• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs Juli 2025.
    Thema: "Unscharf"

    Nur noch bis zum 31.07.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Blöder Einkauf -schlechter Start

Als Händler würde ich nur gegen Vorkasse oder Nachnahme liefern. Wenn ich dann an der Ware Spuren endecke, die auf exessive Nutzung schließen lassen, hagelt es Abschläge.

Ich denke da kommen wir der Lösung schon nahe. Vielleicht sollte man statt des kommentarlosen zurückschickens 10% des Preises auf jeden Fall zahlen müssen bzw. eine Mindestsumme um die Unkosten des Händlers zu decken.

Wenn der Händler "Testware" als gebraucht verkaufen soll, wie jemand hier anmerkt, sollte er auch entschädigt werden. Schließlich hat er die Neuware nicht zum testen sondern zum Verkauf versendet. Die Margen sind auch nicht gigantisch um sowas konstant aufzufangen. Am Ende regt sich dann wer auf das die vielen "dejustierten Objektive" dem nächsten verkauft werden. Sagt sich alles immer so leicht, aber was würdet ihr machen, als Händler?

Wenn Menschen so pingelig sind oder auf der anderen Seite dieses Gesetz so rotzfrech ausnutzen, habe ich kein Verständnis mehr. Dieses "mir doch *******egal" wie jemand anders damit klarkommt geht mir sowas von auf den ....! :cool:
 
Man könnte aber wirklich verlangen, dass die Ware wenigstens ordentlich und sorgfältig wieder eingepackt wird und Nutzungsspuren wie Fingerabdrücke abgewischt werden.

Ich habe auch einmal eine Digicam (Kompaktknipse, war 2003) nach 4 oder 5 Tagen wieder zurückgegeben, weil ich weder mit der Bildqualität noch mit der Bedienbarkeit zufrieden war. Das war bei einem Händler vor Ort und ich bin sicher, dass die anschliessend wieder genauso ins Regal gewandert ist...

Dagegen habe ich von Topvision letztes Jahr eine eindeutig als Retourware erkennbare Videocamera bekommen - sah man auch an der Verpackung... ein freundlicher Anruf bei Topvision und man bot mir entweder Rücknahme oder einen (Original)Ersatzakku an. Fand ich klasse und ich habe mich für den Akku entschieden...

Tamina
 
Wenn Menschen so pingelig sind oder auf der anderen Seite dieses Gesetz so rotzfrech ausnutzen, habe ich kein Verständnis mehr.

Gesetze gelten eben - prinzipiell und immer! - auch völlig ohne unser Verständnis. :D

Ich geb Dir erecht, dass das Fernabsatzgesetz in der bestehenden Form auch von "mutwilligen Nicht-Kunden" missbraucht werden kann. Und mich persönlich stört das Verhalten dieser Leute auch sehr.

ABER, ich davon überzeugt, dass
* käuferseitige "moralisch ungerechtfertigte" Rücksendungen also sozusagen "missbräuchliche Inanspruchnahme geltenden Rechts" ;) nur wenige Prozent aller vom Gesetz geregelten Geschäfte/Umsätze betrifft
* es sich "der Handel im Kollektiv" aufgrund jahzehntelang gelebter, intensiv kundenunfreundlicher Praktiken selbst zuzuschreiben hat, dass nicht einmal ihre Lobbies mit lautem Geheul kundenfreundlichere Gesetze verhindern konnten
* Generelles Mitleid mit den "armen Händlern" ist deshalb nicht angebracht - trotz meiner Sympathien für ordentliche Händler, die sich teilweise auch mit sehr unerfreulichen "Kunden" herumschlagen müssen. "Die Wirtschaft" kommt schon auf Ihre Kosten. Das war noch immer so.

In Summe bin ich jedenfalls extrem froh, dass es ein Fernabsatzgesetz in der jetzigen Form gibt, das uns Käufern/Konsumenten eine ganz direkte und unmittelbare Handhaben gibt, wenn etwas nicht passt. Oder wenn wir es uns - ja, bitte nur im Ausnahmefall! - doch noch anders überlegt haben.

