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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

die Teilnehmer entsprechedes mitmachen (sprich bei der Anmeldung unterschreiben) einzig seine Sache.

Der pauschale, mittels Formular, standartisierte Verzich auf Persönlichkeitsrechte ist im Geltungsbereich des deutschen Recht Sittenwidrig.


  • Das Schützenfest war eine öffentliche Veranstaltung und die Teilnehmer damit relative Personen der Zeitgeschichte


  • Da kulturell noch immer als herausragend wahrgenommen: Ja.


    [*]Es besteht sowohl seitens der Teilnehmer wie auch seitens der Öffentlichkeit in Interesse, dass zeitnah darüber berichtet wird. Das Interesse geht m.M. nach so weit, dass die Schützenkönige auch namentlich genannt werden.



    [*]Die Vereinshomepage kann man u.U. als Newsarchiv über Ereignisse ansehen, welche der Verein ausgetragen oder an welchen Vereinsmitglieder teilgenommen haben. Damit darf der Artikel auch langfristig im Archiv der Öffentlichkeit unverändert zugäglich gemacht werden.

Die Art der Berichterstattung (Wort, Schrift, Bild) und die Abrufbarkeit (Bibliotheken bewahren Zeitungen über Jahrzehnte auf) sind unerheblich. Sie muss lediglich wahr und belegbar sein, um z.B. nicht auf Unterlassung in Anspruch genommen zu werden. Über alles was erkennbar öffentlich geschieht und von Relevanz für einen bestimmten Personenkreis ist, darf berichtet werden. Über die Relevanz entscheidet der Herausgeber: In dem er darüber berichtet.
 
Hallo zusammen!

Ich habe einen kleinen Problemfall, zu dem ich gerne mal eure Tipps/Sichtweisen hören würde...

Und zwar:
Bei vielen studentischen Aktivitäten meiner Hochschule sind Fotografen dabei. Ich bin auch einer davon ;)
Im konkreten geht es um einen Ball, zu dem man Eintritt zahlen musste und der damit eine geschlossene Veranstaltung war.
Auf diesem Ball wurden sowohl Bilder der Programmpunkte, des Saales und verschiedener Gruppen aber auch Aufnahmen in einer Fotoecke gemacht.
Dabei waren meist nur 2, 3 oder 4 Leute im Bild. (Ich erwähne das, weil ich mal etwas von einer Faustregel "ab 5 Personen ist es eine Gruppe und dann ist das Recht am eigenen Bild nicht mehr so stark" gehört habe)
Normalerweise werden die Bilder der Veranstaltungen dann auf einer (öffentlich sichtbaren, also auch ohne Anmeldung aufrufbaren) Facebook-Seite veröffentlicht.
Allerdings hatte ich aufgrund der Porträtaufnahmen dabei diesmal "Bauchschmerzen" und habe die Bilder bisher nicht online gestellt, sondern nur die Bilder der Veranstaltung an sich.
Des Weiteren habe ich heute den Beteiligten die Bilder in Originalgröße angeboten, dabei aber extra darauf geachtet, dass nur die Bilder, auf denen man selbst zu sehen ist, kopiert werden.

Jetzt meine Frage: War/Ist meine Vorsicht begründet? Habe ich mich richtig verhalten? Wie kann man dieses Vorgehen am besten rechtlich absichern bzw. was kann man am Vorgehen verbessern?

Danke für eure Hilfe!
 
Im konkreten geht es um einen Ball, zu dem man Eintritt zahlen musste und der damit eine geschlossene Veranstaltung war.
Die Türe war vieleicht geschlossen, aber die Frage ist doch eher: war es eine öffentliche Veranstaltung, zu der sich jeder, der wollte, eine Eintrittskarte kaufen konnte? Sonst wäre auch jedes Konzert/jede Sportveranstaltung, zu der Du Eintritt zahlst, eine geschlossene Veranstaltung, über die nicht ohne Einwilligung berichtet werde darf.

Ob man bei einer Beschränkung nur auf Hochschulangehörige (u.U. auch noch inkl. Freunde/Bekannte) noch von einer nicht-öffentlichen Veranstaltung reden kann?

Normalerweise werden die Bilder der Veranstaltungen dann auf einer (öffentlich sichtbaren, also auch ohne Anmeldung aufrufbaren) Facebook-Seite veröffentlicht.
Warum gebt ihr das dann nicht einfach vor dem Verkauf der Eintrittskarten (bzw. bei der Einladung der Redner/auftretenden Gruppen) ganz klar bekannt? Wer diese Art der Berichterstattung nicht mag, der kauft halt keine Karte und kommt nicht. Ist zumindest bei Sportveranstaltungen so üblich.

Jetzt meine Frage: War/Ist meine Vorsicht begründet? Habe ich mich richtig verhalten?
Ob per Gesetz begründet müsste jemand entscheiden, der sich mit Jura sehr gut auskennt (habt ihr keine juristische Fakultät an eurer Hochschule?).

Allgemein kann man wohl nicht beurteilen, ob die Portraitaufnahmen noch in jedem Fall durch § 23 (1) KunstUrhG begedeckt sind, ob sie vieleicht im Einzelfall auch unter § 23 (2) fallen oder ob das ganze vieleicht doch als nicht-öffentliche Veranstaltung zu sehen ist, über die nach § 23 (1) KunstUrhG u.U. nicht "einfach so" berichtet werden darf. Dazu hat Medienmacher ja auch schon einen Beitrag über Dir etwas geschrieben.
 
Die Türe war vieleicht geschlossen, aber die Frage ist doch eher: war es eine öffentliche Veranstaltung, zu der sich jeder, der wollte, eine Eintrittskarte kaufen konnte? Sonst wäre auch jedes Konzert/jede Sportveranstaltung, zu der Du Eintritt zahlst, eine geschlossene Veranstaltung, über die nicht ohne Einwilligung berichtet werde darf.

Das ist alles völlig egal, weil der Veranstalter über das Hausrecht das Fotografieren einfach verbieten kann.

Berichten ist nicht gleich berichten. Und natürlich darf man sogar über geschlossene Veranstaltungen berichten.
 
so ich habe mir jetz dem kompleten Thread durchgelesen, die frage ist zwar schon ein mal aufgetaucht aber nich beantwortet worden.
also ich fotografiere für 2 onlinemagazine auf konzerten und habe vom veranstalter en fotopass / gästelistenplatz um fotos zu machen, also seine einwilligung.
das konzert ist ein ganz ormales konzert , bezahlt eintritt etc.

brauch ich nun eine einwilligung beispielsweise des gitarristen um die fotos hochzuladen? so wie ich das jetz verstanden habe im Thread nicht oder? da ich vom veranstalter eine erlaubnis habe und gewünscht wird fotos zu machen.

wäre diesmal über eine antwort glücklich :)
 
Danke für deinen Beitrag, das bringt doch schon mal etwas Licht ins Dunkel...

Die Türe war vieleicht geschlossen, aber die Frage ist doch eher: war es eine öffentliche Veranstaltung, zu der sich jeder, der wollte, eine Eintrittskarte kaufen konnte? Sonst wäre auch jedes Konzert/jede Sportveranstaltung, zu der Du Eintritt zahlst, eine geschlossene Veranstaltung, über die nicht ohne Einwilligung berichtet werde darf.

Ob man bei einer Beschränkung nur auf Hochschulangehörige (u.U. auch noch inkl. Freunde/Bekannte) noch von einer nicht-öffentlichen Veranstaltung reden kann?

theoretisch kann jeder Eintrittskarten kaufen, diese werden nicht an einen besten Personenkreis verschickt o.ä. - meinem Verständnis nach, handelt es sich also um öffentliche Veranstaltungen...

Warum gebt ihr das dann nicht einfach vor dem Verkauf der Eintrittskarten (bzw. bei der Einladung der Redner/auftretenden Gruppen) ganz klar bekannt? Wer diese Art der Berichterstattung nicht mag, der kauft halt keine Karte und kommt nicht. Ist zumindest bei Sportveranstaltungen so üblich.

