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Diskussionsthread zu "Fotorecht Basics"

doch, das las sich so wie "wenn der Wau aufr der Strasse rumlaeuft, darf ich, aber ich darf nicht in den Garten reinfotografieren".

Und bei einem zB. Jaegerzaun sehe ich kein Problem - meine, mal was gehoert zu haben in der Form "was ich ohne Hindernisse zu ueberwinden sehen kann, darf ich auch fotografieren" - also Mauer hochklettern is' nich...

p.
 
Ich hätte eine Anfrage und würde mich über Informationen freuen,

folgende Situation:

ich habe vor Tagen bemerkt,dass einige Bilder von mir (so 7 stück) ohne mein Wissen von einer Herstellerfirma für diverse Rahmen als Beispielfotos benutz wurden. Die Rahmen inclusive den Bildern hängen an einigen Fotoläden(wieviele genau ist mir unbekannt).Durch Zufall hab ich sie gesehen.Auf Anfrage bei den Fotohändlern sagte man mir, die sind vom Rahmenhändler.
Der Rahmenhändler jedoch behauptet,er wusste nich,dass die Bilder von mir sind und zieht die Bilder nun zurück, ohne sich auf eine Lizenzvereinbarung zu einigen.Doch eigentlich müsste er doch zumindenst für die genutzte Zeit bisher zumindenst Lizenzmässig was zahlen oder?!Soweit ich weiss, schützt ja Unwissenheit vor Recht nicht.
Gruss
 
Soweit ich weiss, schützt ja Unwissenheit vor Recht nicht.
Richtig, aber er hat erstmal Goodwill gezeigt und ruft den Kram zurück. Ob er allerdings wirklich so unwissend ist was das Urheberrecht angeht weiss ich nicht.

Richtig. Aber überleg Dir vorher was Du erreichen willst. Willst Du Geld sehen, willst Du nur, dass die Bilder zurückgezogen werden (ist ja schon passiert oder zumindest angekündigt), ist Dir ein echter Schaden entstanden (hättest/hast Du das Bild anderweitig exklusiv verkauft) den Du ersetzt haben willst, etc. pp.

Wenn Du Dir darüber im klaren bist, und wenn Du Geld willst und es es genug ist, dass es sich lohnt darum zu streiten, dann gehe zum Anwalt, lass Dich beraten und dann schau weiter. Wenn Du Dir darüber nicht im klaren bist oder den Stress mit Anwalt nicht willst, spar' Dir den Aufwand und Ärger und vergiss es einfach.

Gruß,
Günter
 
Trotz Spezialisierung in IP wurde hier ein sehr schöner Beitrag geschrieben, der allen Interessierten ohne Hürde zugänglich gemacht wird! Als Rechtsgeschulter haben besonders die Einträge im Blog meine Aufmerksamkeit auf sich gezogen.
 
Hallo !

Hier noch eine Frage aus der Praxis:
Kurz vor Weihnachten war ich im Zirkus.
Vor Beginn der eigentlichen Vorstellung ist ein Clown durch die Publikumsreihen gegangen, um Stimmung zu machen.
Als er sah, das ich eine Kamera dabei hatte, hat er vor mir "posiert" und sich das Ergebnis direkt auf dem Display angesehen.
Da das Bild meiner Meinung anch gut gelungen ist, und ich evtl damit an einem Wettbewerb teilnehmen möchte, hier nun die Fragen:

Kann man das "Posieren/Posen" als Zustimmung/Erlaubnis werten?
Gilt nicht sowieso diese Regel:
§ 23 KunstUrhG
1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Vielen Dank für eine Info!

mfg
simon.michel
 
Habe auch eine Frage:

Ein Freund und Ich haben eine Fotoserie gemacht mit zwei Models.
Die Idee zu der Fotoserie (zeigt ein bestimmtes Thema) hatte ich. Die einzelnen Motive haben wir teils zusammen, teils unabhängig von einander konzepiert.
Die Motive geschossen haben wir beide (war unterschiedlich, mal habe ich eins meiner Motive geschossen, mal er, mal hab ich seine geschossen, mal er meine.).
Am ende haben wir die besten Bilder ausgesucht. Darunter waren auch welche die zwar meine Idee waren, aber die aus seiner Perspektive (also wenn er geknipst hat) besser waren. Für mich kein problem, da es umgekehrt auch manchmal der Fall war das mein Foto von seinem Motiv besser war.

Nun würde ich gerne diese Fotoserie ins Internet stellen (auf meine Page, er auf seine Page, bei FC, bei Deviantart usw....)

Darf ich das einfach so machen? Bei der Fotoserie wird natürlich stehen das das ganze UNSER Projekt war, also beide gleichwertig beteiligt waren, auch wenns meine Idee war. Damit hab ich kein Problem.

Aber wie siehts mit den Models aus? Können die mir verbieten die Bilder online zu stellen? Die Fotoserie wurde für einen Kurs in der Uni gemacht, dort wurde es auch präsentiert und es kam so gut an dass wir uns halt überlegt haben das ganze online zu stellen. Die erlaubnis für die Präsi in der Uni haben wir aber übers online stellen haben wir mit denen nichts vereinbart. Es gab eh nix schriftliches weil die Models (Amateure) Freunde von uns sind.

Gruß und vielen Dank

Dino Muhic
 
Zuletzt bearbeitet:
gerade wenn's Freunde sind - wie waer's mit FRAGEN???

Gibt hinterher keinen Stress, selbst wenn ihr rechtlich auf der sicherne Seite waeret (kann ich so net beurteilen, denke aber eher nicht)...

p.
 
Hallo,

ganz einfache antwort:
Aber wie siehts mit den Models aus? Können die mir verbieten die Bilder online zu stellen?
ja.

Die Fotoserie wurde für einen Kurs in der Uni gemacht, dort wurde es auch präsentiert und es kam so gut an dass wir uns halt überlegt haben das ganze online zu stellen. Die erlaubnis für die Präsi in der Uni haben wir
Wenn sie "nur" für den Kurs waren, dann mussten Eure Models nicht davon ausgehen, daß die Fotos später öffentlich vorgeführt wurden. Wenn Du die Bilder jetzt ins Internet stelles, werden die Bilder weder im Rahmen des ursprünglichen Verwendungszweckes noch im privaten Rahmen gezeigt, sondern halt öffentlich.

Es gab eh nix schriftliches weil die Models (Amateure) Freunde von uns sind.
Von Freunden hat man doch wohl in der Regel die Kontaktdaten, wenn man sie nicht sowiso häufiger trifft. Wo ist dann das Problem die Models einfach zu fragen? Und den zweiten Fotografen nicht vergessen, vieleicht will er ja nicht, daß seine Bilder veröffentlicht werden.

Gruß Bernhard
 
Hallo, ich habe viel gelesen aber nichts gefunden und bitte daher hier um Hilfe:

Was ist wenn man als Privatperson einer fremden Firma selbstgeschossene Fotos in einer geringen Auflösung zur Verfügung stellt -- die Nutzung auf das Internet beschränkt -- diese Fotos jedoch von der fremden Firma an Zeitungen weitergegeben worden sind, ohne jemals gefragt worden zu sein?

Mit meinen Fotos wurden Inserate (Artikel) in Printmedien "untermalt". Im e-mail (an die fremde Firma) habe ich ausdrücklich erwähnt, dass die Fotos nur im Web verwendet werden dürfen und alles darüber hinausgehende zuerst mit mir zu besprechen wäre!

Einerseits macht es mich stolz (meine Fotos in der Zeitung zu sehen) andererseits denke ich mir, dass sich die Firma nur Geld sparen wollte und mich deshalb übergangen hat. Ich möchte mit der Firma keinen Ärger haben - als Privatperson kann man ja auch kein Honorar verlangen oder irre ich mich da?


Danke für Eure Hilfe ... sollte dir Frage schon aufgetaucht sein, dann erschlagt mich bitte nicht gleich ;).
 
Warum unterscheidest Du immer zwischen Privatperson und (was auch immer)? Ein Fotograf besitzt die Urheberrechte an seinen Werken. Diese kann er in recht vielen Formen an andere Personen gesamthaft oder teilweise übertragen. Ob er damit seinen Lebensunterhalt verdient (sog. Profis) oder nur zum Spaß fotografiert (meist die wohl von Dir gemeinten Privatpersonen) ist vollkommen egal. Ebenso, ob er für die Weitergabe der Nutzungsrecht Geld, ein warmes Essen oder garnichts verlangt.

