Pato,
schau noch mal in meiner Aussage über deiner. Die hab ich gerade korrigiert, weil ich auch erst was Falsches verstanden hatte.
Es besteht nur Cash-Backfähigkeit, wenn du vor dem 30.06.07 eines der 5 Objektive bestellt hättest und die Lieferung ( wegen Canos Lieferengpässen ) dann erst nach dem 30.06. erhalten hättest.
Sorry
Danke für deine Mühe.
Aber so ganz klar ist der Text meiner Meinung nach trotzdem nicht.
Mir ist nicht ganz schlüssig, ob entweder die Bestellbescheinigung oder der Kaufbeleg vorgezeigt werden muss, oder beides zusammen. Das steht explizit so ja nicht da.
Was ist denn wenn ich zum Beispiel nur ne mündliche Auskunft eines Händlers im Juni erhalte, dass das Objektiv nicht lieferbar sei und ich erst ende Juli das Objektiv dort kaufen konnte? Ich habe also keine Bestellbescheinigung oder sonstiges?
Ich glaub, ich werd mal bei Canon anrufen und fragen.