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Diskussionsthread zu Kameraausrüstung und der Zoll, so funktioniert es!

aber der Kaufpreis muss glaubwürdig sein hast du immer wieder betont, sonst könnte ich ja in Asien die Teile gebraucht von meiner Freundin kaufen und alles wär gut :rolleyes:

*seufz*

Nun denn...
Die Ermittlung des sogenannten Transaktionswerts (der für die Besteuerung massgeblich ist) ermittelt sich aus einem vorgegeben Schema, welches schrittweise abzuarbeiten ist.
Einfach ist es, wenn eine glaubwürdige Rechnung vorliegt. Schwerer wird es, wenn es ein Geschenk ist und keine Rechnung vorliegt, nochmal schwerer wirds, wenn gar nix vorliegt und der Gipfel ist dann noch, wenn eine Rechnung/Quittung vorliegt, die von einer Person ausgestellt wird, die mit dem Einführer verbunden ist.
Für diesen Fall ein Zitiat von Zoll.de:

Verbundenheit von Käufer und Verkäufer

Der Transaktionswert nach dem Zollkodex stellt einen Preis dar, der zwischen unabhängigen Käufern und Verkäufern zustande gekommen bzw. ausgehandelt worden ist.

Der Transaktionswert stellt nach dem ZK einen Preis dar, der zwischen einem Verkäufer und Käufer zustande gekommen ist, die voneinander unabhängig sind.
Bei der Ermittlung des Zollwertes ist daher zu untersuchen, ob diese miteinander verbunden sind und ob sich diese Verbundenheit auf den Preis ausgewirkt hat.



Ist es also offensichtlich, dass der angemeldete Wert nicht plausibel ist, wird der Transaktionswert vom Zoll festgelegt/geschätzt.
Ansonsten würde Chrysler seine Viper auch nur für 1,- Dollar Warenwert anmelden, sollte es dieses Schlupfloch geben.


Ich bemühe mich, die Sache hier so allgemeinverständlich wie möglich zu schreiben und vermeide bewusst irgendwelche bürokratische Begriffe oder Rechtsauslegungen. Nehmt meinen Text doch einfach so hin und versucht nicht ständig was reinzuinterpretieren, was unlogisch ist.
Wer mit meinen Auskünften nicht zufriedengestellt wird, kann sich an das Zoll Info-Center wenden oder auch an das Finanzministerium/EU. Dort bekommt man bestimmt eine erschöpfende Auskunft. Oder liest sich in diesem Zusammenhang die gesetze selbst durch und versucht eine Lösung zu finden. Hier empfehle ich §§29-31ff ZK und 140ff ZK-DVO. Lesestoff für Wochen ist garantiert.

Machts doch nicht unnötig kompliziert...

Gruß
Brummel
 
Heute aktuell auf Spiegel Online ein Artikel zum Thema Zoll/USA, u.a. mit der Angabe einer Zoll-Hotline für konkrete Fragen. Vielleicht ist davon ja was für den entsprechenden Sticky zu gebrauchen.
 
Ich habe jetzt alles aufmerksam durchgelesen, aber eine Frage bleibt mir noch: Die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll werden ja wenn ich es recht verstanden habe bei der Einreise in die EU fällig.

Was ist wenn ich z.B. aus Australien komme, in London-Heathrow lande und mit Ryanair von London-Stanstead nach Deutschland fliege. Dann muss ich ja wahrscheinlich in Heathrow durch den Zoll und dort Steuer/Zoll nach britischem Recht entrichten. Ist damit das Thema durch und bei der Einreise in D zeige ich den britischen Beleg?

Oder kann ich beim britischen Zoll den deutschen Wohnsitz und das Flugticket zeigen und dann erst in Deutschland verzollen?

Falls die Frage schon beantwortet wurde bitte ich um Nachsicht, ich habe nichts dazu gefunden.
ciao
Frank
 
Ich habe jetzt alles aufmerksam durchgelesen, aber eine Frage bleibt mir noch: Die Einfuhrumsatzsteuer und der Zoll werden ja wenn ich es recht verstanden habe bei der Einreise in die EU fällig.

Was ist wenn ich z.B. aus Australien komme, in London-Heathrow lande und mit Ryanair von London-Stanstead nach Deutschland fliege. Dann muss ich ja wahrscheinlich in Heathrow durch den Zoll und dort Steuer/Zoll nach britischem Recht entrichten. Ist damit das Thema durch und bei der Einreise in D zeige ich den britischen Beleg?

Oder kann ich beim britischen Zoll den deutschen Wohnsitz und das Flugticket zeigen und dann erst in Deutschland verzollen?

Falls die Frage schon beantwortet wurde bitte ich um Nachsicht, ich habe nichts dazu gefunden.
ciao
Frank

Du meldest die Ware dort an, wo du erstmalig in die EU einreist.
In deinem Fall ist das dann in London. Dort musst du dann auch den Zoll und die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
Sofern du in Deutschland dann noch einmal vom Zoll kontrolliert wirst, zeigst du die Quittung und Berechnung der ausländischen Kollegen vor und die Sache ist erledigt. Die Steuern werden in der EU nur einmal erhoben, egal wo das passiert. Unterschiede ergeben sich nur in der Höhe der EUSt, die nach wie vor nicht einheitlich ist.

Gruß
Brummel
 
hi brummel!
ich hab eine kamera im auge. läuft bei ebay. der verkäufer gibt an dass die kamera ein geschenk aus den usa ist (wert ca. 1.800 euro) er sie aber verkauft weil er keine verwendung dafür hat.
wie siehts da aus für mich im falle des erwerbs dieser kamera? muß ich da was nachverzollen oder mehrwertsteuer nachzahlen?
ich freue mich auf deine antwort.
lg
mdbsurf74
 
hi brummel!
ich hab eine kamera im auge. läuft bei ebay. der verkäufer gibt an dass die kamera ein geschenk aus den usa ist (wert ca. 1.800 euro) er sie aber verkauft weil er keine verwendung dafür hat.
wie siehts da aus für mich im falle des erwerbs dieser kamera? muß ich da was nachverzollen oder mehrwertsteuer nachzahlen?
ich freue mich auf deine antwort.
lg
mdbsurf74

Sofern der Verkäufer noch keine Einfuhrsteuern entrichtet hat, bewegt er sich im Rahmen einer Steuerstraftat.
Erwirbst du nun das Eigentum an der Ware und dir ist dieser Umstand bekannt, bist du wegen Hehlerei strafrechtlich belangbar.

Ich würde mich beim Verkäufer nach der Verzollung erkundigen und ggf. die Finger davon lassen. Eine Nachverzollung hätte für dich als Käufer vermutlich keine Konsequenzen, jedoch automatisch für den Verkäufer.

Mir wäre das alles zuviel Aufwand, die Geschichte mit dem Geschenk sowieso zu unglaubwürdig und ich würde mir was anderes suchen.

Gruß
Brummel
 
wie ist es denn wenn ich von der Kamera keine rechnung mehr habe, gibt es da irgendeine möglichkeit? ich bin grenzgänger und würde die kamera gern öfters mitnehmen, muss ich dann jedesmal eine bescheinigung holen?
 
wie ist es denn wenn ich von der Kamera keine rechnung mehr habe, gibt es da irgendeine möglichkeit? ich bin grenzgänger und würde die kamera gern öfters mitnehmen, muss ich dann jedesmal eine bescheinigung holen?
__________________
hallo zusammen, ich möchte mir demnächst eine dslr kamera zulegen. bin momentan bei der nikon d80 oder d200 angelangt. ich möchte damit eigentlich so ziemlich alles fotografieren, aber vor allem auf konzerten und das ohne stativ. was meint ihr, d80 zu klein und unrobust oder handlicher als die d200? welche vorteile bietet den die 200er noch so gegenüber der 80er welche den mehrpreis berechtigen und welche ist wohl für den einstieg in die dslr fotografie geeigneter? danke im vorraus!!!

Ich zitiere dich mal inklusive deiner Signatur.
Und da steht, dass du dir demnächst eine Kamera kaufen möchtest. Dann bekommst du auch eine Rechnung. Beim Kauf in Deutschland lässt du dir auf der Rechnung gleich die Seriennummer vermerken und schon passts.
Wenn du dir die Kamera allerdings als Grenzgänger im EU-Ausland kaufen möchtest (zum Beispiel in der Schweiz), hilft dir die ausländische Rechnung natürlich nichts... auch nicht das Argument, die Rechnung verloren zu haben...

Gruß
Brummel
 
die signatur ist veraltet, ich habe bereits eine d80 bei ebay ersteigert. leider war keine rechnung dabei und der verkäufer hat sie nicht mehr. was für eine möglichkeit hab ich nun die kamera mit in die schweiz zu nehmen? es kann ja nicht sein das ich sie ohne rechnung nicht mitnehmen kann. :( da muss es doch irgendeine möglichkeit geben. das man die seriennummer registriert oder so was.
 
die signatur ist veraltet, ich habe bereits eine d80 bei ebay ersteigert. leider war keine rechnung dabei und der verkäufer hat sie nicht mehr. was für eine möglichkeit hab ich nun die kamera mit in die schweiz zu nehmen? es kann ja nicht sein das ich sie ohne rechnung nicht mitnehmen kann. :( da muss es doch irgendeine möglichkeit geben. das man die seriennummer registriert oder so was.

Na... dann hast du doch eine prima Rechnung.
Druck dir die ebay-Auktion aus und pack sie in die Fototasche.


Gruß
Brummel
 
Sofern der Verkäufer noch keine Einfuhrsteuern entrichtet hat, bewegt er sich im Rahmen einer Steuerstraftat.
Erwirbst du nun das Eigentum an der Ware und dir ist dieser Umstand bekannt, bist du wegen Hehlerei strafrechtlich belangbar.
Hallo Brummel,
ich fürchte, mir ist genau das passiert :mad:
Ich habe im Sommer in einer ebay Auktion auf ein Objektiv geboten, laut Angebot Neuware von Privat. Es sah zunächst alles gut aus, Startpreis war 1€ und "Sofort Kaufen" wurde auch angeboten, zum damaligen "Straßenpreis" des Objektives. Ich habe bis zu einem mir genehmen Preis geboten -- und verloren.

Wenig später fand ich dann ein "Angebot an unterlegenen Bieter" in meiner Mailbox. Auf meine Nachfrage, warum der Verkäufer nicht auf Vertragserfüllung gegenüber dem Höchstbietenden besteht, kam eine für mich plausible Antwort ("Keine Lust, wegen der paar Kröten monatelang zu streiten") und ich habe zugeschlagen. OK, ich war gierig und habe die (ganz leise :angel:) mahnende innere Stimme abgewürgt.

Bei der Lieferung des originalverpackten und neuwertigen Objektives war die Freude so groß, dass ich den beiliegenden Dokumenten zunächst keinerlei Beachtung geschenkt habe. Einige Zeit später habe ich dann festgestellt, dass keine Rechnung dabei war. Auf eine diesbezügliche Nachfrage kam dann die Info, dass der Verkäufer "die Originalrechnung nach Verkauf vernichtet habe, da er das Objektiv ja nicht mehr besitze". Zunächst habe ich geargwöhnt, dass es wohl doch keine Neuware war und der Verkäufer so das tatsächliche Kaufdatum verschleiern wollte.

Sensibilisiert durch diesen Thread habe ich dann doch den Verkäufer aufgefordert, eine Kopie der Originalrechnung beim Händler zu besorgen oder mir ersatzweise eine Privatrechnung mit Angabe der Händleradresse und des Kaufdatums auszustellen. Die Antwort war heute in der Post: Originalrechnung (ohne Seriennummer) von einem Händler in Hong Kong, keine Einfuhranmeldung/Zollquittung dabei :mad:

Ich habe den Verkäufer angemailt, dass er mir die Einfuhranmeldung/Zollquittung noch schickt, aber ehrlich gesagt habe ich wenig Hoffnung.

Was mach ich denn jetzt :confused:
Ich reise regelmäßig ins Ausland und möchte das Objektiv natürlich mitnehmen.

-Josh
 
Können Zollforderungen eigentlich verjähren?

Ja.
Ist abhängig von mehreren Faktoren.
Als Beispiel verjährt die Steuererhebung für eingeschmuggelte Ware erst nach 10 Jahren, die Strafverfolgung glaube ich nach 5 Jahren (nicht ganz sicher).


ja da hast du recht, hab ich gar nicht dran gedacht. aber wie ist das muss ich jedesmal ne bescheinigung holen oder wie?

@musikjoghurt

Das kannst du natürlich machen, ist in deinem Fall jedoch nicht wirklich zweckmässig. Ich an deiner Stelle (wie bereits angemerkt) würde einen Ausdruck (auch verkleinert auf DIN A5) der ebay-Auktion in die Kameratasche packen. Damit sollte wenig schiefgehn können.

@Joshua Calvert

Hallo Brummel,
ich fürchte, mir ist genau das passiert
Ich habe im Sommer in einer ebay Auktion auf ein Objektiv geboten...

Zunächst mal locker bleiben, da ist noch nix schlimmes passiert.
Sofern der Verkäufer dir keinen Verzollungsbeleg nachweisen kann und will, bleibt als letzte Möglichkeit noch der Kontakt zum nächsten Zollamt mit Schilderung des Sachverhalts. Das kommt einer Selbstanzeige gleich und du bleibst straffrei. Es werden lediglich die Steuern nacherhoben (6,7% Zoll + 19% EUSt).
Noch ist ja nicht klar, ob Einfuhrabgaben entrichtet wurden. Somit kann dir auch kein Vorsatz bezüglich Hehlerei vorgeworfen werden. Das bedeutet jedoch nicht, dass der objektive Tatbestand einer Steuerhehlerei nicht gegeben wäre. Einzig der subjektive Tatbestand ist noch nicht nachweisbar.
Bekommst du allerdings zeitnah keine Gewissheit, würde ich den Weg zum Zollamt machen oder einen Brief (mit Schilderung des Sachverhalts + ebay-Ausdruck). Denn dann wäre auch der subjektive Tatbestand der Steuerstraftat gegeben (Wissen und Wollen).

Abschliessend noch der Hinweis:
Meine Erklärungen hier sind rechtlich nicht verbindlich. Es sind lediglich Ratschläge und Tipps. Eine rechtliche Bewertung kann und darf ich hier nicht geben.
Wer es genau wissen möchte und rechtssichere Auskünfte braucht, sollte sich direkt an den Zoll wenden oder einen Fachanwalt beauftragen.

Gruß
Brummel
 
Hallo Brummel,

erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort, auch wenn deren Inhalt mich nicht wirklich glücklich macht. :(

Ich biete auf eine Auktion von einem deutschen Verkäufer, der nicht gewerblich handelt (ca. 90 Bewertungen seit 2004, 100% positiv), der Artikelstandort ist Deutschland, das Geld geht auf ein deutsches Konto, das Paket kommt auch tatsächlich aus Deutschland ...
... und trotzdem habe ich mich der Steuerhehlerei strafbar gemacht und muss jetzt die Einfuhrabgaben nachzahlen, sofern der Vorbesitzer sie nicht entrichtet hat? S*****s Spiel! :grumble:

