Brummel
Guest
Hallo Brummel,
Vielen dank erstmal für die tolle Unterstützung in Sachen Zoll und Kameraausrüstung! Echt klasse von Dir!
Zu meiner Frage:
Ich bin derzeit für ein halbes Jahr in Japan und habe mir zu Beginn des Aufenthalts ein Weitwinkelobjektiv gekauft. Der Wechselkurs war zu dieser Zeit sehr günstig, und somit das Objektiv günstiger als in Deutschland. Nun ist der Wechselkurs leider nicht mehr so wie damals und somit wäre das Objektiv um einiges teurer als in Deutschland.
Meine Frage: Welcher Kurs wird bei der Umrechnung der Originalrechnung (YEN) hergenommen zur Verzollung? Ist es nicht möglich einen Ausdruck der Kreditkartenrechnung vorzulegen und dann nur dieser Betrag verzollt wird? Oder wird nach dem aktuellen YEN-Euro Kurs umgerechnet?
Die Umrechung erfolgt nach dem zum Zeitpunkt der Einfuhr gültigen amtlichen Devisenkurs.
Dann hätte ich noch eine Frage:
Ich habe mir noch ein weiteres Objektiv hier gekauft, das unter dem Freibetrag liegt. Muss ich das bei der Einfuhr auch anmelden und sagen dass es unter dem Freibetrag liegt. Bekommt man da dann irgendeine Bescheinigung dass man es rechtmäßig eingeführt hat zwecks Garantie in Deutschland (Auf der Garantiekarte steht, dass es eine internationale Garantie ist, die aber nur gilt falls die Ware rechtmäßig eingeführt wurde)? Also zollfrei war?
Ich hoffe ich habe das jetzt irgendwie korrekt rübergebracht![]()
In Frankfurt ist es üblich, die Freimenge mit auf den Verzollungsbeleg zu schreiben. Daher solltest du die innerhalb der Freimenge liegenden Waren auch anmelden. So hast du später einen Nachweis über die legale Einfuhr.
Dann noch eine kleine Abschließende Frage bzw. unklarheit
Bei einem Wert unter 700 € wird ja dieser Pauschalsteuersatz von 17,5% berechnet. Kommt dann da auch noch zusätzlich die MwSt. hinzu?
Vielen Dank schon einmal !!
Viele Grüße aus Japan
axi0n
Beim Pauschalsteuersatz bleibt es ausschliesslich bei den 17,5%, da kommt nichts weiter dazu.
Gruß
Brummel