Ja, klar, bezüglich "normaler Situationen" sind wir uns sicher einig. Wir diskutieren hier natürlich über den ExtremfallIch denke wir sind uns in vielen Punkten sehr viel einiger, als Du denkst.

In diesem Punkt finde ich die Darlegungen des Autors etwas widersprüchlich. Gerade bei journalistischen Fotografen geht es ja schließlich um Veröffentlichungen. Bei privaten Hobbyfotografen "droht" ja in der Regel überhaupt keine Veröffentlichung. IMHO bezieht sich der Autor hier auf ein Gerichtsurteil, das Prommies vor Paparazzi schützt (eben das Caroline-Urteil). Darin hat das Gericht festgestellt, dass private Tätigkeiten von Prommies auch dann Schutz verdienen, wenn sie nicht auf ihrem Privatbesitz sondern im öffentlichen Raum stattfinden (z.B. Zeitunglesen im Straßencafé oder Sonnenbaden mit den Kindern am Strand). Solche privaten Szenen dürften nicht veröffentlicht werden, folglich ist hier schon das Fotografieren verboten - und zwar gerade für "Fotojournalisten" (es fällt mir schwer, Paparazzi als Journalisten zu bezeichnen!).Im Übrigen: Aus dem Original-thread Fotorechts-basics:
Zu den Journalismus-Ausnahmen lässt sich der Autor leider nicht weiter aus.Einer der Punkte die auffallen, wenn man den Text des KunstUrhG liest ist, dass dort immer nur die Rede von „Verbreitung und Zurschaustellung“ von Bildnissen ist. Man könnte also auf den Gedanken verfallen, dass das Herstellen der Bilder als solches, das Fotografieren frei ist, nur eben die Nutzung der angefertigten Bildnisse beschränkt wird. Genau dies ist aber einer der Punkte, in der die Rechtsprechung den Gesetzestext inzwischen ergänzt. Es darf nämlich nicht sein, dass ein „Fotografenopfer“ sich ständig darüber den Kopf zerbrechen muss, ob ein bestimmtes Bild nicht vielleicht doch noch veröffentlich wird; dieses Damoklesschwert möchte man niemandem zumuten. Daher gilt: wenn die Verbreitung und Zurschaustellung verboten wäre, dann ist es (in aller Regel, gerade bei journalistischer Arbeit bestehen Ausnahmen) auch das Anfertigen der Bilder als solches.
Was die "Journalismus-Ausnahmen" angeht, könnte ich mir vorstellen, dass der Autor sich auf Fotos von Situationen bezieht, bei denen zwangsläufig "unbeteiligte Passanten" mit auf dem Bild sind. Eine Kirmes, ein Stadtfest oder eine Fußgängerzone am verkaufsoffenen Sonntag kann man ja nicht menschenleer fotografieren. Und es ist unmöglich, das Einverständnis aller zufällig anwesenden Menschen einzuholen. Wenn man ein Bild vom Public Viewing bei der Fußball-EM machen will, dann stehen diese Menschen sogar im Mittelpunkt des Interesses (über dieses Thema ist hier im Forum schon engagiert gestritten worden

Nur dass wir uns richtig verstehen: Ich bin sehr dafür, dass die Privatsphäre von Menschen geschützt bleibt. Hier im Forum wird das nur oft überzogen diskutiert - so als bestünde ein generelles Fotografierverbot. Ich will eigentlich nur darauf hinaus, dass ein Fotografierverbot der Ausnahmefall ist, nicht die Regel.
Übrigens fährt man am besten, wenn man offen auf die Leute zugeht. Dann hat man beim Fotografieren eigentlich nie Probleme. Aber das führt jetzt vom Thema weg...
MfG