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Bilderklau - Was tun?

Ich würde gar nix tun. Heutzutage dreht sich alles nur ums Geld... Schade...
Vorallem sagst du selbst, es sind nur Schnappschüsse, da steckt also fast keine Arbeit dahinter. Ich würde den Mann warnen, dass er beim nächsten Mal meinen Anwalt kennen lernen wird, und würde es einfach lassen.
 
Achtung nikon/canon gleich gibt's eins auf die Mütze *gg*

Aber nicht von mir... ich verstehe, dass man sich ärgert, aber die andauerenden Empfehlungen zum Anwalt zu rennen nerven mich auch.... außerdem hab ich im Leben besseres zu tun als meine Zeit bei Anwälten und mit Papierkrieg zu verbringen....
In diesem dreisten Fall würde ich es allerdings auch mal mit einer Rechnung versuchen mit dem dezenten Hinweis, dass dies ansonsten an einen Anwalt weitergegeben wird (was man dann ja nicht tun muss) - solcherlei habe ich bisher einmal gemacht - ging nicht um Bilder sondern um Verleumdung in einem ehemaligen Unternehmen... und siehe da die Richtigstellung den Mitarbeitern gegenüber erfolgte sofort und prompt. Ganz ohne Anwalt.
Wäre nichts passiert hätte ich es auf sich beruhen lassen, da der Schaden verschmerzbar war.
 
Es gibt viele solcher Threads hier, aber meist steht nirgendswo, wie es ausgegangen ist.
Bitte erzähle uns doch später wie das ganze ausgegangen ist.

Meine persönliche Meinung zu dem Thema:
Rechnung ohne Aufschlag stellen (selbst wenn es nur ein paar Euro sind). Und ihn darauf hinweisen das du beim nächsten Mal Aufschläge für illage Nutzung und das Weglassen des Namens berechnen wirst. Gleichzeitig klarmachen, dass du deine Forderungen zur Not mit einem Anwalt durchsetzen wirst.
 
Ich würde gar nix tun. Heutzutage dreht sich alles nur ums Geld... Schade...
Vorallem sagst du selbst, es sind nur Schnappschüsse, da steckt also fast keine Arbeit dahinter. Ich würde den Mann warnen, dass er beim nächsten Mal meinen Anwalt kennen lernen wird, und würde es einfach lassen.

Seh' ich auch so.
Ausser viel Ärger und Aufwand ist nicht viel zu gewinnen, auch wenn der TO natürlich im Recht ist.
 
Ich würde gar nix tun. Heutzutage dreht sich alles nur ums Geld... Schade...
Gerade im Zusammenhang mit Parteien geht es nicht nur um Geld. Mir wäre es nicht egal, welche Partei meine Bilder verwendet. Je nachdem, wie man zu dem Laden steht, kann man sich wohl eher noch glücklich schätzen, wenn sie Namen und Webseite nicht genannt haben ;)
 
Und das hat hier jetzt was für eine Relevanz?

Ob mit dem Druck Geld verdient wird oder nicht, hat in der Diskussion genauso wenig Relevanz, wie die Frage, ob man professionell Fotografiert oder nicht. Es wurden Urheberrechte (nicht Leistungsschutzrechte) verletzt. Punkt.

Oha. Ein Spezialist... Ja dann... :lol:

... kannst Du uns doch sicher genau erklären, wie nach Rechtsprechung die im Gesetz so genannte "angemessene Vergütung" berechnet wird, wenn keiner der Beteiligten einen kommerziellen Hintergrund hat. Und vor allem, wie die MFM-Liste im konkreten Fall der beiderseitigen Nichtkommerzialität anzuwenden ist?

Und da Du die Verletzung von Leistungsschutzrechten (bist Du sicher, dass Du die Abgrenzung zwischen verwandten Schutzrechten und Urheberrecht wirklich kennst?) in Zweifel ziehst: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Man muss allerdings bis § 72 UrhG lesen...

Ich zieh jetzt einfach mal pauschal in Zweifel, dass der TO Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG hergestellt hat. Die wären für eine Parteigazette wohl auch kaum von praktischer Bedeutung.

Die Partei ist also pleite?

Wer ist "die Partei"? Um welche Gliederung gehts hier? Orts-/Stadtverband, Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband-/partei, Bundespartei?

Doch wohl Ortsverband! Zeig mir einen Ortsverband, der Geld zur Verfügung hat. Klar, ein zentraler Rechtsgrundsatz lautet: Geld hat man zu haben...

Meine praktische Erfahrung in 15 Jahren Vereins-, Verbands- und Parteiarbeit sagen: Du kannst von einem Verein alles kriegen, nur kein Geld. ;)
 
Oha. Ein Spezialist... Ja dann... :lol:

... kannst Du uns doch sicher genau erklären, wie nach Rechtsprechung die im Gesetz so genannte "angemessene Vergütung" berechnet wird, wenn keiner der Beteiligten einen kommerziellen Hintergrund hat. Und vor allem, wie die MFM-Liste im konkreten Fall der beiderseitigen Nichtkommerzialität anzuwenden ist?
Es ist nicht von Belang, ob eine der Parteien "kommerziell" handelt oder nicht.
Eine Urheberrechtsverletzung bleibt eine Urheberrechtsverletzung.

Und zur Höhe der Honorare habe ich mich nicht geäußert.
Die MFM-Liste hatte ich als Tipp für den TE genannt – nachdem diese auch von Gerichten als Referenz herangezogen wird.

Und da Du die Verletzung von Leistungsschutzrechten (bist Du sicher, dass Du die Abgrenzung zwischen verwandten Schutzrechten und Urheberrecht wirklich kennst?) in Zweifel ziehst: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Man muss allerdings bis § 72 UrhG lesen...
Auf was möchtest du denn hinaus, dass du das Leistungsschutzrecht – statt dem Urheberrecht selbst – nennst?

Ich zieh jetzt einfach mal pauschal in Zweifel, dass der TO Lichtbildwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG hergestellt hat. Die wären für eine Parteigazette wohl auch kaum von praktischer Bedeutung.
Ebenfalls vollkommen irrelevant. Sowohl Lichtbildwerke wie auch Lichtbilder sind urheberrechtlich geschützt.

Wer ist "die Partei"? Um welche Gliederung gehts hier? Orts-/Stadtverband, Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband-/partei, Bundespartei?

Doch wohl Ortsverband! Zeig mir einen Ortsverband, der Geld zur Verfügung hat. Klar, ein zentraler Rechtsgrundsatz lautet: Geld hat man zu haben...

Meine praktische Erfahrung in 15 Jahren Vereins-, Verbands- und Parteiarbeit sagen: Du kannst von einem Verein alles kriegen, nur kein Geld. ;)
Wer die Partei ist? Weiß ich nicht – du hast gesagt, dass kein Geld vorhanden sei. Demnach ging ich davon aus, du wüsstest, um wen es im Speziellen geht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich frage mich immer, warum man Leuten, die beim Angesprochenwerden auf ihr Verhalten schon klargemacht haben, dass ihnen die Rechte anderer egal sind, noch einmal entgegenkommen und
einfach mal anrufen...
es bleiben (lassen)
sollte. Damit man sich nochmal eine Abfuhr abholt? Damit jemand mit der Haltung "ich nehme mir von anderen solange ich kann" gerade nochmal davon kommt (ergo: erfolgreich ist)?
Liebe Freunde des falsch verstandenen Altruismus: auch noch die andere Wange hinzuhalten ist nicht nur Masochismus, sondern vor allem Verrat an der Gesellschaft. Richtig, genau das. Weil ihr damit nämlich Verhalten, welches gesellschaftliche Normen untergräbt, auch noch belohnt.
Schon mal drüber nachgedacht?
Und dann wundern wir uns, warum "alle immer rücksichtloser" werden... :rolleyes:
 
Und da Du die Verletzung von Leistungsschutzrechten (bist Du sicher, dass Du die Abgrenzung zwischen verwandten Schutzrechten und Urheberrecht wirklich kennst?) in Zweifel ziehst: Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung. Man muss allerdings bis § 72 UrhG lesen...

