Unser nächster Urlaub steht im September wieder an, daher auch zwei Fragen:
1. Ich habe letztes Jahr ein Manfrotto 055XPROB mit 486RC2 für umgerechnet €140 mitgebracht. Das lag innerhalb der Freigrenze, daher habe ich keine Zollunterlagen. Was passiert, wenn ich das Stativ nun mit in den Urlaub und dann wieder mitbringe, wie kann ich vermeiden, dass das Stativ auch dieses Jahr gegen die Freigrenze zählt?
2. Wie sieht es aus, wenn ein dauerhaft in den USA lebender Amerikaner geschäftlich nach Deutschland reist und Waren einführt. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich
2.a. diese Waren als Geschenk erhalte
2.b. diese Waren zum nicht-gewerblichen Eigengebrauch abkaufe?
2.c. Welche Wertgrenzen greifen ggf. bei 2.a. und 2.b.?
Ich hatte mich mal bei Autos informiert und es so verstanden, dass man ein Auto, das man z.B. von einem amerikanischen Soldaten kauft, nachträglich verzollen muss (10%+19%), da man es sonst nicht zugelassen bekommt. Wie sieht es bei einem Objektiv aus, wenn ich damit später bei einem nicht EG-Urlaub keine Probleme bekommen möchte?
zu 1: Nimm eine Kopie der Quittung mit. Da steht das Datum und der Preis drauf. Damit kannst du nachweisen, dass es sich um deine Freimenge gehandelt hat. Diese lag bei 175 Euro und wurde am 01.12.08 auf 430 Euro pro Person über 15 Jahren erhöht. Kinder haben weiterhin 175 Euro.
zu 2: Der Amerikaner darf für 430 Euro Geschenke mitbringen. Wenn du dieses Geschenk erhälst: Herzlichen Glückwunsch und viel Spass damit.
Wenn du es abkaufst, gehst du zum nächsten Zollamt in deiner Nähe und bezahlst die Abgaben. Keine Freimenge da kein Geschenk.
Das Objektiv: Beim nächsten (Binnen-)zollamt versteuern. Dann hast du einen Abgabenbescheid und keine Probleme.