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AW: E-620 und ihre RAW-Bilder

Sehr schön, danke für die Info :)
 
AW: Frage zu e620

Ich bin drauf und dran mir die Olympus e620 zu kaufen und bin bei eBay über folgendes Angebot gestolpert:
http://cgi.ebay.de/Olympus-e620-Dou...ms=66:2|65:3|39:1|240:1318|301:1|293:1|294:50

Sind die beiden Objektive OK? Würdet Ihr gebraucht kaufen? Ist der Preis für eine fast neue e620 OK?

Danke,
W.

Der Preis ist schon recht gut und die Objektive ebenfalls. In der Bucht gehen grade reihenweise E-620 incl. 14-42 für im Schnitt 575 EUR über den Tisch. Dein o.g. Angebot ist aber auch echt nicht schlecht, aber ich würde mich da schnell entscheiden, denn wenn jemand einen Euro bietet ist es aus mit SOFORTKAUF.

Gruß
Conrad
 
AW: Frage zu e620

Scheint wohl einer schneller gewesen zu sein! Naja, werde das mal beobachten und die Tage mal mitbieten!

Gruß,
Woodie
 
AW: Frage zu e620

Ein bischen merkwürdig. Vatertagsgeschenk und nur ein paar Tage alt, warum geben die diese Kamera dann nicht einfach zurück?

Vor allem so wie da ja steht das die Rechnung auch auf Wunsch mitgeschickt werden kann, als ob den niemand hätte der die Kamera ersteigert :D

Äußerst merkwürdig :confused:
 
E-620: Einstellung Bildgröße

Hallo zusammen
trotz sorgfältigem Studium der Bedienungsanleitung, habe ich nicht die Möglichkeit Speicherformat LSF einzustellen. Unter dem Übernehme Menü habe ich auch keine Möglichkeit, die Kompression einzustellen, sondern nur RAW, LF usw. Wo liegt mein Fehler?
Gruß Günter
 
AW: Frage zu e620

Ein bischen merkwürdig. Vatertagsgeschenk und nur ein paar Tage alt, warum geben die diese Kamera dann nicht einfach zurück?

Vor allem so wie da ja steht das die Rechnung auch auf Wunsch mitgeschickt werden kann, als ob den niemand hätte der die Kamera ersteigert :D

Äußerst merkwürdig :confused:

ist doch eine frau die versteigert oder ? :D:D
nein spaß, aber manche menschen sind irrational
 
AW: Frage zu e620

Ich habe der Frau mal eine Mail geschickt warum sie die Kamera nicht zurückgibt, sondern hier evtl. mit Verlust verkauft.

Sie hat mir geantwortet das der Online-Händler die Kamera nicht zurücknimmt und das würde auch in dessen AGB's stehen. Jetzt habe ich ihr geschrieben das der Händler sittenwiedrig agiert da er als Onlinehändler nunmal den 14 tägigen Widerruf akzeptieren muß, das ist Gesetz egal was der in seinen AGB's stehen hat und das ich an ihrer Stelle zur Verbraucherzentrale gehen würde oder einen Anwalt einschalten würde. Wäre besser als bei der Auktion möglicherweise einen haufen Geld zu verlieren.

Naja, der hat halt eine d..... gesucht und gefunden. Traurig das es immer noch solche schwarzen Schaafe gibt :grumble:

Die Frau tut mir Leid :(
 
AW: Frage zu e620

Warum? :confused:

Meines Wissens nach muss ein Onlineverkäufer zwar den Artikel innerhalb 2 Wochen zurücknehmen, aber auf Käuferseite muss der Artikel dazu neuwertig bleiben.
Wenn der Zähler nun schon 100 Auslöser hat, dann kann der Händler dafür eine Wertminderung erheben (oder möchtest DU bei Bestellung von Neuware ein "Ausstellungsstück" erwerben?).
Wenn das nun ein A.... ist hat er diese so hoch angesetzt dass die Dame weder Bock auf den Wertverlust, noch auf einen Anwalt mit ungewissem Prozessausgang hatte.
Es gibt immer noch Leute (ich z.B.) die haben halt KEINE Rechtschutzversicherung. :mad:

Und Ihr wisst ja selber wie es mit Oly gerne mal ausschaut:
Die Frau kauft tolle Technik und die Kumpels des armen Kerls machen ihm die Marke Oly madig: "Nee mijn Jung - wieso hasse denn keene Canon? Die Olys rauschen doch total!!!" :evil:

Wobei - Vattertach und Rausch - passt ja wieder! :lol:

mg
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Frage zu e620

Hallo und guten Abend,

wenn nicht als "Verbraucher"=Privat gekauft wird gibt es kein 14 Tägiges Rückgaberecht.
 
AW: Frage zu e620

So, daß Angebot ist beendet.

Ich hatte mit der Frau ein paar Mails ausgetauscht und Ihr gesagt, daß Sie sich von dem Händler nicht einschüchtern lassen soll. Die wusste das alles nicht und dachte er könne das so machen wie er wolle, da es ja in seinen AGB's so steht. Daraufhin sagte ich Ihr, das diese AGB's nichts Wert sind und Sie auf jeden Fall bei Online Kauf eine 14 tägige Widerrufsfrist hat.

Hier hatte der Händler versucht ahnungslose Menschen mal kräftig zu verarschen :grumble:

Gottseidank hat Sie auf mich gehört und das Ding nun vorzeitig beendet, nachdem ich Ihr erklärt habe wie das bei ebay funktioniert. Ich gab Ihr noch den Rat eine Mail an ebay zu schicken um zu erklären warum Sie das jetzt so macht.

Wie man sieht gibt es immer noch genügend schwarze Schaafe unter den Händlern :(
 
AW: Frage zu e620

Halte uns auf dem laufenden ob alles gut verlaufen ist.

Die Arme. Ich kenne das, daher interessiert es mich wirklich:

Ich bin schon 2x auf die Fre... gefallen: gesamt ca. 500,- futsch! :eek:
Der erste Laden ging insolvent nachdem ich etwas retour geschickt hatte (Ware UND Kohle beim Händler :rolleyes:), der 2. Laden war von Anfang an komplett auf Betrug aufgebaut :grumble:) und seitdem kaufe ich online nur noch über Amazon oder PayPal! :evil:

Gruß
mg
 
AW: Frage zu e620

Mehr weiß ich im Moment auch nicht da Sie sich sonst nicht mehr gemeldet hat. Sie hatte sich halt bei mir bedankt, weil Sie die Gesetzeslage nicht kannte und wollte von mir wissen wie man die Auktion vorzeitig beenden kann.

Das teilte ich ihr mit und sagte ihr halt, das es so besser wäre als evtl. ein paar Hundert Euro einzubüßen.

Naja, die Auktion hat sie beendet. Den Rest werden wir wahrscheinlich nicht mehr erfahren. Aber egal, Hauptsache man hat versucht zu helfen :)
 
AW: Frage zu e620

Kann aber auch in die Hose gehen, wenn der Händler die Kohle nicht zahlen will und die Kamera behält. Klappt zum Beispiel dann sehr schön, wenn man die Kamera im unversicherten Päkchen zurück schickt.

Außerdem: Eine Olympus verkauft man nicht, außer man hat ne andere :grumble:
 
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