Unser nächster Urlaub steht im September wieder an, daher auch zwei Fragen:
1. Ich habe letztes Jahr ein Manfrotto 055XPROB mit 486RC2 für umgerechnet €140 mitgebracht. Das lag innerhalb der Freigrenze, daher habe ich keine Zollunterlagen. Was passiert, wenn ich das Stativ nun mit in den Urlaub und dann wieder mitbringe, wie kann ich vermeiden, dass das Stativ auch dieses Jahr gegen die Freigrenze zählt?
2. Wie sieht es aus, wenn ein dauerhaft in den USA lebender Amerikaner geschäftlich nach Deutschland reist und Waren einführt. Wie muss ich mich verhalten, wenn ich
2.a. diese Waren als Geschenk erhalte?
2.b. diese Waren zum nicht-gewerblichen Eigengebrauch abkaufe?
2.c. Welche Wertgrenzen greifen ggf. bei 2.a. und 2.b.?
Ich hatte mich mal bei Autos informiert und es so verstanden, dass man ein Auto, das man z.B. von einem amerikanischen Soldaten kauft, nachträglich verzollen muss (10%+19%), da man es sonst nicht zugelassen bekommt. Wie sieht es bei einem Objektiv aus, wenn ich damit später bei einem nicht EG-Urlaub keine Probleme bekommen möchte?