EDIT: hab jetzt nochmal den Thread intensiv gelesen und folgenden Beitrag gefunden (Hervorhebung von mir)
Im Normalfall sollte der Verkäufer den Verzollungsbeleg dazulegen, das ist in der Regel nicht mehr, als ein einzelnes DIN A4-Blatt.
Zum/zur Schmuggel/Straftat gehört neben dem objektivem Tatbestand (die Steuerhinterziehung) auch der subjektive Tatbestand (Vorsatz, Wissen und Wollen).
Kann man dir also im schlimmsten Fall den objektiven Tatbestand vorwerfen, scheitert es am Subjektiven. Sollte deine Gebrauchtware mal irgendwann eingeschmuggelt worden sein, wäre nur dem Vorbesitzer etwas vorzuwerfen. Das alles nachzuweisen, wird aber sicher schwierig. Ich würde vorschlagen, die Korrespondenz (emails, PN) abzuspeicher/auszudrucken.

2: @ roemer16
Finnland gehört seit 1995 zur Europäischen Union.
Von daher sind Lieferungen innerhalb der EU nicht steuerpflichtig, die Mehrwertsteuer (entspricht der Einfuhrumsatzsteuer) wird im jeweiligen Land nur einmal erhoben (hier in Finnland).
Erfolgt die Lieferung also aus Finnland, erwartet dich nichts. Steht in der Auktion der Artikelstandort: China, musst du leider Steuern bezahlen.Steht da als Standort Finnland und dein Päckchen kommt aus China, versucht dich der Verkäufer zu betrügen.
Widerspricht das nicht dem, was Du mir geantwortet hast oder habe ich da was mißverstanden?

Gruß
-Josh
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage. Ich lebe in Thailand und habe mir in Bangkok meine Kamera gekauft. Naechstes Jahr steht ein Besuch (6 Wochen) in Deutschland an und ich moechte die Kamera gerne mitnehmen. Wie sieht es in diesem Fall mit dem Zoll aus? Ist es ausreichend das Rueckflugticket nach Thailand zu zeigen?
 
Ich habe zu dem Thema auch noch eine Frage. Ich lebe in Thailand und habe mir in Bangkok meine Kamera gekauft. Naechstes Jahr steht ein Besuch (6 Wochen) in Deutschland an und ich moechte die Kamera gerne mitnehmen. Wie sieht es in diesem Fall mit dem Zoll aus? Ist es ausreichend das Rueckflugticket nach Thailand zu zeigen?

Wenn du deinen Wohnsitz im EU-Ausland hast (und dies auf Seite 3 deines Reisepasses auch eingetragen ist) kannst du die Kamera abgabenfrei im Rahmen des Reisebedarfs / persönliche Habe in die EU einführen.
Du unterscheidest dich da also nicht von jedem anderen ausländischen Touristen, der seine Kamera steuerfrei mitbringen kann.

Gruß
Brummel
 
....

EDIT: hab jetzt nochmal den Thread intensiv gelesen und folgenden Beitrag gefunden (Hervorhebung von mir)
Widerspricht das nicht dem, was Du mir geantwortet hast oder habe ich da was mißverstanden?

Gruß
-Josh

Genau wie beim Schmuggel gehört zur Hehlerei der subjektive (Wissen und Wollen) und objektive (die Tat an sich) Tatbestand. Solang dir also nicht bewusst ist, dass du Schmuggelware erwirbst, kann man dir den subjektiven Tatbestand nicht vorwerfen. Evtl. aber kann man dir Fahrlässigkeit (du hättest erkennen müssen/können, dass es Schmuggelware ist) vorwerfen, was die gleiche Konsequenz hätte: eine Straftat.
Die Sache ist ziemlich komplex und von Fall zu Fall anders zu bewerten. Aus ein par Zeilen eine genaue rechtliche Bewertung abzugeben verbeitet sich eigentlich.
Nur vielleicht soviel: Erlangst du Wissen, dass du Schmuggelware erworben hast, hilft dir nur eine Selbstanzeige (du bleibst straffrei) beim Zoll.

Gruß
Brummel
 
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