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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

Vielen Dank für die Auskunft.

Das steht so auch im zweiten Satz deines Zitats drin ;)
Ja, aber im ersten Satz steht das Gegenteil dazu - deshalb meine Nachfrage. Eine "Lieferung von Privat an Privat" war es ja schon. Das hast Du aber offensichtlich nicht gemeint, sondern nur "private Geschenksendungen".

Gruss WHR
 
Vielen Dank für die Auskunft.


Ja, aber im ersten Satz steht das Gegenteil dazu - deshalb meine Nachfrage. Eine "Lieferung von Privat an Privat" war es ja schon. Das hast Du aber offensichtlich nicht gemeint, sondern nur "private Geschenksendungen".

Gruss WHR

Über ebay getätigte Käufe sind (nach den Einfuhrbestimmungen) eben keine Verkäufe "Privat an Privat", selbst wenn es sich bei beiden Vertragspartnern um Privatleute und beim Verkauf um einen so genannten "Privatverkauf" handelt.
Nun verstanden? ;)
 
Jawoll, Herr Stellvertreter !

Ich denke, meine Erwiderung war:

1. höflich
2. sachlich
3. angemessen - ein Privatverkauf bleibt ein Privatverkauf, egal über welches Medium der Vertragsabschluß erfolgt, und wenn die Pauschalversteuerung sich im Gegensatz zur ursprünglichen Aussage ("Lieferungen von Privat an Privat") nicht auch auf Privatverkäufe, sondern ausschließlich auf private Geschenksendungen bezieht, sollte man das auch korrigieren dürfen.

Näheres findet sich übrigens unter
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...gabenfestsetzung/a0_pauschalierung/index.html

Aber ich gewinne leider immer mehr den Eindruck, daß es in diesem Forum nicht um Information und Meinungsaustausch, sondern ums Rechthaben geht. :(
 
Zuletzt bearbeitet:
Nun reagiere nicht sauer...

Scorpios Hinweis war in der Sache absolut richtig und mit dem angehängten Smiley ebenfalls sehr nett gemeint. Schau mal... --> ;) <-- der da war angehängt ;)


Mit den Formulierungen ist das immer so eine Sache. Wenn ich mein eigenes Geschreibsel begreife, heisst das noch lange nicht, dass mich ein Uneingeweiter auch direkt versteht.
Sieht man in diesem Fall ja :)

Meine Erklärungen waren aber eigentlich genauso gemeint, wie das da auch steht:
Im ersten Satz der Grundsatz, in den folgenden Sätzen die Einschränkungen und Ausschlüsse des Grundsatzes.
Und der Gesetzgeber in Brüssel versteht unter manchen Begriffen leider etwas anderes, als das Volk darunter versteht.

Alles kein Grund an Weihnachten in Stress zu kommen.

Frohe Weihnachten ;)

Gruß
Brummel


Jawoll, Herr Stellvertreter !

Ich denke, meine Erwiderung war:

1. höflich
2. sachlich
3. angemessen - ein Privatverkauf bleibt ein Privatverkauf, egal über welches Medium der Vertragsabschluß erfolgt, und wenn die Pauschalversteuerung sich im Gegensatz zur ursprünglichen Aussage ("Lieferungen von Privat an Privat") nicht auch auf Privatverkäufe, sondern ausschließlich auf private Geschenksendungen bezieht, sollte man das auch korrigieren dürfen.

Aber ich gewinne leider immer mehr den Eindruck, daß es in diesem Forum nicht um Information und Meinungsaustausch, sondern ums Rechthaben geht. :(
 
Jawoll, Herr Stellvertreter !

[...]

Aber ich gewinne leider immer mehr den Eindruck, daß es in diesem Forum nicht um Information und Meinungsaustausch, sondern ums Rechthaben geht. :(

Oh mann, jetzt werde ich schon angepisst, obwohl ich nette Smilies benutze.
Manchmal gewinne ich den Eindruck, dass es hier nicht um Informations- und Meinungsaustausch geht, sondern darum, bestimmten Leuten an die Karre zu pinkeln. Egal wie und warum.