Ich möchte mit der Firma keinen Ärger haben - als Privatperson kann man ja auch kein Honorar verlangen oder irre ich mich da?
Hast Du mit der fremden Firma denn soviel zu tun bzw. hoffst es für die Zukunft? Außerdem wäre zunächst das Printmedium Dein Ansprechparter. Diese werden Dich zwar im Zweifel an die Firma verweisen. Aber die Anzeige (oder war es doch ein normaler Artikel, was aber nur bei der Höhe des Honorars eine Rolle spielt) könnte ja auch durch eine Werbeagentur geschaltet worden sein, die einfach, ohne bei der Firma selber nachzufragen, die Bilder von der Internetseite der Firma verwendet hat.

Natürlich kannst Du ein Honorar verlangen. Du solltest es sogar, um solchem Treiben (wenn es denn wirklich so war) ein Ende zu setzen.

Gruß Bernhard
 
Danke für die rasche Antwort Bernhard!

Warum unterscheidest Du immer zwischen Privatperson und (was auch immer)?
So viel ich weiß darf man sich nur dann Fotograf nennen, wenn man auch die entsprechende Ausbildung absolviert hat ... geschütztes Gewerbe (Österreich). Deshalb habe ich auch Bedenken etwas in Rechnung zu stellen bzw. ein Honorar bei den Printmedien einzufordern.


Hast Du mit der fremden Firma denn soviel zu tun bzw. hoffst es für die Zukunft? Die Anzeige (oder war es doch ein normaler Artikel, was aber nur bei der Höhe des Honorars eine Rolle spielt) könnte ja auch durch eine Werbeagentur geschaltet worden sein.
1) Ja, ich möchte 2008 wieder mit dieser Firma zusammenarbeiten, diesmal bin ich aber vorsichtig und liefere nur "verstümmelte" Fotos ab (d.h. e-mail Adresse wird über das Foto gelegt) ;).
2) Die Anzeigen in den Zeitungen hat in den meisten Fällen die Firma verfasst.


Ich mache mich einmal auf die Suche nach einem Musterschreiben, habe gehört, dass die Medien verpflichtet sind zu prüfen ob ein Foto verwendet werden darf ... in jedem Fall hat die Firma bewusst meine Fotos weitergegeben. Bei einem Fotografen, der sich rechtlich auskennt bzw. hinter dem der Verband steht und genau solche Fälle schlichtet, hätten sie sich das sicher nicht erlaubt.
 
Hallo Festessen,

Das war mir natürlich nicht aufgefallen, womit fast alle Anmerkungen von mir hinfällig sind. Vieleicht wird es allgemein mal Zeit, den Beitrag hier in mind. drei Teile (D, A, CH) aufzuteilen?

1) Ja, ich möchte 2008 wieder mit dieser Firma zusammenarbeiten
Dann würde ich sie nicht mehr als "fremde" Firma betrachten. Aber Du wirst schon Deine Gründe haben, warum Du weiterhin mit einer Firma zusammenarbeitest, die sich nicht um Deine Urheberrechte schert.

Ich würde das eher so sehen: machst Du jetzt nichts und bietest ihnen wieder Bilder an, so gibst Du quasi stillschweigend Deine Einwilligung, die neuen Bilder wieder auf gleiche Weise kostenlos zu verwenden. Immerhin kennst Du jetzt das Gebaren dieser Firma. Ohne Deine Reaktion wird sich dort nichts ändern.

Macht Du jetzt irgendetwas konkretes, ist der Firma bekannt, daß sie mit Dir nicht umspringen können, wie sie wollen. Entweder akzeptieren sie das, weil Deine Bilder gut genug sind. Dann gibt es im kommenden Jahr trotzdem eine (hoffentlich korrektere) Zusammenarbeit. Oder halt nicht, dann hat die Firma von Dir aber auch keine Bilder und muss sich einen anderen "Dummen" suchen, der ihnen seine Bilder schenkt. Wenn Dir das Risiko für diese Reaktion zu groß ist, dann kannst Du noch versuchen, sehr diplomatisch auf den Vorfall zu reagieren.

