findest du beispielsweise in dem Beitrag Fotorecht in der Praxis: Sportveranstaltungen- und Vereine oder durch Eingabe der entsprechenden Suchbegriffe bei der Suchmaschine deines Vertrauens.

Aber ganz ehrlich: All das hat nichts, aber auch gar nichts mit der DSGVO und damit mit diesem Thread zu tun. Wenn es Bedarf an einer Diskussion über das KUG, das Recht am eigenen Bild und die Konsequenzen daraus für Fotografen, die ehrenamtlich oder im Auftrag für irgendwen arbeiten, gibt, dann sollte dafür ein eigener Thread aufgemacht werden. Hier ist das alles off topic und wird, da bin ich sicher, früher oder später zur Schließung dieses Themas führen – und das m.E. zu Recht. Ich werde mich daher in dieser Diskussion nicht weiter zu Fragen äußern, die nichts mit der DSGVO bzw. dem neuen BDSG zu tun haben.
 
Wieso hat das nix mit dem neuen Gesetz zu tun ?

Du erhebst mit den Bildern unerlaubt Daten zu nicht rein privaten Zwecken, ohne ausdrueckliche oder stillschweigende Erlaubnis.
Ich glaube eher, Du liegst falsch.
Um das KUG geht es mir nicht... zudem wenn die neue Regelung hier vorgehen sollte...:confused:

Aber gut. Will nicht am Threadschluss schuld sein. :ugly:
 
Interessante Einlassungen von Politikern dazu hier:

Zwar ist es richtig, dass die DSGVO gegenüber entgegenstehenden nationalen Gesetzen einen Anwendungsvorrang besitzt. Hier ist aber zu beachten, dass Artikel 85 Art. 1 DSGVO den an die Mitgliedstaaten gerichteten Auftrag enthält, durch Rechtsvorschriften das Recht auf den Schutz personenbezogener Daten mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung und Informationsfreiheit, einschließlich der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken und zu wissenschaftlichen, künstlerischen oder literarischen Zwecken, in Einklang zu bringen. Hier sind auch die Daten fotografierter Personen privilegiert (vgl. Pötters in: Gola, DSGVO, 1. Auflage München 2017; Rz. 11 zu Art. 85 DSGVO).

Die §§ 22ff. des Kunsturhebergesetzes (KUrhG), die Sie in Ihrer E-Mail als seit 110 Jahren bestehende gute Regelung erwähnen, stellen in Deutschland nach Ansicht der Bundesregierung eine Rechtsvorschrift im hier gemeinten Sinn mit der Folge dar, dass die Tätigkeit von Berufsfotografen weiterhin auf diese Normen gestützt werden kann. Die §§ 22 ff. KUrhG werden demnach nicht von der DSGVO verdrängt. Der Gesetzgeber sieht daher kein Erfordernis und somit keinen Anlass, weitere Normen zum Schutz von Berufsfotografen auf Basis des Art. 85 DSGVO zu erlassen.

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hatte seinerzeit in der Ressortabstimmung zum Omnibusgesetz zunächst eine andere Rechtsauffassung vertreten, was bei den Berufsfotografen für die jetzt spürbare - im Endeffekt aktuell aber unbegründete -- Unsicherheit gesorgt hat.

Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass auch die Berufsfotografen die erhöhten Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung an die Wirksamkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligung zukünftig zu beachten haben - wie alle anderen Verarbeiter personenbezogener Daten auch.
Quelle: https://www.pentaxians.de/40456504n...von-personenfotos-ab-ende-mai-t31144-s20.html
 
Moin,

Wieso hat das nix mit dem neuen Gesetz zu tun ? … Du erhebst mit den Bildern unerlaubt Daten zu nicht rein privaten Zwecken, ohne ausdrueckliche oder stillschweigende Erlaubnis.

Ich nehme an, du hast meinen Beitrag in Nummer 42 sowie den von /bd/ in Nummer 62 gelesen?

Man kann den Datenschutz nicht isoliert betrachten. Hier müssen verschiedene Rechte gegeneinander abgewogen werden. Das sind in diesem Kontext insbesondere auf der einen Seite das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf der anderen Seite das Recht auf die Freiheit der Kunst (um es nicht noch komplizierter zu machen, sollten wir den Journalismus nicht auf noch mit hineinrühren, obwohl auch der hier eine Rolle spielt).

Gemäß BDSG gilt (schon seit langem und daran ändert sich durch die DSGVO und das neue BDSG im Grundsatz nichts), dass personenbezogene Daten grundsätzlich nicht erhoben und verarbeitet werden dürfen. "Grundsätzlich" bedeutet, dass es Ausnahmen gibt; und das sind im Grunde nur zwei: Der Betroffene willigt ein oder es gibt eine andere Rechtsvorschrift, die die Erhebung und Verarbeitung zulässt. Ersteres ist dann der Fall, wenn sich der Verein beispielsweise beim Verkauf der Eintrittskarte zusichern lässt, dass die Zuschauer mit Fotos einverstanden sind.

Ohne Einwilligung des Betroffenen bedarf es aber immer einer anderen Rechtsvorschrift. Und das ist genau der Punkt, wo das KUG ins Spiel kommt. Es ist eben genau eine solche Rechtsvorschrift, die u.a. die Freiheit der Kunst wiederum in Abwägung mit anderen Grundrechten sicherstellt. Und in diesem Gesetz (das wie gesagt ebenfalls bereits seit geraumer Zeit gilt) ist u.a. geregelt, wie mit Bildern von Personen zu verfahren ist, dass nämlich in der Regel eine Einwilligung des Abgebildeten erforderlich ist (§22 KUG). Aber "in der Regel" bedeutet wiederum: Es gibt Ausnahmen. Diese sind in §23 KUG beschrieben. In meinem verlinkten Beitrag stehen die relevanten Wortlaute aus den entsprechenden Paragraphen. Mit anderen Worten: Gäbe es das KUG nicht, wäre jegliche nicht nur private Nutzung von Fotos, auf denen Personen in einer Weise dargestellt sind, dass sie als personenbezogene Daten anzusehen sind, verboten.

Korrigieren muss ich mich in einem Punkt: Für die Sportveranstaltung ist nicht der Aspekt "Beiwerk" relevant, sondern §23 Abs. 1 Punkt 3 des KUG: "Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben". Vor dem Hintergrund ist auch der von mir in Beitrag 108 verlinkte Artikel zu verstehen.

Die einzige Frage, die sich neu ergibt, ist die, ob das KUG im Widerspruch zur DSGVO steht oder ob die in letzterer vorgesehenen Öffnungsklauseln eben gerade eine solche Regelung erlauben. Sowohl /bd/ als auch ich haben im Verlauf der Diskussion hier dargelegt, warum wir zu letzterer Auffassung tendieren. Und der Beitrag eben von Beholder3 zeigt, dass wir mit dieser Auffassung nicht alleine dastehen.

Es kann sein, dass ich hier falsch liege. Aber dann sollten wir über konkrete Punkte diskutieren, wo sich an der Rechtslage etwas geändert hat, also warum man beispielsweise zu der Auffassung kommen sollte, dass die Öffnungsklauseln der DSGVO im Widerspruch zum KUG stehen.

Daher würde ich gerne die Gegenfrage stellen: Welche Regelung in der DSGVO oder dem neuen BDSG ändert an den hier diskutierten Aspekten etwas?
 
Zuletzt bearbeitet:
Die einzige Frage, die sich neu ergibt, ist die, ob das KUG im Widerspruch zur DSGVO steht oder ob die in letzterer vorgesehenen Öffnungsklauseln eben gerade eine solche Regelung erlauben. Sowohl /bd/ als auch ich haben im Verlauf der Diskussion hier dargelegt, warum wir zu letzterer Auffassung tendieren. Und der Beitrag eben von Beholder3 zeigt, dass wir mit dieser Auffassung nicht alleine dastehen.

niemand steht mit egal welcher Meinung alleine- irgendjemand findet sich immer.

Ich bin kein Jurist und kann inhaltlich nichts beitragen- ich muss einfach erstmal glauben, was ich lesen- und andere könne evtl. vermuten- wirklich wissen, wie Gerichte entscheiden werden aber kann niemand.

Es ist erstmal eine riesengroße Unsicherheit, was man darf und was nicht- mit entsprechendem Risiko.

Dazu kommen ja noch Dinge, die u.U. sogar schlimmer sind, als eine evtl. Strafzahlung- beispielsweise die Auskunftspflicht auch bei erlaubt erweise erfassten/gespeicherten Daten/Bilder. Da kann man ja schon mal jemanden so richtig viel Arbeit und Ärger machen- von drohenden Abmahnungen bei formellen Fehlern ganz zu schweigen- und zwar auch dann, wenn das eigentliche Tun von welchem Gesetz auch immer erlaubt ist (ist ja heute auch schon so- nur hat das reine Hobbyisten bisher noch nicht betroffen).

vg, Festan

Rüdiger: falls dieser Beitrag unerwünschten Inhalt halt, bitte einfach löschen und nicht deshalb den Thread schließen
 
(ist ja heute auch schon so- nur hat das reine Hobbyisten bisher noch nicht betroffen)

Was? Warum nicht? Früher galten die entsprechenden Gesetze nicht für Privatleute? In dem Bereich, in denen es früher nicht galt, gilt es auch jetzt nicht, und in den Bereichen, wo es heute gilt, gab es auch vorher Regelungen (z.B. bei Bildern von Vereinsaktivitäten).

Leute, das ist doch Unsinn was hier getrieben wird!

Fakt ist: Es gibt neue Regelungen durch die sich wahrscheinlich für die hier besprochenen Fragen wenig ändert. Ganz sicher kann man aber nicht sein. Durch ein neues Gesetz gibt es, wie immer, erstmal mehr Unsicherheit.

tewahipounamu und /bd/ haben dies umfangreich und verständlich erläutert. Wichtige Hinweise auf externe Einschätzungen wurden gegeben. Mehr kann man nicht sagen!

Ansonsten werden jetzt Leute bezüglich des Datenschutzes aufgeschreckt und merken, um was sie sich alles kümmern müssen. Um 99% dieser Sachen (z.B. die ganzen angesprochenen Vereinsfragen) hätte man sich auch vorher schon kümmern müssen, tat es aber nicht und schiebt es jetzt empört dem neuen Gesetz oder der EU in die Schuhe. Danke Merkel!

In diesem Thread werden Diskussionen die sich um Rechtsauslegungsfragen, die Art und Weise der Rechtsfindung in Deutschland und letztlich der Abwägung von Grundrechten diskutiert. Es werden Meinungen zu Fragen geäußert, für die Gerichte in der Regel Monate zur Entscheidung benötigen und bei der sie sehr viele berechtigte Interessen abwägen müssen. KEINER von uns ist hier kompetent! Jeder kann sich jetzt noch einmal empören oder es lassen, aber etwas wirklich hilfreiches kann doch hier nicht mehr kommen.
 
Was? Warum nicht? Früher galten die entsprechenden Gesetze nicht für Privatleute?

genau- beispielsweise die Impressumspflicht und Datenschutzangaben- jetzt betrifft das auch diejenigen, die gewerblich noch geschäftsmäßig Fotografie betreiben.

Dass Dir das nicht bewusst ist, zeigt die ganze Bandbreite der Problematik.

Leute, das ist doch Unsinn was hier getrieben wird!

sich Gedanken zu machen ist Unsinn? Echt :eek:

Fakt ist: Es gibt neue Regelungen durch die sich wahrscheinlich für die hier besprochenen Fragen wenig ändert.

Fakt ist, dass Du weiter unten selber einräumst, das nicht beurteilen zu können


tewahipounamu und /bd/ haben dies umfangreich und verständlich erläutert.

nö, nicht mer als die gegenteiligen Informationen, die man im Netz findet- und die genannten mögen mir verzeihen- für mich sind hier allle Unbekannte. Und ich höre (und hoffe) auf das, was sie sagen- danach handeln wäre aber naiv.

Wichtige Hinweise auf externe Einschätzungen wurden gegeben. Mehr kann man nicht sagen!

inhaltlich nicht- aber sehr wohl diskutieren, wie man mit dieser Unsicherheit am Besten umgeht.

KEINER von uns ist hier kompetent! Jeder kann sich jetzt noch einmal empören oder es lassen, aber etwas wirklich hilfreiches kann doch hier nicht mehr kommen.

so viel Empörung sehe ich hier gar nicht- nur Unsicherheit und ein falsches in Sicherheit wiegen einiger- ich halte es für naiv, einfach so weiter zu machen wie bisher und das Beste zu hoffen- gerade weil niemand weiß, was genau passieren wird.

vg, Festan
 
nö, nicht mer als die gegenteiligen Informationen, die man im Netz findet...

Das ist völlig richtig, gilt dann aber auch für andere Quellen. Es ist halt immer die Frage, wo man sucht. Aus diesem Grund empfehle ich die Veröffentlichungen offizieller Quellen zu verfolgen und das sind die Datenschutzbeauftragten der Länder, der Bundesdatenschutzbeauftragte und der Düsseldorfer Kreis.

...einfach so weiter zu machen wie bisher und das Beste zu hoffe...

Ich glaube nicht, dass wir hier diesen Eindruck vermitteln wollen, wenn du dir mal die Liste anschaust, was alles zu tun ist. Dabei möchte ich noch einmal darauf hinweisen, dass wir uns ganz eng an das Kernthema Fotografie halten, um den Forumsregeln zu entsprechen.

Natürlich wäre es die völlig falsche Schlussfolgerung anzunehmen, dass es nicht rund um das Kernthema noch Dutzende mehr oder minder große Baustellen gibt. Im Moment stelle ich mir vor allem die Frage: Welche Verarbeitung von personenbezogenen Daten, für die ich der Verantwortliche bin, ist in der Öffentlichkeit zu sehen und wie hoch ist der jeweilige Verbreitungsgrad? Hieraus ergibt sich eine Prio-Liste für die offenen Baustellen, die ich noch bis zum 25. schließen werde. Das ist für sich schon richtig viel Arbeit. Und schließlich muss jeder für sich nach bestem Wissen und Gewissen entscheiden, welches Restrisiko er bereit ist zu tragen. Ich werde auch das ein oder andere Verfahren vorübergehend einstellen, von dem ich mir im Moment noch nicht sicher sein kann, wie hier die Bewertung am Ende aussieht.
 
