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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Wenn du deinen Wohnsitz im EU-Ausland hast (und dies auf Seite 3 deines Reisepasses auch eingetragen ist) kannst du die Kamera abgabenfrei im Rahmen des Reisebedarfs / persönliche Habe in die EU einführen.
Du unterscheidest dich da also nicht von jedem anderen ausländischen Touristen, der seine Kamera steuerfrei mitbringen kann.

Danke fuer die Antwort, aber ich lebe ja nicht im EU-Ausland sondern in Asien. Meldeadresse ist aber noch in Deutschland. Ich bleibe 6 Wochen in Deutschland und fliege dann wieder zurueck nach Asien.
 
Danke fuer die Antwort, aber ich lebe ja nicht im EU-Ausland sondern in Asien. Meldeadresse ist aber noch in Deutschland. Ich bleibe 6 Wochen in Deutschland und fliege dann wieder zurueck nach Asien.

EU-Ausland bedeutet: kein Land der Europäischen Union. Asien ist daher EU-Ausland. Wenn deine Meldeadresse und Passeintrag noch in Deutschland ist, bist du hier steuerpflichtig. Du musst deine Kamera also beim Zoll anmelden und Steuern dafür bezahlen.

Gruß
Brummel
 
EU-Ausland bedeutet: kein Land der Europäischen Union. Asien ist daher EU-Ausland. Wenn deine Meldeadresse und Passeintrag noch in Deutschland ist, bist du hier steuerpflichtig. Du musst deine Kamera also beim Zoll anmelden und Steuern dafür bezahlen.

Ok, danke. EU-Ausland .. kein Land der EU ... yep, das macht Sinn. War ich etwas daneben :)

Na ja, dann sieht es ja nicht so rosig aus und ich muss zahlen, obwohl ich nur 6 Wochen bleibe ... typisch Deutschland :mad:
 
Ok, danke. EU-Ausland .. kein Land der EU ... yep, das macht Sinn. War ich etwas daneben :)

Na ja, dann sieht es ja nicht so rosig aus und ich muss zahlen, obwohl ich nur 6 Wochen bleibe ... typisch Deutschland :mad:

Naja... entweder... oder.

Wenn du in Deutschland gemeldet bist (und die Vorteile davon haben willst) musst du wie jeder andere Bürger auch Steuern bezahlen. Möchtest du das nicht, genügt eine Abmeldung beim Einwohnermeldeamt plus Gang zur/zum Botschaft/Konsulat im Ausland, um dir dort den ausländischen Wohnort eintragen zu lassen. Mehr isses nicht.

Und typisch Deutschland... nuja.. das ist eine Regelung der EU. Also auch typisch englisch, französich, polnisch, dänisch, ..... ?

Wie auch immer...
wenn noch Fragen offen sind, meld dich ruhig nochmal. Ansonsten noch viel Spaß in Thailand :)

Gruß
Brummel
 
Genau wie beim Schmuggel gehört zur Hehlerei der subjektive (Wissen und Wollen) und objektive (die Tat an sich) Tatbestand. Solang dir also nicht bewusst ist, dass du Schmuggelware erwirbst, kann man dir den subjektiven Tatbestand nicht vorwerfen.
100% bewusst geworden ist es mir erst, als ich die Originalrechnung in Händen hielt. Zum Zeitpunkt der Gebotsabgabe gab es nicht den geringsten Hinweis darauf. Ausser vielleicht die Tatsache, dass eine Privatperson ein neues Objektiv anbietet. Selbst als die Lieferung ohne Rechnung kam, habe ich zunächst mal an eine bewusst falsche Artikelbeschreibung (doch keine Neuware) gedacht.
Ich habe den Sachverhalt jetzt mal per Mail an das Zollinfocenter geschickt. Mal sehen, was die dazu meinen. Und vielleicht tue ich dem Verkäufer unrecht und die Einfuhranmeldung ist schon unterwegs zu mir :angel:

Nur vielleicht soviel: Erlangst du Wissen, dass du Schmuggelware erworben hast, hilft dir nur eine Selbstanzeige (du bleibst straffrei) beim Zoll.
Könnte ich ersatzweise auch den Verkäufer anzeigen? Es widerstrebt meinem Gerechtigkeitssinn, dass der schmuggelt und beim Wiederverkauf Geld verdient und ich die Zeche zahlen soll.:mad:

Nochmal besten Dank für die Unterstützung.

