@Andre2201:
Also, der Rechtsfreund unterscheidet zwischen
a) dem 14tägigen Rückgaberecht durch das Fernabsatzgestz
Das heisst Du kannst innerhalb von 14 Tagen ab Kauf, OHNE Angabe von Gründen, also auch wenn dir die Farbe nicht passt

einfach zurückgeben, ab einem Wert von 40 € muss sogar der Händler die Transportkosten tragen. Gegebenfalls musst Du allerdings Wertersatz für eine eventuelle Verschlechterung trage, wenn Du beispielsweise nen Kratzer reingemacht hast...
b) der Sachmangelgewährleistung (das dürfte dein Fall sein!)
Wie gesagt, Du brauchst nen Kaufvertrag, nen Sachmangel, und mindestens zweimalige Nachbesserung oder endgültige Verweigerung des Händlers zur Nachbesserung. Einschlägige §§ 433, 434, 437 BGB => Rücktritt vom Vertrag, Fristsetzung deinerseits ist entbehrlich, falls der Händler die Nachbesserung ernsthaft verweigert hat.
Ferner muss der "Mangel" schon im Moment der Übergabe bestanden haben, also sprich, Du hast nichts damit zu tun! Dann gilt vom Gesetz her eine 2-Jährige Gewährleistung durch den Händler.
Hast Du das Ding eigentlich vor Ort gekauft? Oder im Web?
P.S.: Nein, das hier ist keine Rechtsberatung!!!
