Gast_78523
Guest
Immer mehr Menschen nehmen sich heute IMO einfach viel zu wichtig und gehen mit diesem Getue anderen auf die Nerven.

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Immer mehr Menschen nehmen sich heute IMO einfach viel zu wichtig und gehen mit diesem Getue anderen auf die Nerven.
Hat er im Normalfall nicht. Gewöhnliche Gebrauchsarchitektur hat keine ausreichende Schöpfungshöhe, um einen Urheberrechtsanspruch für Fotos zu begründen. Aus diesem Grund und auch weil der Architekt selbst Urheber ist, gehen auch die Einschränkungen der Panoramafreiheit an der Frage vorbei. Ich sehe keine Grundlage, um das Veröffentlichen der Fotos zu verbieten.
Exakt. Ansonsten müsste im Umkehrschluss das Veröffentlichen jeder Fassade verboten sein, dessen Urheber nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist.Hat er im Normalfall nicht. Gewöhnliche Gebrauchsarchitektur hat keine ausreichende Schöpfungshöhe, um einen Urheberrechtsanspruch für Fotos zu begründen. Aus diesem Grund und auch weil der Architekt selbst Urheber ist, gehen auch die Einschränkungen der Panoramafreiheit an der Frage vorbei. Ich sehe keine Grundlage, um das Veröffentlichen der Fotos zu verbieten.
Die Panoramafreiheit (auch Straßenbildfreiheit) ist eine Schranke des Urheberrechts.
Er hat das Hausrecht, um den Bau voranzutreiben, nicht um Fotos - für die Veröffentlichung! - zu knipsen. Die Panoramafreiheit deckt sowas jedenfalls nicht ab.
Panoramafreiheit hat aber mit dem Fall hier gar nichts zu tun. Wenn man Wikipedia glauben schenken darf gilt:
Der Architekt ist aber bereits Urheber. Es bleibt also die Frage: Wieso sollte es relevant sein von wo das Bild aufgenommen wurde?
Freemind schrieb:Hat er. Und wenn das im Vertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, kann er dem Eigentümer sogar untersagen, sein Werk zu verändern (streichen, anbauen, umbauen etc.). Das alles hat aber mit dem Sachverhalt hier überhaupt nichts zu tun.
Hat er im Normalfall nicht. Gewöhnliche Gebrauchsarchitektur hat keine ausreichende Schöpfungshöhe, um einen Urheberrechtsanspruch für Fotos zu begründen. Aus diesem Grund und auch weil der Architekt selbst Urheber ist, gehen auch die Einschränkungen der Panoramafreiheit an der Frage vorbei. Ich sehe keine Grundlage, um das Veröffentlichen der Fotos zu verbieten.
Darüber hinaus besitzt der Urheber eine Schöpfung "künstlerischer" bzw. ingenieurmäßiger (Schöpfungs-)Höhe durchaus das Recht dies entsprechend zu publizieren, so nicht andere besondere schutzwürdige Interessen, z.B. der Sicherheit, Anlagentechnik, Staatssicherheit, etc. bestehen.
Publizieren darf er - was er von ausserhalb des Grundstücks aufgenommen hat - durchaus. Darüber sind wir uns ja alle einig. Aber er ist auch Erfüllungsgehilfe des Bauherrn. Und wenn der kein Fotografieren auf seinem Grundstück wünscht, hat er sich daran zu halten.
Mal ganz abwegig und nur ein Gedanke .... spielt es nicht auch eine Rolle, ob dem Architekten alleine die Gestaltung und Ausführung oblag oder ob er lediglich die Wünsche der Bauherren erfüllt und entsprechend umgesetzt hat?
Wenn wir mal davon ausgehen, dass es sich nicht nur um Bilder dreht, die von öffentlichem Grund aufgenommen wurden.
Publizieren darf er - was er von ausserhalb des Grundstücks aufgenommen hat - durchaus. Darüber sind wir uns ja alle einig. Aber er ist auch Erfüllungsgehilfe des Bauherrn. Und wenn der kein Fotografieren auf seinem Grundstück wünscht, hat er sich daran zu halten.
Das ist aber zuvor (schriftlich) zu vereinbaren. Wird auch so gemacht, daher gibt es durchaus die Möglichkeit Fotos als Urheber in einem bestimmten Rahmen zu veröffentlichen, wenn nich, wie schon zuvor schutzwürdige Interessen verletzt werden, bzw. verletzt werden könnten.
Ja, aber wenn dazu Klauseln im Vertrag fehlen, kann deshalb noch lange nicht davon ausgegangen werden, dass der Bauherr nichts dagegen hat.
bzw. sind Rechte bereits in der Regel in den Werkverträgen der Planer definiert, die bei einer Auftragsvergabe zu einer Planung etc. erteilt werden (die dann fallweise eingeschränkt werden können und auch werden).
Allerdings scheint es eben keine eindeutige Antwort zu geben.
Immer mehr Menschen nehmen sich heute IMO einfach viel zu wichtig und gehen mit diesem Getue anderen auf die Nerven.
Na dann: Butter bei die Fische!Mit Wichtigmachen hat die Geschichte nichts zu tun; der Hintergrund ist eher ein ganz anderer.