clickfix
Themenersteller
Ich bin ja so beruhigt, dass nicht nur ich das so sehe: Ganz meine Rede, ich habe das auch schon zu vermitteln versucht:
es ist unwesentlich wie du das "wohl doch alleine" siehst.
Der Artikel wird als neu und OVP verkauft.
Wird ein Artikel als neu verkauft, so ist dieser auch ohne Mangel.
Oder verkäufst du jetzt dein altes Auto auch einfach als neu, damit du dich der Prüfpflicht entziehen kannst?
Besteht ein Mangel so wurde der Kaufvertrag nicht erfüllt. Der Verkäufer hat das Möglichekit diesen Mangel zu beseitigen. Gelingt dies nicht, so ist der Kaufvertrag hinfällig
In diesem Fall sieht die Rechtsprechung sehr deutlich aus.