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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo zusammen,
ich muss gestehen, die Suche hat für mich keine brauchbaren Ergebnisse geliefert, daher bitte ich es zu entschuldigen falls die Frage schon auf den anderen 69 Seiten auftauchte:ugly:

Also: Anfang Oktober geht es ab Frankfurt nach Israel.... Also brauch ich ja eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Da ich aber irgendwann mitten in der Nacht fliege und eventuell nicht zuviel Zeit haben werde, stellt sich für mich die Frage: Kann ich vorab schon so eine Bescheinigung erstellen lassen ohne dafür nach Frankfurt zu müssen?

Danke schonmal
Niklas
 
Ja, steht bereits mehrfach im Thread: Du kannst eine inf3 (also sozusagen eine erweiterte Nämlichkeitsbescheinigung) bei Deinem nächstgelegenen Zollamt holen und mußt, soweit ich weiß, diese dann vor dem Abflug abstempeln lassen oder zumindest vorzeigen. Brummel korrigiert das sicher, falls es falsch ist. Im Zweifelsfall - falls Brummel sich nicht mehr rechtzeitig meldet - einfach mal beim Zollamt Deiner Heimat anrufen.
 
hallo zusammen,

bin heute von FFM nach LA abgeflogen (melde mich gerade von dort). Nach all den Infos hier wollte ich mir eine Nämlichkeitsbescheinignug holen. Der junge Mann beim Zoll sagte mir:
"ja, was sie möchten ist eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Die gibt es hier nicht mehr, wenn Sie bei der Einreise entsprechende Rechnungen vorzeigen können ist das dann für uns in Ordnung."
Auf meine Frage, obs dann Probleme gibt, da ja sie Seriennumern der Objektive nicht auf den Rechnungen drauf stehen meinte er, dass es reicht, wenn die Bauart stimmt.

:confused:
mal gespannt, wie das bei der Wiedereinreise weitergeht.
 
Na toll. Man hört das ja immer wieder. Nimmt man nun die Originalrechnungen mit, riskiert man, daß man sie verliert und dann völlig der Kasper beim Zoll ist. Kommt man an einen überkorrekten Zollbeamten, hat man auch Ärger, weil die Seriennummern fehlen. Irgendwie verstehe ich den Zoll überhaupt nicht mehr. Das öffnet doch auf der eine Seite dem Import von günstigen US-Objektiven Tür und Tor und auf der anderen Seite ist man als ehrlicher Fotograf auf die Gnade des Zolls bei der Wiedereinreise angewiesen.

Nichts gegen Dich Brummel - Du bist ja die Stütze unseres Threads. Aber was da oft so läuft ist wirklich mehr als merkwürdig.
 
hallo zusammen,

"ja, was sie möchten ist eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung. Die gibt es hier nicht mehr, wenn Sie bei der Einreise entsprechende Rechnungen vorzeigen können ist das dann für uns in Ordnung."
.

Melde mich mal hier aus Österreich! Ganz das gleiche hier bei der Ausreise. Die Dame beim Zoll meinte auf meine Frage dass ich die Rechnungen aber nicht mit habe: "kein Problem, die können sie ja auch nachreichen".

Ok!? aber was tun bei älterer Ware? z.B. 70-200 2.8 wenn man keine Rechnung mehr hat? Also für mich wirkt das eher nach Kapitulation! Gerade bei Photoequipment und Consumer-Elektronik.
Hingegen ist es bei MTB-Parts aus den USAviel heikler! Da wurde bei mir der Dollarpreis umgerechnet um zu schauen, ob ich nicht um €10.- über der Freigrenze bin :lol: Beim jetzigen Dollarkurs hätte ich schon verzollen müssen :grumble:

Meine 40D und der Objektivpark haben aber den Zöllner Nüsse interessiert.
 
Hallo zusammen,

ich habe bei verschiedenen Auslandsreisen elektronischen Schnickschnack (noise-cancelling-Kopfhörer, tragbaren Videoabspieler, PDA, Digicam) zusammengekauft. Jedes Teil kostete unter € 175 und es wurde jeweils nur eines pro Reise erworben und nach D ohne Formalitäten (damit einfach durch die "grüne Tür" gelaufen) eingeführt. Wenn ich es recht verstehe, durfte ich die Waren Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerfrei einführen.

Nun finde ich diese Spielsachen ja gerade auf Flugreisen ganz nett.
Ich möchte wissen, ob es zulässig ist, diese Gegenstände gemeinsam mitzunehmen (also quasi beim Reisen aus- und wieder einzuführen) und ggf. zusätzlich im Rahmen der Freigrenze von €175 einzukaufen. Ist die Ausstellung einer Nämlichkeitsbescheinigung oder etwas vergleichbares möglich, wenn die korrekte Einfuhr im Rahmen der Freigrenze(n) glaubhaft gemacht wird?
 
Hallo zusammen,

ich habe bei verschiedenen Auslandsreisen elektronischen Schnickschnack (noise-cancelling-Kopfhörer, tragbaren Videoabspieler, PDA, Digicam) zusammengekauft. Jedes Teil kostete unter € 175 und es wurde jeweils nur eines pro Reise erworben und nach D ohne Formalitäten (damit einfach durch die "grüne Tür" gelaufen) eingeführt. Wenn ich es recht verstehe, durfte ich die Waren Zoll- und Einfuhrumsatzsteuerfrei einführen.

Nun finde ich diese Spielsachen ja gerade auf Flugreisen ganz nett.
Ich möchte wissen, ob es zulässig ist, diese Gegenstände gemeinsam mitzunehmen (also quasi beim Reisen aus- und wieder einzuführen) und ggf. zusätzlich im Rahmen der Freigrenze von €175 einzukaufen. Ist die Ausstellung einer Nämlichkeitsbescheinigung oder etwas vergleichbares möglich, wenn die korrekte Einfuhr im Rahmen der Freigrenze(n) glaubhaft gemacht wird?

Ja, das ist kein Problem.
Die Freimenge von 175,- Euro steht dir für jede Reise zu.
Wenn du also auf verschiedenen Reisen jeweils in deiner Freimenge geblieben bist, kannst du diese Gegenstände auch auf zukünftigen Reisen abgabenfrei mitnehmen/wiedereinführen.
Hilfreich dabei wäre allerdings, dass du die Rechnungen/Quittungen der Gegenstände aufhebst/mitnimmst, sodass ersichtlich ist, dass die Gegenstände auf verschiedenen Reisen (unterschiedliches Datum auf der Quittung) erworben wurden.

Gruß
Brummel
 
Eine Frage zum Erwerb eines KITs, also Body + Objektiv:

Das Body ist ja zollfrei bei der Einfuhr, das Objektiv nicht.
Wenn ich aber ein KIT kaufe habe ich ja nur eine Rechnung/Preis.
Wie wird das da mit dem Zoll gehandhabt ?
 
Eine Frage zum Erwerb eines KITs, also Body + Objektiv:

Das Body ist ja zollfrei bei der Einfuhr, das Objektiv nicht.
Wenn ich aber ein KIT kaufe habe ich ja nur eine Rechnung/Preis.
Wie wird das da mit dem Zoll gehandhabt ?

Das KIT bleibt zollfrei, solang es als Einzelposition auf der Rechnung ausgewiesen ist.

Die Bestimmung richtet sich grundsätzlich nach dem Hauptgegenstand des Sets. Im Karton ist ja auch noch eine Bedienungsanleitung, Akku, Speicherkarte, Trageriemen, usw. Alle diese Gegenstände haben unterschiedliche Steuersätze, werden jedoch nicht einzeln berechnet, da sie Bestandteil eines Sets sind. Das ändert sich auch nicht, wenn im Karton ein Objektiv ist.

Gruß
Brummel
 
so...
ich bin bis seite 20 gekommen, dann hatte ich keine lust mehr und verfasse jetzt selbst meine frage. leider bezieht sie sich nicht direkt auf dslrs und sonstiges zubehör. letzte woche im fernsehen lief eine interessante reportage über genau dieses thema und erst dort wurde mir bewusst, dass es diese ganze Zollgeschichte so intensiv betrieben an den deutschen flughäfen gibt. jetzt lautet miene frage wie das denn ist wenn man als Schueler/fsjler/nach der schulzeit für ein jahr ins ausland geht und während des aufenthaltes bestimmte dinge einfach braucht die lebensnotwendig sind, wie kleidung etc. muss man diese genau wie die neuwaren dem zoll vorzeigen oder gibt es dazu eine ausnahme? jetzt steinigt mich bitte nicht im grunde glaube ich die antwort zu kennen aber ich möchte sie einfach nochmal bestätigt haben :ugly:

p.s. ich finde diese freimenge irgendwie lächerlich, ist das in jedem staat so oder ist das gesetz mal wiedre etwas kleinkarriert?

lg tobi:)
 
so...
ich bin bis seite 20 gekommen, dann hatte ich keine lust mehr und verfasse jetzt selbst meine frage. leider bezieht sie sich nicht direkt auf dslrs und sonstiges zubehör. letzte woche im fernsehen lief eine interessante reportage über genau dieses thema und erst dort wurde mir bewusst, dass es diese ganze Zollgeschichte so intensiv betrieben an den deutschen flughäfen gibt. jetzt lautet miene frage wie das denn ist wenn man als Schueler/fsjler/nach der schulzeit für ein jahr ins ausland geht und während des aufenthaltes bestimmte dinge einfach braucht die lebensnotwendig sind, wie kleidung etc. muss man diese genau wie die neuwaren dem zoll vorzeigen oder gibt es dazu eine ausnahme? jetzt steinigt mich bitte nicht im grunde glaube ich die antwort zu kennen aber ich möchte sie einfach nochmal bestätigt haben :ugly:

p.s. ich finde diese freimenge irgendwie lächerlich, ist das in jedem staat so oder ist das gesetz mal wiedre etwas kleinkarriert?

lg tobi:)

Ich zitiere mich mal selbst:

2.4 Umzugsgut
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, Waren im Rahmen eines
Umzugs steuerfrei in die Europäische Union einzuführen. Dazu ist es erforderlich,
dass man seinen Wohnsitz mindestens 1 Jahr im außereuropäischen
Ausland genommen hatte (oder zumindest geplant hatte) und sich diesen
Wohnsitz auch im Reisepaß hat eintragen lassen. Dazu kommt, dass die im
Ausland gekaufte Waren mindestens 6 Monate vor dem Umzug zurück in
die EU gekauft wurde (Nachweis mit Kassenzettel) Fehlt eine dieser Voraussetzungen,
muss auf die Waren der normale Steuersatz bezahlt werden.
Beispiel:
Ein Student hat ein Stipendium an einer amerikanischen Universität über 2
Jahre. Er verlegt seinen Wohnsitz in die USA und lässt sich dies auf der deutschen
Botschaft oder Konsulat in New York im Paß eintragen. Während dieser Zeit kauft er eine neue DSLR und nach für nach einige Objektive. Die
Kamera ist zum Zeitpunkt seines Umzugs 1 Jahr alt, ein Teleobjektiv 9 Monate
und ein Weitwinkel 3 Monate alt. Kamera und Tele bleiben somit steuerfrei,
nur das Weitwinkelobjektiv muss zum Kaufpreis versteuert werden.

Zu deiner letzen Frage:
Diese lächerliche Freimenge soll unter anderem dafür sorgen, daß der Einzelhandel im Inland konkurrenzfähig bleibt und Ware daher hier, statt im Ausland gekauft wird.
So eine kleinkarierte Regelung hat im übrigen jedes andere Land der Welt auch.

Brummel
 
bei ebay gefunden. Verkäufer aus Asien.


ist das nicht ein extremer fall der steuerhinterziehung ?

<Zoll-Kosten>

Wir schicken die Produkte immer als Geschenk und schreiben als Inhalt "gebrauchte Buecher". Mit dieser Methode koennen wir 99.9% extra Zoll-Kosten vermeiden.


die zweite aussage des händler lautet, falls doch zoll/steuern anfallen, dann wiefolg:

Wir werden bei Entstehung von Zoll-Kosten fuer diese Versand-Laender gegen Rechnung vom Zoll/Post die Zoll-Kosten fuer Sie uebernehmen.

wenn sowas auffällt, wird doch sicher eine anzeige gerichtsverfahren folgen und nicht nur eine forderung von zoll'/steuern?!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hi,

ich habe auch mal eine Frage, die sicherlich schon gestellt wurde, aber
ich kann nicht jede Seite durchlesen.

Wer trägt die Verantwortung für einen Gebrauchtkauf? Bei einem Gegenstand,
den ich im privaten Warenverkehr von A zu B kaufe, kann ich doch nicht dann
derjenige sein, der die korrekte Verzollung anno dazumal zu beweisen hätte?

Wenn ich also beispielsweise ein 100-400 L, z.B. hier im Forum kaufe und mit
dem Verkäufer einen privatrechtlichen Kaufvertrag mache, so ist dies mein
einziges Dokument über den rechtmäßigen Erwerb und gleichzeitig auch mein
eigener Eigentumsnachweis.