Nein. Erst bei § 106 UrhG wird's interessant.

Wer ist "die Partei"? Um welche Gliederung gehts hier? Orts-/Stadtverband, Kreisverband, Bezirksverband, Landesverband-/partei, Bundespartei?

Doch wohl Ortsverband! Zeig mir einen Ortsverband, der Geld zur Verfügung hat. Klar, ein zentraler Rechtsgrundsatz lautet: Geld hat man zu haben...

Meine praktische Erfahrung in 15 Jahren Vereins-, Verbands- und Parteiarbeit sagen: Du kannst von einem Verein alles kriegen, nur kein Geld. ;)

Dann sollen sie sich aber wie ein vernünftiger Verein aufführen und nicht wie ein Ladendieb: höflich nachfragen, Spendenquittung anbieten (oder das buchhalterisch etwas sauberere Verfahren, spende 50 Euro und wir zahlen Dir eine Rechnung in der Höhe).

Klauen, Namen abschneiden und von Werbung schwätzen, obwohl der Name nirgends genannt wird, ist dagegen nur dummdreist - paßt aber ganz gut auf das Persönlichkeitsprofil vieler Ortsparteivorsitzenden. Und Pleite - überschuldet - kann jede Gliederung mit selbständigem Budget sein, wenn die Bundespartei das nicht ausgleicht.

Kurz vor einem Wahltermin wäre, wenn der Umzug des Fredstarters ohnehin in Planung ist, eine Strafanzeige gem. § 106 UrhG (Geld- oder Freiheitsstrafe bis drei Jahre) und entsprechende Indiskretion an die Lokalpresse das Mittel - freilich haben dann das Parteiwurstblatt die Heinzelmännchen gestaltet. Wenn man aber da wohnen bleiben und das Elternhaus eben nicht verkaufen will, vielleicht eher nicht, vor allem wenn man Kinder hat. Der Nachbarn und vor allem der kleinen Lokalfürsten Einfallsreichtum ist quasi grenzenlos, wenn es darum geht, sich für ein vermeintliches Ungemach zu rächen.
 
Zuletzt bearbeitet:
@TO:
ein dickes problem an der sache könnte es werden, falls irgendwelche "mitmenschen" meinen, sich oder andere rächen zu müssen.
deshalb würde ich dem (saft-) laden das ausstellen einer spendenquittung anbieten, mit eben der wertangabe, welche bei unerlaubter veröffentlichung fällig wird (bzw. würde).
also durchaus das drei- bis fünffache des marktüblichen honorars.
 
Also ich möchte nochmal klarstellen, dass es mir nicht darum geht Kapital aus der Geschichte zu schlagen!
Wenn es nach mir gegangen wäre hätte ich die Sache ja auch auf sich beruhen lassen. Wie bereits erwähnt, hatte ich die Zeitschrift schon entsorgt.
Aber dieses Bierchen trinken gehen mit meinem Nachbarn hat die Angelegenheit nur verschlimmbessert. Oder würdet ihr euch in meiner Situation mit einem Was-willst-du-eigentlich-Lächeln ins Gesicht grinsen lassen.
Auch wenn ich kein professioneller Lichtbildner bin, habe ich trotzdem Zeit und Arbeit in die Aufnahmen gesteckt. Nicht nur bei den Aufnahmen, sondern auch bei der digitalen Entwicklung. Marschiere ja nicht mit einer Knipse los und stelle solche jpg-Fotos dann auf meine HP mit der ich im fotografischen Sinne auf mich aufmerksam machen möchte.
Mir würde es vollkommen reichen, wenn ihm bewusst wird das er dort einen Fehler gemacht hat und das es so nicht geht! Alleine mit reden komme ich da allerdings nicht weiter. Also braucht er da mal einen Denkzettel!
Man kann sich doch nicht alles gefallen lassen!:grumble:
 
@TO: auf ein vernünftig entwickeltes unrechtsbewusstsein kannste bei vielen menschen wohl eher lange warten -- auf einsicht würde ich nicht bauen.
was alles gilt in unserer gesellschaft nicht als "kavaliersdelikt"?
 
