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AW: E520 und Discofilm

(Kamera dabei möglichst Waagerecht halten wird von Oly empfohlen...)

Gruß, Jörg

:confused: Wie jetzt? Boden senkrecht anvisieren, damit der Body waagerecht "liegt"? Oder genau umgekehrt - also auf den Tisch stellen?
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Pixmania ist halt Franzose, die Kamera ist nicht schlechter als die für den deutschen Markt lokalisierte Version, nur halt in aller Regel billiger, weswegen nicht selten günstige Angebote eben keine deutschen Modelle sind. Wenn du also nicht vorhast morgen nach Saturn, Mediamarkt oder Fachhändler zu gehen, weil es ja billig sein soll, behalten.
 
AW: E520 und Discofilm

in Querformat halten, damit der Dreck auf den dafür zuständigen Klebestreifen fällt und nicht wieder im Gehäuse rumgeistert.
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Wenn DU einen "neuen" Artikel zugestellt bekommst, den "Thomas1977" bereits in den Händen hatte und Retour geschickt hat, weil ein Französisches Manual drin lag. :lol:



:D Aber nicht bevor ich 2000 Auslösungen damit gemacht habe:evil:

Ne, ich weiss ja auch was du meinst, aber neu ist für mich halt neu und nicht begrabbelt.
Wer heute einen Onlinehandel betreibt, kann einem auch echt leidtun bei diesem Thema.

Haben sie denn darauf hingewiesen das es keine Deutsche Ware ist?


Grüße Thomas
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Andererseits heißt das ja eigentlich immer "Rücknahme nur in ungeöffneter OVP"

anderes würde >ICH< als Händler auch nicht akzeptieren.
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Stimme Mgmaniac voll zu - und dabei sind mir Prinzipien voellig wurscht.
Zu meiner in UK gekauften E-3 lag eine in Japanisch vor. So lange das Geraet und deren elektronisches Zubehoer das ist was in's Paket gehoert ist es mir Latte, ob der Wisch engl./dt./jp. od. in sonst was gehalten ist - deshalb schicke ich sicherlich kein Paket zurueck.
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

moin,

Andererseits heißt das ja eigentlich immer "Rücknahme nur in ungeöffneter OVP"

anderes würde >ICH< als Händler auch nicht akzeptieren.

haha, da merkt man das Du kein Händler bist, weil das Fernabsatz Dir gar keine andere Wahl läßt es es trotz geöffneter Verpackung und Nutzung zurückzunehmen ;)

Als Verbraucher steht es Dir zu, den aRtikel im Rahmen einer normalen Nutzung zu testen ...

Sascha

Gesetzt:
(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

Quelle: http://www.ra-hahn.de/faq-item+M5bfafd30b4f.html?&tx_simplfaq_pi1[cat]=14&tx_simplfaq_pi1[faq]=1185
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Das kann sich der Händler ja leider nicht mehr aussuchen und auch nicht ausschliessen, denn das ist Gesetz.

Der Käufer soll die möglichkeit haben (genau wie im Ladengeschäfft) die Ware zu begutachten und sie zu testen.

Sagt ihm irgendetwas nicht zu, kann er die Ware ohne Angabe von Gründen und ab einem Warenwert von über 40 Teuro auf Kosten des Händlers zurückschicken.Bei einem Warenwert unter 40 Teuro trägt der Käufer die Versandkosten des Rücktransportes.
Dumm gelaufen für die Händler, finde ich auch, aber ist halt so !


Grüße Thomas
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Jetzt vergleichst du aber Äpfel mit Birnen, wenn man bewusst im Ausland kauft, kann man ja nicht unbedingt erwarten das es sich um Ware für den Deutschen Markt handelt.

Der TE hat aber bei einem Deutschen Händler gekauft und da erwarte ich(es sei den der Verkäufer deklariert die Ware als EU-Ware ect.) das auch für den Deutschen Markt vorgesehene Ware bei mir ankommt.

Ansonsten kannst du dich beruhigt von deinem Händler des Vertrauens betrogen fühlen ;)

Grüße Thomas



Stimme Mgmaniac voll zu - und dabei sind mir Prinzipien voellig wurscht.
Zu meiner in UK gekauften E-3 lag eine in Japanisch vor. So lange das Geraet und deren elektronisches Zubehoer das ist was in's Paket gehoert ist es mir Latte, ob der Wisch engl./dt./jp. od. in sonst was gehalten ist - deshalb schicke ich sicherlich kein Paket zurueck.
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Ups, sorry habe mich vertan:ugly:
Der Anbieter verkauft aber nach Deutschem Recht, von daher gelten die Bestimmungen mit dem Rückgaberecht und alles andere auch.

Meiner Meinung nach lässt sich nur vermuten das es sich um EU Ware handelt.
Wirklich darauf hingewiesen wird nicht.
Das macht die Kamera allerdings nicht schlechter, nur die Gewinnspanne des Händlers ist halt dementsprechend höher.

Aber im Prinzip, haben die anderen User schon Recht, wenn sie dir sonst gefällt, behalt sie und habe Spaß damit.