--> Was tut man in einem solchen Fall?

Viele Grüße

TXLRudi
 
--> Was tut man in einem solchen Fall?
Hallo Rudi,

ich handhabe das immer so, dass ich dem verkauften Artikel eine Rechnung beilege, in der Seriennummer, Kaufdatum und Händler vermerkt sind. Sofern vorhanden, lege ich auch eine Kopie der Originalrechnung bzw. bei Importwaren die Einfuhranmeldung bei. Das sollte m.E. ausreichen.

Wenn ich hochwertige Gebrauchtwaren kaufe, die ich auf Reisen mitnehme, dann fordere ich vom Verkäufer die Originalrechnung und ggf. die Einfuhranmeldung. Ist der Verkäufer nicht identisch mit dem Rechnungsempfänger, dann lasse ich mir auch eine Gebrauchtwarenrechnung ausstellen.

Ob das im Zweifelsfall ausreicht, weiss ich nicht. Bisher wollte noch kein Zöllner die Dokumente sehen.
 
hallo brummel (und natuerlich auch ein hallo an alle anderen),

vor einigen monaten bin ich nach hong kong gereist und verbringe hier im moment ein auslandssemester. einerseits habe ich einige dinge von deutschland aus mitgenommen, als auch dinge hier gekauft. einreisen in die eu werde ich allerdings ueber grossbritannien.

mitgenommen habe ich meinen ipod touch, mein iphone sowie apple-computer zubehoer. nachweise ueber den kauf koennte ich vll mit muehe im nachhinein erbringen, man sieht den gegenstaenden ihr alter aber deutlich an (kratzer, macken, dellen; ausserdem jeweils die alte generation). werde/duerfte ich probleme bei der einreise bekommen? was meint ihr dazu?!

ausserdem habe ich natuerlich auch einiges gekauft in hong kong. neben kleidungsgegenstaenden, die bei der einreise so oder so gebraucht aussehen/sind (und wegen denen ich mir daher keine sorge mache), habe ich einen laptop und ein nikon d60-kit erworben. beides hat, da in hk erworben, britisches stromstecker usw.
moeglichkeit 1: ich versuchs durch die ''gruene tuer'': falls ich kontrolliert werde - welche konsequenzen kannes fuer mich haben (oder besteht hier kein unterschied zu einer einreise in d - rechtlich)? ich kann mich nicht in einen zollbeamten versetzen, aber wenn jm in mein land einreist und die geraete die anschluesse meines landes besitzen und keine ovp vorhanden sind......koennte ich glueck haben?!
moeglichkeit 2: ich melde mein ganzes geruempel an (wird leider/mit sicherheit noch etwas hinzukommen): ich zahle zoll und die britische umsatzsteuer (16,5%) obwohl diese geringer ist als die deutsche?!


bei der anschliessenden reise nach deutschland sollte ich doch so oder so nicht mehr kontrolliert werden - oder!? (ich werde einige tage in london bleiben....also dann nur noch innerhalb der eu reisen)

ausserdem: wie verhaelt sich der zoll gegenueber fake-gegenstaenden?! bzw wird ein auge auf meine armbanduhr geworfen?! ich weiss dass du als zollbeamter das gesetz und den staat vertrittst, trotzdem waere ich an erfahrungswerten interessiert. vll kannst du/ihr auch was ueber die gruendlichkeit der britischen kollegen sagen (heathrow).

viele gruesse
 
Ab dem 01. Dezember 2008 ändert sich einiges bei den Reisefreimengen und der Abgabenberechnung. Auch im Postverkehr sollen die Freigrenzen angehoben werden, jedoch ist bis zum heutigen Tage noch nicht klar, wie genau das aussehen wird.

Bisheriger Kenntnisstand zum Postverkehr:

Es bleibt bei der Freigrenze von 22,- Euro für Waren die in Verbindung mit einem Kaufgeschäft eingeführt werden (zB ebay Auktion, Bestellung bei einem ausländischem Versandhaus, usw. ). Bis zu einem Warenwert von 150,- Euro wird zudem kein Zoll erhoben, es bleibt jedoch dabei, dass immer die Einfuhrumsatzsteuer (Mehrwertsteuer) erhoben wird.
Dies kann sich aber bis zum 01.12.08 noch ändern, daher diese Auskunft unter Vorbehalt.

Reiseverkehr: (Zitat von Zoll.de)

Die Freimengen von Reisemitbringseln, die ein Reisender einfuhrabgabenfrei aus Nicht-EG Ländern einführen darf, werden neu festgesetzt.
So erhöht sich die Freimenge für sonstige Waren von bisher 175 Euro für See- und Flugreisende auf 430 Euro. Bei Personen, die auf einem anderen Verkehrträger einreisen (z.B. Pkw oder Bahn), beträgt die Freimenge zukünftig 300 Euro. Für Reisende unter 15 Jahre wird die Freimenge unabhängig vom gewählten Verkehrsträger auf 175 Euro festgesetzt.


Der Schwellenwert, bis zu dem die Einfuhrabgaben im Reise- oder Postverkehr vereinfacht festgesetzt werden können (Pauschalierung), wird von 350 Euro auf 700 Euro erhöht.
Zukünftig erhöht sich der Steuersatz für die Pauschalversteuerung von 13,5% auf 17,5%.



Ich werde meinen Ratgeber in den nächsten tagen anpassen, sobald ich verlässliche Aussagen zum Postverkehr machen kann.

Gruß
Brummel
 
Vielen Dank, Brummel, für die Infos aus erster Hand. Richtig schön, Dich hierzuhaben. Mein Bild von Zöllnern hat sich - nicht zuletzt durch Dich - sehr positiv verändert.

Gruß,

Werner
 
Hallo,

Ich bin über google auf diesen Thread gestoßen und bin wirklich begeistert, so viele Infos ohne ewig zu suchen.

Eine Frage hätte ich aber und hoffe ich habe dabei nicht übersehen, dass diese schon beantwortet wurde.

Es geht darum, dass ich mir eine neue dslr gekauft habe und eine Freundin in Atlanta möchte mir ein gebrauchtes Objektiv, das sie nicht braucht, schicken. Das ist ein Geschenk von Privat zu Privat (wobei ich die Portokosten übernehmen werde). Das das verzollt werden muss ist selbstverständlich.

Mein Problem ist das ich relativ oft von Freunden und Verwante Geschenke aus den USA bekomme und irgendwie jedes mal zum Zoll wandern darf, egal ob ich etwas schließlich bezahlen muss oder nicht. Dies würde ich wenn möglich sehr gerne meiden (ist ziemlich weit weg, ohne Auto schlecht zu erreichen etc.).

Sie meinte, würde sie es jetzt verkaufen, wäre es ca. $200 wert, also weniger als auf der Originalrechnung steht, den sie, denke ich, nicht mitschickt. Meine Frage also, wäre es irgendwie sinnvoll, wenn sie mir eine Quasi-Rechnung oder ähnliches ausstellt? Damit das ding direkt in Frankfurt abgewickelt werden könnte und ich dann nur das Geld an DHL bezahlen müsste. Oder würde ich dadurch dann nicht mehr pauschal (weil privat zu privat, kein kaufgeschäft) versteuern können?

Oder gibt es etwas anderes das ich beachten könnte, damit das Objektiv ankommt ohne das ich es beim Zoll abholen müsste.

Danke,
fam
 
Die neuen Bestimmungen für den Postverkehr und Zoll sind raus.

Wie befürchtet, bleibt es bei der grundsätzlichen Freigrenze von 22,- Euro.
Zusätzlich werden bis 150,-Euro Transaktionswert keine Zölle erhoben.

Der Text von Zoll.de

Postverkehr:
Höchstgrenze für die zollfreie Einfuhr von Kleinsendungen erhöht
Rechtzeitig vor Weihnachten wird ab dem 1. Dezember 2008 die Höchstgrenze für die zollfreie (nicht für die einfuhrumsatzsteuerfreie!) Einfuhr von Kleinsendungen im Postverkehr von derzeit 22 Euro auf 150 Euro je Sendung erhöht.
Für die Einfuhrumsatzsteuer bleibt es bei der bisherigen Wertgrenze von 22 Euro.

Das bedeutet, dass nur Postsendungen bis zu einem Wert von 22 Euro vollständig von den Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) befreit sind.

Ist dieser Wert überschritten, fallen nach der Neuregelung bis zu einem Wert von 150 Euro keine Zölle an. Die Sendung muss jedoch mit dem Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent oder dem reduzierten Satz von 7 Prozent (z.B. bei Büchern) versteuert werden.

Gruß
Brummel
 
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