Frohe Weihnachten! :mad:
 
Aber ich gewinne leider immer mehr den Eindruck, daß es in diesem Forum nicht um Information und Meinungsaustausch, sondern ums Rechthaben geht. :(
Deine Tonart ist nicht wirklich nett, und Scorpio lebt für dieses Forum, Deine Anmache hat er nicht verdient...

Trotzdem ein Versuch, die Verhältnisse zurechtzurücken... und andere Sichtweisen aufzuzeigen...

Was hier mE immer fehlt sind die Angaben über die Rechtsnormen... also gesetzliche Fundstellen. Dann könnte _jeder_ nachlesen.

So reden hier viele nur vom Hörensagen (außer Brummel), ohne jedoch vom Fach zu sein.

Die Frage nach der Späre des Geschäfts ist z.B. so ein Ding...

Wonach richtet sich, wann etwas (in D) privat oder geschäftlich ist?
Antworten gibt es viele, auch sehr phantasievolle, aber ohne Angaben der Fundstellen kann man auch gleich eine Glaskugel nehmen...

Wie gesagt, Brummel ausgenommen, der ist vom Fach... und versucht letztlich, diese komplizierte Gesetzgebung in verständliche Worte zu fassen...
Dafür sei ihm an dieser Stelle nochmals gedankt...

Trotzdem Vorsicht... Brummel ist vom Zoll... und genau wie im täglichen Leben mit den Leuten vom Finanzamt richten die sich nach den Vorgaben Ihres Dienstherren. Dazu gehören z.B. _auch_ die Richtlinien, Hinweise und div. BMF Schreiben, die alles andere als geltendes Recht sind. An diese Richtlinien, Hinweise und div. BMF Schreiben ist nur der Zoll- bzw. Finanzbeamte gebunden. Den Steuerbürger bindet davon nichts. Für den gilt nur das Gesetz und die Durchführungsverordnungen...
Deshalb müssen die Ansichten der Beamten noch lange nicht geltendes Recht sein... Ein Richter könnte das anders sehen... und _der_ entscheidet. Deshalb auch mein Hinweis mit dem Einspruch. Der ist legitim und muss bearbeitet werden.

Einige Posts vorher hat Brummel was zur Strafbarkeit gesagt. So muss er das auch sagen wg. seinem Dienstherren... aber die Tatbestandsmerkmale, die tatsächlich zur Strafbarkeit führen, sind nicht alle geprüft worden.

Damit sind auch diese Aussagen zur Strafbarkeit so nicht haltbar... seine Behörde würde zwar den Vorwurf erheben, aber die Verurteilung macht dann ein Richter, und der kann auch anders entscheiden... die Richter sind frei, auch wenn das den Ermittlern und Anwälten des Staates nicht immer passt...

Beispiel:
- Zur Strafbarkeit gehört erstmal die Strafmündigkeit, sie wurde nicht geprüft.
- Wie hoch ist der Vermögensvorteil? Auch das spielt eine Rolle im StGB, unter 50 Euro wird mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit keine Anklage erhoben...
- Weiß der Steuerhinterziehende was davon, dass er Steuern hinterzieht? Der zur Strafbarkeit zwingende Beweis des Vorsatz muss erstmal erbracht werden.

Ein Richter könnte z.B. zur Ansicht gelangen, dass es sich um leichtfertige Steuerverkürzung handelt, weil jemand völlig ahnungslos ist, das ist dann lediglich eine Steuerordnungswidrigkeit und wird mit Bußgeld belegt.

Wie gesagt, ich verstehe Brummel, er kann hier die Fälle nicht vollständig würdigen und nur sagen, was seinem Dienstherren passt.
Aber auf der anderen Seite kenne ich die Steuergesetze und die Auseinandersetzungen darum zu nur gut, um _nicht_ an klare und einfache Antworten zu glauben...

