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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Fall 3:
x = 170€, y = 250€ => das Objektiv wird nach Tarif versteuert? falsch, Pauschalversteuerung mit 13,5% fürs Objektiv, Blitz Freimenge
OK, ich glaube, jetzt habe ich es: ich nehme alle teilbaren "anderen Waren" (die ohne explizite Freimengen) bis ich die 175€ voll habe. Was dann noch übrig bleibt, das wird dann pauschal versteuert, sofern der Wert (dieses Restes) nicht mehr als 350€ beträgt. Ist es mehr wert als 350€, dann wird (der Rest) komplett nach Tarif versteuert, egal ob teilbar oder nicht.

Bei der EInkaufsplanung muss ich also darauf achten, dass ich "teilbare" Waren für die 175€ Grenze habe und mit dem Rest unter 350€ bleibe.

Herzlichen Dank für die Hilfe!
 
Eine Frage, wie ist es eigentlich, wenn einem im außereuropäischen Ausland jemand was schenkt? Muss man es dann etwa auch verzollen?

Also, wenn man zB in die USA zu Verwandten fliegt und diese einem was zum Geburtstag schenken (zB Objektiv), dann muss man es doch nicht verzollen, oder? :ugly:
 
Eine Frage, wie ist es eigentlich, wenn einem im außereuropäischen Ausland jemand was schenkt? Muss man es dann etwa auch verzollen?

Also, wenn man zB in die USA zu Verwandten fliegt und diese einem was zum Geburtstag schenken (zB Objektiv), dann muss man es doch nicht verzollen, oder? :ugly:

Doch musst du. Sonst wäre mit Sicherheit jeder Import in die EU ein Geschenk...

Gruß
Brummel
 
Zunächst gebe ich zu, daß ich nicht den ganzen Thread gelesen habe. Ich gehe hiermit symbolisch durch den roten Forums-Ausgang ;)

Die Frage, die sich uns hier ja allen stellt ist - unter der Annahme, daß wir ehrlich sind - doch: lohnt es sich, aus den USA zu importieren, oder nicht?

Mache ich bei den folgenden Überlegungen einen Fehler?

Bei einem Zollsatz von 6,7% und einem darauf berechneten Steuersatz von 19% ergeben sich sich circa 27% zusätzlich zum Kaufpreis in den USA für den Zoll und seine Mitarbeiter und Hunde sowie für unsere Autobahnen und Abgeordneten und .. (ich schweife ab).

Ein schneller Quercheck (am Beispiel des Objektivs Pentax 16-50mm) zeigt fast identistche Euro und Dollar-Preise, also einen Preisunterschied von circa 50%. Der Deal lohnt sich mit einem Vorteil von circa 20%, wenn man Garantierisiken etc einmal aublendet.

Option 1: Ein Flug nach New York ist z.B. mit Emirates ab Hamburg für 400€ zu bekommen. Ab einem Einkaufswert von 2000€ hat man bei den o.g. 20% den Flugpreis raus und kann hübsch mal rüberfliegen :top:

Option 2: Man hat Freunde in den USA, die kosten nichts. Jeder Deal ist ein guter Deal :top:

Frage an die Experten: Ist es rechtlich unbedenklich, auch für Freunde etwas mitzubringen, sofern man es deklariert? Gibt es da irgendwelche Grenzen (z.B. unterstellt man irgendwann ein Gewerbe?). Also eine Kamera, einen iPod, einige Objektive, Sportsachen ... : leerer Koffer hin, voller Koffer zurück?

In dem Fall könnten das Forum ja regelmäßig einen Flug für einen User finanzieren, der dann höchst legal Waren importiert ... oder wir chartern gleich gemeinsam ein ganzes Flugzeug :D
 
Ein schneller Quercheck (am Beispiel des Objektivs Pentax 16-50mm) zeigt fast identistche Euro und Dollar-Preise, also einen Preisunterschied von circa 50%. Der Deal lohnt sich mit einem Vorteil von circa 20%, wenn man Garantierisiken etc einmal aublendet.

Option 1: Ein Flug nach New York ist z.B. mit Emirates ab Hamburg für 400€ zu bekommen. Ab einem Einkaufswert von 2000€ hat man bei den o.g. 20% den Flugpreis raus und kann hübsch mal rüberfliegen :top:

Option 2: Man hat Freunde in den USA, die kosten nichts. Jeder Deal ist ein guter Deal :top:
Hast Du deinen schnellen Quercheck bei einem Versandhändler gemacht? Wenn ja dann kannst du ein paar Prozent (6-8 afaik)für die lokalen Steuern aufschlagen. Die fallen bei Kauf im Laden an, bei Versand über die Staatsgrenzen entfallen sie.

Die Verkaufspreise sind nicht grundsätzlich und homogen um x % günstiger. Du musst wirklich jedes Teil vergleichen. Ich habe vor einigen Tagen mal aktuelle Preise (B&H gegen Geizhals günstigsten) verglichen und dabei kommt eine schöne Spannweite raus:

  • Canon Speedlite Transmitter: 210$ gegenüber 167,50€
  • Canon EF 50mm/1.4: 300$ gegenüber 290€
  • Canon Speedlite 580EX II: 360$ gegenüber 404€

Bei der Option 1 solltest Du auch die übrigen Kosten (Hotel, Verpflegung usw.) einrechnen, wenn Du nicht am gleichen Tag wieder zurück fliegst. Und wie kommen die Sachen bei Option 2 aus den USA nach D?

Eine dritte Option ist die Direktbestellung in USA, z.B. bei B&H. Da zahlst Du anstelle des Flugtickets die Versandkosten, die bei dem Umfang einer Privatbestellung deutlich unter den Kosten eines Flugtickets liegen dürften. Und die lokalen Steuern sparst Du auch noch. Bei 2.000$ und 6% sind das mal schlappe 120$. Dafür kann man schon einige kg versenden ;)
Wenn Du es dann noch als Sammelbestellung machst, wird es für den Einzelnen nochmal billiger.
 
@ Svenup

Es ist wohl am besten, wenn du dir deine Antworten selbst suchst.

Ich glaube nicht, dass ich es nötig habe, mich hier beleidigen zu lassen.

Ich schreibe meine Ratschläge hier in meiner Freizeit. Im Gegensatz zu meinem Beruf (wo einige Leute meinen, Vollzugsbeamte grundsätzlich wie Dreck behandeln zu müssen), brauche ich mir das hier nicht anzu tun.

Ohne Gruß
Brummel
 
Lieber Brummel,

wie verhält sich das eigentlich im folgenden Fall:
Ein nicht-EU Staatsbürger, der in Deutschland studiert und auch nur hierfür eine Aufenthaltserlaubnis hat, möchte natürlich während seinem Aufenthalt in Europa auch Fotos machen.
Er nimmt also neben seinem Laptop und vielen anderen Dingen, die man so braucht sein nicht ganz wertloses Fotobesteck mit nach Deutschland.

1.) Geht er durch den roten oder durch den grünen Ausgang?
2.) Muss er irgendwelche Abgaben bei der Einreise entrichten?
3.) Bekommt er diese Abgaben wieder zurück, wenn er in 6 Monaten wieder nachhause fährt und beim Zoll vorzeigt, dass die Waren mitgenommen werden, also nicht in den europäischen Warenkreislauf eingehen?

Er hat seit 2 Jahren einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland, es ist also kein Wohnsitzwechsel.

Soweit ich das mitbekommen habe, regeln das die meisten meiner ausländischen Studienkollegen das (m.E. berechtigerweise) ohne schlechtes Gewissen per "grünem Ausgang". Ist das so in Ordnung?

Vielen Dank für diesen Thread!

mertl
 
Hallo mertl

1.) Er muss durch den Roten Ausgang und seine mitgebrachten Waren anmelden.
2.) Ja, muß er. Er hat auch nur die nomale Freimenge von 175,-€ wie jeder andere Reisende.
3.) Nein, Steuern gibts nicht zurück. Das geht nur bei Touristen, die nicht länger als 3 Monate in der EU bleiben. In deinem Beispiel hat der Student ein Aufenthaltstitel für 2 Jahre und unterliegt so wie jeder andere EU-Bürger dem hiesigen Steuerrecht.


Die Fotoausrüstung/Laptop wäre nur im Rahmen des ersten Umzugs in die EU als Umzugs- / Übersiedlungsgut frei. Kauft der Student während des Heimaturlaubs neue Ware, bzw. bekommt er welche geschenkt und bringt diese dann mit in die EU, muss auch er dafür Steuern bezahlen. Meldet er diese mitgebrachte Ware nicht im Roten Ausgang an, begeht er eine versuchte Steuerhinterziehung und wird auch nach deutschem Recht behandelt, bzw. bekommt eine Strafanzeige.

Gruß
Brummel


Lieber Brummel,

wie verhält sich das eigentlich im folgenden Fall:
Ein nicht-EU Staatsbürger, der in Deutschland studiert und auch nur hierfür eine Aufenthaltserlaubnis hat, möchte natürlich während seinem Aufenthalt in Europa auch Fotos machen.
Er nimmt also neben seinem Laptop und vielen anderen Dingen, die man so braucht sein nicht ganz wertloses Fotobesteck mit nach Deutschland.

1.) Geht er durch den roten oder durch den grünen Ausgang?
2.) Muss er irgendwelche Abgaben bei der Einreise entrichten?
3.) Bekommt er diese Abgaben wieder zurück, wenn er in 6 Monaten wieder nachhause fährt und beim Zoll vorzeigt, dass die Waren mitgenommen werden, also nicht in den europäischen Warenkreislauf eingehen?

Er hat seit 2 Jahren einen angemeldeten Wohnsitz in Deutschland, es ist also kein Wohnsitzwechsel.

Soweit ich das mitbekommen habe, regeln das die meisten meiner ausländischen Studienkollegen das (m.E. berechtigerweise) ohne schlechtes Gewissen per "grünem Ausgang". Ist das so in Ordnung?

Vielen Dank für diesen Thread!

mertl
 
Danke Brummel,

vielen Dank für deine Antwort! Ich hab sowas in der Art befürchtet. Ich weiß, du hast die Gesetze nicht gemacht, aber ich finde das ist ein totaler Zirkus. Wenn jemand die Dinge wieder mitnimmt, schadet er damit dem EU-Wirtschaftskreislauf nicht und er sollte die Steuer zurückbekommen. Meine Meinung. Ist nicht gegen dich gerichtet, sondern gegen Brüssel, lieber Brummel.

Diese Gesetze sind schlichtweg ungerecht und führen nur dazu, dass die Leute, die durch Stichproben erwischt werden kriminalisiert werden, während die vielzahl der Leute einfach mit hinreichend Glück durch den "grünen Ausgang" geht.

Würde man einfach jeden kontrollieren und realistische Freigrenzen, Zölle und Steuern erheben, wäre das System viel gerechter.

In Australien beispielsweise werden Privatleute bis zu einer Freigrenze von 1000AUD (~600€) grundsätzlich und sogar im Postverkehr in Ruhe gelassen. Dafür wird jeder bei der Einreise kontrolliert (inkl. Röntgen). Folglich gibts keine Möglichkeit zum Schmuggeln und in Summe zahlen die Einreisenden genauso viel Zoll wie in der EU, nur ohne dass jemand kriminalisiert wird und unnötige Ungerechtigkeit durch ein Stichprobenverfahren besteht.

Wenn jetzt jemand sagt, die Kontrollen kosten: Richtig! Sie kosten vielleicht so viel, wie die Zollbeamten, die sich am Flughafen die Beine in den Bauch stehen und hin und wieder Kaffee trinken. Sie kosten vielleicht mehr, aber man hat eine nahezu 100%ige Kontrolle darüber, was ins Land gebracht wird.

So ein System bietet also mehr Schutz gegen verbotene Waren, mehr Gerechtigkeit, weniger Strafanzeigen (die nach §32 ZollVG sowieso nicht verfolgt werden und nur Papierkram bringen) und mehr Abwechslung für die Zollbeamten am Arbeitsplatz.

Benefit für dich, Brummel: Du bist nicht mehr der Typ, an dem alle mit schlechtem Gewissen schweißgebadet vorbeischleichen, sondern der nette Herr, der unseren Wirtschaftskreislauf vor echten Schmugglern und verbotenen Waren beschützt.

Ich hoffe, du verstehst den Post jetzt nicht als Hetze, lieber Brummel. So ist es nicht gedacht. Es ist mehr als Anregung zum Nachdenken zu verstehen. Es ist keinesfalls Kritik an dir oder deiner Arbeit, sondern rein an den Herrschaften in Brüssel, deren Anweisungen du nachkommen musst.
 
Wie ist das eigentlich, wenn man privat in den Vereinigten Staaten etwas kauft? Also Gebrauchtware? Ich nehm an die ist auch zu verzollen, aber nach was richtet sich dann der Preis? Weil eine Rechnung bekommt man bei Privatkauf ja eigentlich nicht!
 
@ mertl
Ich stimme deiner Meinung in den meisten Punkten zu und sehe vieles ziemlich ähnlich. Aber es hat den Gesetzgeber und Bürokraten selten interessiert, was die Leute an der Basis oder Volkes Stimme wünscht. Und da ich in meinem Job daran gebunden bin, was mir mein Dienstherr vorgibt, ist da auf der Ebene der einfachen Kontrollbeamten nichts dran zu ändern.
Das bestehende System hat jedoch auch Vorteile, nicht nur für den Staat. Was meinst du, was los ist, wenn wir mal 50 Meter Schlange produzieren? Viele Kommentare und Beschimpfungen sind nicht druckreif. Sowas gibts leider nur hier in Deutschland. Im Ausland würden genau jene maulenden Reisenden nicht wagen, nur zu husten.
Von daher sind deine Ideen bei uns wohl nicht durchführbar.

@ spike.sp
Es wird das zu Grunde gelegt, was du tatsächlich dafür gezahlt hast. Egal ob die Ware neu oder gebraucht ist. Hast du keine Rechnung, wird der Preis angenommen, den du nennst. Ist dieser unrealistisch, wird der Wert geschätzt und du bekomsmt unter Umständen eine Strafanzeige wegen Falschanmeldung.

Gruß
Brummel
 
Dh. wenn ich in den Staaten zB. ein 70-200mm 4L sag ma mal um 450$ gebraucht kaufe, muss ich darauf vertrauen, dass der werte Herr Zollbeamte mir glaubt, dass ich es für ca. 300€ gekauft hab, und ich muss die 13,5% draufzahlen?
 
Dh. wenn ich in den Staaten zB. ein 70-200mm 4L sag ma mal um 450$ gebraucht kaufe, muss ich darauf vertrauen, dass der werte Herr Zollbeamte mir glaubt, dass ich es für ca. 300€ gekauft hab, und ich muss die 13,5% draufzahlen?

Der werte Herr Zollbeamte (warum antworte ich eigentlich darauf...?) würde einem derartigen Preis natürlich trauen, da er realistisch ist. Kommst du mit dem gleichen Objektiv und erzählst was von 50$ und fleemarket, kannst du dir sicher sein, dass du mit dieser Story ein leichtes Lächeln auf die Lippen des Kollegen zauberst...

