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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo Brummel (.. und der Rest)

Sorry falls die Frage irgendwo auf den letzen 71 Seiten schon mal stand, aber ich hab's so auf die Schnelle nicht gefunden.

Du schreibst:
Die Grenze von 700,- Euro bezieht sich auf alle mitgebrachten Waren. Bringt man also eine Kamera für 500,- €, ein Objektiv für 200,- € und Speicherkarten + Rucksack für nochmal 250,- € mit, ist man insgesamt über den 700,- € und eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich.

Soweit klar für die Pauschalverzollung. Aber "verfällt" damit eigentlich auch der 430,- Euro Freibetrag (bei teilbaren Gegenständen).

Beispiel: Ich kaufe mit für 400 Euro Klamotten und Kleinkram und für 1000 Euro ein Objektiv.

Das Objektiv muß ich jetzt zum normalen Satz Verzollen / Versteuern. Was passiert aber mit den 400 Euro Kleinkram. Sind die immer noch frei, oder ist der Freibetrag verfallen und ich muss auch für diese Teile bezahlen?

Vielen Dank,
Scooby
 
Hallo Brummel (.. und der Rest)

Sorry falls die Frage irgendwo auf den letzen 71 Seiten schon mal stand, aber ich hab's so auf die Schnelle nicht gefunden.

Du schreibst:


Soweit klar für die Pauschalverzollung. Aber "verfällt" damit eigentlich auch der 430,- Euro Freibetrag (bei teilbaren Gegenständen).

Beispiel: Ich kaufe mit für 400 Euro Klamotten und Kleinkram und für 1000 Euro ein Objektiv.

Das Objektiv muß ich jetzt zum normalen Satz Verzollen / Versteuern. Was passiert aber mit den 400 Euro Kleinkram. Sind die immer noch frei, oder ist der Freibetrag verfallen und ich muss auch für diese Teile bezahlen?

Vielen Dank,
Scooby

Hallo.
Das habe ich vielleicht ein bischen missverständlich beschrieben, daher hier die Klarstellung:

Die 700,-€ Berechnunggrenze gilt zusätzlich zu der 430,-€ Freimenge.

Als Beispiel:
Ein Reisender bringt mehrere Gegenstände aus eiem Urlaub mit.

Eine DSLR im Wert von 600,-€, ein Objektiv für 300,- € und diverser anderer Kleinkram und Mitbringsel für noch einmal 130,-€.
Das Objektiv und die Mitbringsel bleiben abgabenfrei, da sie innerhalb der Freimenge von 430,-€ liegen. Die Kamera liegt jedoch darüber. Losgelöst von der Freimenge wird nun bei der Abgabenberechnung geprüft, welcher Steuersatz greift.
Die Kamera liegt hier innerhalb der 700,-€ für die Pauschalversteuerung und wird mit 17,5% versteuert.

Kurzfassung: Die Freimenge von 430,-€ bleibt bei der Pauschalierungsgrenze von 700,-€ aussen vor. Diese Grenze wird nur für die Waren herangezogen, welche über der Freimenge liegen.


Aber bitte beachten, dass oben genannten Beispiele erst ab 01.12.08 gelten. Bis dahin sind die aktuellen Freigrenzen und Abgabensätze gültig.

Gruß
Brummel
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber das bedeutet dann dass ich MEHRERE Sachen mitnehmen kann und so lange die Freigrenze fuer jede EINZELNE Sache unter EUR 430 liegt, brauche ich nichts zu versteuern. :confused:

Wer verkauft Objektiv-Bausaetze?
 
Aber das bedeutet dann dass ich MEHRERE Sachen mitnehmen kann und so lange die Freigrenze fuer jede EINZELNE Sache unter EUR 430 liegt, brauche ich nichts zu versteuern. :confused:

Wer verkauft Objektiv-Bausaetze?

Nein, nicht ganz.

Die Freimenge von 430,-€ gelten für alle mitgebrachten Waren die du auf einer Reise mitbringst.
Du kannst also nicht 5 verschiedene Objektive für je 400,-€ auf einer Reise abgabenfrei einführen, eines davon jedoch liegt in der Freimenge.

Die Freimenge hast du jedoch auf jeder Reise. wenn du also 5 mal im Jahr in die USA reist und jedesmal ein Objektiv kaufst, hast du es jedesmal auch abgabenfrei.

Gruß
Brummel
 
Nur noch mal zur Klarstellung: wenn alles, was ich z.B. aus den USA mitbringe, ein einziges Objektiv im Wert von € 1000 ist, kriege ich keine Freimenge angerechnet, oder? Dann wäre doch die Vollversteuerung/-verzollung angesagt, richtig? Wenn ich dagegen 2 Trümmer im Wert von je € 500 anschleppe, bekomme ich auf eines die Freimenge und auf das weitere volle Abgaben, richtig?

Danke für eine eventuelle Bestätigung/Berichtigung.

Gruß,

Werner
 
Nur noch mal zur Klarstellung: wenn alles, was ich z.B. aus den USA mitbringe, ein einziges Objektiv im Wert von € 1000 ist, kriege ich keine Freimenge angerechnet, oder? Dann wäre doch die Vollversteuerung/-verzollung angesagt, richtig? Wenn ich dagegen 2 Trümmer im Wert von je € 500 anschleppe, bekomme ich auf eines die Freimenge und auf das weitere volle Abgaben, richtig?

Hallo,

wenn ich den Meister (Brummel) jetzt richtig verstanden habe, dann:

1 Objektiv zu 1000 Euro: Keine Freimenge, sondern volle Versteuerung. Da Objektive keinen Zollsatz haben (stand irgendwo in der Übersicht) wären das 19% Märchensteuer = 190 Euro

2 Objektive zu je 500 Euro: Beide sind jeweils über der Freimenge und zusammen sind sie über 700 Euro, also wieder 1000 Euro x 19% = 190 Euro

2 Objektive zu 400 und 600 Euro: Das zu 400 ist unter der Freimenge und ist damit Abgabenfrei. Da aber 400+600=1000>700 ist das zu 600 voll zu versteuern, also 600x19% = 114 Euro.

1 Objektiv zu 500 Euro plus Kleinkram für 199 Euro: Der Kleinkram ist frei da < 430 Euro. Ausserdem gilt 500+199=699<700, und damit wird das volle Objektiv mit dem ermäßigten Satz (was war das, 13,2% :confused:) versteuert. Die Differenz zwischen 199 und dem Freibetrag von 430 Euro wird nicht vom Objektivpreis abgezogen, da das Objektiv nicht Teilbar ist.

Wenn dat man nun stimmt .. :rolleyes:

Grüße,
Scooby

Edith sagt: Das heißt Einfuhrumsatzsteuer, nicht Märchensteuer.
 
Zuletzt bearbeitet:
@ Werner: Ich zerpflücke mal diesen Beitrag, um es zu erklären:

Hallo,

wenn ich den Meister (Brummel) jetzt richtig verstanden habe, dann:

1 Objektiv zu 1000 Euro: Keine Freimenge, sondern volle Versteuerung. Da Objektive keinen Zollsatz haben (stand irgendwo in der Übersicht) wären das 19% Märchensteuer = 190 Euro

Soweit richtig, ausser daß Objektive einen Zollsatz von 6,7% haben und nicht zollfrei sind.

2 Objektive zu je 500 Euro: Beide sind jeweils über der Freimenge und zusammen sind sie über 700 Euro, also wieder 1000 Euro x 19% = 190 Euro

Richtig (aber wie oben: 6,7% Zoll auf Objektive)

2 Objektive zu 400 und 600 Euro: Das zu 400 ist unter der Freimenge und ist damit Abgabenfrei. Da aber 400+600=1000>700 ist das zu 600 voll zu versteuern, also 600x19% = 114 Euro.

Nein, nicht ganz. Die Freimenge addiert sich nicht zur Pauschalierungsgrenze. Die 700,-€ beziehen sich nur auf Waren, die über der Freimenge liegen.
Richtig wäre also: Ein Objektiv ist abgabenfrei da innerhalb der Freimenge von 430,- €, das andere wird mit 17,5% pauschal versteuert, da es innerhalb der Pauschalierungsgrenze von 700,- € liegt.

1 Objektiv zu 500 Euro plus Kleinkram für 199 Euro: Der Kleinkram ist frei da < 430 Euro. Ausserdem gilt 500+199=699<700, und damit wird das volle Objektiv mit dem ermäßigten Satz (was war das, 13,2% :confused:) versteuert. Die Differenz zwischen 199 und dem Freibetrag von 430 Euro wird nicht vom Objektivpreis abgezogen, da das Objektiv nicht Teilbar ist.

Wie oben beschrieben, sind Freimenge und Pauschalierungsgrenze zwei unterschiedliche Dinge. In diesem Fall bleibt der Kleinkram abgabenfrei da innerhalb der Freimenge von 430,- €.. Das Objektiv wird pauschal mit 17,5% versteuert, da es unter der 700,- € Pauschalierungsgrenze ist.
Mit der Teilbarkeit von Waren liegst du richtig, das geht in diesem Fall nicht, daher auch kein Abzug.
Alle Angaben beziehen sich auf die Reisendenabfertigung und Privatsendungen im Postverkehr. Kaufgeschäfte im Postverkehr haben andere Freimengen und dort gibt es keine Pauschalversteuerung.

Wenn dat man nun stimmt .. :rolleyes:

Gaaaaanz knapp daneben ;)

Gruß
Brummel
 
Vielen Dank, Brummel. Aber bei den zwei Objektiven @ 500 € müßte doch eines auch der pauschalisierten Besteuerung unterliegen, oder? Weil - teilbar sind sie und jedes liegt unter der €700-Grenze, also müßte doch eines günstiger versteuert werden können - richtig?
 
Vielen Dank, Brummel. Aber bei den zwei Objektiven @ 500 € müßte doch eines auch der pauschalisierten Besteuerung unterliegen, oder? Weil - teilbar sind sie und jedes liegt unter der €700-Grenze, also müßte doch eines günstiger versteuert werden können - richtig?

Nein, leider nicht richtig. Maßgeblich ist der Gesamtwert aller mitgebrachten Waren (abzüglich der Freimenge von 430,-€). Liegt dieser Gesamtwert über 700,- € ist eine Pauschalversteuerung nicht mehr möglich.


500,-€ + 500,-€ = 1000,-€

Somit liegen beide zusammen über der Pauschalierungsgrenze von 700,- € und beide Objektive werden mit 6,7% Zoll + 19% EUSt versteuert.

Gruß
Brummel
 
Mal 'ne Frage zum Zoll für andere Sachen - ich hab im Sommer mal bei einem chinesischen Online-Shop Kostüme für ein Shooting bestellt. Die sind bei mir angekommen, ohne dass ich Zoll oder Steuern zahlen musste. Bei einer zweiten (und etwas größeren Bestellung, ca. 250 Euro) soll ich jetzt ein Formular ausfüllen und angeben, was ich da bestellt habe. Wieso läuft das jetzt anders als im Sommer? Nimmt der Zoll nur Stichproben? Oder hat der Versender da was falsch deklariert?
 
hallo zusammen,

bin heute von FFM nach LA abgeflogen (melde mich gerade von dort). Nach all den Infos hier wollte ich mir eine Nämlichkeitsbescheinignug holen. Der junge Mann beim Zoll sagte mir:
"ja, was sie möchten ist eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Die gibt es hier nicht mehr, wenn Sie bei der Einreise entsprechende Rechnungen vorzeigen können ist das dann für uns in Ordnung."
Auf meine Frage, obs dann Probleme gibt, da ja sie Seriennumern der Objektive nicht auf den Rechnungen drauf stehen meinte er, dass es reicht, wenn die Bauart stimmt.

:confused:
mal gespannt, wie das bei der Wiedereinreise weitergeht.

Und wie ist es bei der Einreise gelaufen?

@Brummel: kannst Du noch was zum Thema Nämlichkeitsbescheinigung sagen?
Gibts die nun tatsächlich nicht mehr?

Dank und Gruß,
Mike
 
Eine Frage will ich gleich noch anhängen:

Wie verhält es sich mit Ware, die ich privat gebraucht gekauft habe und für die ich keine Originalrechnung habe?
Reicht da eine Quittung des (privaten) Verkäufers aus?
 
Mal 'ne Frage zum Zoll für andere Sachen - ich hab im Sommer mal bei einem chinesischen Online-Shop Kostüme für ein Shooting bestellt. Die sind bei mir angekommen, ohne dass ich Zoll oder Steuern zahlen musste. Bei einer zweiten (und etwas größeren Bestellung, ca. 250 Euro) soll ich jetzt ein Formular ausfüllen und angeben, was ich da bestellt habe. Wieso läuft das jetzt anders als im Sommer? Nimmt der Zoll nur Stichproben? Oder hat der Versender da was falsch deklariert?

Das kann ich pauschal nicht beantworten, da ich die Hintergründe nicht kenne.

Möglich ist, dass der Versender einen falschen Warenwert am Paket angebracht hat, dass das Paket versehentlich durch die Kontrolle gerutscht ist, der Warenwert so niedrig war, das keine Steuern zu erheben waren oder sonstige Gründe.

Gruß
Brummel
 
Und wie ist es bei der Einreise gelaufen?

@Brummel: kannst Du noch was zum Thema Nämlichkeitsbescheinigung sagen?
Gibts die nun tatsächlich nicht mehr?

Dank und Gruß,
Mike

Die Vereinfachte Nämlichkeitbescheinigung existiert neben der INF3 nach wie vor. Da hat sich nichts geändert.

Eine Frage will ich gleich noch anhängen:

Wie verhält es sich mit Ware, die ich privat gebraucht gekauft habe und für die ich keine Originalrechnung habe?
Reicht da eine Quittung des (privaten) Verkäufers aus?


Ja, die reicht vollkommen aus.

Gruß
Brummel
 
Wusste das ich wieder was vergessen habe wie ich dieses Jahr in den Urlaub Geflogen bin:D
Bis ich mal wie meine EX beim Zoll festgehalten werde:eek:
Echt Pasiert vor ein Paar Jahren mit ner Videokamera
Neu gekauft dann in die USA und dann Frankfurth Flughafen Zoll Kontrolle
über 2 Stunden bis die Sache geklärt war (warst aber nicht Du oder:grumble:)

Spass beiseite
ich habe mal gehört das der Zoll mitlerweilen an Hand von Serienummern feststellen kann das das Gerät für die EU bestimmt ist dann würde das ganze ja eh wegfallen?
 
..
Spass beiseite
ich habe mal gehört das der Zoll mitlerweilen an Hand von Serienummern feststellen kann das das Gerät für die EU bestimmt ist dann würde das ganze ja eh wegfallen?


Das ist zwar in Einzelfällen möglich, wir haben aber sicherlich nicht von jeder Ware, die weltweit verkauft wird, eine Liste mit Seriennummern ;)

Gruß
Brummel
 
Hallo Brummel,

Vielen dank erstmal für die tolle Unterstützung in Sachen Zoll und Kameraausrüstung! Echt klasse von Dir!

Zu meiner Frage:
Ich bin derzeit für ein halbes Jahr in Japan und habe mir zu Beginn des Aufenthalts ein Weitwinkelobjektiv gekauft. Der Wechselkurs war zu dieser Zeit sehr günstig, und somit das Objektiv günstiger als in Deutschland. Nun ist der Wechselkurs leider nicht mehr so wie damals und somit wäre das Objektiv um einiges teurer als in Deutschland.
Meine Frage: Welcher Kurs wird bei der Umrechnung der Originalrechnung (YEN) hergenommen zur Verzollung? Ist es nicht möglich einen Ausdruck der Kreditkartenrechnung vorzulegen und dann nur dieser Betrag verzollt wird? Oder wird nach dem aktuellen YEN-Euro Kurs umgerechnet?

Dann hätte ich noch eine Frage:
Ich habe mir noch ein weiteres Objektiv hier gekauft, das unter dem Freibetrag liegt. Muss ich das bei der Einfuhr auch anmelden und sagen dass es unter dem Freibetrag liegt. Bekommt man da dann irgendeine Bescheinigung dass man es rechtmäßig eingeführt hat zwecks Garantie in Deutschland (Auf der Garantiekarte steht, dass es eine internationale Garantie ist, die aber nur gilt falls die Ware rechtmäßig eingeführt wurde)? Also zollfrei war?
Ich hoffe ich habe das jetzt irgendwie korrekt rübergebracht :)

Dann noch eine kleine Abschließende Frage bzw. unklarheit :)
Bei einem Wert unter 700 € wird ja dieser Pauschalsteuersatz von 17,5% berechnet. Kommt dann da auch noch zusätzlich die MwSt. hinzu?

Vielen Dank schon einmal !!

Viele Grüße aus Japan
axi0n
 
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