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D3 von privat-wodrauf achten

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Die D3 Box dieser e-bay Auktion muß aber schon eine Odysee hinter sich haben.

Sehe ich auch so - Habe eine gebrauchte D200 erworben da sah die Schachtel denn aber doch wie neu aus. Nicht so wie hier zu sehen.
Da hätte ich denn ja sogar bei einem Händler vor Ort zweifel die Cam zu kaufen.

Gruß Frank
 
Wie sieht es mit der Garantie aus?
Habe ich denn Garantie auf die deutsche Kamera, wenn ich die original Rechnung bekomme, die wohl sicherlich bereits auf jemand ausgestellt ist?

es gibt keine deutsche Ware/Kamera, auch keine EU-Ware. Nikon vertreibt die Geräte in ganz Europa, auch ausserhalb der EU, ind die Garantie is für alle gleich: 12 Monate von Nikon. Je nach Land kommt noch ev. mehr hinzu, 1 Jahr Händlergewährleistung, zusätzliches Jahr oder 2 von Nikon (neuerdings in UK + Irland um fehlende Händlergewährleistung auszugleichen). Ware aus der Schweiz hat ganz normal 1 Jahr Granatie von Nikon in Deutschland und überall in Europa (Kontinent, nicht nur EU).

Für dich ist es wichtig, dass aus der Rechnun, die du hast, nicht hervorgeht du seist nicht der Erstbesitzer, und auch dass die Kamera nicht bei Nikon registriert ist. Das zweite ist weniger tragisch, man kann immer behaupten jemand hat die Kamera gekauft registriert und zurückgegeben, du hattest nur Pech sie danach als neu zu kaufen. Tatsächlich kommt es nicht mal soweit ich habe noch nie gehört das Nikon so jemanden die Garantie nicht anerkannte. Blöde wird es nur wenn du die Kamera einschickst und die ist auf jemand anderen registriert.
 
Anscheinend nicht genug. :angel: Wenn ich für ein paar tausend Euro etwas kaufe, dann frage ich mich doch vorher

... ob es EU-Ware ist oder ob sie zumindest bereits verzollt ist
... wie ein Übergabe auszusehen hat (immerhin wurde eine persönliche Übergabe gamacht, was gut ist)
... welches Risiko ich mit dem Bargeld eingehe, wenn ich mich irgendwo treffe
... ob ich Freunde zur Risikominimierung mitnehme
... wie ich einen Diebstahlcheck machen kann

Vielleicht hat er sich auch die Gedanken gemacht, aber das geht aus der Fragestellung nicht heraus. Und wir sprechen hier nicht über Peanuts und ich denke, ein Fehlkauf würde 99% der hier mitlesenden und mitdiskutierenden Members sehr weh tun, mich eingeschlossen. Deshalb finde ich, sollte man Fragen vor dem Kauf stellen, damit man ggf. nicht kaufen kann.

Ich kenne das von Uhren, wo immer nach dem Kauf gefragt wird, ob sie echt sind. Das ist ein ähnliches Thema und hat schon zu mancher Verzweifelung geführt.

sorry, aber bitte lese mal meinen Startthread richtig.
Du stellst hier etwas wirre Behauptungen auf.

- Ich frage niergends nach EU Ware. Die Cam wurde in D. bei Mediamarkt gekauft.
- die Übergabe wurde auch bereits vorher ausgemacht, ohne persönliche Übergabe hätte ich nicht zugeschlagen
- Wie ich einen Diebstahlcheck machen kann hab ich niergens gefragt, sondern die Seriennummer bei der Polizei überprüfen lassen

Ich kann es nur nochmals sagen. Lese den Thread richtig, dann passieren auch solche sehr unpassenden Fragen nicht!

Danke dir!
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei Foto Koch ist die D3 mit 4479 gelistet. Da habe ich 24 Monate Gewährleistung (-> 6 Monate Händergarantie) 1 Jahr über Nikon. Der Preis: 11% Aufpreis gegenüber diese zitierten e-bay Auktion.

Wenn man sich diese, und auch noch andere laufenden D3 Auktionen bei ebay ansieht, frage ich mich wirklich welche Leute diese Kameras ersteigern. Angenommen, die angebotene D3 ist defekt, was dann? Da steht

da mit der Kamera nach Angaben "noch keine Bilder gemacht" wurden, kann der Anbieter die Funktion der Kamera gar nicht garantieren. Daher kauft man rechtlich doch die Katze im Sack. Wenn die Kamera nicht geht, kann man den Anbieter nicht belangen, da der die Kamera nicht ausprobiert hat. Das muss noch nicht einmal eine täuschung des Verkäufers sein. Die Kamera kann auch ein Transportschaden haben, der dem verkäufen nicht anzulasten ist. Das Risiko trägt der Käufer!

Viel Spass beim Bieten kann ich nur sagen. Ich würde immer in den Laden gehen oder von einem seriösen Onlinehänder bestellen.

Genau darum geht es hier leider nicht.
Ich habe um zusätzliche Tipps gebeten, was man bei der Übergabe beachten soll.
Zudem ist es rechtlich so, dass der Verkäufer Mängel angeben muss, wenn er diese nicht kennt, werde ich den Mangel beim Besichtigen der Cam und beim Testen in seiner Gegenwart bemerken. In diesem Fall ist die Vertrag nicht gültig, da ein Mangel vorliegt, der nicht vertraglich festgehalten wurde.

Gewährleistung und Garantie habe ich genau so wie du bei Foto Koch, nur du zahlst du 500 Euro mehr.
 
sorry, aber bitte lese mal meinen Startthread richtig.
- Ich frage niergends nach EU Ware. Die Cam wurde in D. gekauft.

(...)

Ich kann es nur nochmals sagen. Lese den Thread richtig, dann passieren auch solche unpassenden Fragen nicht!
Danke dir!

Ich wollte ja nichts mehr schreiben, aber Du sprichst mich ja explizit an.

Ich habe schon richtig gelesen. Du fragst:

AW: D3 von privat-wodrauf achten

(...)

Habt ihr sonst noch Tipps?

Nichts steht da von Tipps bei Übergabe. Nur eine allgemeine Frage finde ich. Gedankenlesen was Du willst im speziellen kann ich noch nicht. Und ein Tipp Richtung Herkunft der Ware scheint ja auch nicht gut genug (oder richtig) zu sein. Dann formuliere eindeutig und Dir wird geholfen. Jedenfalls bin ich anscheineind nicht der einzige Leser hier, der Deine Frage anscheinend "mißverstanden" hat, wenn ich mir die Antworten so ansehe.
 
Gewährleistung und Garantie habe ich genau so wie du bei Foto Koch, nur du zahlst du 500 Euro mehr.

Nein, rechtlich gesehen hast Du das eben nicht. Garantie ist nicht übertragbar. Und zur Durchsetzung der Gewährleistung wünsche ich Dir jetzt schon viel Glück.

Rechtlich gesehen kaufst Du ein Gebrauchtgerät unter Ausschluß jeder Garantie und Gewährleistung. Wenn das und der Umstand der fragwürdigen (weil nicht beim Verkäufer Zuhause) Übergabe es Dir wert ist ein paar Euro zu sparen - dann nur zu!
 
Genau darum geht es hier leider nicht.
Ich habe um zusätzliche Tipps gebeten, was man bei der Übergabe beachten soll.
nein, bitte lese Deinen Thread:
Hallo,
ich habe eine D3 von privat gekauft und hole diese persönlich ab.

Die Kamera soll angeblich noch nie benutzt worden sein.

Ich werde die Cam auf Auslösungen überprüfen und per Seriennummer auf Diebstahl im Voraus.
Desweiteren werde ich mir eine Kaufbestätigung mit den Passdaten des Verkäufers ausstellen lassen.
Habt ihr sonst noch Tipps?

Danke
Wo steht da was von Übergang? Du schreibst von "überprüfen der Seriennummer" in Voraus! Dein Thread liest sich wie eine Checkliste zum gesamten Themenkomplex. Wenn Du Tipps zur Übergabe erwartest, dann schreib das bitte auch als klar formulierte Frage. Wir sind hier keine Uri Gellers!


Gewährleistung und Garantie habe ich genau so wie du bei Foto Koch,
nicht wenn Du von Privat nach Privat kaufst und Gewährleistung ausgeschlossen wurden. das kann man bekanntlich bei Privatverkäufen. dann gibt es keine Gewährleistung!

Nikon Garantie wirst Du bei vorhandenen und vollsändigen Papiern wahrscheinlich erhalten

nur du zahlst du 500 Euro mehr.
yep, aber bei der Kaufsumme ist eine 10%ige Versicherungspolice nicht das schlechtest. Aber Du weiß ja, was Du tusts.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gewährleistung und Garantie habe ich genau so wie du bei Foto Koch, nur du zahlst du 500 Euro mehr.

Wenn wir hier schon ganz genau sein wollen: Nö, hast Du nicht, denn Garantie gewährt Nikon nur dem Erstkäufer. Wenn die Kamera noch nicht registriert worden ist und die Rechnung ohne Name ausgestellt wurde, dann kannst Du zwar so tun, als seist Du der Erstkäufer und Dir die Garantie "erschleichen" - aber einen Anspruch darauf hast Du nicht. :D

Edit: Ich tippe manchmal ja *extrem* langsam ... Aber dann mache ich auch gleich noch eine Ergänzung: Der Kaufvertrag ist doch schon durch das Beenden der E-Bay-Auktion zustande gekommen. Insofern bringt *rein rechtlich* das Ausprobieren vor Ort doch auch nichts, weil Du ja bei einem Privatkauf von einer Privatperson kein Rückgaberecht hast. (Du kannst nur etwas zurück geben, wenn es offensichtliche Mängel hat, die dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen, die er aber in böser Absicht verschwiegen hat. Wenn Dein Verkäufer Dir aber vorher gesagt hat: "Ich hab' mit dem Gerät noch kein Foto gemacht, ich weiß nicht, ob das überhaupt funktioniert." - dann hat er Dir den möglicherweise auftretenden Mangel, dass das Ding keine Bilder macht, jedenfalls nicht böswillig vewrschwiegen.)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn wir hier schon ganz genau sein wollen: Nö, hast Du nicht, denn Garantie gewährt Nikon nur dem Erstkäufer. Wenn die Kamera noch nicht registriert worden ist und die Rechnung ohne Name ausgestellt wurde, dann kannst Du zwar so tun, als seist Du der Erstkäufer und Dir die Garantie "erschleichen" - aber einen Anspruch darauf hast Du nicht. :D

die Cam wurde noch nicht registriert
Genau für solche Tipps wäre ich euch dankbar gewesen, daher habe ich im Thread auch explizit danach gefragt
 
Ich wollte ja nichts mehr schreiben, aber Du sprichst mich ja explizit an.

Ich habe schon richtig gelesen. Du fragst:



Nichts steht da von Tipps bei Übergabe. Nur eine allgemeine Frage finde ich. Gedankenlesen was Du willst im speziellen kann ich noch nicht. Und ein Tipp Richtung Herkunft der Ware scheint ja auch nicht gut genug (oder richtig) zu sein. Dann formuliere eindeutig und Dir wird geholfen. Jedenfalls bin ich anscheineind nicht der einzige Leser hier, der Deine Frage anscheinend "mißverstanden" hat, wenn ich mir die Antworten so ansehe.


Richtig. Übergabe habe ich nicht geschrieben, aber dennoch argumentierst du hier, ich hätte mir keine Gedanken über deine obigen Punkte gemacht.
Zu deinen obigen Punkten habe ich mir im vorraus Gedanken gemacht, zudem es sich eben um eine Kamera gekauft in D bei Mediamarkt handelt.
Dass ich die Kamera auf Diebstahl überprüfe (mittlerweile überprüft habe)
steht bereits im Eröffnungstext.
Eine persönliche Übergabe habe ich bereits im vorraus ausgemacht!

Demnach sind deine Punkte leider alle ungerechtfertigt.
Zudem du auch OT bist.
 
Edit: Ich tippe manchmal ja *extrem* langsam ... Aber dann mache ich auch gleich noch eine Ergänzung: Der Kaufvertrag ist doch schon durch das Beenden der E-Bay-Auktion zustande gekommen. Insofern bringt *rein rechtlich* das Ausprobieren vor Ort doch auch nichts, weil Du ja bei einem Privatkauf von einer Privatperson kein Rückgaberecht hast. (Du kannst nur etwas zurück geben, wenn es offensichtliche Mängel hat, die dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen, die er aber in böser Absicht verschwiegen hat. Wenn Dein Verkäufer Dir aber vorher gesagt hat: "Ich hab' mit dem Gerät noch kein Foto gemacht, ich weiß nicht, ob das überhaupt funktioniert." - dann hat er Dir den möglicherweise auftretenden Mangel, dass das Ding keine Bilder macht, jedenfalls nicht böswillig vewrschwiegen.)

Das ist falsch. Wenn deutlich ist, dass ein nicht erwähnter Mangel bereits vor dem Kauf/Übergabe bestand, kann ich den Artikel sehr wohl zurückgeben, oder der Verkäufer muss den Mangel beseitigen, das darf er sich dann aussuchen. Durch den privaten Haftungsasusschluss werden die Rollen der Beweislastpflicht getauscht. Nach Ausschluss muss der Käufer beweisen, dass der Mangel bereits vorher bestand. Durch Objektkontrolle und Test in Gegenwart des Käufers und Zeugen ist das nicht schwierig
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist falsch. Wenn deutlich ist, dass der Mangel bereits vor dem Kauf bestand, kann ich den Artikel sehr wohl zurückgeben, oder der Verkäufer muss den Mangel beseitigen, das darf er sich dann aussuchen
Wann liegt den ein Mangel vor?

Ein Mangel liegt vor, wenn das Gerät nicht die angegebenen Eigenschaften hat. In den e-bay Auktionen wird ausdrücklich hingewiesen, das Gerät sein nicht ausprobiert worden!

Daher wird in den Auktionen auch keine Funktionsfähigkeit garantiert. Wie willst Du einen Mangel daraus ableiten?
 
Wann liegt den ein Mangel vor?

Ein Mangel liegt vor, wenn das Gerät nicht die angegebenen Eigenschaften hat. In den e-bay Auktionen wird ausdrücklich hingewiesen, das Gerät sein nicht ausprobiert worden!

Daher wird in den Auktionen auch keine Funktionsfähigkeit garantiert. Wie willst Du einen Mangel daraus ableiten?

Ich bin ja so beruhigt, dass nicht nur ich das so sehe: Ganz meine Rede, ich habe das auch schon zu vermitteln versucht:

Der Kaufvertrag ist doch schon durch das Beenden der E-Bay-Auktion zustande gekommen. Insofern bringt *rein rechtlich* das Ausprobieren vor Ort doch auch nichts, weil Du ja bei einem Privatkauf von einer Privatperson kein Rückgaberecht hast. (Du kannst nur etwas zurück geben, wenn es offensichtliche Mängel hat, die dem Verkäufer bekannt gewesen sein müssen, die er aber in böser Absicht verschwiegen hat. Wenn Dein Verkäufer Dir aber vorher gesagt hat: "Ich hab' mit dem Gerät noch kein Foto gemacht, ich weiß nicht, ob das überhaupt funktioniert." - dann hat er Dir den möglicherweise auftretenden Mangel, dass das Ding keine Bilder macht, jedenfalls nicht böswillig verschwiegen.)
 
Naja, das müsste man vor Gericht ausfechten; immerhin steht dort auch nicht, das sie defekt ist. Wenn man ein solches Gerät ohne Hinweis (!) auf einen Defekt kauft, darf man u.U. davon *ausgehen*, das es nicht defekt ist. Stand denn sowas dran wie "neuwertig"?

In wieweit sich der Verkäufer hier darauf rausreden kann, das er das ja nicht "ausprobiert" hat, ist die Frage. Im Verkaufsvertrag ist von einer D3 die Rede; der Richter wird hierbei nach gesundem Menschenverstand vermutlich feststellen, das man hier als Käufer davon ausgehen muss, das diese auch funktionstüchtig ist - sofern eben ein Defekt nicht beschrieben wird.

Wenn sich nun schon bei Übergabe - also wenn die Kamera noch im Besitz des Verkäufers ist - herausstellt, das die Kamera defekt ist, so ist dies durchaus ein Sachmangel, den der Verkäufer verschwiegen hat. Ob er ihn hätte kennen "können" - Stichwort "Ausflucht: sie war ja unbenutzt!" - spielt dabei unter Umständen keine Rolle, insbesondere bei einem Privatverkauf.

Man kann sich das Recht nicht immer so hinbiegen wie man will. Wenn jemand etwas verkaufen will, wie z.B. eine "neuwertige" und unbenutzte D3, dann muss er sich auch davon überzeugen, das sie neuwertig IST. Hier wäre die genaue Formulierung der Auktion interessant.

Ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten - Vorraussetzung, der Richter erkennt an, dass der Defekt keine "normale Eigenschaft" des Produktes ist. Ohnehin wird der Richter von dem ganzen blöden Prozess hochgradig genervt sein, und relativ "kurzen Prozess" machen. Schlimmstenfalls zahlt die eine Seite 3000€ und hat eine defekte Cam, und die andere Seite zahlt 1000€ und bekommt 2000€... :ugly:
 
Moin,

bitte lieber vorsichtig sein, und wenn möglich noch vom mündlich oder schriftlich getroffenen Kaufvertrag zurücktreten.

Ich kaufe künftig Kameras nur noch vom Händler.


Meine persönliche Sony R1 Horrorstory von 2006:

Auf eBay war ich auf der Suche nach ner R1, da der Neupreis gerade am Steigen war.
Ich fand eine, die mit nem Startpreis von 450€ eingestellt war, angeblich noch relativ neu. 450€ war im Mittel 50 € günstiger als der Durchschnitt vergleichbarer Angebote.
Der Verkäufer hatte sich gerade bei eBay angemeldet und 0 Bewertungen. Eigentlich ein Alarmzeichen - zu der Zeit war ich kein eBay-Neuling mehr. Aber ich war so blind vor Gier nach der Cam, daß alle Alarmsysteme ausgeschaltet waren.
Auf Anfrage schickte er mir seine Ausweiskopie, ausdrücklich verlangte ich auch ein aufgenommenes Bild mit der R1 per E-Mail, damit ich zumindest per Exif die Daten und evtl. das Rauschmuster überprüfen konnte. Er wollte die Cam aber angeblich nicht auspacken und ich sagte trotzdem zu..

Letztendlich ließ ich mich aus reiner Gier nach dem günstigsten Angebot treiben und sah nicht, wie riskant das von mir war. Ich hatte die ganze Zeit ein mulmiges Gefühl, ignorierte es aber irgendwie.

Schließlich wollte ich die Cam , aber noch genug Geld für ein Flugticket nach Dublin haben, wohin ich zum Arbeiten reisen wollte.

Ich trat mit dem Verkäufer in Kontakt, und er sagte für 450€ kann ich sie haben. Habe das Geld bar auf sein Konto eingezahlt (Achtung: Riesenfehler. Immer überweisen) und er sagte er käme am nächsten Tag sowieso nach Berlin, da könnten wir uns treffen.

Der nächste Tag kam, er meldete sich nicht. Ich rief am späten Nachmittag auf seinem Handy an und er sagte noch 2 Stunden. Dann rief ich nochmal an und fragte wo er sei und wann ich endlich die Cam haben könnte. Er fing an zu stottern und ich drohte mit einer Anzeige.
Eine Minute später rief ich auf der Festnetznummer an, die er mir im Vorfeld gab. Da ging dann eine Frau ran, ich erklärte kurz meine Situation. IDer eBay Verkäufer ist Ihr Freund und sie wußte wirklich garnichts. Ihren Freund kannte Sie schon, aber beim Rest hat sie ganz ungläubig gefragt. "Berlin ? Nee, der fährt nicht nach Berlin. Kamera? Was für ne Kamera? Was, Sie haben 450€ überwiesen?".
Sie rief Ihn zu sich und fragte Ihn, was das alles zu bedeuten habe. Er stammelte irgendetwas - darauf sagte Sie zu mir, es gäbe zwischen ihr und ihrem Freund einiges zu besprechen und Sie würde im Anschluß bei mir anrufen. Sie war hörbar aufgelöst und ich willigte ein.
1 Stunde später meldete Sie sich, und sagte mir daß Ihr Freund Ihr gestand, spielsüchtig zu sein. Desweiteren gestand er Ihr, inzwischen schon 6 Anzeigen wegen Betruges am Hals zu haben.