Zum wiederholten mal: der Zoll handelt nicht willkürlich. Wir sind an Recht und Gesetz gebunden. Sollte ein Kollege meinen, sich nicht daran zu halten, so darf er nach mehrfachen Beschwerden der Reisenden und Überprüfung durch Vorgesetzte seinen Lebensabend in der Belegsammlung verbringen...

Brummel
 
Ist dieser unrealistisch, wird der Wert geschätzt und du bekomsmt unter Umständen eine Strafanzeige wegen Falschanmeldung.
@Brummel: Sei doch bitte vorsichtiger mit dem Begriffen des Strafrechts...
Strafen gibt es nur bei nachgewiesenem Vorsatz. Eine unrealistische, weil vielleicht irrtümliche Angabe reicht dafür einfach nicht aus...
Ich weiß, das Dein Chef Dich anders zu drillen versucht, aber das StGB sieht es nun so vor, und das gilt auch für Deinen Chef.
 
Ein Hinweis in eigener Sache:

Ich nehme mir mal 2 Wochen Auszeit vom Thema.
Was ich in den letzten Tagen an PN, emails und Fragen hier im Forum erhalten habe, sprengt langsam den Rahmen.
Vor allem, da der überwiegende Teil der Anfragen in einem Tonfall geschieht, den ich nicht mehr als akzeptabel bezeichnen kann.

Ich beantworte Anfragen im Rahmen meines Hobbys. Ich sitze nicht an der Arbeit und mache das beruflich. Ich muss mir schon am Flughafen genug von ungehobelten und ungebildeten Reisenden gefallen lassen, das brauche ich nicht auch noch hier. Mir steht es gerade im Moment Unterkante Oberlippe und ich verliere meine gute Laune und Erziehung.
Da ich keine Lust habe, mich weiter zu ärgern und Leute anzufahren, die mir nur eine einfache Frage stellen wollen, in der Hoffnung eine einfache Antwort zu erhalten, mache ich hier und jetzt mal ne Pause.
In diesem Zusammenhang ein Dankeschön an die vielen netten Kontakte und Anfragen, der Rest (wer sich angesprochen fühlt, mag mal drüber nachdenken) sollte sich mal überlegen, ob sie in der Erziehung nicht ein paar Defizite aufweisen.


Flasche leer
Brummel
 
@Brummel: Sei doch bitte vorsichtiger mit dem Begriffen des Strafrechts...
Strafen gibt es nur bei nachgewiesenem Vorsatz. Eine unrealistische, weil vielleicht irrtümliche Angabe reicht dafür einfach nicht aus...
Ich weiß, das Dein Chef Dich anders zu drillen versucht, aber das StGB sieht es nun so vor, und das gilt auch für Deinen Chef.

Das ist definitiv falsch.
Mehr gerne per PN, das gehört hier nicht hin.
Im Moment habe ich null Lust auf das Thema.

Gruß
Brummel
 
Ein Hinweis in eigener Sache:
Ich nehme mir mal 2 Wochen Auszeit vom Thema.
Flasche leer
Brummel

verständlich , dafür Danke

@Brummel: Sei doch bitte vorsichtiger mit dem Begriffen des Strafrechts...
Strafen gibt es nur bei nachgewiesenem Vorsatz. Eine unrealistische, weil vielleicht irrtümliche Angabe reicht dafür einfach nicht aus...
Ich weiß, das Dein Chef Dich anders zu drillen versucht, aber das StGB sieht es nun so vor, und das gilt auch für Deinen Chef.

das wiederum sehe ich auch so, ich hatte öfter das Gefühl hier kämpfen 2 gegeneinander, der unbedingte seinem Chef gehorsame Zöllner, mit sehr enger Auslegung der Gesetze und der "arme" Steuerzahler der eine andere Sichtweise haben muss, bzw. haben darf.

Ich versthe ja Brummel, aber es ist mir halt nicht klar warum Versicherungen legal behaupten dürfen, wenn man aus dem Laden raus ist hat das Objekt nur noch den halben Wert, aber der Zöllner möchte nach 6 Wochen Intensivnutzung eine Linse als neuwertig verzollen
 
Ich versthe ja Brummel, aber es ist mir halt nicht klar warum Versicherungen legal behaupten dürfen, wenn man aus dem Laden raus ist hat das Objekt nur noch den halben Wert, aber der Zöllner möchte nach 6 Wochen Intensivnutzung eine Linse als neuwertig verzollen

Stell Dir vor... Du kaufst in den USA eine neue E-1... für 200 $ = 135 Euro.
Quittung hast Du nicht mehr... gibst den Wert aber an.

Der Zöllner glaubt Dir nicht und blättert so lange, bis er den letzten offiziellen VK gefunden hat, da steht 999 Euro. So wäre das denkbar... Jetzt kannst Du die 839 Euro (netto) verzollen und versteuern, und bekommt eine Anzeige wegen Steuergefährdung- oder hinterziehung?

Oder kauf Die eine 1Dsmk3. Canon hat ein Problem mit seinem Währungsrechner, die Kamera ist hier fast 50% teurer als in den USA.
Die setzen genau wie Apple Dollar = Euro.
Wieder, Du machst eine Angabe, und dann gehst gleich los mit Strafen?

Nene, habe ich früher schon mal dargestellt. Der Zoll kann niemanden bestrafen, das machen Gerichte. Normale Gerichte. Da sind die Zöllner nur Hilfsbeamte und können vom Staatsanwalt entsprechend genutzt werden.

Weißt Du, die Strafbarkeit von Umsatzsteuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung wird nach dem gleichen Paragrafen bewertet wie Zoll und EUSt.
Die Finanzämter kommen bei Prüfungen, Sonderprüfung usw. oft bei unrichtigen Angaben zu Steuernachzahlungen. Trotzdem wird da seltenst bestraft und es wird auch nicht ständig vom Bestrafen gesprochen. Der Steuerzahler räumt seinen Fehler ein, es wird diskutiert, es werden Zahlen geschätzt, es wird verhandelt wie am Basar, dann wird der offene Betrag nachgezahlt und gut is.

Heftig wird es erst, wenn erkennbar ist, das das absichtlich gemacht wurde.

Aber... Finanzbeamte, obwohl die den gleichen Straftatbestand bearbeiten, tragen auch keine Dienstwaffe. Irgendwie wirkt das alles nicht so aggressiv.
Es geht aber faktisch um die gleichen Gesetzte...

Vielleicht verstehst Du jetzt was ich meine... Ich habe viele Prüfungen miterlebt... aber nicht jeder 3te Satz handelte vom Strafrecht und Bestrafen.

Deswegen habe ich Brummle darum gebeten, den Ball flacher zu halten.
 
Brummel hat auch nur von "Strafanzeige" gesprochen. Durch die Anzeige passiert noch keinem was. Das bedeutet zunächst mal nur, dass der Staatsanwalt aktiv wird, möglicherweise klagt und es möglicherweise zu einer Verurteilung kommt.

Insofern hat Brummel mit seiner Aussage doch 100% recht. Es kann zur Strafanzeige kommen, nicht mehr und nicht weniger hat er behauptet.

Ich kann dich gut verstehen, Brummel! Vielen Dank für deine Beiträge zu dem Thema! Vielleicht sehen wir uns ja mal am Flughafen.
 
Brummel hat auch nur von "Strafanzeige" gesprochen. Durch die Anzeige passiert noch keinem was. Das bedeutet zunächst mal nur, dass der Staatsanwalt aktiv wird, möglicherweise klagt und es möglicherweise zu einer Verurteilung kommt.
Ja... und auch die eingeleiteten Ermittlungsverfahren kosten Geld... und sind für immer in Akten verewigt.
Mindestkosten ca. 650 Euro bei einem Streitwert von 60 Euro. Das ist man immer los bei Angelegenheiten des StBG.

Ich verstehe Brummel ja auch... er steht nunmal auf der anderen Seite... :D
 
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