BTW:
Und noch was... Wer so richtig Steuern hinterzogen hat, egal welche, und wen der Schuh drückt... oder das schlechte Gewissen...

Der kann sich einfach selbst anzeigen... damit ist Sache strafrechtlich erledigt. Natürlich ist dann Nachzahlen angesagt... Aber Selbstanzeige schützt vor Strafe... Ausnahme: a) Es laufen bereits Ermittlungen UND Du weißt davon... Wenn der Zoll auf der Matte steht, ist es zu spät... ;) Das nennt sich dann die Mattentheorie...
 
Hallo Guido

Du erläuterst in deinem Beitrag eigentlich fast alle Punkte/Probleme richtig und triffst den Kern der Sache.

Genau wie du es sagst, kann ich bei verschiedenen Sachverhalten natürlich nur den Standpunkt meines Dienstherrn vertreten. Auch wenn mir einige Sachen nicht wirklich passen oder selbst nicht praktikabel erscheinen, so bin ich doch daran gebunden, was mir das BMF vorschreibt. Und zu 99% stehe ich auch dazu und bin gerne bereit, manche Sachen bezüglich Sinn und Zweck auszudiskutieren.
Nicht alles erscheint auf den ersten Blick gerecht. Der Deutsche neigt zudem dazu, grundsätzlich alles erst einmal in Frage zu stellen, gerade wenn es von einer Behörde kommt. Dies ist sein gutes Recht und sehr oft hat man mit seiner Beschwerde auch Erfolg. Niemand ist unfehlbar, es gibt leider zigtausende Gesetze und Rechtsnormen die beachtet werden sollen (gerade im Steuerrecht).

Und genau hier liegt der Grund, warum ich selten Paragraphen und Artikel anführe. Damit ist es nämlich nicht getan. Ein Paragraph allein sagt nämlich gar nichts. Meist muss man dazu die folgenden Paragraphen, zusätzlich involvierte gesetze und Verordnungen beachten, damit die Sache rund wird.
Ich bemühe mich daher eher, allgemeinverständliche Auskünfte und Ratschläge zu geben.
Ich meine, das bringt dem Fragesteller in der Regel mehr, als Paragraphen und Gesetze.

Wer es genau wissen möchte, kann sich an die vorgesetzten Behörden wenden und um Auskunft nachfragen (gerade das Zoll Info-Center erwähne ich hier sehr gern) oder sich an einen Fachanwalt, Speditionsunternehmen oder auch Steuerberater wenden.

Meine Beteiligung hier im Forum möchte ich darauf beschränken. Ich bin kein Jurist, sondern einfacher Zollbeamter, der sich freut anderen mit kleinen Ratschlägen weiterzuhelfen.
Thats all.

Abschliessend aber noch einmal: ich stimme dir in beinahe allen Aussagen deines Beitrags zu. Einige Aussagen mit der Beteiligung der Richter/Gerichts stimmen nicht ganz, aber das tut wenig zur Sache.

Frohe Weihnachten

Wolfram
 
Oh mann, jetzt werde ich schon angepisst, obwohl ich nette Smilies benutze.

Dazu kann ich nur sagen, aus dem Wald schallt es so heraus, wie man hineinruft. Daß Du versucht hast, mich als Deppen darzustellen, der es beim drittenmal noch nicht kapiert hat, war nicht wirklich freundlich, Smileys hin oder her.

Ich habe keine Lust mehr, hier sinnlos weiterzuschreiben. In der Sache sagt der von mir angegebene Link alles, wer lesen kann, weiß danach Bescheid.

Und das Kriterium ist eben NICHT der eBay-Vertragsabschluß, sondern ob Verkauf oder Geschenk. Wenn mein Onkel aus Amerika mir das Objektiv schenkt, wird es pauschal versteuert, verkauft er mir das gleiche Objektiv, dann nicht. Das habe ich anläßlich dieser Diskussion gelernt. Insofern wollte ich die ursprüngliche Aussage von Brummel sachlich korrigieren/ergänzen, was ausdrücklich nicht als Angriff zu verstehen war, sondern als Hilfestellung für Andere. Deshalb habe ich mich bei ihm auch für seine Auskunft bedankt.

Aber dann kam die Mail eines Dritten, an der Sache eigentlich Unbeteiligten.

Und jetzt ist da noch ein "Guido", der nach Rechtsnormen fragt - soll ich die URL nochmal posten, wo der deutsche Zoll die Frage auf einer knappen Bildschirmseite für alle leicht verständlich erklärt? - bitteschön:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_pos...gabenfestsetzung/a0_pauschalierung/index.html.

Und ich bin mit meinem Kauf, einem Nikon AF180/2,8D ED, für 275 EUR + 70 EUR Steuern, die ja auch meinem Kenntnisstand zum Kaufzeitpunkt entsprachen, absolut zufrieden.

So, und jetzt Frohe Weihnachten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Wolfram,

ich freue mich, dass Du meinen Post nicht als Kritik verstanden hast.
Er war auch nicht als Kritik, sondern als andere Sichtweise, nämlich eher aus Sicht des Steuerpflichtigen gedacht.
Ich fand es interessant, diesen Gegenpol mal kurz zu beleuchten.

Meine Ungenauigkeiten bzgl. des Rechtswegs, und auch einige andere Vereinfachungen dienten auch der Übersicht. Natürlich gibt es in Abgabensachen (wie Steuern und Zoll) eine Stelle, die Einsprüche bearbeitet, bevor es zu einem Verfahren kommt. Erstmal der Sachbearbeiter selbst, dann die Rechtsbehelfsstelle (die formal unabhängig sein soll). Danach folgen die Finanzgerichte mit Ihren Richtern. Vieles davon ist in der FGO nachlesbar. Da ich genau wie Du nicht verwirren wollte, habe ich das mit den allgemein bekannten Begriffen verkürzt dargestellt. Aber, und das war mir wichtig, diese FG-Richter sind i.d.R. auf Lebenszeit benannt und unabhängig, und das zeigen sie auch regelmäßig.

Bzgl. von Steuerstrafverfahren findet die FGO jedoch keine Anwendung, und die angesprochene mögliche Straftat der Steuerhinterziehung war mein Ausgangspunkt.

Und da sind die Finanzverwaltung oder die Zollverwaltung zuständig und ermitteln wie die Polizei und wie die Staatsanwaltschaft.
Sie können das Verfahren aber auch an die "normalen" Staatsanwaltschaften abgeben, diese kann das Verfahren auch an sich ziehen "evozieren".
Die Rechtsstellung der Zoll- und Steuerfahndung ist die als „Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft”.
Entscheiden werden aber auch hier normale Richter, die Anklage kann nur von der normalen Staatsanwaltschaft erhoben werden... (§400AO)

Auch diesmal verzichte ich auf weitere Feinheiten... soll ja kein Buch und auch keine Rechtsberatung werden...
Kurzform nochmal...
Die Zoll- und Finanzämter können nur ermitteln, Anklage und Bestrafung erfolgt wie in jedem Strafverfahren durch Staatsanwaltschaft und "normale" Gerichte.

Interessantes Schmankerl: Sowohl die Zoll- oder Finanzverwaltung, als auch die Staatsanwaltschaft kann das Verfahren einstellen oder Strafbefehl erlassen und entscheidet darüber in eigener Zuständigkeit.
Also quasi "doppelte" Chance, mit einem "blauen Auge" davon zukommen... gerade die normalen Staatsanwaltschaften versuchen nach Kräften, die Gerichte zu entlasten, diese Chance ist also sehr ernst zu nehmen... ;)

Nach diesem Exkurs ist es aber genug davon :cool:

Ich bemühe mich daher eher, allgemein verständliche Auskünfte und Ratschläge zu geben.
Ich meine, das bringt dem Fragesteller in der Regel mehr, als Paragraphen und Gesetze.
Mir fällt auf, das nach Erklärungen oft Nachfragen zu leichten Abwandlungen des "Originalfalls" folgen.
Was würdest Du davon halten, zu den Ratschlägen zusätzlich einen passenden Link auf das Zoll-Info-Center zu posten?
Da wären die Abwandlungen und deren Systematik dann möglicherweise nachzulesen (wenn sich jemand die Mühe macht ;) )

Nur so als Idee, und nur, wenn es zumutbar ist... Du findest das wesentlich schneller als die normalen User...
Ich weiß ja nicht (nicht hauen), vielleicht hast Du ja auch die Muße, diesen angetackerten Text um Links auf das Zoll-Info-Center zu erweitern? Ich finde das halt zum Nacharbeiten sehr praktisch... aber drängen möchte ich niemanden... ist Deine Zeit, Du musst es wissen...

Natürlich auch Dir schöne Weihnachten
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber dann kam die Mail eines Dritten, an der Sache eigentlich Unbeteiligten.

Und jetzt ist da noch ein "Guido"
Ja, so ist das. Wir sind hier in einem gut besuchten Forum, und tausende lesen mit und dürfen sich "zum Thema" auch einmischen. Das ist so gewünscht und Sinn und Zweck dieses Forums.
Exklusivgespräche gibt es nur beim Anwalt oder Steuerberater gegen Entgelt...

Ich habe keine Lust mehr, hier sinnlos weiterzuschreiben.
Wenn Du nach Deiner handvoll Posts schon über die Sinnlosigkeit des Schreibens offen nachdenkst, könnte es allerdings sein, dass Du hier enttäuscht wirst... sieh Dich erstmal in Ruhe um und urteile später...

So, und jetzt Frohe Weihnachten.
Dir auch natürlich... Frohe Weihnachten ! :top:
 
Ich glaube kaum, dass noch versteckte Kosten dazukommen. Allerdings rate ich es dir ab (va. technische) Ware aus Hong Kong zu kaufen, da man sich nie sicher sein kann ob es sich um ein Orginalteil handelt. Also Finger weg! (;
 
Hallo Leute... Ich bin bei einer Sache noch nicht ganz sicher geworden...

Wenn ich z.B. ein Objektiv bei Ebay bei einem Japanischen Händler kaufe und dort 47€ Versand steht, kommen dann noch versteckte Kosten hinzu?

http://cgi.ebay.de/Canon-EF-70-200m...oryZ4687QQssPageNameZWDVWQQrdZ1QQcmdZViewItem

THX

Da ist nix verstecktes dabei. Es steht alles in der Auktionsbeschreibung drin:

"The item will be shipped to you from our Hong Kong office. The item may be subjected to customs import tax/fee when it enters your country. By buying internationally, you are considered an importer. Therefore it is your responsibility in case there is some import tax/fee to pay.
Please contact us, via the "Contact our Support Centre" on the left menu of this page, for more information."


Was bedeutet:

819,99€ + 47,-€= 866,99€
866,99€ x 6,7% = 58,08€ (Zoll)
866,99€ + 58,08€ = 925,07€ (EUSt-Wert)
925,07€ x 19% = 175,76€ (EUSt)
58,08€ + 175,76€ = 233,84€ (Steuern gesamt)

Das Objektiv kostet dich also effektiv 1100,83€


Gruß
Brummel
 
Hallo,
ich informiere mich shcon seit Stunden über Zoll bei einfuhr von Waren in die EU.

Mein Plan: Ich möchte mir ein Blitzbei amazon.com kaufen, es mir an eine amerikanische Adresse liefern lassen und es dann nach meinem Urlaub mit nach Deutschland nehmen. Kosten würde michd er blitz ca. 224€.
Da der wert unter 350€ liegt muss ich nocht + 13,5% Zoll/Steuer/was auch immer berechnen?
Dann wäre ich bei 250€, oder?
Wären das dann alle Kosten?

