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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Moin,
Also, wir hatten nur die Kaufbelege mit. Hatten uns vorher beim Flughafenzoll erkundigt. Es traten auch keine Probleme in dieser richtung auf.
Nebenbeibemerkt, wir sind über Berlin Tegel geflogen und hatten die gesamte Fotoausrüstung als Handgepäck mit. Anscheinend funktionieren die Gepäckscanner dort nicht richtig. Wir wurden in ein Separe gebeten wo die gesamte Ausrüstung einen Drogentest unterzogen wurde.

Das ist kein Drogentest :D:D

Das ist ein Sprengstofftest und voellog normal. Je mehr Ausruestung du dabei hast und wenn du rein zufaellig an der Reihe bist, musst du zum Test.

Dazu gibt es auch einen Thread:
https://www.dslr-forum.de/showthread.php?t=538834
 
Moin,
Also, wir hatten nur die Kaufbelege mit. Hatten uns vorher beim Flughafenzoll erkundigt. Es traten auch keine Probleme in dieser richtung auf.
Nebenbeibemerkt, wir sind über Berlin Tegel geflogen und hatten die gesamte Fotoausrüstung als Handgepäck mit. Anscheinend funktionieren die Gepäckscanner dort nicht richtig. Wir wurden in ein Separe gebeten wo die gesamte Ausrüstung einen Drogentest unterzogen wurde.

Das war kein Drogentest. Elektrische Geräte werden mit speziellen Geräten (z.B. Egis) auf Sprengstoffrückstände überprüft.

PS: OK, ich hatte meinen Vorredner übersehen, sorry.
 
Meine Erfahrung: September 2009, Frankfurt Flughafen Terminal 2, wir fliegen nach Kanada. Es gibt einen Zollstand direkt in der Registrierungshalle mit zwei Zollbeamten.

Ich: ich hätte diese Abfuhrdeklaration ausfüllen.
Beamte: Was haben Sie?
Ich: Kamera, Objektive
Beamte: haben Sie die Rechnungen?
Ich: Ja (zeige die Rechnungen)
Beamte: na nu, dann brauchen Sie nichts ausfüllen, die Rechnungen sehen echt aus. Nächstes Mal nehmen Sie nur die Kopie. Guten Flug also.
 
Das gleiche hatte ich Ende August in München auch - Anfrage beim Zoll. Antwort: Rechnungskopien für neu aussehenden Kamerazubehör, ansonsten nix mitnehmen. Den Test bestand das allerdings nicht, da ich ungehindert durch den grünen Ausgang aus den USA zurückkam.
 
Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig. Hab schon etwas hier im Thread gelesen und bemerkt, dass hier Zollbeamte unterwegs sind :)

Ich reise im November in die USA und möchte da meine Kamera mitnehmen. Aus diesem Grund habe ich mir ein zusätzliches Objektiv bei ebay ersteigert. Heute ist das gute Stück angekommen und ich habe gemerkt, dass das Objektiv vom Verkäufer in Russland gekauft wurde. Ich nehme jetzt an, dass für das Objektiv keine Einfuhrsteuer gezahlt wurde. Das würde also bedeuten, dass ich, wenn ich am Flughafen bei meiner Wiedereinreise in Deutschland möglicherweise Steuern nachzahlen muss.

Jetzt meine Frage: Wie verhalte ich mich bzw. muss ich das Objektiv jetzt nachversteuern? Eine Nämlichkeitsbescheunigung bekomme ich doch nur, wenn das Objektiv in Deutschland gekauft wurde, oder?

Grüße,

Andy
 
Die "offizielle Antwort" hast Du Dir ja bereits selbst gegeben.

Du kannst allerdings auf 2 verschiedene Dinge hoffen:

a) das Objektiv sieht schon recht benutzt aus > kein Mensch wird danach fragen.

b) Du hast Kopien der Ebayauktion dabei > keiner will was von Dir.

Garantie ist das keine. Aber als ich mit meiner "Objektiv- und Kamerazubehörsammlung" im August in die USA gefahren bin, habe ich 2x am Münchner Zoll nachgefragt - die sagten, daß bei allem, was einigermassen neu aussieht, eine Rechnungskopie bei der Wiedereinfuhr reicht. Und über die deutlich gebraucht aussehenden Teile sollte ich mir keine Gedanken machen.

An Deiner Stelle würde ich das Objektiv nur dann mitnehmen, wenn es nicht gerade ein neu aussehendes L-Objektiv im 4-stelligen-Wertbereich ist. Ansonsten könnte es tatsächlich Schwierigkeiten geben.
 
Hallo,

danke für die Antwort. Es handelt sich hier um kein hochwertiges Objektiv, es ist "nur" ein Sigma Tele für meine Pentax K100d. Sieht aber noch sehr gut aus, deswegen meine Angst, ich müsse da was nachzahlen, auch weil es eben ursprünglich nicht aus Deutschland stammt.

Ich habe gerade mal beim Zoll angerufen. Die Dame hat mir gesagt, dass eine Rechnung nicht zwingend erforderlich ist, wenn man sich eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lässt. Sicherheitshalber werde ich aber mal bei uns im Zollbüro anrufen.

//EDIT:

Ich habe eben bei "unserem" Zollamt angerufen. Der Beamte dort sagte mir auch, dass eine Rechnung nicht zwangsläufig notwenig ist, um sich eine INF3 ausszellen zu lassen. Laut seiner Aussage habe ich mit der Versteuerung auch nix mehr am Hut.


Grüße,

Andy
 
Zuletzt bearbeitet:
folgendes Problem:
Habe mir im Mai in den USA ein Objektiv gekauft. Wert umgerechnet ca. EUR 400. Rechnung hab ich keine mehr, da in Europa eh keine Garantie.
Ich fliege in 2 Wochen wieder in die USA. Will mir wieder eine neue Linse in der $ 600-Preisklasse zulegen.
Wenn ich jetzt in Österreich Einreise bin ich ja mit 2 Stück 400-Euro-Linsen unterwegs. Wobei die im Mai erstmals eingeführte Optik wie neu aussieht (Festbrennweite die selten verwendet wird).
Was muss ich jetzt machen damit ich beim Zoll nicht Strafe zahlen muss?
Irgendwie kann ich ja schwer beweisen dass die erste Optik aus einem Urlaub vom Mai ist.
Und das geht ja immer so weiter. Wenn ich nächstes Frühjahr wieder in den Staaten bin und ein 400-Euro-Objektiv kaufe, hab ich ja wieder die 2 alten Optiken mit - die ja eigtl. einzeln nicht verzollt haben werden müssen.
Gibts hier eine Lösung?
Ich will die Optiken ja nicht absichtlich "abnützen" damit sie gebraucht aussehen, nur um beim Zoll keine Probleme zu haben.
 
folgendes Problem:
Habe mir im Mai in den USA ein Objektiv gekauft. Wert umgerechnet ca. EUR 400. Rechnung hab ich keine mehr, da in Europa eh keine Garantie.
Ich fliege in 2 Wochen wieder in die USA. Will mir wieder eine neue Linse in der $ 600-Preisklasse zulegen.
Wenn ich jetzt in Österreich Einreise bin ich ja mit 2 Stück 400-Euro-Linsen unterwegs. Wobei die im Mai erstmals eingeführte Optik wie neu aussieht (Festbrennweite die selten verwendet wird).
Was muss ich jetzt machen damit ich beim Zoll nicht Strafe zahlen muss?
Irgendwie kann ich ja schwer beweisen dass die erste Optik aus einem Urlaub vom Mai ist.
Und das geht ja immer so weiter. Wenn ich nächstes Frühjahr wieder in den Staaten bin und ein 400-Euro-Objektiv kaufe, hab ich ja wieder die 2 alten Optiken mit - die ja eigtl. einzeln nicht verzollt haben werden müssen.
Gibts hier eine Lösung?
Ich will die Optiken ja nicht absichtlich "abnützen" damit sie gebraucht aussehen, nur um beim Zoll keine Probleme zu haben.


Generell gilt immer: Kopie der Rechnung dabei haben.
Schau also dass du eine Rechnung bekommst, ggf beim damaligen Verkaeufer nett anfragen.
Das Formular INF3 0329 beim Zoll ausfuellen und anfragen, ob dieses auch ohne Rechnung akzeptiert wird (vor Ausreise). Dann sollte es keine Probleme geben.

Ansonsten, wenn keine Rechnung vorgelegt werden kann, zaehlt auch die "alte" Linse aus dem Mai als Neueinfuhr (da Herkunftsnachweis nicht vorgelegt werden kann) und muss verzollt werden.

Immer dran denken, auch bei Freimengen gilt, geht zum Zoll und lasst es Euch bestaetigen, dann habt Ihr was in der Hand, dass dieses Produkt schonmal auf Freimenge in die EU eingefuehrt worden ist.
 
Das Formular INF3 0329 beim Zoll ausfuellen und anfragen, ob dieses auch ohne Rechnung akzeptiert wird (vor Ausreise). Dann sollte es keine Probleme geben.
...
Immer dran denken, auch bei Freimengen gilt, geht zum Zoll und lasst es Euch bestaetigen, dann habt Ihr was in der Hand, dass dieses Produkt schonmal auf Freimenge in die EU eingefuehrt worden ist.
danke für den Tipp mit der bestätigten Freimenge!

Kann ich das Formular INF3 am Tag der Abreise, also nach dem Einchecken vom Großgepäck direkt am Flughafen ausfüllen?
 
Kann ich das Formular INF3 am Tag der Abreise, also nach dem Einchecken vom Großgepäck direkt am Flughafen ausfüllen?
Ggf. heißen die Formulare in Österreich anders - Frag am besten deinen Zoll ;) Die meisten Angaben beziehen sich hier auf den deutschen Zoll. Die Freimengen sind zwar EU-weit größtenteils vereinheitlicht, aber nicht die Formalitäten :cool:
 
danke für den Tipp mit der bestätigten Freimenge!

Kann ich das Formular INF3 am Tag der Abreise, also nach dem Einchecken vom Großgepäck direkt am Flughafen ausfüllen?

Nein, davor. bzw das solltest du davor machen, je wo deine Sachen verpackt sind. Wenn der Zoellner die Seriennummer von (Beispiel) deinem Stativ sehen will und das schon im Koffer engecheckt ist, koennte das suboptimal sein.



Wie das Formular bei die heisst, keine Ahnung, aber ich sage jetzt mal, dass auch Zoll in Austria weiss, was du meinst, wenn du fragst.

mal auf die Schnelle:
http://www.viennaairport.com/jart/p...&content-id=1139320632311&reserve-mode=active
 
Ich habe mal eine Frage an die "Zollkundigen" hier:
(Ich hoffe, dass wurde nicht schonmal beantwortet:angel:, wenn doch wuerde ich mich ueber einen Link zu dem Post freuen . . .:o)

Ich werde fuer die naechsten 8 Monate in den USA leben. Wenn ich mir jetzt (in den USA) ein Speedlite 430EX II (250$) kaufe, bleibe ich unter dem Freibetrag, so weit so gut.:angel:

Was passiert aber wenn ich mir z.B. in 7 1/2 Monaten noch eine Linse (nicht mehr also 400 Euro) kaufe (um von dem hoffentlich noch guten Wechselkurs zu profitieren:D) und damit ueber das Limit komme?
- Muss ich dann beides versteuern?
- Oder nichts, da der Speedlite schon 8 Monate genuetzt und das Objektiv unter dem Freibetrag ist?
- Oder nur die Linse?


PS: Ich habe meine gesamte (in der EU gekaufte) Ausruestung vor der Ausreise angegeben, da werden also keine Probleme bestehen, wenn ich wieder einreise . . .:)
 
Recht einfach:

Alter spielt in dem Fall keine Rolle, es koennte auch 2 Jahre alt sein oder gebraucht in den USA gekauft.
Es spielt ausschliesslich und nur das erstmale Verbringen in die EU eine Rolle.

Und da werden beide Produkte gleich angesehen.
Dein Blitz ist unterhalbt des Freigetrages, daher faellt der Weg.

Alles was darueber ist entsprechend verzollt und versteuert werden.
Verzollt, je nach Produkt kann es unterschiedliche Zoll-Saetze geben, die findest du auf der Zoll-Seite.

Ich empfehle dir die Kassenbons zu scannen und auszudrucken und dieOriginale dunkel zu lagern. Die "neuen" US-Bons vergilben und verbroeseln sehr schnell. ncah 6 Monaten kaum noch zu lesen. *brrr*





Bevor jetzt wieder jemand mit Umzugsgut kommt, das gilt nur, wenn er laenger als 12 Monate im Ausland lebt und das Kaufdatum ueber 6 Monate vor Rueckumzug in D war. Ansonsten gilt auch hier versteuern.



*smile* und wir haben es schon duzendmale gehabt :-)) Im Schnitt alle 8-10 Seiten *Smile*
 
@jestertc: Danke, und ein grosses Lob von mir, dass du die Frage trotzdem beantwortet hast!!! :top::top::top:
(gemaess einiger Signaturen hier im Forum (die ich fuer voll und ganz richtig halte), macht genau das ein gutes Forum aus . . .:angel::D, also hast du deine gute Tat fuer heute schon getan . . .:D)

Und da werden beide Produkte gleich angesehen.
Dein Blitz ist unterhalbt des Freigetrages, daher faellt der Weg.

Muesste ich also nur das Obejektiv versteuern, dass uebrings, da ich auch kein Geld k***** kann (leider, leider, leider :mad::D), auch nicht viel mehr als 400 Euro kosten wird?
Nach der Lektuere des Zoll Threads von Brummel (grossen Dank fuer den Aufwand) verstehe ich das so, dass wenn ich mehr als 430 Euro habe, muss ich, alles (minus) 170 Euro persoenlichen Freibetrag (ich hoffe die Zahlen sind so richtig:o), versteuern.

Zum Verfahren (also um den richtigen Weg zu finden, was ganz schoen paradox ist . . . :D):
Wie kriege ich denn bei Amazon.com einen offiziellen Kassenzettel?
Und noch ne Frage: Wie kann ich beantragen, das ich als EU-Buerger, keine ca. 7% Umsatzsteuer (die der Maerchensteuer in DT entspricht) bezahlen muss, da ich ja nochmal 19%, beim Ueberschreiten der Freigrenze, in DT abdruecken muss?
 
@jestertc: Danke, und ein grosses Lob von mir, dass du die Frage trotzdem beantwortet hast!!! :top::top::top:
(gemaess einiger Signaturen hier im Forum (die ich fuer voll und ganz richtig halte), macht genau das ein gutes Forum aus . . .:angel::D, also hast du deine gute Tat fuer heute schon getan . . .:D)



Muesste ich also nur das Obejektiv versteuern, dass uebrings, da ich auch kein Geld k***** kann (leider, leider, leider :mad::D), auch nicht viel mehr als 400 Euro kosten wird?
Nach der Lektuere des Zoll Threads von Brummel (grossen Dank fuer den Aufwand) verstehe ich das so, dass wenn ich mehr als 430 Euro habe, muss ich, alles (minus) 170 Euro persoenlichen Freibetrag (ich hoffe die Zahlen sind so richtig:o), versteuern.

Zum Verfahren (also um den richtigen Weg zu finden, was ganz schoen paradox ist . . . :D):
Wie kriege ich denn bei Amazon.com einen offiziellen Kassenzettel?
Und noch ne Frage: Wie kann ich beantragen, das ich als EU-Buerger, keine ca. 7% Umsatzsteuer (die der Maerchensteuer in DT entspricht) bezahlen muss, da ich ja nochmal 19%, beim Ueberschreiten der Freigrenze, in DT abdruecken muss?



Der persoenliche Freibetrag ist 430 Euro.
Alles darueber muus versteuert und ggf verzollt werden. Kostet ein Produkt mehr (also zum Beispiel 1000 Euro) wird der gesamt Betrag versteuert.


Normalerweise liegt beim Kauf bei Am*z*n ein Zettel bei, dass du dieses Produkt dort erworben hast, incl Betrag (ausser bei Geschenken). Der sollte reichen. Ebenso kann man das ja auch der Webseite nachschauen.
hast du keinen Kassenzettel, schauen die Jungs vom Zoll eh im Internet nach (meistens).

Die US-Sales Tax ist keine Umsatzsteuer! D.h. sie ist nicht mit der dt. Maerchenwaldsteuer vergleichbar.
Abgesehen davon kannst du sie NICHT wieder bekommen oder dich befreien lassen.
Einzig und allein zwei Staaten bieten dieses in den USA an, aber nur dann wenn du auch in den Staat einreist und aus dem gleichen Staat wieder ausreist. Lousiana und Texas haben ein ganz spezielles Programm extra fuer Touristen ins Leben gerufen.
Ansonsten geht dieses nicht.
 
Ok, mal etwas anderes:

Ich lebe in den U.S.A., komme an Weihnachten zu Besuch nach Deutschland, natürlich mit meiner Kamera im Gepäck. Wie läuft das ganze da ?! Brauch ich da irgendwelche Bescheinigungen ?
 
Wenn dein Wohnsitz in den USA ist und du als Touri herkommst führst du den Krempel ja nicht ein sondern nimmst ihn wieder mit. Gedanken musst du dir dann höchstens über den amerikanischen Zoll machen wenn du wieder heim kommst also am besten Kopien der Kaufquittungen einpacken wenn die Sachen nicht erkennbar gebraucht sind.
 
Joar, klar, aber brauche ich da irgendwelche Nachweise dass ich auch wirklich nicht in Deutschland wohne ? Oder reicht das Rückflugticket ?

AAAAAAAAAAAAAAAHHHHHHRRRRRRRRRRGGGGGGGG.
Du hast dir deinen neuen Wohnsitz nicht in den Reisepass eintragen lassen?
Dann aber mal ganz ganz schnell zur naechsten Botschaft und das machen lassen.
Abmeldebestaetigung nicht vergessen.


Sonst kann das spaeter mal ein uebles Problem werden.
 
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