-Josh
 
Mal ne etwas andere Frage. Wenn ich z.B. in Frankreich erstmals die EU mit "neuer Ware" betrette, und das dort verzolle+versteuer, muss ich dann das gleiche nochmal machen wenn ich von dort nach Dtl. weiter fliege? Und wenn nein, gibts irgendwo Informationen zur Höhe von Zoll und Steuern? (Kann leider kein franz. :( )
Vielen Dank im Vorraus.
 
Wie sieht es denn aus mit der Umsatzsteuer die man in den USA Bezahlt?? Ein Objektiv, das ich USA Bestelle hat ja auch einen Anteil an "Mehrwertsteuer" die ich in den USA abtreten muss... bekomme ich die bei der Einfuhr nicht zurück?? Kann ich den Händler anweisen mir diese Steuer erst gar nicht zu berechnen?
Bei B&H o.ä. habe bisher noch nichts bestellt! Sind die Preise in Onlineshops MIT Steuern ausgezeichnet??

Goblin
 
Hallo Goblin,
Wie sieht es denn aus mit der Umsatzsteuer die man in den USA Bezahlt?? Ein Objektiv, das ich USA Bestelle hat ja auch einen Anteil an "Mehrwertsteuer" die ich in den USA abtreten muss... bekomme ich die bei der Einfuhr nicht zurück?? Kann ich den Händler anweisen mir diese Steuer erst gar nicht zu berechnen?
Bei B&H o.ä. habe bisher noch nichts bestellt! Sind die Preise in Onlineshops MIT Steuern ausgezeichnet??

Goblin
in den USA sind i.d.R. alle Preisauszeichnung (auch die in den Geschäften) ohne Mehrwertsteuer. Das hängt damit zusammen, dass in den USA jedes Bundesland eine eigene "Sales Tax" erhebt. Somit bezahlst Du bei den Online-Shops in den USA keine Mehrwertsteuer.

mfg
Detlef
 
Mal ne etwas andere Frage. Wenn ich z.B. in Frankreich erstmals die EU mit "neuer Ware" betrette, und das dort verzolle+versteuer, muss ich dann das gleiche nochmal machen wenn ich von dort nach Dtl. weiter fliege? Und wenn nein, gibts irgendwo Informationen zur Höhe von Zoll und Steuern? (Kann leider kein franz. :( )
Vielen Dank im Vorraus.

Du bezahlst beim Import in die EU nur einmal die Steuern. Das ist auch egal wo das passiert, die Verzollung ist für jedes andere EU-Land gültig. Du solltest aber auf jeden Fall den ausländischen Verzollungsbeleg aufheben, damit du einen Nachweis hast.

Informationen zum Thema Zoll findest du auf www.Zoll.de
Da in Frankfreich die gleichen Gesetze beim Zoll gelten wie in Deutschland, sind daher auch die Infos auf der Zoll Homepage übertragbar. In Frankreich beträgt der Mehrwertsteuersatz 19,6%, die Zollsätze sind gleich.

Gruß
Brummel
 
@brummel:
ich hab folgendes problem:
ich hab mir hier im forum grad ein gebrauchtes objektiv gekauft.
der verkäufer hat keinen kaufbeleg mehr. das objektiv ist ca. 2 Jahre alt.
wie gehe ich da jetzt vor? der verkaufspreis ist 180,- inkl. versand.
es ist ein canon 35mm f2.0.
was soll ich vom verkäufer verlangen damit ich irgendwas in der hand hab wenn der zoll bei meiner bevorstehenden reise nach dubai&retour mir nichts anhaben kann?
ich freue mich auf deine antwort.
vielen dank
surf
 
Versuch es mit einer einfachen Quittung, die kann jeder Ausstellen.
Eine Quittung reicht sogar beim Gewerbetreibenden als Einkaufsbeleg, wenn er von einer Privatperson etwas aufkauft (Stichwort Flohmarkt); es würde mich also wundern, wenn der Zoll das anders handhabt.
 
und wie sieht so eine "einfache quittung" aus?