Das ist ein guter Punkt, den ich für die nächsten Veranstaltungen auch aufgreifen werde. Tlw. gibt es für die Veranstaltungen bereits einen Code of Conduct, in diesen könnte man wohl gut einen "Fotografier-Absatz" einbauen. Hat da jmd. vll Tipps/Links für möglichst stichhaltige Formulierungen zu Fotografier- und Veröffentlichungserlaubnisse? Wäre super!
Ich hatte mir auch überlegt bei den nächsten Portraitaufnahmen einen Zettel à la "Wer sich hier fotografieren lässt, erklärt sich mit der Veröffentlichung der gemachten Bilder (u.a. auf facebook) einverstanden und tritt das Recht am Bild für diesen Teil ab" - das ist schon echt schwammig (und sicherlich aus Juristensicht falsch) formuliert - daher siehe obige Nachfrage zwecks Links/Tipps

Ob per Gesetz begründet müsste jemand entscheiden, der sich mit Jura sehr gut auskennt (habt ihr keine juristische Fakultät an eurer Hochschule?).
Leider nein, bin an einer Fachhochschule - also ohne Geisteswissenschaftler...

Allgemein kann man wohl nicht beurteilen, ob die Portraitaufnahmen noch in jedem Fall durch § 23 (1) KunstUrhG begedeckt sind, ob sie vieleicht im Einzelfall auch unter § 23 (2) fallen oder ob das ganze vieleicht doch als nicht-öffentliche Veranstaltung zu sehen ist, über die nach § 23 (1) KunstUrhG u.U. nicht "einfach so" berichtet werden darf. Dazu hat Medienmacher ja auch schon einen Beitrag über Dir etwas geschrieben.
Ich seh schon: deutsches Recht=schweres Recht ;-)

vielen Dank für die Hilfe und vll kommt ja noch mehr :)
 
Da das Problem des Rechts am eigenen Bild in einem anderen Thread wieder angerissen wurde, habe ich eine Frage:

Unter Bezugnahme auf gefestigte Rechtsprechung wird immer wieder gesagt, das Fotografieren von Menschen ohne deren Erlaubnis sei als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts unzulässig. Jetzt habe ich mal die im Netz findbare Rechtsprechung durchgestöbert. Da lese ich nur, dass vorgenanntes unzulässig sein kann. Regelmäßig ist davon die Rede, dass eine Güter- und Interessenabwägung stattzufinden habe. Das müsste für "normale", künstlerische Fotos eine Abwägung des Grundrechts der Kunstfreiheit gegen das Recht am eigenen Bild als besonderer Erscheinungsform des allg. Persönlichkeitsrechts sein.

Die hier immer wieder angeführten Urteile betreffen durchgehend krasse Fälle, wo das Persönlichkeitsrecht überwiegt (Videoüberwachung, das scheint klar). Ein Urteil, wo die Kunstfreiheit gegen das allg. Persönlichkeitsrecht abgewogen wird, konnte ich nicht finden. Ich habe aber, wie gesagt, nur im www gesucht.

Kann da jemand was zu sagen?
 
Hi zusammen,

ich klinke mich auch mal direkt hier ein, da ich aktuell selber einen Fall habe, wo ich nicht recht weiß wie ich es handhaben soll. Die Basics habe ich gelesen und verstanden - nur falls ein Verweis dorthin kommen sollte. ;)

Zum Fall:
Ich habe am WE bei einem lokalen Badmintonturnier fotografiert. Auftraggeber war der Veranstalter selbst. Es wurde kein Eintritt verlangt und die Veranstaltung war öffentlich. Die Fotos möchte der Veranstalter für seine Website und Vereinszeitung verwenden bzw. an die anderen Teilnehmer-Vereine weitergeben.

Nun zur Frage:
Darf ich die Bilder für meine Referenzen (Website etc.) verwenden, wenn ich einzelne Spieler ganz gezielt fotografiert habe (was ja grad bei Badminton nicht ausbleibt)? Ich habe gelernt, dass es im Rahmen der Berichterstattung zu dem Sportevent und bei Gruppensport legitim ist, aber ansonsten problematisch werden könnte. Ist das richtig? Hätte ich jeden einzelnen Spieler fragen müssen wenn ich das Foto im Web veröffentlichen möchte? Es findet ja keine namentliche Erwähnung statt o.Ä.

