Also ich möchte nochmal klarstellen, dass es mir nicht darum geht Kapital aus der Geschichte zu schlagen!
Nun, von "Kapital" oder "Vermögen" zu sprechen ist im Zusammenhang mit Bildnutzungshonoraren auch verfehlt. Hat man bspw. eine Tageszeitung oder eine Werbeagentur, also Leute, die von Berufs wegen das Urheberrecht kennen (zumindestens ihr eigenes), beim Klauen erwischt, dann läuft das in einem Gerichtsprozeß, auf den es der eine oder andere in seiner grenzenlosen Weitsicht gerne ankommen läßt, meist auf einen Schadenersatz hinaus. Und der wird eben - womit sonst - in Geld geleistet.
Dein Nachbar scheint zu der Kategorie zu gehören, die ob ihres Wahlamtes für sich Narrenfreiheit reklamieren. Und solche Leute werden dann, wenn es bis dahin keiner erfolgreich einen Strafprozeß angestrengt hat, meist im hohen Alter Ehrenvorsitzende, egal was sie bis dahin alles angestellt haben. So ein kleiner Bilderklau ist gegenüber dem, was da üblicherweise alles unter den Teppich paßt, ziemlich harmlos.
Wenn es nach mir gegangen wäre hätte ich die Sache ja auch auf sich beruhen lassen. Wie bereits erwähnt, hatte ich die Zeitschrift schon entsorgt.
Aber dieses Bierchen trinken gehen mit meinem Nachbarn hat die Angelegenheit nur verschlimmbessert. Oder würdet ihr euch in meiner Situation mit einem Was-willst-du-eigentlich-Lächeln ins Gesicht grinsen lassen.
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Mir würde es vollkommen reichen, wenn ihm bewusst wird das er dort einen Fehler gemacht hat und das es so nicht geht!
Die übliche Masche eines ertappten notorischen Bilderdiebes, wenn er auf seine Erwerbsgrundlage angesprochen wird, ist es, ausfallend zu werden. Deshalb geben sich Leute, deren Bilder reißenden Absatz finden, mit solchen Zeitgenossen gar nicht mehr selbst ab, sondern sichern die Beweise und munitionieren ihren Anwalt damit auf.
In einem Fall wie Deinem sind die publikumswirksamen und strafrechtlichen Aspekte aber wesentlich interessanter als die zivilrechtlichen, auch wenn mancher das Honorar aus mehreren Bildern nicht als Krümelei empfindet.
Sofern die Lokalpresse wirklich ausführlich berichten sollte (die werden entweder das Thema dankbar aufgreifen oder den Schwanz einziehen), kann sich der Staatsanwalt schlecht mit dem Argument mangelnden öffentlichen Interesses vor seiner Arbeit drücken. Und die Partei hat dann auch gleich einen Schuldigen, wenn die Wahl in die Hose gegangen ist.