Mir ist schon von jeher kein potentieller Kunde (oder Aussteller einer Akkreditierung) so wichtig, als daß ich sowas kommentarlos hinnehmen würde.

dass die Medien verpflichtet sind zu prüfen ob ein Foto verwendet werden darf
Zumindest in D und bei Bildern für eine Berichterstattung ist dies so. Gute Zeitungen melden sich sogar von Sich aus, wenn sie passende Bilder angeboten bekommen und sie trotzdem drucken möchten (oder schon gedruckt haben). So vor kurzem bei mir noch geschehen.

Wie es allerdings mit Werbung aussieht, weiss ich nicht. Schließlich könnte der Schriftzug im Bild ja auch absichtliche Werbung für Dich sein und den Wahrheitsgehalt einer Werbung hat noch kein Medium je überprüft. Werbung ist ja kein redaktioneller Teil, womit sich die Zeitung vermutlich anders absichern wird.

Gruß Bernhard
 
Wenn schon mal nachgefragt wurde, ob Tiere schützenswerte=monetäre Persönlichkeitsrechte haben, finde ich diesen Thread wirkllch wichtig. Viele glauben schon, der Besitz einer DSLR degradieren Menschen in den Persönlichkeitsrechten zu den Affen im Zoo. Die Rechtslage gerade zum willkürlichen Verbreiten von Menschenfotos im Internet sollte sich jeder kritisch hinterfragen. Gelangweilte Rechtsanwälte machen daraus ein wirklich lukratives Geschäft. Und die Jasmins, Tinas, Connys ... auch.

Gruß Rue
 
Meine Frage:

Ich war gerade in Paris und habe aber auch einige Fotos von Touristen gemacht...
Darf ich diese Bilder in eine Onlinegalerie stellen?
z.B. von einer Japanerin
 
Vor einem Jahr hat der Dalai Lama in Freiburg das Tibethaus besucht. Am Tag danach gab es eine Pressekonferenz Hotel. In dieser Woche hatte ich bei einer lokalen Redaktion ein Praktikum das von der Schule ausging absolviert und anscheinend war an diesem Morgen kein anderer als ich verfügbar, so dass man mir die Kamera in die Hand gedrückt hat und mich zu dieser Pressekonferenz geschickt hat wo ich natürlich fleißig Fotos vom Dalai Lama geknippst hab.

Nun hab ich mich gefragt welche Recht ich an diesen Fotos habe. Es gab kein Vertragsverhältnis zwischen mir und der Redaktion und ich wurde auch nicht entlohnt. Ich gehe mal davon aus, da es sich bei der Veranstaltung um eine Pressekonferenz handelte, dass der Dalai Lama damit auch sein Einverständnis gegeben hat, fotografiert zu werden ;)
 
Ein von der Schule organisiertes Schülerpraktikum ohne Vertragsverhältnis gibt es eigentlich nicht.

Als erster Schritt also bei der Schule nachfragen.

/bd/
 
Mal etwas Dumm gefragt: Selbst, wenn Du neben den sowiso vorhandenen Urheberrechten auch die gesamten Nutzungsrechte an den Bildern hättest: was würde Dir das konkret bringen?

Vermutlich sieht/sah die Redaktion das damals auch so: sie durfte/dürfen die Bilder von Dir, die im Rahmen Deines Praktikums entstanden sind, kostenlos nutzen. Quasi wie bei einem fest angestellten Fotografen (falls es sowas heutzutagen noch gibt), der einen festen Monatslohn erhält und nicht auf Honorarbasis bezahlt wird.

Jetzt hast Du zwar u.U. weitere Nutzungsrechte an den Bildern (könntest Du ja auch einfach mal bei der Redaktion erfragen). Nur: wenn Du nicht "zufällig" jemanden findest, der die Bilder noch für eine Berichterstattung verwenden möchte, dann darfst Du sie sowiso nicht ohne Zustimmung des Abgebildeten veröffentlichen. Vieleicht schätze ich das ja falsch ein, aber den Markt sehe ich recht gering bis nicht existent, falls Du keine persönlichen Verbindungen zur Presse hast.

Das Vertrag kann nur Deine Nutzungsrechte noch weiter einschränken und die (kostenlosen oder zu entlohnenden) Nutzungsrechte durch die Redaktion definieren. Trotzdem bleibt es bei allen Beteidigten bei er Einschränkung, daß die Bilder nur zur Berichterstalltung verwendet werden dürfen.

Gruß Bernhard
 
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