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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Hallo Brummel,

Vielen dank erstmal für die tolle Unterstützung in Sachen Zoll und Kameraausrüstung! Echt klasse von Dir!

Zu meiner Frage:
Ich bin derzeit für ein halbes Jahr in Japan und habe mir zu Beginn des Aufenthalts ein Weitwinkelobjektiv gekauft. Der Wechselkurs war zu dieser Zeit sehr günstig, und somit das Objektiv günstiger als in Deutschland. Nun ist der Wechselkurs leider nicht mehr so wie damals und somit wäre das Objektiv um einiges teurer als in Deutschland.
Meine Frage: Welcher Kurs wird bei der Umrechnung der Originalrechnung (YEN) hergenommen zur Verzollung? Ist es nicht möglich einen Ausdruck der Kreditkartenrechnung vorzulegen und dann nur dieser Betrag verzollt wird? Oder wird nach dem aktuellen YEN-Euro Kurs umgerechnet?

Die Umrechung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Einfuhr gültigen amtlichen Devisenkurs.

Dann hätte ich noch eine Frage:
Ich habe mir noch ein weiteres Objektiv hier gekauft, das unter dem Freibetrag liegt. Muss ich das bei der Einfuhr auch anmelden und sagen dass es unter dem Freibetrag liegt. Bekommt man da dann irgendeine Bescheinigung dass man es rechtmäßig eingeführt hat zwecks Garantie in Deutschland (Auf der Garantiekarte steht, dass es eine internationale Garantie ist, die aber nur gilt falls die Ware rechtmäßig eingeführt wurde)? Also zollfrei war?
Ich hoffe ich habe das jetzt irgendwie korrekt rübergebracht :)

In Frankfurt ist es üblich, die Freimenge mit auf den Verzollungsbeleg zu schreiben. Daher solltest du die innerhalb der Freimenge liegenden Waren auch anmelden. So hast du später einen Nachweis über die legale Einfuhr.

Dann noch eine kleine Abschließende Frage bzw. unklarheit :)
Bei einem Wert unter 700 € wird ja dieser Pauschalsteuersatz von 17,5% berechnet. Kommt dann da auch noch zusätzlich die MwSt. hinzu?

Vielen Dank schon einmal !!

Viele Grüße aus Japan
axi0n

Beim Pauschalsteuersatz bleibt es ausschliesslich bei den 17,5%, da kommt nichts weiter dazu.

Gruß
Brummel
 
Danke Brummel für die schnelle Antwort !!!

Ist zwar schade, dass nur der aktuelle Devisenkurs berücksichtigt wird, aber kann man nichts machen...

Vielen Dank!!!

Grüße
axi0n
 
Hi,

ich hab da auch nochmal eine Frage. Ich reise im Januar in die USA und war vor einer Weile mit meiner Ausrüstung beim Zoll und habe die Sachen aufnehmen lassen. Die Kollegen gaben mir gleich das INF3 und die Sache war Problemlos in 5min. erledigt. :top:

Jetzt hatte ich allerdings beschlossen, dass ich noch ein weiteres Objektiv gebrauchen könnte, habe mir das geliehen und bin damit wieder zum gleichen Zollamt um mir dafür ein weiteres Formular zu holen. Da wurde mir von einer anderen Kollegin gesagt, dass das nicht gehe und ich das am Flughafen machen muss und die anderen Kollegen, die das zwei Wochen vorher gemacht haben hätten das gar nciht gedurft.

Da ich den Stress gerne in Zukunft vermeiden möchte, wollte ich mal fragen, wer von den Kollegen denn nun richtig gehandelt hat, bzw. wie ich es das nächste mal machen soll. Für mich heisst so ein Besuch immer Urlaub nehmen und wenn ich dann gleich das richtige Amt erwische wär das nicht verkehrt...

Danke und Grüße,

Malte
 
@Brummel

Ich habe gerade diesen Thread hier gelesen und habe noch eine Frage.

Ich besitze zu meiner Kamera auch ältere Objektive bei denen bestimmt keine Rechnung oder sowas mehr existiert und Garantie schon lang abgelaufen ist etc. Wenn ich damit jetzt zum Zoll gehe, wie soll ich denn dort für diese Bescheinigung beweisen, dass ich Eigentümer dieser Teile bin und die in D schon verzollt wurden?

Danke!
 
@Brummel

Ich habe gerade diesen Thread hier gelesen und habe noch eine Frage.

Ich besitze zu meiner Kamera auch ältere Objektive bei denen bestimmt keine Rechnung oder sowas mehr existiert und Garantie schon lang abgelaufen ist etc. Wenn ich damit jetzt zum Zoll gehe, wie soll ich denn dort für diese Bescheinigung beweisen, dass ich Eigentümer dieser Teile bin und die in D schon verzollt wurden?

Danke!

Beweisen kannst du es nicht.
Bei älteren Gegenständen ist eine Nämlichkeitsbescheinigung auch nicht unbedingt notwendig. Die würde ich mir in solchen Fällen auch nur für sehr teure Gegenstände ausstellen lassen.
Ein Anrecht ohne Nachweis hast du darauf nicht. Einfach mal nachfragen beim Amt, ob es trotzdem gemacht wird, kann nicht schaden.

Gruß
Brummel
 
habe ich das richtig verstanden?

wenn ich für 125,xx€ in den usa einkaufe (incl porto), muss ich - da unter 150€ - keine zollgebühren bezahlen (digitalkamera sowieso 0%). kommt jetzt dann noch 19%ust drauf, oder diese pauschalen 13,5%?

was passiert, wenn ich das nicht beim zoll anmelde? kommt die post automatisch und kassiert?
werde ich eingesperrt? ;)
strafgebühren?
 
habe ich das richtig verstanden?

wenn ich für 125,xx€ in den usa einkaufe (incl porto), muss ich - da unter 150€ - keine zollgebühren bezahlen (digitalkamera sowieso 0%). kommt jetzt dann noch 19%ust drauf, oder diese pauschalen 13,5%?

was passiert, wenn ich das nicht beim zoll anmelde? kommt die post automatisch und kassiert?
werde ich eingesperrt? ;)
strafgebühren?

Darauf gibt es 2 Jahre Straflager bei Wasser und Brot!

Zur Klarstellung:
Sofern deine Bestellung unter 150,- Euro bleibt, fällt auf die Lieferung kein Zoll an. Die EUSt (Mehrwertsteuer) wird bei einem Wert über 22,- Euro (incl. Porto) immer erhoben.
Die pauschalen 13,5% gibt es nicht mehr, seit Dezember 08 sind es 17,5%.
Eine Pauschalversteuerung im Postverkehr gibt es nur, wenn die Lieferung von einer Privatperson an eine andere Privatperson geht und kein Kaufgeschäft vorliegt.
Klassisches Beispiel: Opa schickt Enkel ein Objektiv als Geburtstagsgeschenk (17.5% Pauschal). Ein ebay Gebrauchtkauf oder die Bestellung im Versandhandel ist ein Kaufgeschäft. Somit voller Steuersatz.

Die Post (oder ein anderer Zusteller) meldet die Ware automatisch für dich an.

Gruß
Brummel
 
Danke erstmal, Brummel, für die gute Zusammenfassung.

Ich stehe mit dem ganzen Zoll und Steuermist leider etwas auf Kriegsfuß, weil ich der Meinung bin, das der unbescholtene Bürger da schnell und zu unrecht krimminalisiert und um sein erspartes erleichtert wird... Naja...

OK, also wenn ich das richtig sehe, heisst das ich muss in jeden Urlaub für jedes Technische Gerät (Handy, Laptop, Kamera, Objektive, Stativ, Blitz, iPod, usw..) - und vielleicht ja auch am besten noch für die Socken und für den Koffer - die Rechnung mitschleppen muss... Im Klartext also nen riesen Stapel wichtiger Akten mit in den Urlaub nehmen muss, deren mitragen eigentlich unnötig ist, deren verlust aber schlimme Folgen für mich hätte... Dazu kommt noch, das ich mir am Flughafen das Zollbüro suchen muss, alle meine Sachen auspacken muss, und nene Wisch ausfüllen lassen muss, der mir bestätigt, das die Geräte in deutschland gekauft wurden... Hab ja sonst nix zu tun wenn ich am Flughafen im gedränge bin, und in den Urlaub will...

Ok... Und was mache ich wenn ich für ein Gerät die Rechnung nicht parat haben sollte? Für meinen iPod is die Rechnung beim letzten Umzug verschollen gegangen, und in meiner Fotoausrüstung sind einige Gebrauchtkäufe, für die ich keine Rechnung habe.
Es kann doch nicht sein, das der Zoll mir Kohle für alles abknöpfen kann, für das ich auf verlangen keine Rechnung vorlegen kann...

-.-


Kann man eigentlich auch einfach so irgendwo vorstrellig werden, und sich ne art "Unbedenklichkeitsbescheinigung" für seine Geräte ausstellen lassen, die immer gilt? Dann müsste man ja nur die immer in der Kameratasche mitführen, und gut is, egal wo man hingeht...
 
gleiche Frage auch von mir - werde Ende Feburar ebenfalls in die Staaten fliegen und habe für fast nichts meiner Ausrüstung Rechnungen parat (Gebrauchtkäufe)

Eine Frage ausserdem noch - weiß nicht ob ich echt zu blöd bin aber ich verstehe es nicht ganz.