Vielleicht könnt Ihr kurz eine Einschätzung dazu geben, da ich ein wenig verunsichert bin und es auch meine Premiere in diesem Umfeld war. :)

Danke schonmal! :top:

Gruß, core
 
Das wird Dir wahrscheinlich nicht mal ein Anwalt 100%ig vorhersagen können, insofern ist das mit Einschätzungen hier wohl ein wenig problematisch - nicht nur wegen RDG.
Ich persönlich würde die Fotos nicht ohne Nachfrage beim Fotografierten verwenden - fotografiere allerdings auch nie Sportereignisse.
 
...lokalen Badmintonturnier fotografiert. Auftraggeber war der Veranstalter selbst. Es wurde kein Eintritt verlangt und die Veranstaltung war öffentlich. Die Fotos möchte der Veranstalter für seine Website und Vereinszeitung verwenden bzw. an die anderen Teilnehmer-Vereine weitergeben.

Nun zur Frage:
Darf ich die Bilder für meine Referenzen (Website etc.) verwenden, wenn ich einzelne Spieler ganz gezielt fotografiert habe (was ja grad bei Badminton nicht ausbleibt)? Ich habe gelernt, dass es im Rahmen der Berichterstattung zu dem Sportevent und bei Gruppensport legitim ist, aber ansonsten problematisch werden könnte. Ist das richtig? Hätte ich jeden einzelnen Spieler fragen müssen wenn ich das Foto im Web veröffentlichen möchte? Es findet ja keine namentliche Erwähnung statt o.Ä.

...

1. Die Veranstaltung war nicht öffentlich, sondern privat, dass kein Eintritt genommen wird, heisst nicht, dass sie öffentlich ist. Ist aber hier auch nicht wirklich wichtig, da hier eine Fotoerlaubnis vorlag.

2. Verwendung durch die Vereine für Vereinsseite/-zeitung: Im Rahmen der Berichterstattung des Vereins - für den Verein zunächst mal möglich. Aber: Bei einem Badmintonturnier mag es sich durchaus um eine "Zeitgeschichte" (Stichwort: Relative Person der Zeitgeschichte) handeln, aber eben nur von (sehr) kurzer Dauer. Aber auch das ist hier nicht problematisch, da sich ja kein Sportler gegen die dauerhafte Veröffentlichung auf der Vereinsseite wehrt.

3. Verwendet ein Fotograf die Fotos auch für eigene, werbliche Zwecke, so ist das nicht mehr im Rahmen einer Berichterstattung. Als Beispiel: Der Badmintonschlägerhersteller kann die Bilder genau so wenig für eigene werbliche Zwecke verwenden.

4. Entscheidend ist, dass Veröffentlichungen im Rahmen der Berichterstattung über ein kleines Ereignis der Zeitgeschichte möglich sind.

Mehr:
http://www.karstenundschubert.de/pu...trecht/artikel/fotorecht-fuer-fotografen.html
 
@Hagen: Danke für die ausführliche Stellungnahme dazu - man ist das alles kompliziert... Ein einfaches "Ja, Sportfotos dürfen veröffentlicht werden,weil es um die Sportart und nicht die Person geht" gibt es anscheinend nicht. :)

Könnte ich das Problem theoretisch lösen, wenn ich die Personen auf dem Foto frage bzw. wenn der Veranstalter die Info weitergibt, dass die Fotos veröffentlicht werden könnten, wenn nicht innerhalb eines Zeitraumes X jemand Widerspruch einlegt?

Und Danke für den Link, das werde ich mir auch noch mal in Ruhe zu Gemüte führen.
 
@...Könnte ich das Problem theoretisch lösen, wenn ich die Personen auf dem Foto frage bzw. wenn der Veranstalter die Info weitergibt, dass die Fotos veröffentlicht werden könnten, wenn nicht innerhalb eines Zeitraumes X jemand Widerspruch einlegt?
...

theoretisch ja.
In der Praxis hast du das Problem, dass diese mündlichen Zusagen später nicht belegbar sind.
Und diese späteren Streitfälle sind leider allzu häufig.

Hier läuft ja gerade ein praktischer Fall, in dem ein veröffentlichtes Foto seitens der Polizei zu Fahndungszwecken verwendet wurde...

