Als Händler würde ich nur gegen Vorkasse oder Nachnahme liefern. Wenn ich dann an der Ware Spuren endecke, die auf exessive Nutzung schließen lassen, hagelt es Abschläge.
Ich denke da kommen wir der Lösung schon nahe. Vielleicht sollte man statt des kommentarlosen zurückschickens 10% des Preises auf jeden Fall zahlen müssen bzw. eine Mindestsumme um die Unkosten des Händlers zu decken.
Wenn der Händler "Testware" als gebraucht verkaufen soll, wie jemand hier anmerkt, sollte er auch entschädigt werden. Schließlich hat er die Neuware nicht zum testen sondern zum Verkauf versendet. Die Margen sind auch nicht gigantisch um sowas konstant aufzufangen. Am Ende regt sich dann wer auf das die vielen "dejustierten Objektive" dem nächsten verkauft werden. Sagt sich alles immer so leicht, aber was würdet ihr machen, als Händler?
Wenn Menschen so pingelig sind oder auf der anderen Seite dieses Gesetz so rotzfrech ausnutzen, habe ich kein Verständnis mehr. Dieses "mir doch *******egal" wie jemand anders damit klarkommt geht mir sowas von auf den ....!