Ich bin gerne als Kunde König - ob das einem Verkäufer passt oder nicht! :D
 
Ich bin gerne als Kunde König - ob das einem Verkäufer passt oder nicht! :D

Ein König, der für angegrabbelte Gebrauchtware den Neupreis zahlt. Neee, von mir aus kann man dieses Sxxxxx-Gesetz ersatzlos streichen. Gekauft ist gekauft, solange die Ware nicht defekt ist.
 
Ein König, der für angegrabbelte Gebrauchtware den Neupreis zahlt. Neee, von mir aus kann man dieses Sxxxxx-Gesetz ersatzlos streichen. Gekauft ist gekauft, solange die Ware nicht defekt ist.

eben nicht. ein König, der sich frei entscheiden kann, ob er die angegrabbelte "Neuware" ganz einfach postwendend und ohne Diskussionen an den Händler retour schickt, oder doch behält, wenn das Teil problemlos funktioniert. :D

ein König, der das Teil einfach zurückschickt, wenn der Händler nicht exakt das Richtige geliefert hat. Keine Diskussionen. Einfach retour.

ein König, der - im Notfall! ;) - das Teil einfach zurück schickt, wenn seine Finanzministerin "einen Baum aufstellt".
 
Wenn ich ein Teil bestelle, bei dem ich mir nicht 100% sicher wäre behandle ich nebst Zubehör wie ein rohes Ei. Ist bislang allerdings nie notwendig gewesen da ich mich vor dem Kauf informiert hatte.

Wenn ein Kunde eine deutlich gebrauchte Ware zurückschickt wird halt einfach dementsprechend ein Abzug bei der Rückerstattung vorgenommen, die Ware wieder aufbereitet und als Retoure verkauft
 
eben nicht. ein König, der sich frei entscheiden kann, ob er die angegrabbelte "Neuware" ganz einfach postwendend und ohne Diskussionen an den Händler retour schickt

Der Effekt dieses Gesetzes ist doch genau der: Es gibt immer mehr Neuware die nicht mehr jungfräulich ist, die nicht mehr gekauft wird, weil sie einmal geöffnet wurde.

Kunden die König sind und jeden menschlichen Respekt vermissen lassen, hab ich schon genug erlebt. In Deutschland sollte der Service besser werden, aber die tollen Kunden sich auch ab und an mal an die eigene Nase fassen. Da fehlt's von beiden Seiten.

Irgendwo gibt es auch noch ein miteinander und sowas wie soziales Verhalten.

Das nicht alle Händler supi sind ist auch klar. Wenn schonmal geöffnet, dann bitte wieder sauber machen und ordentlich verpacken. Das Händler sichnum nix kümmern is auch klar: Geiz ist geil. Wozu ordentlich verpacken bzw. sich um was kümmern, wenn der nächste Kunde auch nix zahlen will? Irgendwann kauft schon einer der sich nich traut was zu sagen. Ökonomisch gedacht.

Irgendwie dreht sich da alles im Kreis.

Es stellt sich mir die Frage: Was sagt das Gesetz wenn der Kunde 2000 Auslösungen gemacht hat? Hat man überhaupt eine Handhabe? Oder hält man die Klappe weil man den Kunden nicht vergraulen will?
 
Es stellt sich mir die Frage: Was sagt das Gesetz wenn der Kunde 2000 Auslösungen gemacht hat? Hat man überhaupt eine Handhabe? Oder hält man die Klappe weil man den Kunden nicht vergraulen will?

Natürlich gibt es jede Menge Handhabe. Die Gesetze stecken einen relative engen Rahmen ab. Und viele Artikel sind sowieso ausgenommen (Software, "Maßgefertigtes" in der weitest möglichen Auslegung, "Versiegeltes" ebenfalls in der weitest möglichen Auslegung).

Der rückgesandte Artikel muss sich im Prinzip in einem "wiederverkaufsfähigen" Zustand befinden. Er darf allenfalls so "begrabbelt" worden sein, wie es dem Kunden auch bei einer Prüfung im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. D.h. echte Benutzung (x-Auslösungen) aufgerissene Blisterverpackungen, Verschmutzungen und ähnliches spielt es natürlich nicht. Bzw. wenn doch, ist der Händler natürlich auch zu Abschlägen berechtigt. Und das wird ebenfalls natürlich auch so gelebt.

Nur wird dann eben von manchen (vielen?) Händlern versucht, die Retourware ohne weitere Aufbereitung wieder als "Neuware" dem nächsten gutgkläubigen Kunden zum vollen Preis anzudrehen. Und da kommt dann das Fernabsatzgesetz dem Kunden zu Hilfe, wenn er sich das nicht gefallen lassen will.

Die Praktiken des Handels sind allein verantwortlich, dass es soetwas wie Fernabsatzgesetze überhaupt gibt. Nicht die Praktiken der Käufer. Auch wenn ich die keineswegs alle gut heisse - siehe meine Posts weiter oben im Thread!
 
Der rückgesandte Artikel muss sich im Prinzip in einem "wiederverkaufsfähigen" Zustand befinden. Er darf allenfalls so "begrabbelt" worden sein, wie es dem Kunden auch bei einer Prüfung im Ladengeschäft möglich gewesen wäre. D.h. echte Benutzung (x-Auslösungen) aufgerissene Blisterverpackungen, Verschmutzungen und ähnliches spielt es natürlich nicht.


da fängt es aber schon an. um das gerät zu begutachten, muss ich es aber ja zumindest einmal einschalten können (wie im laden).
Dazu muss man aber die verpackung des eingeschweissten akkus zerreissen oder das klebeband von netzkabel reisst ein loch in die folie beim öffnen.
Selbst wenn mans nicht mal einschaltet, sondern nur zusammensetzt wird schon ne folie kaputt sein.

Es ist ja eigentlich unmöglich, dass gerät wieder genauso zurückzuschicken,
wie es neu verpackt war.

Selbst mit der größten sorgfalt und vorsicht.
 
noch was zum stempel.

meine 400D ist heute gekommen, und war definitv neu.

Die perforation vom cashback aufkleber was noch intakt, auch sonst alles zubehört 100% verpackt.
Trotzdem war ein stempel drauf, "konfektioniert und verpackt".

Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommt, dass dieser stempel nur bei rückläufern drin sein sollte.
Es ist doch ganz normal, dass jemand der etwas baut/verpackt/konfektioniert dies markiert (stempel, nummer, unterschrift), das nennt man Qualitäts Management und ist wohl eher positiv als negativ zu bewerten.
 
Ja klar. der erste unterschreibt dafür, dass er die Kamera auf den Boden fallen lässt und der zweite dafür, dass der erste es auch gut gemacht hat!?
Das kann die bei jeder Kamera passieren, ob neu oder 10 Jahre alt.

...und es kann bei einer Kamera passieren, bei der das schon einmal so war und die zurückgegeben wurde und die jetzt ein zweites mal zurückgetauscht wurde. Kann. Muss nicht. Selbst wenn da zwei Namen im Karton stehen und bei der neuen umgetauschten nicht.

:evil:
 
Ich weiß gar nicht, wie man darauf kommt, dass dieser stempel nur bei rückläufern drin sein sollte.
Es ist doch ganz normal, dass jemand der etwas baut/verpackt/konfektioniert dies markiert (stempel, nummer, unterschrift), das nennt man Qualitäts Management und ist wohl eher positiv als negativ zu bewerten.

Dann sollte die Qualitätsprüfung aber wohl bei jeder Kamera erfolgen, oder? Dieses "oder" ist jetzt übrigens eine starke inhaltliche Trennung :O)
Und ich glaube auch nicht, dass Canon Deutschland die Ware verpackt, die aus China geliefert wird. Um dann deutsche Namen da in den Karton zu stempeln und die Ware mit neuen Cash-Back-Siegeln zu versehen... Auch bei meiner ersten Kamera war natürlich ein ungeöffnetes Siegel dran. Und zwei Stempel. Und ich glaube immer noch...

Aber glauben heißt nicht wissen... :angel:
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten