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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

AW: Wo ist Brummel?

Mal eine andere Frage: Weiß irgendwer, ob Brummel in einem anderen Forum jetzt aktiv ist? Wenn ja, wo?

Als es letztens darum ging, Goldmember nachzutrauern, war er noch hier (-> smalltalk)

Grüße,
Scooby
 
Hallo,

habe eine allgemeine Frage zur Verzollung, wenn ich ein Paket aus den USA erhalte:

Der Warenwert dieses Pakets beträgt weniger als 700 Euro. Besteht hier nun für mich die garantierte Möglichkeit, eine Pauschalverzollung vorzunehmen von 17,5% (in der dann die EuSt enthalten ist)? Oder ist die Pauschalverzollung nur bei Waren möglich, die man selber aus den USA mitbringt?
 
Hallo,

habe eine allgemeine Frage zur Verzollung, wenn ich ein Paket aus den USA erhalte:

Der Warenwert dieses Pakets beträgt weniger als 700 Euro. Besteht hier nun für mich die garantierte Möglichkeit, eine Pauschalverzollung vorzunehmen von 17,5% (in der dann die EuSt enthalten ist)? Oder ist die Pauschalverzollung nur bei Waren möglich, die man selber aus den USA mitbringt?

Die 700 Euro gelten meines Wissens nach nur für selbst mitgebrachte Waren bei Einreise per Flugzeug oder Schiff. Schau mal auf der Seite vom Zoll, da steht auch was zu Paketen. Ich meine, da gibt es nur eine sehr geringe (um 10 Euro) Freigrenze, danach ist ganz normal zu verzollen.

Grüße,
Scooby
 
Hi,

Danke für die Antwort.
Nach umfangreicherer Rechereche der Zoll Website bin ich auch zu diesem Ergebnis gekommen. D.h. 19,0% EuSt + Zollgebühren je nach Artikel. Wobei zuerst Zollgebühren addiert, und auf die Summe dann die EuSt gerechnet wird.

Danke und viele Grüße
Pascal
 
Danke für die Antwort.
Nach umfangreicherer Rechereche der Zoll Website bin ich auch zu diesem Ergebnis gekommen. D.h. 19,0% EuSt + Zollgebühren je nach Artikel. Wobei zuerst Zollgebühren addiert, und auf die Summe dann die EuSt gerechnet wird.

Genau genommen ist die Formel

[ (Warenwert + Versandkosten) * (1+Steuersatz) ] * 1,19

Ds ist wichtig, wenn die Versandkosten sehr hoch sind (kann bei USA Lieferungen ja schon mal vorkommen).

Edit: Und es gilt der Wechselkurs am Tag der Verzollung, nicht am Tag der Bestellung oder des Versands.

Grüße,
Scooby
 
...
Edit: Und es gilt der Wechselkurs am Tag der Verzollung, nicht am Tag der Bestellung oder des Versands.

Grüße,
Scooby

Ich denke es gilt nicht der aktuelle Wechselkurs, sondern der vom Zoll festgelegte Kurs für den betreffenden Zeitraum (Monat?) und das zum Tage der Verzollung, nicht zum Bestellzeitpunkt.

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steu...wert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/index.html
 
Also: Der offizielle Wechselkurs am letzten Mittwoch im Monat ist die Grundlage für den amtlichen Umrechnungskurs (UK) für den Folgemonat. Dieser UK bleibt den ganzen Monat gültig, es sei denn, er weicht um mehr als 10 % nach oben oder unten ab. In diesem Fall wird er auch im laufenden Monat korregiert.
Den aktuellen UK für US Dollar (USD) kann man online unter www.zoll.de abrufen.
 
Nach meinen Recherchen beträgt der Steuersatz auf die Warengruppe "digitale Fotoapparate" derzeit 0%

Es würde daher nach meiner Rechnung "nur" EUst auf Warenwert+Versandgeb anfallen.

Die 0% entnehme ich aus der "Taricliste"

Klick

Thommy

Außerdem muss es ja nicht unbedingt über den "großen Teich" gehen.
Schnäpchen wie dieses gibt es auch im EU Nachbarland
 
Zuletzt bearbeitet:
Bevor ich mich jetzt durch die vielen Seiten durchlesen muss frag ich einfach mal schnell nach.
Ich werde demnächst nach Amerika reisen und meine Cam(s) mitnehmen, mir ist nur aufgefallen dass ich nicht für alles eine Rechnung habe - ist es dennoch möglich so eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" zu beantragen wenn man keine Rechnung hat ?
Greetz
 
Bevor ich mich jetzt durch die vielen Seiten durchlesen muss frag ich einfach mal schnell nach.
Ich werde demnächst nach Amerika reisen und meine Cam(s) mitnehmen, mir ist nur aufgefallen dass ich nicht für alles eine Rechnung habe - ist es dennoch möglich so eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" zu beantragen wenn man keine Rechnung hat ?
Greetz

Ja.
einfach vor Abreise ins Zollbuero gehen und dort um Ausstellung bitten. Sollte kein Problem sein. Ggf kannste auch ein oder zwei Tage vorher hin gehen....
 