Andere Fälle sind hier auch schon genannt worden, ein Vereinsmitglied tritt aus und verweigert nunmehr nachträglich die Veröffentlichung des Konterfeis.

In allen Fällen hat immer der Veröffentlichende die Probleme an der Backe.

...Fotos veröffentlicht werden könnten, wenn nicht innerhalb eines Zeitraumes X jemand Widerspruch einlegt

dass, was du da vorschlägst, ist eine altbekannte Idee:
Die Willenserklärung durch Schweigen.
Das funktioniert aber nur unter ganz bestimmten und sehr engen Voraussetzungen (zB unter Kaufleuten, die lange und regelmäßige Geschäftsbeziehungen miteinander unterhalten), die hier imho nicht vorliegen.
 
Es ist meines Wissens irgendwo ein Urteil veröffentlicht, wonach bei (kleineren) Sportveranstaltungen die Veröffentlichung von Bildern, auf denen Sportler abgebildet sind, der Zustimmung durch die Sportler bedürfen. Eine Erlaubnis durch den Veranstalter würde dann nicht ausreichen, wenn die Sportler nicht eine entsprechende Zustimmung gegenüber dem Veranstalter erklärt haben. Es ist davon auszugehen, dass, wenn eine solche Zustimmung überhaupt eingeholt wurde, diese nicht für neben der Sportveranstaltung liegende Zwecke erteilt wurde. In dem Sinne wäre die vorherige Einholung einer Zustimmung durch die Sportler ratsam.

Eine Genehmigung durch den Veranstalter wäre wohl nur erforderlich, wenn diesem durch einen Vertrag mit Dir ausschließliche Rechte hinsichtlich der Bilder eingeräumt wurden.
.
 
Hallo,

ich Danke Euch für Eure Einschätzungen zu meinem Fall. Habe fast befürchtet, dass es noch ein paar Fallstricke gibt.

Ich denke, dann werde ich in den sauren Apfel beißen, die besten Fotos raussuchen und die abgebildeten Personen separat fragen - wie genau ich das dann mache, überleg ich mir noch. Denn einfach veröffentlichen und hoffen, dass sich keiner beschwert, ist in meinen Augen auch keine Option. Genauso finde ich den Hinweis gut, dass eine mündliche Erlaubnis noch lange kein Freifahrtschein ist...

Dann belasse ich es wohl dabei, ärgere mich kurz *grrr - fertig* und habe auf jeden Fall fürs nächste Sportevent etwas gelernt. :)

Wie müsste denn dann so eine Erlaubnis im Vorfeld aussehen? Bzw. was müsste der Veranstalter tun, um dieses Thema abzusichern?

Gruß, core
 
Verkauf von Bildern - Rechtslage

Hallo,

ich habe folgende "Problematik":

Ich habe ein paar sehr schöne Hundebilder auf einer Hundeausstellung gemacht und würde diese nun gerne als Poster verkaufen. Auf den Bildern sind nur die Hunde zu sehen! Ich bin zwar der Urheber der Bilder, aber habe ich nun überhaupt das Recht, diese Bilder als Poster oder Postkarten anzubieten? Zu den Besitzern kann ich leider keinen Kontakt herstellen.
 
Ich denke, dass Hunde kein verletzbares Persönlichkeitsrecht haben und auch das Persönlichkeitsrecht des Besitzers durch eine Veröffentlichung nicht angegriffen wird, solange durch ein Bild kein Bezug zu ihm herzustellen ist.

Es ist jedoch möglich, dass der Veranstalter eine Hausordnung veröffentlicht hatte, in der ein Veröffentlichungsverbot stand (z. B. weil ein vertraglich gebundener Fotograf geschützt werden sollte), dann könnte es Probleme geben. Wie hoch diese Wahrscheinlichkeit ist, musst Du selbst abschätzen.
.
 
Ich habe auch mal eine Frage:
Bei unserer Vereinsrallye nehmen Reiter aus der gesamten Umgebung teil.
Auf dem Anmeldeformular ist eine Zeile zum ankreuzen:
Fotos von unserem Team dürfen veröffentlicht werden Ja Nein .
Bei Minderjährigen müssen die Erziehungsberechtigten ihre schriftliche Einverständnis zur Teilnahme geben.
Dürfen Fotos von dieser Veranstaltung nun nur für Die Berichterstattung in der Presse und auf der Vereinsseite genommen werden oder darf ich diese z.B. auch hier im Forum einstellen oder bei einem Fotowettbewerb einsenden?