----------------------------------------------------
Din A4 oder A5 (im Prinzip geht ein Stück Klopapier)
Briefkopf mit Anschrift des Verkäufers

Warenbeschreibung mit Seriennummer

Kaufpreis

Unterschrift des Verkäufers, Datum
---------------------------------------------------

Das reicht schon :)

Ansonsten ist der Aussage von Daftmedia nichts hinzuzufügen.

Gruß
Brummel
 
Wie sieht es nun aus wenn ich zwei Objektive im Gesamtwert von 530$ via Postweg bestelle?

Ich sehe da irgendwie nicht durch >-<

Bzw jemand aus den USA kauft es, und kommt nach Deutschland, mit Rechnung allem, muss er es denn auch bezahlen? Bzw wenn er nur ein Objektiv mitnimmt ohne Kamera, gibt es denn Probleme? (Deutschland wäre nur ein "Urlaub", weil derjenige studiert in den USA)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie sieht es nun aus wenn ich zwei Objektive im Gesamtwert von 530$ via Postweg bestelle?

Ich sehe da irgendwie nicht durch >-<

Dann bezahlst du 6,7% Zoll und 19% Einfuhrumsatzsteuer auf den Kaufpreis.

Bzw jemand aus den USA kauft es, und kommt nach Deutschland, mit Rechnung allem, muss er es denn auch bezahlen? Bzw wenn er nur ein Objektiv mitnimmt ohne Kamera, gibt es denn Probleme? (Deutschland wäre nur ein "Urlaub", weil derjenige studiert in den USA)

Wenn der 'Jemand' das Objektiv in der EU lässt, bezahlt er das Gleiche wie oben.
Meldet er den Import nicht an, begeht er eine Straftat. Nimmst du ihm die Objektive ab, begehst du ebenfalls eine Straftat.

Gruß
Brummel
 
Im Postverkehr greift die Pauschale von 13,5% nur, wenn es sich um eine Lieferung von Privat an Privat handelt.
Ebay-Käufe oder auch eine Bestellung bei einem ausländischem Warenhaus fallen nicht darunter. Hier erfolgt die Verzollung nach dem Tarif. Es fällt dann immer die Mehrwertsteuer und zusätzlich noch meistens Zoll (die Zollsätze sind abhängig von der Warenart) an.


Gruß
Brummel

Dazu habe ich eine Frage: ich habe - privat zu privat - ein Objektiv unterhalb der angegeben Preisgrenze via eBay gekauft. Der Zoll hat auf Vorlage der eBay-Unterlagen den vollen Satz (EUSt + Zollsatz) berechnet, und ich kannte die Pauschalregelung nicht.

Kann ich mit Hinweis darauf, daß der Verkäufer in USA kein Händler ist, nachträglich den günstigeren Satz beantragen?

Gruß WHR
 
Dazu habe ich eine Frage: ich habe - privat zu privat - ein Objektiv unterhalb der angegeben Preisgrenze via eBay gekauft. Der Zoll hat auf Vorlage der eBay-Unterlagen den vollen Satz (EUSt + Zollsatz) berechnet, und ich kannte die Pauschalregelung nicht.

Kann ich mit Hinweis darauf, daß der Verkäufer in USA kein Händler ist, nachträglich den günstigeren Satz beantragen?

Gruß WHR

Du kannst gegen jeden Steuerbescheid Einspruch einlegen, beachte jedoch die Fristen, die stehen normalerweise drauf...
 
Dazu habe ich eine Frage: ich habe - privat zu privat - ein Objektiv unterhalb der angegeben Preisgrenze via eBay gekauft. Der Zoll hat auf Vorlage der eBay-Unterlagen den vollen Satz (EUSt + Zollsatz) berechnet, und ich kannte die Pauschalregelung nicht.

Kann ich mit Hinweis darauf, daß der Verkäufer in USA kein Händler ist, nachträglich den günstigeren Satz beantragen?

Gruß WHR

Ein ebay-Geschäft wird auf dem Postwege immer nach Tarif (Zoll+EUSt) besteuert. Da greift kein 'Privat an Privat'.

Wenn dir dein Onkel aus den USA ein Objektiv als Geschenk! schickt, dann ist das eine Lieferung 'Privat an Privat' und verschiedene Vergünstigungen greifen. Sobald ein Kaufgeschäft getätigt wurde, werden die Vergünstigungen nicht mehr gewährt.

Das steht so auch im zweiten Satz deines Zitats drin ;)

Gruß
Brummel
 
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