Hallo,

mal ne Frage:

Wenn ich bei eBay in den USA nen L-Winkel ersteigere, was muss der Verkäufer auf´s Paket schreiben, damit es sauber durch den Zoll läuft und ich dann an der Haustür (beim Postboten) die Gebühren zahle.
Schätze mal wird nen Warenwert von ca. 80-90 $ haben.
 
Hallo,

mal ne Frage:

Wenn ich bei eBay in den USA nen L-Winkel ersteigere, was muss der Verkäufer auf´s Paket schreiben, damit es sauber durch den Zoll läuft und ich dann an der Haustür (beim Postboten) die Gebühren zahle.
Schätze mal wird nen Warenwert von ca. 80-90 $ haben.

IMMER den bezahlten Warenwert.
Sollte es zu Stichproben kommen, wirst du gezwungen sein, dass was du bezahlt hast entsprechend nachzuweisen, also zum Beispiel durch Screenshot der Auktion, durch Ueberweisungsauszug, etc.
Sollte das nicht mit der Angabe auf dem Paket stimmen, kann es ungemuetlich werden.

Alles andere koennte man auch als Steuerhinterziehung werten.....


Wie schon mehrfach in diesem Thread geschrieben, liegt die Freigrenze bei grob 10 Euro. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Paket so durchgewunken wird.
 
IMMER den bezahlten Warenwert.
Sollte es zu Stichproben kommen, wirst du gezwungen sein, dass was du bezahlt hast entsprechend nachzuweisen, also zum Beispiel durch Screenshot der Auktion, durch Ueberweisungsauszug, etc.
Sollte das nicht mit der Angabe auf dem Paket stimmen, kann es ungemuetlich werden.

Alles andere koennte man auch als Steuerhinterziehung werten.....


Wie schon mehrfach in diesem Thread geschrieben, liegt die Freigrenze bei grob 10 Euro. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Paket so durchgewunken wird.

Will ja gar nicht beschei...,

ich möchte mir nur die Rennerei zum Zollamt ersparen, hatte ich letztens wieder weil der Verkäufer nix auf dem Paket angegeben hat.

Also wenn ich den Winkel für 80$ ersteigere, kämen noch 18$ Versand drauf.
Sehe ich das richtig, dass der Verkäufer dann 98$ Warenwert und die Beschreibung des artikels angeben muss?
Was muss er denn draufschreiben?
 
Will ja gar nicht beschei...,

ich möchte mir nur die Rennerei zum Zollamt ersparen, hatte ich letztens wieder weil der Verkäufer nix auf dem Paket angegeben hat.

Also wenn ich den Winkel für 80$ ersteigere, kämen noch 18$ Versand drauf.
Sehe ich das richtig, dass der Verkäufer dann 98$ Warenwert und die Beschreibung des artikels angeben muss?
Was muss er denn draufschreiben?

Sorry, dann hatte ich dich falsch verstanden, ich bitte um Verzeihung.

Je nachdem mit welchem Versender er das macht.
Bei UPS und Fedex musst du hier das ganze online ausfuellen und die machen dann den Rest. Aber er muss es halt eben richtig ausfuellen. Es gibt dort Felder fuer den Warenwert und ein Feld fuer den Versand (fuer den ZOLL).

Am Besten beides draufschreiben als getrennte Posten, so ist es am Einfachsten fuer Alle zu erkennen, was Warenwert und Versand gekostet haben.

Beide Informationen braucht der Zoll, den das zusammen macht den Zollwert aus.
 
Versendet wird mit "US Postal Service"
Weist du wie es bei Denen abläuft?
Also ich würde dann um folgende Vorgehensweise bitten:

  • Warenwert und Versandkosten getrennt angeben!?
  • Ware genau beschreiben, ich denke mal Kirk L-Bracket sollte genügen oder?

Und dann hoffen das es über das IPZ - so heißt das glaub ich - an die Post / DHL weitergeleitet wird.
 
Versendet wird mit "US Postal Service"
Weist du wie es bei Denen abläuft?
Also ich würde dann um folgende Vorgehensweise bitten:

  • Warenwert und Versandkosten getrennt angeben!?
  • Ware genau beschreiben, ich denke mal Kirk L-Bracket sollte genügen oder?

Und dann hoffen das es über das IPZ - so heißt das glaub ich - an die Post / DHL weitergeleitet wird.

USPS? Aehm....je nachdem um was du den Schalter-Menschen bittest. Es gibt dort auch Kleberles mit Zoll-Kaestchen.

Aber ja, er soll es so wie du sagt draufschrieben.

Product: Kirk L-Bracket
Price: 64874658743 Dollar
Shipping & Handling: 1.000.000.000 Dollar.

oder so in der Art.

http://shop.usps.com/webapp/wcs/sto...gId=10152&productId=11681&WT.ac=P_FORM+2976-A
Das sind diese Kleber, called "Customs Declaration and Dispatch Note (2976-A)"

Hier ist es genauer beschrieben:
http://www.usps.com/international/customs.htm

Gruss
 
Unser nächster Urlaub steht im September wieder an, daher auch zwei Fragen:
1. Ich habe letztes Jahr ein Manfrotto 055XPROB mit 486RC2 für umgerechnet €140 mitgebracht. Das lag innerhalb der Freigrenze, daher habe ich keine Zollunterlagen. Was passiert, wenn ich das Stativ nun mit in den Urlaub und dann wieder mitbringe, wie kann ich vermeiden, dass das Stativ auch dieses Jahr gegen die Freigrenze zählt?

2. Wie sieht es aus, wenn ein dauerhaft in den USA lebender Amerikaner geschäftlich nach Deutschland reist und Waren einführt. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich
2.a. diese Waren als Geschenk erhalte?
2.b. diese Waren zum nicht-gewerblichen Eigengebrauch abkaufe?
2.c. Welche Wertgrenzen greifen ggf. bei 2.a. und 2.b.?

Ich hatte mich mal bei Autos informiert und es so verstanden, dass man ein Auto, das man z.B. von einem amerikanischen Soldaten kauft, nachträglich verzollen muss (10%+19%), da man es sonst nicht zugelassen bekommt. Wie sieht es bei einem Objektiv aus, wenn ich damit später bei einem nicht EG-Urlaub keine Probleme bekommen möchte?
 
Unser nächster Urlaub steht im September wieder an, daher auch zwei Fragen:
1. Ich habe letztes Jahr ein Manfrotto 055XPROB mit 486RC2 für umgerechnet €140 mitgebracht. Das lag innerhalb der Freigrenze, daher habe ich keine Zollunterlagen. Was passiert, wenn ich das Stativ nun mit in den Urlaub und dann wieder mitbringe, wie kann ich vermeiden, dass das Stativ auch dieses Jahr gegen die Freigrenze zählt?

2. Wie sieht es aus, wenn ein dauerhaft in den USA lebender Amerikaner geschäftlich nach Deutschland reist und Waren einführt. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich
2.a. diese Waren als Geschenk erhalte?
2.b. diese Waren zum nicht-gewerblichen Eigengebrauch abkaufe?
2.c. Welche Wertgrenzen greifen ggf. bei 2.a. und 2.b.?

Ich hatte mich mal bei Autos informiert und es so verstanden, dass man ein Auto, das man z.B. von einem amerikanischen Soldaten kauft, nachträglich verzollen muss (10%+19%), da man es sonst nicht zugelassen bekommt. Wie sieht es bei einem Objektiv aus, wenn ich damit später bei einem nicht EG-Urlaub keine Probleme bekommen möchte?



Viele Fragen.......

also zu 1) siehe "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung", also vor Reiseantritt ins Zollbuero und ausfuellen lassen/ selbst ausfuellen.


zu 2) aehnlich zu deinem Beispiel mit dem Auto.
Generell sollte man dazu beim Zollbuero seines Vertrauen nachfragen, wie es sich exakt verhaelt.
Ich habe es wie folgt verstanden:
Alles was von aussen in die EU (also auch D) eingefuehrt wird und dort verbleibt, ist zu versteuern.
Sofern der Amerikaner es am Ende seiner D-Reise wieder mit nach Hause nimmt, kein Problem, nichts zu versteuern. Sofern es in D bleibt, muss er versteuert werden, vorallem bei einem Verkauft in D.
Wegen Geschenken bitte genau nachfragen, ich glaube, da gibt es eine Grenze, sonst wuerde man anfangen sich von Freunden aus USA l-Objektive schenken zu lassen......

Zu 2.c: bitte beim Zoll direkt nachfragen.
 
Product: Kirk L-Bracket

Bei den ca. 1.000.000 verschiedenen Produkten, die so durch die Poststelle laufen glaube ich nicht, dass der arme Mensch in grün weiß, was das sein soll.

Es wäre vermutlich sehr hilfreich, auch noch draufzuschreiben, was das ist. Entweder allgemein ("Zubehör für Digitalkamera") oder - wenn möglich - aus der Liste der Zolltarifnummern die passende Kategorie rauszusuchen.

Wobei ich persönlich nicht die Nummer selber, sondern eben die Kategorie aufschreiben würde.

Grüße,
Scooby
 
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