Zuletzt bearbeitet:
@tewahipounamu: Danke, klar habe ich die gelesen, nehme aber als Quintessenz (erstmal mit) So ganz klar ist noch gar nix....

Und der wirklich gute 62er von bd: gerade bei dem Passus:

Ich fotografiere ehrenamtlich für einen Verein oder eine Organisation. Was muss ich tun?

Auch für dich ändert sich so gut wie gar nichts. Die bestehende Gesetzgebung ist weiterhin die Grundlage deiner ehrenamtlichen Tätigkeit. Setze dich mit dem Verein in Verbindung, für den du fotografierst und informiere dich, ob er die Bestimmungen der DSGVO erfüllt.

Die vom Verein haben doch eben auch keine Ahnung, deswegen fragte ich ja...
und um den Bogen zu kriegen und nichts zum Schliessen beizutragen , dann ist es eben ein Fotoclub e.V. kleinkleckersdorf mit ein paar ausstellungen im jahr , umsonst, auf öffentlich zugänglichem gelände MIT Bildern von Zuschauern etc... also keine -reine- Kunst. :ugly:
 
gelöscht, da die Grenze zwischen Fotografie und Webpräsenz überschritten war aber trotzdem noch mal vielen lieben Dank an winfel für die ausführliche Antwort und /bd/ für den berechtigten Hinweis.
 
Zuletzt bearbeitet:
genau- beispielsweise die Impressumspflicht und Datenschutzangaben- jetzt betrifft das auch diejenigen, die gewerblich noch geschäftsmäßig Fotografie betreiben.

Dass Dir das nicht bewusst ist, zeigt die ganze Bandbreite der Problematik.

Was mir bewusst ist und was mir nicht bewusst ist kannst du, mit Verlaub, nicht beurteilen. Aus meinem obigen Post kannst du entnehmen, und hier bin ich mir wirklich sicher, dass diese Pflichten schon vorher bestanden. Die Frage ist aber von der ursprünglichen fotografischen sehr sehr weit weg. Es ist letztlich eine Frage, die alle Websitebetreiber betrifft und gar keine Fotografiefrage.
 
Was mir bewusst ist und was mir nicht bewusst ist kannst du, mit Verlaub, nicht beurteilen.

das stimmt- ich kann nur das beurteilen, was Du hier schreibst. Und auf dieser Grundlage habe ich meine Antwort geschrieben.

Aus meinem obigen Post kannst du entnehmen, und hier bin ich mir wirklich sicher, dass diese Pflichten schon vorher bestanden.

nicht wirklich:

winfel schrieb:
Da bei den Regeln bzw bei der Auslegung der Regeln durch die Gerichte die Schwelle von "privat" sehr tief gehängt wird, ist auch hier schon seit Jahren die Empfehlung, dass jede Website ein Impressum führen sollte.

Pflicht bestehen ≠ Empfehlung/sollte

(wobei ich bei Dir bin, dass man das bereits in der Vergangenheit sicherheitshalber hat tun sollen- haben aber viele nicht und müssen es jetzt aber definitiv)

Die Frage ist aber von der ursprünglichen fotografischen sehr sehr weit weg. Es ist letztlich eine Frage, die alle Websitebetreiber betrifft und gar keine Fotografiefrage.

Ursache (DSGVO) und Wirkung (auch auf Fotografen) sind aber die selbe wie alles, was hier besprochen wurde- schließlich ist ja auch DSGVO keine spezielle Regelung für Fotografen. Ganz im Gegenteil- die meisten wird es überraschen, dass (digitale) Bilder und das Fotografieren überhaupt auch darunter fällt und dass Hobbyisten da ebenfalls darunter fallen.

Und gerade letzteres ist etwas ganz Neues (und ändert sich auch nicht dadurch, dass viele auch bereits früher rechtlich gar keine "privaten" Fotografen waren, weil Gerichte eben, wie Du sagst "die Schwelle von "privat" sehr tief gehängt (haben)").

vg, Festan
 
Ich möchte Scorpio nicht vorgreifen, aber Fragen zur datenschutzkonformen Gestaltung zu Web-Seiten unter einem Autorensystem haben aus meiner Sicht keinen direkten Bezug zur Fotografie.

Da seit ihr mit euren Fragen viel besser in einem WP-Forum o.ä. aufgehoben.
 
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