Bis 430€ sind eingeführe Waren Zollfrei (Digitalkameras ja sowieso). Wenn ich nun unter diesem Betrag bin muss ich doch trotzdem EUst (MwSt) bezahlen oder ? Wenn ich nun aber durch den "Grünen Gang" gehe weil ich ja keine "Zollgebühren" zu zahlen habe (da ja noch im Freibetrag) wo bezahle ich dann meine ja IMMER bei Warenwert über 22€ anfallenden MwSt. ??

Nachtrag :
"da steht “digitale fotokameras zollfrei” ... zählt der Wert von Digitalkameras (Freundin will sich event. eine Ixus kaufen) dann trotzdem zu den 430 euro oder kann sie kamera plus 430 euro mitnehmen?"
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,


ich hoffe ihr könnt mir hier bei meinem Problem helfen. Ich bin deutscher Staatsbürger,aber habe meinen Wohnsitz und Arbeitsplatz in der Schweiz.

Habe vor mir hier in der Schweiz eine Kamera zu kaufen. Jetzt ist es so, dass ich an einigen Wochenenden auch mal nach Deutschland zu meinen Eltern fahre zu Besuch. Ich denke, dass ich meine Kamera nicht verzollen muss, oder? (Würde das auch für andere Waren gelten wie z.b. Laptops etc.?)
 
zunächst mal danke an @brummel für die hilfe hier.

eine frage aus österreich bzw. an kenner des österr. zolls:
mit dem begriff "nämlichkeitsbescheinigung" fange ich recht wenig an, und auch die webseite des zolls nicht. wie heißt dieses ding in österreich bzw. gibts das überhaupt? hat jemand praktische erfahrung, wie man mit seinem equipment (und damit meine ich einen koffer voll, siehe signatur) problemlos aus österreich in ein nicht-eu-land ausreist und wieder heimkommt?

danke mal im voraus...
 
hi ich habe eine frage:

ich kaufe zB etwas ein (sagen wir mal ein stativ) in den usa fliege zurück und der wert ist unter meinen freibetrag also zb 333€. das muss ich ja dann nicht verzollen. wenn ich jetzt aber 3 wochen später wieder in die usa fliege, dort halt wieder irgendein mitbringsel kaufe (unter dem freibetrag) wie erkläre ich dem zoll, dass ich das zwar jetzt in summe über den freibetrag bin aber das ja imho legal auf 2 mal eingeführt habe?

man holt sich ja keine bestätigung für die freie einfuhr

tia
 
Im Reisepass wir doch vermerkt wann du das erste mal aus den USA zurückgekommen bist. Das in Verbindung mit dem Kaufbeleg des Statives müsste meiner Meinung nach Belegen, dass es bereits eingeführt wurde. Im Zweifel geh halt vor dem zweiten Abflug ins Zollbüro und lass es dir da bestätigen, dass es schon eingeführt und damit im Prinzip versteuert wurde.
Alternativ kann man bei solchen Fragen natürlich auch einfach beim Zoll anrufen oder direkt hingehen wenn eine Dienststelle in der Nähe ist. Das ist allemal sicherer als in einem Forum zu fragen wo man vielleicht eine Antwort bekommt aber nicht beurteilen kann ob die auch fundiert ist.
 
Hallo,


ich hoffe ihr könnt mir hier bei meinem Problem helfen. Ich bin deutscher Staatsbürger,aber habe meinen Wohnsitz und Arbeitsplatz in der Schweiz.

Habe vor mir hier in der Schweiz eine Kamera zu kaufen. Jetzt ist es so, dass ich an einigen Wochenenden auch mal nach Deutschland zu meinen Eltern fahre zu Besuch. Ich denke, dass ich meine Kamera nicht verzollen muss, oder? (Würde das auch für andere Waren gelten wie z.b. Laptops etc.?)

Wie kommst du denn da drauf. Wenn du in der Schweiz wohnst sollte das im Pass stehen. Dann interessieren sich allenfalls die Schweizer dafür. Im Regelfall aber auch nicht, da keiner freiwillig diese Artikel in D kaufen würde (bei der MwSt. und noch Zoll auf Objektiven).
 
@Brummel

ich hätte da zu Punkt 2.1 deines tollen Threads eine Frage.

Angenommen ich kaufe in den USA eine Analoge SLR, ein Objektiv und einen Systemblitz als ganzheitliches über ebay.

Du schreibst die Zollsätze für Analoge Fotokameras 4,2%,
Objektive: 6,7% und Blitzlicht: 3,2%

Der Kaufpreis für alle 3 Teile ist ca. 1000 EUR, wie werden die Zölle berechnet?:confused:
 
@Brummel

ich hätte da zu Punkt 2.1 deines tollen Threads eine Frage.

Angenommen ich kaufe in den USA eine Analoge SLR, ein Objektiv und einen Systemblitz als ganzheitliches über ebay.

Du schreibst die Zollsätze für Analoge Fotokameras 4,2%,
Objektive: 6,7% und Blitzlicht: 3,2%

Der Kaufpreis für alle 3 Teile ist ca. 1000 EUR, wie werden die Zölle berechnet?:confused:


Sofern du die 3 Teile zusammen kaufst und auch nur einen Gesamtpreis bezahlst, wird das Set komplett als analoge Spiegelreflexkamera (Kleinbildformat) mit 4,2% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer berechnet (*)
Handelt es sich um unterschiedliche Auktionen wird für jede Position der entsprechende Zollsatz angewendet.
Wenn auf der Kaufrechnung für jede einzelne Ware ein Preis ausgewiesen, wird auch hier wieder einzeln berechnet.

Zusammengefasst: Kaufst du als Set in nur einer Auktion mit einem auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtpreis: 4,2% Zoll + 19% EUSt. Die wichtigen Sachen sind unterstrichen.

Gruß
Wolfram

(*) Das gilt solang, wie das stimmig ist. Eine gebrauchte Kamera im Wert von 100 Euro zusammen mit einem gebrauchten Objektiv für 5000,- Euro würde dann eher komplett zum Zollsatz des Objektivs versteuert. Der preisliche Unterschied muss aber groß sein, grundsätzlich bleibt es bei dem Zollsatz der Kamera.
 
Zuletzt bearbeitet:
zunächst mal danke an @brummel für die hilfe hier.

eine frage aus österreich bzw. an kenner des österr. zolls:
mit dem begriff "nämlichkeitsbescheinigung" fange ich recht wenig an, und auch die webseite des zolls nicht. wie heißt dieses ding in österreich bzw. gibts das überhaupt? hat jemand praktische erfahrung, wie man mit seinem equipment (und damit meine ich einen koffer voll, siehe signatur) problemlos aus österreich in ein nicht-eu-land ausreist und wieder heimkommt?

danke mal im voraus...

Das sollte in Österreich genauso funktionieren.
Schau mal auf der Homepage des Zolls. Österreich hat auch so etwas wie ein Info-Center, wo du nachfragen kannst.

Gruß
Wolfram
 
hi ich habe eine frage:

ich kaufe zB etwas ein (sagen wir mal ein stativ) in den usa fliege zurück und der wert ist unter meinen freibetrag also zb 333€. das muss ich ja dann nicht verzollen. wenn ich jetzt aber 3 wochen später wieder in die usa fliege, dort halt wieder irgendein mitbringsel kaufe (unter dem freibetrag) wie erkläre ich dem zoll, dass ich das zwar jetzt in summe über den freibetrag bin aber das ja imho legal auf 2 mal eingeführt habe?

man holt sich ja keine bestätigung für die freie einfuhr

tia

Das würde bei einer Kontrolle (solang du keine Unterlagen zum letzten Flug dabei hast) darauf hinauslaufen, dass der Kollege vor Ort entscheidet, ob er dir deine Geschichte glaubt oder auch nicht.
Im Zweifelsfall (wenn dir der Kollege die Story nicht glaubt) könntest du aber doch nachträglich Unterlagen (Ticket, Kontoauszüge) vorlegen, die deine Aussagen bestätigen.

Der weiter unten gebrachte Hinweis mit dem Stempel im Paß funktioniert nicht. Bei der Einreise in die EU wird der deutsche Paß nicht gestempelt, die Amerikaner stempeln bei der Ausreise auch nicht (evtl. seit neuestem wieder, da bin ich dann überfragt).

Gruß
Wolfram
 
Zuletzt bearbeitet:
Sofern du die 3 Teile zusammen kaufst und auch nur einen Gesamtpreis bezahlst, wird das Set komplett als analoge Spiegelreflexkamera (Kleinbildformat) mit 4,2% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer berechnet (*)
Handelt es sich um unterschiedliche Auktionen wird für jede Position der entsprechende Zollsatz angewendet.
Wenn auf der Kaufrechnung für jede einzelne Ware ein Preis ausgewiesen, wird auch hier wieder einzeln berechnet.

Zusammengefasst: Kaufst du als Set in nur einer Auktion mit einem auf der Rechnung ausgewiesenen Gesamtpreis: 4,2% Zoll + 19% EUSt. Die wichtigen Sachen sind unterstrichen.

Gruß
Wolfram

(*) Das gilt solang, wie das stimmig ist. Eine gebrauchte Kamera im Wert von 100 Euro zusammen mit einem gebrauchten Objektiv für 5000,- Euro würde dann eher komplett zum Zollsatz des Objektivs versteuert. Der preisliche Unterschied muss aber groß sein, grundsätzlich bleibt es bei dem Zollsatz der Kamera.

vielen dank für deine Hilfe:top:
 
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