Brummel
Guest
aber der Kaufpreis muss glaubwürdig sein hast du immer wieder betont, sonst könnte ich ja in Asien die Teile gebraucht von meiner Freundin kaufen und alles wär gut![]()
*seufz*
Nun denn...
Die Ermittlung des sogenannten Transaktionswerts (der für die Besteuerung massgeblich ist) ermittelt sich aus einem vorgegeben Schema, welches schrittweise abzuarbeiten ist.
Einfach ist es, wenn eine glaubwürdige Rechnung vorliegt. Schwerer wird es, wenn es ein Geschenk ist und keine Rechnung vorliegt, nochmal schwerer wirds, wenn gar nix vorliegt und der Gipfel ist dann noch, wenn eine Rechnung/Quittung vorliegt, die von einer Person ausgestellt wird, die mit dem Einführer verbunden ist.
Für diesen Fall ein Zitiat von Zoll.de:
Verbundenheit von Käufer und Verkäufer
Der Transaktionswert nach dem Zollkodex stellt einen Preis dar, der zwischen unabhängigen Käufern und Verkäufern zustande gekommen bzw. ausgehandelt worden ist.
Der Transaktionswert stellt nach dem ZK einen Preis dar, der zwischen einem Verkäufer und Käufer zustande gekommen ist, die voneinander unabhängig sind.
Bei der Ermittlung des Zollwertes ist daher zu untersuchen, ob diese miteinander verbunden sind und ob sich diese Verbundenheit auf den Preis ausgewirkt hat.
Ist es also offensichtlich, dass der angemeldete Wert nicht plausibel ist, wird der Transaktionswert vom Zoll festgelegt/geschätzt.
Ansonsten würde Chrysler seine Viper auch nur für 1,- Dollar Warenwert anmelden, sollte es dieses Schlupfloch geben.
Ich bemühe mich, die Sache hier so allgemeinverständlich wie möglich zu schreiben und vermeide bewusst irgendwelche bürokratische Begriffe oder Rechtsauslegungen. Nehmt meinen Text doch einfach so hin und versucht nicht ständig was reinzuinterpretieren, was unlogisch ist.
Wer mit meinen Auskünften nicht zufriedengestellt wird, kann sich an das Zoll Info-Center wenden oder auch an das Finanzministerium/EU. Dort bekommt man bestimmt eine erschöpfende Auskunft. Oder liest sich in diesem Zusammenhang die gesetze selbst durch und versucht eine Lösung zu finden. Hier empfehle ich §§29-31ff ZK und 140ff ZK-DVO. Lesestoff für Wochen ist garantiert.
Machts doch nicht unnötig kompliziert...
Gruß
Brummel