Gruß strickliese
 
Fotos von unserem Team dürfen veröffentlicht werden Ja Nein
Interessant, wenn wirklich einer "Ja" ankreuzt. So allgemein würde ich das jedenfalls nicht tun. Gegen die per Gesetz normalerweise zustimmungsfreie Berichterstattung ist nichts einzuwenden, ich hätte aber etwas dagegen, wenn Bilder von mir/meinen Kindern ungefragt und für mich unbekannt überall (also auch für Werbung, Postkarten) verwendet würden.

Dürfen Fotos von dieser Veranstaltung nun nur für Die Berichterstattung in der Presse und auf der Vereinsseite genommen werden
Falls es eine öffentliche Veranstaltung ist, dann darfs Du das auch ohne ein "Ja", siehe KunstUrhg §23
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
Oder etwas ausführlicher z.B. unter
http://haerting.de -> "Aktuelles" -> "HÄRTLING-Papers" -> "Fotografie und Sport"

oder darf ich diese z.B. auch hier im Forum einstellen oder bei einem Fotowettbewerb einsenden?
Wenn jemand die obige Frage mit "ja" beantwortet, dann darfst Du es m.M. nach für nahezu alles veröffentlichen. Ausser, der Abgebildete kann vor Gericht nachweisen, dass die Verwendung trotz der allgemeinen Zustimmung so gegen seine Würde und/oder Persönlichkeitsrechte verstösst, dass die Veröffentlichung/Verwendung des Bildes nicht statthaft war.

Wenn man es ganz streng auslegt bezieht sich die obige Frage sowiso nur auf Teambilder, nicht auf Individualbilder :) Wie kann das überhaupt ein Einzelstarter fürs ganze Team beantworten bzw. wie stellt ihr sicher, dass dies die Meinung des gesamten Teams ist?

Interessant wird aber auch das Gegenbeispiel: der spätere Sieger kreuzt "nein" an. Wollte ihr dann jeglichen Bericht unterbinden oder sein Gesicht (und alle sonstigen individuellen Merkmale) schon nur auf dem Siegerehrungsbild schwärzen?

Gruß Bernhard
 
Wenn jemand die obige Frage mit "ja" beantwortet, dann darfst Du es m.M. nach für nahezu alles veröffentlichen. Ausser, der Abgebildete kann vor Gericht nachweisen, dass die Verwendung trotz der allgemeinen Zustimmung so gegen seine Würde und/oder Persönlichkeitsrechte verstösst, dass die Veröffentlichung/Verwendung des Bildes nicht statthaft war.

Wenn man es ganz streng auslegt bezieht sich die obige Frage sowiso nur auf Teambilder, nicht auf Individualbilder :) Wie kann das überhaupt ein Einzelstarter fürs ganze Team beantworten bzw. wie stellt ihr sicher, dass dies die Meinung des gesamten Teams ist?

Interessant wird aber auch das Gegenbeispiel: der spätere Sieger kreuzt "nein" an. Wollte ihr dann jeglichen Bericht unterbinden oder sein Gesicht (und alle sonstigen individuellen Merkmale) schon nur auf dem Siegerehrungsbild schwärzen?

Gruß Bernhard[/QUOTE]

Danke für die Links,

Also bisher haben die meisten mit Ja angekreuzt. Unterschreiben müssen alle auf der Anmeldung. Veröffentlicht werden eh nur die Reiter/Pferde die ein gutes Beispiel für den Reitsport darstellen. :angel:
Ganz klar, wer Nein ankreuzt wird nicht veröffentlicht bzw. erst gar nicht fotografiert. Und Siegerehrungsbilder sind eh langweilig. Der Teamnamen der Sieger kann ja ruhig im Bericht stehen. Aber Aktionfotos von den Aufgaben haben mehr Chancen in der Tagespresse abgedruckt zu werden.

Gruß strickiese
 
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