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D3 von privat-wodrauf achten

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Ich bin ja so beruhigt, dass nicht nur ich das so sehe: Ganz meine Rede, ich habe das auch schon zu vermitteln versucht:


es ist unwesentlich wie du das "wohl doch alleine" siehst.

Der Artikel wird als neu und OVP verkauft.
Wird ein Artikel als neu verkauft, so ist dieser auch ohne Mangel.

Oder verkäufst du jetzt dein altes Auto auch einfach als neu, damit du dich der Prüfpflicht entziehen kannst?
Besteht ein Mangel so wurde der Kaufvertrag nicht erfüllt. Der Verkäufer hat das Möglichekit diesen Mangel zu beseitigen. Gelingt dies nicht, so ist der Kaufvertrag hinfällig

In diesem Fall sieht die Rechtsprechung sehr deutlich aus.
 
Ja, das kann er so machen, der clickfix. Ich mein, man muss sich das auch vorstellen, wenn die Kamera vor Zeugen vor Übergabe defekt ist, und er sie nicht will, muss der VERKÄUFER (privat!!) auf Einhaltung des Vertrages klagen. Für eine kaputte Kamera - bei entsprechend ungeschickter Beschreibung sogar Betrugsverdächtig. Das klappt nicht. Never.

Umgekehrt, wenn man nach vier Monaten feststellt, das irgend ein wirklich versteckter Mangel vorliegt, müsste er den Verkäufer drankriegen - und da greift dann tatsächlich der Gewährleistungsausschluss in gewissen Maße.

Da aber ja noch die Nikon-Garantie da ist (vermutlich ;)) und zur Not die meisten Schäden ja auch mit 500€ zu reparieren sind, an so einer D3, naja.

Ich kaufe meinen Kram ja auch weiterhin nur beim Händler mit "Nikon Systempartner"-Abzeichen, und Ende. Aber wer's Risiko mag... :)
 
Der Artikel wird als neu und OVP verkauft.
Wird ein Artikel als neu verkauft, so ist dieser auch ohne Mangel.

Dann bist Du doch wunderbar abgesichert! Was ist nochmal deine Frage an uns Laien? Entweder die Kamera geht, oder eben nicht. Das läßt sich doch Vorort sofort feststellen.

Das ist ja nicht wie bei einem Computerkauf, bei dem es nie "Mängelfrei" geben wird, oder oder hast Du schon einmal ein Betriebsystem "ohne Mangel" gesehen, das mit dem Computer ausgeliefert wurde.
 
Das ist ja nicht wie bei einem Computerkauf, bei dem es nie "Mängelfrei" geben wird, oder oder hast Du schon einmal ein Betriebsystem "ohne Mangel" gesehen, das mit dem Computer ausgeliefert wurde.

Das ist aber wieder was anderes, weil in den Lizenzbedingungen der Software groß und breit drinsteht, das sie nicht funktionieren MUSS... genau das ist hier bei der Kamera ja eben nicht der Fall :)
 
Dann bist Du doch wunderbar abgesichert! Was ist nochmal deine Frage an uns Laien? Entweder die Kamera geht, oder eben nicht. Das läßt sich doch Vorort sofort feststellen.

Das ist ja nicht wie bei einem Computerkauf, bei dem es nie "Mängelfrei" geben wird, oder oder hast Du schon einmal ein Betriebsystem "ohne Mangel" gesehen, das mit dem Computer ausgeliefert wurde.

daher sind Softwaremängel vom Betriebssystem auch ganz klar vom Computerhersteller ausgenommen!
Lies doch am besten selbst nach wie der Begriff "Neu" bei einem Verkauf definiert ist.
 
jetzt lasst doch diese sinnlose Diskussion sein, sonst verschieb' ich das Ding hier gleich in den Small-Talk. Ich denke, hier ist eigentlich alles gesagt.
 
OMFG dieses forum geht echt übern jordan, so rein menschlich. hier wars mal echt nett :(

ps.: das bezieht sich NICHT nur auf den beitrag über diesem.
 
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