Wenn du deinen Wohnsitz im EU-Ausland hast (und dies auf Seite 3 deines Reisepasses auch eingetragen ist) kannst du die Kamera abgabenfrei im Rahmen des Reisebedarfs / persönliche Habe in die EU einführen.
Du unterscheidest dich da also nicht von jedem anderen ausländischen Touristen, der seine Kamera steuerfrei mitbringen kann.
Danke fuer die Antwort, aber ich lebe ja nicht im EU-Ausland sondern in Asien. Meldeadresse ist aber noch in Deutschland. Ich bleibe 6 Wochen in Deutschland und fliege dann wieder zurueck nach Asien.