Einerseits war ich total verärgert und wäre den am liebsten mal besuchen gefahren :evil:

Andererseits war ich doch etwas erleichtert, da ich bereits einen Tag des Hoffens hinter mir hatte und nun die R1 und das Geld wenigstens abschreiben konnte.
Es ergab auch irgendwie Sinn. Jemand, der spielsüchtig oder sonstwas-süchtig ist, der hat eine geringere Hemmschwelle, alles zu machen um an Geld zu kommen. Da werden Ihm auch seine 6 Anzeigen egal gewesen sein.

Mir waren seine 6 Anzeigen allerdings nicht egal: Ich erstattete als Siebter Anzeige wegen Betruges, allein schon wegen der Statistik und des rechtsstaatlichen Prinzips.
Und dazu kann ich auch jedem raten. Straftaten müssen angezeigt werden.

Die Anzeige ist aber nur Teil 1, der 2. Teil ist, das Geld wieder einzutreiben über einen Mahnbescheid.
Bei der Karriere des Betrügers werde ich weiße Haare haben, bevor ich auch nur 1 Cent sehe. Deshalb habe ich das garnicht erst versucht und lieber versucht positiv zu denken und mich von der Sache nicht weiter stressen zu lassen. Ich glaube da wäre wirklich Schaden entstanden, wenn ich mich deswegen zu sehr aufgeregt hätte.

Ich habe Ihm vergeben :angel: Nein, ehrlich:

Bei diesem eBay-Deal haben sich zwei Dumme gefunden. Nämlich der Betrüger, der schon saudumm war - und ich der wohl noch dümmer war, da ich auf Ihn reingefallen bin.
Es gab mehrere Momente in denen mir die Sache zu heiß hätte werden sollen. Aber da habe ich mehrmals voll versagt.

Schließlich bin ich selbst schuld, und ich werde dafür sorgen, daß das Lehrgeld in Höhe von 450€ gut angelegt ist. Mit anderen Worten ich habe daraus gelernt und den Fehler werde ich nicht mehr machen. Viel mehr glaube ich, daß das Geld, welches ich da verloren habe, sich vielfach bezahlt machen wird. Man stelle sich vor, sowas würde bei höheren Summen passieren.


Hier noch der Original Einzahlbeleg, aus Datenschutzgründen habe ich die Daten des Betrügers, also des Begünstigsten soweit unkenntlich gemacht. Meine Daten natürlich nicht, schließlich sind es meine Daten und ich kann damit machen was ich will :rolleyes:
@MODS: wenns da Zweifel dran gibt, daß das meine Daten sind bekommt Ihr gerne ne Ausweiskopie :p





Das Ende vom Lied: Ich hatte natürlich noch Geld über, um mir das Flugticket nach Dublin zu holen - dort bin ich auch hingeflogen, allerdings ohne R1.

Die R1 holte ich mir im vergangenen Oktober nach meiner Rückkehr dem irischen "Arbeitsurlaub" - natürlich bei eBay.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ansonsten kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten - Vorraussetzung, der Richter erkennt an, dass der Defekt keine "normale Eigenschaft" des Produktes ist. Ohnehin wird der Richter von dem ganzen blöden Prozess hochgradig genervt sein, und relativ "kurzen Prozess" machen. :ugly:

dann braucht sich ja @clickfix gar nicht zu sorgen, da er eine persönliche übergabe von Geld und Kamera vereinbart hat.

Also einfach ein paar Freunde mitnehmen, und auch ein Objektiv + Speicherkarte + GELADENEN AKKU und dann vor Ort die Kamera ausprobieren. Entweder sie geht, oder eben nicht. Wenn nicht, kann man wieder gehen und das Geld mitnehmen.

Wenn schon, aber sonst irgendeine eine Macke später auftritt, - zb dejustieren AF -- dann wünschen wir @clickfix, das er das mit Nikon klären kann. Das mit dem Verkäufer abwickeln zu wollen, ist wohl unrealistisch. Aber dazu hat @clickfix ja seine 500€.
 
Hallo,
ich habe eine D3 von privat gekauft und hole diese persönlich ab.

Die Kamera soll angeblich noch nie benutzt worden sein.

Ich werde die Cam auf Auslösungen überprüfen und per Seriennummer auf Diebstahl im Voraus.
Desweiteren werde ich mir eine Kaufbestätigung mit den Passdaten des Verkäufers ausstellen lassen.
Habt ihr sonst noch Tipps?

Danke

Nicht alt genug für einen Kauf ?
 
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