Aber ich gewinne leider immer mehr den Eindruck, daß es in diesem Forum nicht um Information und Meinungsaustausch, sondern ums Rechthaben geht.
Deine Tonart ist nicht wirklich nett, und Scorpio lebt für dieses Forum, Deine Anmache hat er nicht verdient...
Trotzdem ein Versuch, die Verhältnisse zurechtzurücken... und andere Sichtweisen aufzuzeigen...
Was hier mE immer fehlt sind die Angaben über die Rechtsnormen... also gesetzliche Fundstellen. Dann könnte _jeder_ nachlesen.
So reden hier viele nur vom Hörensagen (außer Brummel), ohne jedoch vom Fach zu sein.
Die Frage nach der Späre des Geschäfts ist z.B. so ein Ding...
Wonach richtet sich, wann etwas (in D) privat oder geschäftlich ist?
Antworten gibt es viele, auch sehr phantasievolle, aber ohne Angaben der Fundstellen kann man auch gleich eine Glaskugel nehmen...
Wie gesagt, Brummel ausgenommen, der ist vom Fach... und versucht letztlich, diese komplizierte Gesetzgebung in verständliche Worte zu fassen...
Dafür sei ihm an dieser Stelle nochmals gedankt...
Trotzdem Vorsicht... Brummel ist vom Zoll... und genau wie im täglichen Leben mit den Leuten vom Finanzamt richten die sich nach den Vorgaben Ihres Dienstherren. Dazu gehören z.B. _auch_ die Richtlinien, Hinweise und div. BMF Schreiben, die alles andere als geltendes Recht sind. An diese Richtlinien, Hinweise und div. BMF Schreiben ist nur der Zoll- bzw. Finanzbeamte gebunden. Den Steuerbürger bindet davon nichts. Für den gilt nur das Gesetz und die Durchführungsverordnungen...
Deshalb müssen die Ansichten der Beamten noch lange nicht geltendes Recht sein... Ein Richter könnte das anders sehen... und _der_ entscheidet. Deshalb auch mein Hinweis mit dem Einspruch. Der ist legitim und muss bearbeitet werden.
Einige Posts vorher hat Brummel was zur Strafbarkeit gesagt. So muss er das auch sagen wg. seinem Dienstherren... aber die Tatbestandsmerkmale, die tatsächlich zur Strafbarkeit führen, sind nicht alle geprüft worden.
Damit sind auch diese Aussagen zur Strafbarkeit so nicht haltbar... seine Behörde würde zwar den Vorwurf erheben, aber die Verurteilung macht dann ein Richter, und der kann auch anders entscheiden... die Richter sind frei, auch wenn das den Ermittlern und Anwälten des Staates nicht immer passt...
Beispiel:
- Zur Strafbarkeit gehört erstmal die Strafmündigkeit, sie wurde nicht geprüft.
- Wie hoch ist der Vermögensvorteil? Auch das spielt eine Rolle im StGB, unter 50 Euro wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit keine Anklage erhoben...
- Weiß der Steuerhinterziehende was davon, dass er Steuern hinterzieht? Der zur Strafbarkeit zwingende Beweis des Vorsatz muss erstmal erbracht werden.
Ein Richter könnte z.B. zur Ansicht gelangen, dass es sich um leichtfertige Steuerverkürzung handelt, weil jemand völlig ahnungslos ist, das ist dann lediglich eine Steuerordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld belegt.
Wie gesagt, ich verstehe Brummel, er kann hier die Fälle nicht vollständig würdigen und nur sagen, was seinem Dienstherren passt.
Aber auf der anderen Seite kenne ich die Steuergesetze und die Auseinandersetzungen darum zu nur gut, um _nicht_ an klare und einfache Antworten zu glauben...
BTW:
Und noch was... Wer so richtig Steuern hinterzogen hat, egal welche, und wen der Schuh drückt... oder das schlechte Gewissen...
Der kann sich einfach selbst anzeigen... damit ist Sache strafrechtlich erledigt. Natürlich ist dann Nachzahlen angesagt... Aber Selbstanzeige schützt vor Strafe... Ausnahme: a) Es laufen bereits Ermittlungen
UND Du weißt davon... Wenn der Zoll auf der Matte steht, ist es zu spät...

Das nennt sich dann die Mattentheorie...