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AW: E-3 (E-510 auf xtc?)

Ich hab schon die düstere Vorahnung, dass sich die beste Ehefrau von allen meine E-3 heimlich unter den Nagel reißt und mir die E-510 bleibt....

Ciao
Joachim



Das kenn ich doch irgendwoher;) Mach dir nix draus ich hab auch das nachsehen wenn die E-3 ins Haus kommt.
Der Vergeich E510 - E-3 interessiert mich auch.
 
Zuletzt bearbeitet:
5fps der E-3?

wollte mal fragen, warum man im menü die serienbildaufnahme nur auf 4fps stellen kann und nicht auf 5fps. bin ich einfach zu blöd, oder braucht man für die 5fps noch zusäzlich den HDL-4?

mfg
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Ist schon manchmal lustig zu lesen was ca. 2% der Anwender noch sinnvolles erfinden um an einer Marke rumzunörgeln. :rolleyes:

Manche der professionellen Maßstäbe haben hier wohl nichts mehr mit der wirklichen Realität zu tun,

oder lässt sich die E-1 mittlerweile beim Schuster in 48h reparieren. :confused:

@ rkalle: Wirklich ärgerlich aber jede Woche hat auch einen Montag. ;)
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

habe jetzt den ganzen papierkram von oly fertig und werde sie morgen nach hamburg schicken. bin mal gespannt wie lange es dauert...

@maxi 44: ich fange an montage zu hassen ;)
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

E-3 sofort kaputt, Händler will/kann keine Neue besorgen, Service dauert mindestens zwei Wochen und Dir fällt nichts Besseres ein, als Dich darüber aufzuregen, dass ich zwei Wochen im Gegensatz zu anderen hier als recht lang bezeichne.

Wer solche Kunden hat wie Dich, Maxi44, braucht eigentlich keinen Service.

Gruß
Rolf
 
AW: 5fps der E-3?

... oder braucht man für die 5fps noch zusäzlich den HDL-4?

Hallo Maurus,

nein braucht man nicht, was Du schreibst ist die individuelle Anpassung des Modus Low.

Drücke mal die MODE-Taste und drehe das vordere Rad in der Grundeinstellung einen Raster nach rechts,

dann schaue auf das obere Display, denn dann hast Du damit die Hi-Einstellung eingestellt und diese sollte mit 5fps funktionieren. :)
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

@maxi 44: ich fange an montage zu hassen ;)
Ich auch, das geht mir jede Woche so und spätestens Montag zum Frühstück kommt der Spruch,

die Woche ist wieder wie angestemmt. :D :D

Wer solche Kunden wie Dich hat R.B., der kann aufhören Kameras zu bauen,

denn irgendetwas wirst Du immer finden aber weiterhin viel Spass mit Deiner professionellen E-1.

Nicht jeder Händler kann sich etwas aus den Rippen schneiden was nicht da ist,

das wäre in Deinem Geschäft selbstverständlich alles ganz anders. :)
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Hat man eigentlich das Recht, eine defekte E-3 zurückzugeben?
Dann könntest Du das in Erwägung ziehen und Dir woanders eine kaufen, Deinen Händler ggf. doch zu etwas mehr Action zu bewegen oder beim Service anrufen und mit eben diesem Argument versuchen, die Reparaturzeit zu verkürzen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du Dir die Kamera extra für den Urlaub gekauft hast ... wenn Du sie also nicht mitnehmen kannst, brauchst Du sie doch gar nicht bzw. musst Dir Ersatz kaufen .... oder? ;)
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Hat man eigentlich das Recht, eine defekte E-3 zurückzugeben?
Kommt hier wohl auf die Kulanz des Geschäftes an, manche werben ja sogar damit. ;)
Wenn ich etwas im Fachgeschäft kaufe, geht das oft nur mit Reparatur und seit dieser Zeit kaufe ich viel im Internet um wenigstens eine gewisse Testphase zu haben und unbürokratisch das Teil zu tauschen oder zurückzugeben sollte es einen Fehler haben.
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Nein, ich meinte das nicht ironisch. Vieleicht habe ich andere Maßstäbe, aber ich empfinde 2 Wochen als wirklich nicht langsam. Ok, bei einer 1600€ Kamera is das natürlich was anderes als bei meiner popeligen 330 (ernst gemeint).

Hallo,

denk Dir nichts bei, denn die professionellen Maßstäbe die hier propagiert wurden gelten nicht für "Otto-Normal mal eben so einen 4 bis 8 tausend Euro Body-Käufer" sondern nur für die, die teils auch noch zahlende Mitglieder eines professionellen Service-Angebotes sind - Sowas bietet i.Ü. auch Oly an; hab ich bisher nicht gebraucht, bin aber auch kein Profi.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Hat man eigentlich das Recht, eine defekte E-3 zurückzugeben?
...

Nein, nach Rechtslage muß man mit zweimal Nachbessern (Reparieren) einverstanden sein. Was der Händler freiwillig macht, ist natürlich eine andere Sache.
(( Es gibt aber aus Kundensicht gegenüber dem Händler mit Sicherheit schlauere Argumente als die Geschichte mit dem Urlaub) ))
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Nein, nach Rechtslage muß man mit zweimal Nachbessern (Reparieren) einverstanden sein. Was der Händler freiwillig macht, ist natürlich eine andere Sache.
(( Es gibt aber aus Kundensicht gegenüber dem Händler mit Sicherheit schlauere Argumente als die Geschichte mit dem Urlaub) ))


... jein, das stimmt nur bedingt.

Rücktritt vom Kaufvertrag wegen eines Sachmangels der Kaufsache

Im Falle eines Sachmangels beim Kauf kann der Käufer unter bestimmten Umständen vom Kaufvertrag zurücktreten. In diesem Fall hat er die Kaufsache an den Verkäufer zurückzugeben. Der Käufer kann dann vom Verkäufer die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Unter Umständen hat der Käufer dann dem Verkäufer eine Nutzungsentschädigung oder einen Wertersatz zu leisten.

Voraussetzung für den Rücktritt vom Kaufvertrag ist, dass der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat. Der Käufer muss also vom Verkäufer Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder die Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung) verlangen. Wichtig ist, dass die dem Verkäufer gesetzte Frist zur Nacherfüllung "angemessen" ist. Die Angemessenheit der Frist hängt u.a. vom Kaufgegenstand und von den Umständen des Einzelfalls ab. Welche Frist im Streitfall angemessen ist, muss letztlich der Richter entscheiden, wobei er vorrangig die Interessen des Käufers zu berücksichtigen hat.

Unter Umständen kann die Setzung einer Nacherfüllungsfrist ausnahmsweise entbehrlich sein. Der Käufer muss dann also nicht zunächst vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen, sondern kann vielmehr sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. In Betracht kommen mehrere Fälle:

* Die Nachfristsetzung ist entbehrlich, wenn der Verkäufer die Nacherfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat; ebenso, wenn der Verkäufer nicht zu einem vertraglich vereinbarten Termin oder innerhalb einer bestimmten Zeit eine mangelfreie Ware liefert und Sie im Vertrag den Fortbestand Ihres Interesses an der Leistung des Verkäufers von der rechtzeitigen Lieferung abhängig gemacht haben (z.B. bei Vertragsformulierungen wie "spätestens" oder "genau").
* Entbehrlich ist eine Nachfristsetzung ebenfalls, wenn der Verkäufer beide Arten der Nacherfüllung, also die Nachlieferung und die Nachbesserung verweigert oder wenn die von Ihnen gewählte Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder Nachlieferung) fehlgeschlagen ist.
Der Käufer muss den Rücktritt gegenüber dem Verkäufer erklären. Die Erklärung bedarf keiner besonderen Form, und zwar auch dann nicht, wenn der abgeschlossene Kaufvertrag formbedürftig war. Durch den Rücktritt erlöschen die Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag. Die Parteien haben also die empfangenen Leistungen Zug um Zug zurückzugewähren.
In einer Reihe von Fällen ist das Rücktrittsrecht des Käufers ausgeschlossen. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Sachmangel unerheblich ist. Ein unerheblicher Sachmangel dürfte insbesondere dann vorliegen, wenn er innerhalb kürzerer Zeit von selbst verschwindet oder leicht behoben werden kann (z. B. vorübergehende Feuchtigkeit im gekauften Haus oder defekte Glühbirne im gekauften Auto). Und natürlich kommt ein Rücktritt wegen eines Sachmangels auch dann nicht in Betracht, wenn der Käufer den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder weit überwiegend zu verantworten hat.


Gruß
Daniel
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

... jein, das stimmt nur bedingt.




Gruß
Daniel

Das setzt aber vorraus das die Kamera schon beim Kauf defekt war und nicht erst eine Woche später und dann kommt das zum Zug was Gerhard2 geschrieben hat.

Auf der anderen Seite wenn man beweisen kann wie auch immer:rolleyes: das die Kamera zum Zeitpunktes des Kaufs defekt war, dann muss der Händler das Teil umtauschen oder die Kohle zurück zahlen!

Mir würden da jetzt auf Anhieb ein Grund zu einfallen;)

Gruß
Thomas
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

... jein, das stimmt nur bedingt.

Gruß
Daniel

Ja, und !? "Nur bedingt" ja, aber die Bedingung, die das "nein im jein" rechtfertigt, ist hier nicht gegeben, da der Verkäufer im Anfangsstadium des Vorganges nicht die sog. "Nacherfüllung" verweigert. Er hat ja sich nicht geweigert, den Kram (sprich Kamera) selbst zu Oly zu schicken.

EDIT: Je nachdem, wie "namhaft" der Händler ist, kann es sinnvoll sein, die Reklamation (also das Einschicken) eben doch über den Händler abzuwickeln, weil der mehr Druck beim Hersteller machen kann, falls sich z.B. solche Fälle häufen sollten. Als kleines Endkunden-Würstchen kannst Du zwar in Internet-Foren ein bischen schimpfen - aber das wars dann auch schon.

Gruß
Wolfgang
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Als kleinenden Würstchen bleibt einem aber noch der Gang zum Anwalt und je nachdem was das für ein Händler oder Hersteller ist, geht das binnen 36 Stunden über die Bühne, das habe ich selber mal erlebt. Allerdings nicht mit einer Kamera sondern mit einem Fahrzeug was immerhin schon 18000 Km gelaufen hatte.

Gruß
Thomas
 
AW: E-3 (E-510 auf xtc?)

Werde ich gerne machen, interessiert mich nämlich selber :D

Ich werde bei beiden zuerst einmal die Werkseinstellungen wiederherstellen, dann in der Programmautomatik

1) Schärfe -2, Kontrast 0 und Rauchminderung aus
2) Alle Wert auf 0 bzw. Standard

und bei der E-3 dann noch den Vergleich "Gradation: Auto" vs. "Gradation: Normal" machen.

RAW würde mich am Brennendsten interessieren und dabei ist es egal, wie du Kontrast, Schärfe, e.t.c. einstellst. Denn mir ist es ziemlich egal, wie die JPG-Engine arbeitet, da ich fast ausschließlich in RAW aufzeichne. Was wichtig ist, ist das Material, das ungeschminkt aus dem Chip kommt.
 
AW: E-3 nach einer woche defekt :-(

Ich verstehe hier nicht die Aufregungen :mad:


Der 48 Stunden geht doch schon wegen der Postzeiten nicht:mad:
Wer sowas verlangt lebt auf dem Mond, und da auf der falschen Seite.
BTW galt das immer für Events mit Service vor Ort und Bereitstellung von Leihgerät, bis zur Reparatur.
Olympus hat doch noch überhaupt nichts in "Rechnung" gestellt. Es besteht Garantie Punkt. Nur zeit zum Ausführen der selben, wird man Hamburg doch wohl noch geben, oder arbeitet da jetzt Scotty, auf seinen alten Tage:eek:
Nach der dritten Reparatur, die nicht klappt, gibt es Wandlung.
Was meist nicht eintritt, da die meisten Hersteller auch rechnen können.
Die dritte Reparatur wäre zu teuer, folglich gibt es dann spätestens eine neue Kamera.
Die Zeit zahlt aber niemand. Das stimmt schon, nur ein kluger Mensch bildet Reserven, und da reicht ja schon was für ein 1/5 der E-3, eine E-410 für alle Fälle:D

MfG
 
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