Grüße Thomas
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Jetzt vergleichst du aber Äpfel mit Birnen, wenn man bewusst im Ausland kauft, kann man ja nicht unbedingt erwarten das es sich um Ware für den Deutschen Markt handelt.

Ich wohne in UK und hatte meine Kamera in UK von einem UK-Haendler gekauft- es sollte demnach eine engl. Bed-Anltg. enthalten sein...is aber nich - und das is mir, wie gesagt, Banane.
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

Also, ich werde sie denk ich behalten, da der Funfactor einfach zu groß ist.
Trotzdem: ich bin davon ausgegangen, dass ich bei einer deutschen Filiale bestelle, damit auch deutsche Ware erhalte, natürlich mit deutscher Bedienungsanleitung.
Ich finde, dass das Wettbewerbsverzerung ist, oder nicht?


Florian
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

EDIT: Jetzt mal im Ernst:
Was passiert offiziell mit Rückläufern? Weiß es jemand? :confused:
Es gehen doch sooooo viele Sachen zurück und ich hatte noch NIE den Eindruck, dass mein Artikel nicht ganz frisch war.

Hallo,

es gibt solche und solche: Bei DSLRs kann man ja heute die Zahl der Auslösungen über das Service-Menü abrufen und erkennt so ziemlich schnell, ob die Kamera mehr Auslösungen hat als für die werksseitigen Tests nötig waren; bei der E-3 sind bei fabrikneuer Ware auf den Displays Schutzfolien drauf, fehlen die, ist es meist Vorführware oder ein Rückläufer aus dem Online-Handel. Das wird sich da allerdings nicht vermeiden lassen, da das "Ausprobieren" doch zugenommen hat.

Ich finde dieses "Ausprobieren" auch nicht so gut statt Tests lesen oder wenn man ganz unsicher ist, beim Freund, auf einer Messe oder eben beim Händler ausprobieren (und dann aber auch da kaufen); man kann nicht alles haben wollen: Online-Handel mit günstigeren Preisen statt Ladenkauf kann nicht den Service des Fachhandels liefern. Der Händler vor Ort muss ja auch seine Ladenmiete und die Verkäufer bezahlen, muss Zeit für Präsentation und das ganze Drumherum haben, damit man dort eben in Ruhe ausprobieren kann (die ich mir dann auch nehmen würde).

Wichtiger sind dann noch die echten Rückläufer, die z.B. über Olympusmarket bzw. Limal verkauft werden; da handelt es sich nicht nur um Demoware nach Messe-Ende, sondern auch oft um reparierte Stücke. Hier hilft aber auch das Servicemenü. Für einen nur unwesentlich günstigeren Online-Preis würde ich aber hier nicht all zuviel akzeptieren.

viele Grüße
Michael Lindner
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

(...)
Trotzdem: ich bin davon ausgegangen, dass ich bei einer deutschen Filiale bestelle, damit auch deutsche Ware erhalte, natürlich mit deutscher Bedienungsanleitung.
Ich finde, dass das Wettbewerbsverzerung ist, oder nicht?


Florian

von der website:
(...)
IMPRESSUM
Fotovista S.A.S
Pixmania.com
Geschäftsführer : Jean-Emile Rosenblum
Adresse :
Pixmania, 43-47, av. de la Grande Armée
75217 PARIS cedex 16, Frankreich
Tel : 01805-006411 (0,14€/Min a.d Festnetz, andere Preise a.d Mobilfunknetz möglich)
(...)

Eine Wettbewerbsverzerrung kann ich da wirklich nichts erkennen ...
Bei geizhals-at wird auch darauf hingewiesen.

Zudem: Was das mit Ärger mit der E-520 zu tun hat, ist mir auch schleierhaft !

Aber nun viel Spaß mit deiner Neuen ;)
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

... auch von der Webseite:

"AGB, Nr. 11
11. Produktinformationen
(...)
Bitte beachten Sie, dass einige Produkte (u.a. Canon, Pentax, Nikon und Epson) unter Umständen nicht mit deutschen Handbüchern und Software ausgestattet sind."

Das war für mich der Grund, warum dieser Online-Shop beim Kauf von Kameras noch nie in meiner engeren Wahl war.
 
AW: Heute E-520 bekommen - und schon Ärger

... auch von der Webseite:

"AGB, Nr. 11
11. Produktinformationen
(...)
Bitte beachten Sie, dass einige Produkte (u.a. Canon, Pentax, Nikon und Epson) unter Umständen nicht mit deutschen Handbüchern und Software ausgestattet sind."

Das war für mich der Grund, warum dieser Online-Shop beim Kauf von Kameras noch nie in meiner engeren Wahl war.

aha ,wegen nem manual :rolleyes: ohh man ,wir leben im 3.jahrtausend .man kann sich das als pdf runterladen ,lesen und/oder ausdrucken nach 2-3 wochen ausgiebig probieren und testen ,hat man die wichtigsten sachen ehh gelernt,wenn was unklar ist guckt man halt in die pdf ! wo ist das problem :confused:
 
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