• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Alle Informationen dazu gibt es demnächst hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Na... ich kauf ja soviel Klump bei ebay - auch meine Schnürsenkel :D :D :D

mal wieder im Ernst: Druck die Seite mit der Ersteigerung einfach aus, dann haste genau das, was du zum Nachweis "Kauf in EU" brauchst.
Ist zwar nur "halb-bis-gar-net" offiziell, aber es sollte reichen, ggf Missverstaendnisse zu klaeren.

Immerhin reichen sollte Ausdrucke der Ebay-Seite als Nachweis des Kaufpreises beim Zoll.
 
mal wieder im Ernst: Druck die Seite mit der Ersteigerung einfach aus, dann haste genau das, was du zum Nachweis "Kauf in EU" brauchst.
Ist zwar nur "halb-bis-gar-net" offiziell, aber es sollte reichen, ggf Missverstaendnisse zu klaeren.

Immerhin reichen sollte Ausdrucke der Ebay-Seite als Nachweis des Kaufpreises beim Zoll.

Nja... Bei ebay werden ja alle Auktionen die schon seit mehr als 60 Tagen ausgelaufen sind, gelöscht (soweit ich weiß).

Von dem her bleibt mir diese Option auch net... :/
 
Hi,

jetzt hab ich schon so viel gefragt und soviele Antworten bekommen.
Aber eines ist mir imer noch unklar - sorry.

Wenn ich für 700€ Waren in den US kaufe, muss ich dann die gesamten 700€ mit den 17,5% versteueren oder nur die 270€ zwischen 430 und 700?

Ganz konkret: Ich kaufe das DA 15/4 und zahle dafür 438€ (laut Zoll $-Kurs Juni 2009 und Preis B&H = 599,95$) und ich kaufe T-Shirts und Hosen und Zeugs für meinetwegen 200€

Die Linse muss ich mit 17,5% versteuern (da über 430€ und nicht teilbar), was ist aber mit den T-Shirts? Die vermutlich auch - oder?

Wenn es bei Adorma auf Lager sein sollte, dann kostet es knapp unter 430€ (415€) wie sieht es dann aus?

Sorry - in 5 Tagen geht der Flieger :)
 
Wenn ich für 700€ Waren in den US kaufe, muss ich dann die gesamten 700€ mit den 17,5% versteueren oder nur die 270€ zwischen 430 und 700?

Hallo,

lies mal Seite 73 in diesem thread. Da wurde das schon diskutiert.

Grüße,
Scooby
 
Eine Frage von mir:

Ich habe in den letzten Jahren meinen Hauptwohnsitz ausserhalb Deutschlabds gehabt und zwar in Dubai (VAE). Ich habe ein Residence Visum gehabt und hier gearbeitet. Meine aktuellen Pässe sind z.B. auch beim Konsulat Dubai erstellt worden.

Ich habe in der Zeit Produkte (5D Mark II, etc) ausserhalb Deutschlands (USA) erworben. Wenn ich am Zoll kontrolliert werde und ich den Beamten meinen Reisepass zeige, reicht das dann?

Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn mein Hauptwohnsitz sich im Ausland befindet und ich in dieser Zeit etwas erwerbe ich bei der Rückkehr, d.h. nicht für Urlaubstage in D, sondern gänzlich zurückziehe, keinen Zoll zahlen muss?
 
Eine Frage von mir:

Ich habe in den letzten Jahren meinen Hauptwohnsitz ausserhalb Deutschlabds gehabt und zwar in Dubai (VAE). Ich habe ein Residence Visum gehabt und hier gearbeitet. Meine aktuellen Pässe sind z.B. auch beim Konsulat Dubai erstellt worden.

Ich habe in der Zeit Produkte (5D Mark II, etc) ausserhalb Deutschlands (USA) erworben. Wenn ich am Zoll kontrolliert werde und ich den Beamten meinen Reisepass zeige, reicht das dann?

Gehe ich recht in der Annahme, dass wenn mein Hauptwohnsitz sich im Ausland befindet und ich in dieser Zeit etwas erwerbe ich bei der Rückkehr, d.h. nicht für Urlaubstage in D, sondern gänzlich zurückziehe, keinen Zoll zahlen muss?


Jein.
Wenn dein Pass im Ausland erstellt wurde und (ganz wichtig) deine Adresse im entsprechenden Ausland im Pass steht, dann bekommst bei Rueckzug in die BRD eine Freigrenze.
Soweit du "nachweisen" kannst, dass die Produkte aelter sind als (ich glaube) 6 Monate wirst du keine Probleme haben, sind sie juenger, musst du Zoll zahlen.
Ich habe aber noch irgendwas mit "Dauer des Aufendhalts im Ausland" im Kopf.

Bitte und ganz wichtig, frag beim Zoll nach. Die Jungs beissen nicht.
In diesem Fall solltest du es ganz ganz sicher tun.
 
Danke Jestertc!

Im deutschen Pass steht leider nicht die Adresse drin. Das ist glaub ich beim Perso so... :(

Das mit den 6 Monaten, kann mir jm näheres dazu erläutern?
 
Danke Jestertc!

Im deutschen Pass steht leider nicht die Adresse drin. Das ist glaub ich beim Perso so... :(

Das mit den 6 Monaten, kann mir jm näheres dazu erläutern?


Ich bin kein Zoellner, als kann ich dir nur beschraenkt helfen.

Der Zoll kann dir aber alles bei einem Telefongespraech erlaeutern und dir auch sagen, welche Dokumente du brauchst, zum Nachweis, dass du im Ausland gelebt hast.


Es geht um das sogn "Uebersiedlungsgut", deinen Haushalt. Dieser ist/ kann steuerbefreit werden. Dazu ist ein Nachweis erforderlich, Eintrag des wohnsitzes in den Reisepass, Arbeitsvertrag, etc (Genaueres beim Zol anfragen, auch wegen den Formularen).
Alle Waren des Uebersiedlungsgutes musst du vorher anmelden, um ueberhaupt befreit werden zu koennen.

zu den 6 Moanten:
Zum anderen müssen die Waren dem Begünstigten (Anmekerung von Jester: DIR) tatsächlich gehören, und von ihm - im Falle nicht verbrauchbarer Waren ((Anmekerung von Jester: TV, kamera, etc) - seit mindestens sechs Monaten vor der Verlegung des gewöhnlichen Wohnsitzes in die EG benutzt worden sein (Artikel 3 Buchst. a) ZollbefreiungsVO).
Kurz gesagt: die Sachen, die du wieder nach D mitbringst, musst du mindestens 6 Monate vorher gekauft haben.

Der Nachweis erfolgt durch Rechnungen, Kaufverträge etc. Des Weiteren dürfen die Umzugsgüter am neuen Wohnort in der EG nur zu den gleichen Zwecken wie zuvor genutzt werden (Artikel 3 Buchst. b) ZollbefreiungsVO).

Hier steht dann auch wie nachweisen. Iich sammel zum Beispiel alle Rechnung und scanne sie ein, da dieses komische Kassenbon-Thermo-Papier nach einem Jahr unbrauchbar wird.


schau doch mal hier:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/01/Zoll__Steuer/Zollvorschriften.html

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...a1_zollbefrvo/h0_uebersiedlungsgut/index.html
 
Hallo,

erstmal DANKE an Brummel!!!

Wie lange gilt so eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung". Ich gehe für mehrere Monate nach Norwegen. Wenn ich mir jetzt eine Bescheinigung am Flughafen ausstellen lasse, gilt die dann noch bei der Wiedereinreise in 6 Monaten?
 
Hallo,

erstmal DANKE an Brummel!!!

Wie lange gilt so eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung". Ich gehe für mehrere Monate nach Norwegen. Wenn ich mir jetzt eine Bescheinigung am Flughafen ausstellen lasse, gilt die dann noch bei der Wiedereinreise in 6 Monaten?

Sie gilt im Grunde nur fuer die entsprechende Reise. Sofern du nicht zwischenzeitlich wieder in die EU einreist, sollte Diese immernoch gelten.

Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird.
http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2


Nun gilt dieses primaer einmal fuer den Urlaub.
Je nach Zweck der Ausreise koennen auch noch andere Zollbestimmungen dazu kommen oder zutreffen. Daher waere es wichtig zu Wissen, ob du nur aus "Urlaubsgruenden" so lange nach Norwegen gehst, oder ob es berufliche / ausbildungstechnische Gruende sind.

Da wird dir der Zoll direkt gerne weiterhelfen.
 
"vereinfachte Nämlichkeitserklärung"

Vor 12 Tagen wurde mir am Flughafen Stuttgart (von diensthabenden Zöllener) gesagt es gäbe keine "verf. Nämlichkeiterk." mehr, sei abgeschafft worden.
Komisch nur, das mir am Vortage (also vor 13 Tagen) der Zoll Stuttgart telefonisch beschrieben hat wo ich die vN in Stuttgart bekomme.

Meine Schluss: Die haben selbst keine Ahnung.
Ich hatte eine Ausdruck mit allen Geräten und Serienummern dabei. Da hat man mir einen Stempel draufgesetzt. Ich hoffe es reicht.

Nächstes Problem:
Ich bin jetzt stolzer Besitzer eines DA15. Hat mich nach aktuellem Zollumrechnungkurs 415€ gekostet. Liegt also unterhalb der 430€ Freigrenze. Sonst habe ich nix gekauft. Das Objektiv wird also nicht verzollt. Wie weise ich bei der nächsten Reise nach, das ich es nicht eingeschmugelt habe???

Ich hoffe ich kann die Jungs/Mädels von Zoll dazu bewegen mir irgend einen Stempel auf die Rechnung zu setzen.
 
"vereinfachte Nämlichkeitserklärung"

Vor 12 Tagen wurde mir am Flughafen Stuttgart (von diensthabenden Zöllener) gesagt es gäbe keine "verf. Nämlichkeiterk." mehr, sei abgeschafft worden.
Komisch nur, das mir am Vortage (also vor 13 Tagen) der Zoll Stuttgart telefonisch beschrieben hat wo ich die vN in Stuttgart bekomme.

Meine Schluss: Die haben selbst keine Ahnung.

*lol*

das haben, denn der eine hat Recht, der andere hat sich, dass es ggf zu viel ist, den armen Kerl, mit der alten Bezeichnung ankommt, noch zu erklaeren, dass es jetzt offiziel "Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329)" heisst.

BTW: Den Ausdruck "PS" gibt es offiziell seit 1978 nicht mehr, es muss KW heissen. Interessieren tut das nur anscheinend niemanden. Hat nun jeder, der dir auf die Frage "Wieviel PS hat das Auto" eine Antwortet keine Ahnung???

Aber egal.


:D:D:D
Warste etwas nicht bei der Wiedereinreise beim Zoll und hast dir die Freimenge bestaetigen lassen?
 
Nun gilt dieses primaer einmal fuer den Urlaub.
Je nach Zweck der Ausreise koennen auch noch andere Zollbestimmungen dazu kommen oder zutreffen. Daher waere es wichtig zu Wissen, ob du nur aus "Urlaubsgruenden" so lange nach Norwegen gehst, oder ob es berufliche ausbildungstechnische Gruende sind.

Ich werde in Norwegen arbeiten.
 
Ich werde in Norwegen arbeiten.

Die Frage war eher rhetorischer Natur, da du vorallem in dem Fall am besten vom Zoll beraten laessst.
Da es nun auch noch drauf an kommt, ob du "entsendest" wirst, oder nicht, bzw was du alles mitnimmst und was nicht.

Ansonsten gilt im Grunde das selbe, wie ein paar Posts weiter vorne, bei dem Forum-Kollegen aus Dubai.

Die Fristen dort sind eigentlich so ausgelegt, dass sie erst nach ca 10. Monaten greifen. Wie es davor aussieht, da muesste ich mich auch erst schlau machen. Aber auch die dort gegeben Links sollten dir weiterhelfen.
 
Hallo zusammen,
ich denke es passt auch hier her,
hat jemand Erfahrung mit Einkaufen in Helgoland ?
Gibt es dort überhaupt Fotoartikel zu kaufen ?
Wenn ja, was ich hoffe, was ist dann von aus mit Zoll und Steuer ?
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten