• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs Juli 2025.
    Thema: "Unscharf"

    Nur noch bis zum 31.07.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Bilderklau - Was tun?

Nein. Erst bei § 106 UrhG wird's interessant.

Noch´n Spezialist... Nein, es ging bei meiner Rückfrage an "Manolo" um eine Abgrenzung zwischen Urheberrecht und verwandten Schutzrechten, nicht um die Strafvorschriften. Man nennt das "auf den Zahn fühlen". Naja, viel kam ja dann nicht mehr, nur ausweichendes Gefasel.

BTW Der TO wollte eine Rechnung stellen. Inwiefern hilft ihm § 106 UrhG dabei weiter?

Und Anwälte wollen, da sie bei Annahme eines neuen Mandates Erfolgsaussichten der Sache und die Solvenz der Gegenpartei noch nicht richtig einschätzen können, immer auch ein bißchen Vorschuß auf ihre eigenen, zumindest aber auf die Gerichtskosten.

Korrekt - ohne Schuß kein Jus... :p

Auch hier ein Hinweis aus dem Nähkästchen: Kosten- und Gebührenschuldner dem Anwalt gegenüber ist stets sein Auftraggeber, sprich der Mandant.

Alle anderen Annahmen sind ein - leider weit verbreiteter - Irrtum.

Erfolgsaussichten und/oder Solvenz des Gegners spielen deshalb erst mal keine Rolle. Diese Fragen werden allenfalls interessant, wenn es für den Mandanten um die (spätere) Beitreibung eines Kostenerstattungsanspruchs beim Gegner geht.

@TO

Viel Glück!

Vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand... :evil:
 
Noch´n Spezialist... Nein, es ging bei meiner Rückfrage an "Manolo" um eine Abgrenzung zwischen Urheberrecht und verwandten Schutzrechten, nicht um die Strafvorschriften. (…) Naja, viel kam ja dann nicht mehr, nur ausweichendes Gefasel.
Da machst dus dir aber einfach.
Die Aussagen anderer als Blödsinn bezeichnen, aber dann nicht weiter drauf eingehen.
Daher nochmals die Frage: In wiefern ist es von Belang, ob es sich bei den Bildern um Lichtbilder oder Lichtbildwerke handelt? Genau: Gar nicht.


Auch hier ein Hinweis aus dem Nähkästchen: Kosten- und Gebührenschuldner dem Anwalt gegenüber ist stets sein Auftraggeber, sprich der Mandant.
Richtig. Nur werden die Kosten der gegnerischen Partei in Rechnung gestellt.


Erfolgsaussichten und/oder Solvenz des Gegners spielen deshalb erst mal keine Rolle. Diese Fragen werden allenfalls interessant, wenn es für den Mandanten um die (spätere) Beitreibung eines Kostenerstattungsanspruchs beim Gegner geht.
Sehr wohl ist die Solvenz der Gegenpartei wichtig. Ist die andere Partei nicht solvent, kannst du zwar im Recht sein – Geld siehst du aber keines. Besser noch: Du bleibst auf den Kosten sitzen.
 
Noch´n Spezialist ...

Danke für die Blumen. Wüßte jetzt nicht, welche Rechtsvorschrift sonst einschlägig wäre. Den Rest könnt Ihr in Juraforen diskutieren.

BTW Der TO wollte eine Rechnung stellen. Inwiefern hilft ihm § 106 UrhG dabei weiter?

Wollte er das? Zuletzt hat er geschrieben, daß es ihm nicht um's Geld geht, wobei 200 Euro für die sieben Schnappschüsse zwar an sich kein Pappenstiel wären, aber knapp drei Wochen vor der Wahl eben lediglich ein Nebenkriegsschauplatz.

Letztlich muß der Fredstarter anhand der örtlichen und persönlichen Gegebenheiten selber entscheiden, was er machen will. Einige lassen mir hier ein bißchen Lebenserfahrung und Augenmaß vermissen ...

Erfolgsaussichten und/oder Solvenz des Gegners spielen deshalb erst mal keine Rolle. Diese Fragen werden allenfalls interessant, wenn es für den Mandanten um die (spätere) Beitreibung eines Kostenerstattungsanspruchs beim Gegner geht.

Das ist wohl die Herangehensweise einiger Anwälte, auf kein Geschäft zu verzichten. Ihr Geld kriegen sie ja sowieso, egal von wem. Wenn der Mandant ihnen einen aussichtslosen Fall oder eine hohle Nuß angeschleppt hat, ist es halt sein Pech und nicht ihres.
 
Zuletzt bearbeitet:
Letztlich muß der Fredstarter anhand der örtlichen und persönlichen Gegebenheiten selber entscheiden, was er machen will. Einige lassen mir hier ein bißchen Lebenserfahrung und Augenmaß vermissen ...

Moin,
es ist halt immer eine Frage, über welche Partei wir reden. Also stell dir mal vor deine Fotos erscheinen ungefragt und evtl. sogar noch mit Namensnennung (was in dem Fall wohl noch schlimmer wäre als ohne) im NPD-Parteiblatt, das dann ggf. noch als Werbung kostenlos in der Nachbarschaft in den Briefkästen landet. Wie würdest du da wohl vorgehen?
 
Ich würde hier auch eine Rechnung schreiben mit Fristsetzung und dann ggf. einen Anwalt konsultieren.
Warum?
1. hat sich eine Partei nach meiner Auffassung strikt an Gesetze zu halten
2. die Reaktion des Angesprochenen auf sein Fehlverhalten

Ich hab das auch immer wieder, das sich Bands einfach an meinen Bildern bedienen und die werden auch immer angeschrieben und wir einigen uns so.
Würde allerdings eine der Bands so reagieren wie hier beschrieben, wäre die Rechnung noch am selben Tag unterwegs.
 
es ist halt immer eine Frage, über welche Partei wir reden.

Nein. Das UrhG stellt nicht auf die Person des Rechtsverletzers ab, das wäre ggf. Sache der Gerichte bei der Strafbemessung. Die sind nach gängiger Rechtssprechung der Auffassung, daß es keine schwerere Rechtsverletzung darstellt als üblicherweise, wenn Bilder von einer legalen Partei genutzt werden, mit deren Zielen die abgebildete Person nicht übereinstimmt. Inwiefern da ein ortsbekannter Fotograf in seinen Rechten schwerer verletzt sein sollte, als ein ortsbekanntes Model, erschließt sich mir jetzt nicht.

Also stell dir mal vor deine Fotos erscheinen ungefragt und evtl. sogar noch mit Namensnennung (was in dem Fall wohl noch schlimmer wäre als ohne) im NPD-Parteiblatt,

Oder in irgendeinem Kaff im tiefsten Spessart im SPD-Parteiblatt ...

Wie würdest du da wohl vorgehen?

Ich würde mich an Fakten, Gesetze und Rechtssprechung halten, was sonst?
 
Nein. Das UrhG stellt nicht auf die Person des Rechtsverletzers ab, das wäre ggf. Sache der Gerichte bei der Strafbemessung. Die sind nach gängiger Rechtssprechung der Auffassung, daß es keine schwerere Rechtsverletzung darstellt als üblicherweise, wenn Bilder von einer legalen Partei genutzt werden, mit deren Zielen die abgebildete Person nicht übereinstimmt.

Ich wollte mit meiner Aussage nur darauf abzielen, daß man die Geschichte halt nicht einfach unter den Tisch fallen lassen sollte, weil die Landgrafen aus der Politik eh am längeren Hebel sitzen und einen nachher drangsalieren könnten.

Hab selber schon zwei Zwangsenteignungen hinter mir. Die Zahlungsmoral läßt heute doch sehr zu wünschen übrig bei der öffentlichen Hand. :(
 
Ja, und? Ist doch nett dort. Ich hätte aber auch den Bayrischen Wald nennen können oder irgendeinen anderen Flecken Erde, auf dem alle Laternenpfähle den Blau-Weißen gehören.

Also sind in Ihren Augen alle „Blau-Weißen“ (Bayern) immer „Schwarzwähler“ und niemand interessiert sich für gelb oder grün oder rot usw.!
Immer schön alle über einen Kamm scheren… :mad:

@ Footostudio: das existiert nicht mehr!
 
Die Piratenpartei? Das sind ja wohl die Einzigen die mit Raubkopien keine Probleme haben. Oder sollte es etwa eine der üblichen "für UNS gilt das nicht!" - Parteien gewesen sein, d.h. "das sind keine Raubkopien, WIR haben UNS lediglich gnädigerweise dazu herabgelassen das Material zu verwenden" ?

Evtl. wäre ein Hinweis an eine größere Lokalzeitung besser, die dann der Geschichte mal nachgehen können. Wobei Du vorsichtig sein muss, da Du die Aussagen Deinen Nachbarn/ dessen Parteifreunden wohl nicht beweisen kannst und Dich daher wirklich auf die einwandfrei beweisbaren Tatsachen beschränken solltest, sonst kriegst Du ganz schnell eine Verleumdungsklage zurück.
 
Und deshalb Rechnung schreiben. Am Besten als Einschreiben, denn dem Herrn trau ich durchaus zu, das er dann behauptet, da wäre nie eine gekommen und überhaupt wäre das ja abgemacht gewesen.
 
Und deshalb Rechnung schreiben. Am Besten als Einschreiben, ...

Ein Einschreiben belegt nur, daß eine Postsendung übermittelt wurde, nicht aber deren Inhalt. Wenn Du den belegen willst, mußt Du den Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragen - am besten mit zweiter Ausfertigung für seine Akte, dann sparst Du die Kopiegebühren.
 
Heute sind es deine Bilder, morgen ist es dein Auto, übermorgen deine Frau & zuletzt deine Kinder, weil mit dem kann mans ja eh machen.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten