Hallo Brummel (.. und der Rest)
Sorry falls die Frage irgendwo auf den letzen 71 Seiten schon mal stand, aber ich hab's so auf die Schnelle nicht gefunden.
Du schreibst:
Soweit klar für die Pauschalverzollung. Aber "verfällt" damit eigentlich auch der 430,- Euro Freibetrag (bei teilbaren Gegenständen).
Beispiel: Ich kaufe mit für 400 Euro Klamotten und Kleinkram und für 1000 Euro ein Objektiv.
Das Objektiv muß ich jetzt zum normalen Satz Verzollen / Versteuern. Was passiert aber mit den 400 Euro Kleinkram. Sind die immer noch frei, oder ist der Freibetrag verfallen und ich muss auch für diese Teile bezahlen?
Vielen Dank,
Scooby
Sorry falls die Frage irgendwo auf den letzen 71 Seiten schon mal stand, aber ich hab's so auf die Schnelle nicht gefunden.
Du schreibst:
Die Grenze von 700,- Euro bezieht sich auf alle mitgebrachten Waren. Bringt man also eine Kamera für 500,- €, ein Objektiv für 200,- € und Speicherkarten + Rucksack für nochmal 250,- € mit, ist man insgesamt über den 700,- € und eine Pauschalverzollung ist nicht mehr möglich.
Soweit klar für die Pauschalverzollung. Aber "verfällt" damit eigentlich auch der 430,- Euro Freibetrag (bei teilbaren Gegenständen).
Beispiel: Ich kaufe mit für 400 Euro Klamotten und Kleinkram und für 1000 Euro ein Objektiv.
Das Objektiv muß ich jetzt zum normalen Satz Verzollen / Versteuern. Was passiert aber mit den 400 Euro Kleinkram. Sind die immer noch frei, oder ist der Freibetrag verfallen und ich muss auch für diese Teile bezahlen?
Vielen Dank,
Scooby