Viele Grüße
 
Wenn du ausser dem Blitz nichts mitbringst, stimmt deine Rechnung.

Kommst du mit all deinen eingeführten Warenwerten (abzüglich der Freimenge von 175€) über die 350€, wird auch der Blitz nach Tarif (Zoll+EUSt) versteuert.

Gruß
Brummel
 
Kommst du mit all deinen eingeführten Warenwerten (abzüglich der Freimenge von 175€) über die 350€, wird auch der Blitz nach Tarif (Zoll+EUSt) versteuert.
Was ein Glück, dass das nicht kompliziert ist ;)

Ich habe jetzt den Thread gelesen und auch nochmal die einschlägigen Seiten auf Zoll.de konsultiert, bin mir aber immer noch nicht sicher, ob ich das richtig verstanden habe. Und falsch verstehen kann ja unter Umständen teuer werden. Deshalb der konkrete Fall: ich werde wahrscheinlich im Frühjahr Urlaub in den USA machen. Sollte der Dollarkurs weiterhin günstig sein, werde ich wohl auch Kamerazubehör einkaufen.
Bei der Einreise nach Deutschland haben wir (2 volljährige Personen) folgende in den USA erworbenen Waren bei uns:

  • zwei Stangen (400 Stück) Zigaretten
  • 4 x "Duftwässerchen", zwischen 50 und 100ml je Flasche
  • Bekleidung im Wert von 174 €
  • ein Blitz im Wert von x €
  • ein Objektiv im Wert von y €
alles im Laden oder Duty Free in FL gekauft. Ich teile Zigaretten und Eau de Toilette auf und gebe die Bekleidung meiner Frau, ich nehme den Blitz und das Objektiv. Jetzt wird es spannend:

Fall 1:
x + y < 175€ => alles innerhalb der Freigrenze, grüner Ausgang?

Fall 2:
x = 170€, y = 170€ => ein Teil für 170€ wird pauschal versteuert?

Fall 3:
x = 170€, y = 250€ => das Objektiv wird nach Tarif versteuert?

Fall 4:
x = 200€, y = 200€ => beide Teile werden nach Tarif versteuert?

Stimmt das so?
 
  • zwei Stangen (400 Stück) Zigaretten
  • 4 x "Duftwässerchen", zwischen 50 und 100ml je Flasche
  • Bekleidung im Wert von 174 €
  • ein Blitz im Wert von x €
  • ein Objektiv im Wert von y €
alles im Laden oder Duty Free in FL gekauft. Ich teile Zigaretten und Eau de Toilette auf und gebe die Bekleidung meiner Frau, ich nehme den Blitz und das Objektiv. Jetzt wird es spannend:

Fall 1:
x + y < 175€ => alles innerhalb der Freigrenze, grüner Ausgang? richtig

Fall 2:
x = 170€, y = 170€ => ein Teil für 170€ wird pauschal versteuert? richtig

Fall 3:
x = 170€, y = 250€ => das Objektiv wird nach Tarif versteuert? falsch, Pauschalversteuerung mit 13,5% fürs Objektiv, Blitz Freimenge

Fall 4:
x = 200€, y = 200€ => beide Teile werden nach Tarif versteuert? richtig, da zusammen über 350€ Warenwert

Stimmt das so?

Gruß
Brummel
 
Brummel schrieb:
Für die Berechnung der Steuern wird der Transaktionswert herangezogen. Transaktionswert ist im Falle der Kameraausrüstung meistens der Kaufpreis inklusive der Steuern des Ausfuhrlandes und der Transportkosten.
Auch dazu habe ich noch eine kurze Frage: wie werden die Transportkosten bewertet, wenn in einer Sendung Waren mit unterschiedlichen Zollsätzen (z.B. ein DSLR-Body, ein Objektiv, ein Stativkopf)
sind?
 
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