Absolut richtig und du musst dich auch nicht rechtfertigen. Selbst wenn das Bild völlig schlecht wäre (was es ja offensichtlich nicht ist, sonst hätten sie es nicht verwendet), hättest du Urheberrechte. Wer dann seinen Rechtsverstoß auch noch weg- und dem Rechteinhaber Schuld einreden will ("stell dich nicht so an"), ist IMO nicht nur nicht gesellschaftsfähig, sondern gehört auch mal an die Gesellschaft und ihre Normen erinnert.
Schreib ne Rechnung mit den genannten 2x 100% Aufschlag (unerlaubt, Nichtnennung) und wenn du nicht einen Wahlsieg und anschließende Repressalien befürchten musst, mach es auch ruhig öffentlich.
 
Also ich möchte nochmal klarstellen, dass es mir nicht darum geht Kapital aus der Geschichte zu schlagen!

Nun, von "Kapital" oder "Vermögen" zu sprechen ist im Zusammenhang mit Bildnutzungshonoraren auch verfehlt. Hat man bspw. eine Tageszeitung oder eine Werbeagentur, also Leute, die von Berufs wegen das Urheberrecht kennen (zumindestens ihr eigenes), beim Klauen erwischt, dann läuft das in einem Gerichtsprozeß, auf den es der eine oder andere in seiner grenzenlosen Weitsicht gerne ankommen läßt, meist auf einen Schadenersatz hinaus. Und der wird eben - womit sonst - in Geld geleistet.

Dein Nachbar scheint zu der Kategorie zu gehören, die ob ihres Wahlamtes für sich Narrenfreiheit reklamieren. Und solche Leute werden dann, wenn es bis dahin keiner erfolgreich einen Strafprozeß angestrengt hat, meist im hohen Alter Ehrenvorsitzende, egal was sie bis dahin alles angestellt haben. So ein kleiner Bilderklau ist gegenüber dem, was da üblicherweise alles unter den Teppich paßt, ziemlich harmlos.

Wenn es nach mir gegangen wäre hätte ich die Sache ja auch auf sich beruhen lassen. Wie bereits erwähnt, hatte ich die Zeitschrift schon entsorgt.
Aber dieses Bierchen trinken gehen mit meinem Nachbarn hat die Angelegenheit nur verschlimmbessert. Oder würdet ihr euch in meiner Situation mit einem Was-willst-du-eigentlich-Lächeln ins Gesicht grinsen lassen.
...
Mir würde es vollkommen reichen, wenn ihm bewusst wird das er dort einen Fehler gemacht hat und das es so nicht geht!

Die übliche Masche eines ertappten notorischen Bilderdiebes, wenn er auf seine Erwerbsgrundlage angesprochen wird, ist es, ausfallend zu werden. Deshalb geben sich Leute, deren Bilder reißenden Absatz finden, mit solchen Zeitgenossen gar nicht mehr selbst ab, sondern sichern die Beweise und munitionieren ihren Anwalt damit auf.

In einem Fall wie Deinem sind die publikumswirksamen und strafrechtlichen Aspekte aber wesentlich interessanter als die zivilrechtlichen, auch wenn mancher das Honorar aus mehreren Bildern nicht als Krümelei empfindet.
Sofern die Lokalpresse wirklich ausführlich berichten sollte (die werden entweder das Thema dankbar aufgreifen oder den Schwanz einziehen), kann sich der Staatsanwalt schlecht mit dem Argument mangelnden öffentlichen Interesses vor seiner Arbeit drücken. Und die Partei hat dann auch gleich einen Schuldigen, wenn die Wahl in die Hose gegangen ist.
 
Gleich sieben dieser Schnappschüsse habe ich erst kürzlich in einer Printausgabe des Ortsverbandes einer politischen Partei wiedergefunden.
...
Daraufhin bekam ich zu hören, dass ich mich mal nicht so anstellen solle und froh sein könne Gratis-Werbung zu bekommen. Tatsächlich wäre ich darüber auch sehr erfreut und dankbar gewesen, blöd nur, dass nirgends mein Name oder meine Webseite erwähnt wird. Selbst mein Wasserzeichen wurde säuberlich weggeschnitten.

Grade bei Politik wäre ich da vorsichtig und würde mich nicht vor den Karren so mancher Partei spannen lassen wollen!

Und was für eine tolle Partei muss das dann in deinem Falle auch noch sein, wenn sie derart ungesetzlich handelt?! Entfernte Wasserzeichen sind ein unwiderlegbares Indiz für kriminellen Vorsatz.

Da würde ich aber mit der ganz dicken Pfanne draufhauen wollen. Der Nachbarschaftsbonus sollte nicht zu einem Schutz des Täters führen.

Meine erste Wahl und somit mein Tip an dich wäre in diesem Fall http://www.koetzfusbahn.de

Zwar heißt es, "Vor Gericht und auf hoher See ist man in der Hand Gottes", aber dieser Fall ist eindeutig. Dennoch wirds einen Anwalt brauchen. Macht ja nix. Wird dich ja nix kosten, sondern dir Gewinn bringen.
 
Wer dann seinen Rechtsverstoß auch noch weg- und dem Rechteinhaber Schuld einreden will ("stell dich nicht so an"), ist IMO nicht nur nicht gesellschaftsfähig, ...

Du lebst vermutlich nicht auf dem Land und hast eigene Erfahrungen mit Vereinsmeiern vermieden? Dieses Verhalten ist sowohl Ursache, als auch Folge der brillianten Gesellschaftsfähigkeit solcher Leute. Ein Strafverfahren führt vielleicht zu einem temporären Wechsel im Vereinsvorsitz, schadet aber nicht unbedingt dem gesellschaftlichen Ansehen. Im Einzelfall sorgt das auch mal für eine Sympathiewelle und einen erdrutschartigen Wahlerfolg.
 
Da hast recht, aus der Stadt ist sowas leicht geschrieben. :o
Wobei ich Seilschafterei nicht als Gesellschaft bezeichnen würde - aber das wird hier OT.
 
Da hast recht, aus der Stadt ist sowas leicht geschrieben. :o

Korrekt. An Beispielen wie dem Knallerbsenstrauch lernt man eindrucksvoll, wie plötzlich der Wunsch nach guter Nachbarschaft in den Hintergrund treten kann. Da parkt des Nachbars Auto ständig in des Fredstarters Garageneinfahrt, da brechen, da das wohl nicht der Parteivorsitzende irgendeiner 0,x%-Splittergruppe ist, auf unerklärliche Weise die schulischen Leistungen der Kinder ein, von einem Lehr- oder Arbeitsplatz ganz zu schweigen ...
Es gibt vielfältige Möglichkeiten, die nicht in jedem Falle auch justitiabel sind. Und Anwälte wollen, da sie bei Annahme eines neuen Mandates Erfolgsaussichten der Sache und die Solvenz der Gegenpartei noch nicht richtig einschätzen können, immer auch ein bißchen Vorschuß auf ihre eigenen, zumindest aber auf die Gerichtskosten.

Wobei ich Seilschafterei nicht als Gesellschaft bezeichnen würde - aber das wird hier OT.

Das heißt heute aber "Networking" und nicht mehr "Seilschaft" :angel:.
 
Ich würde eine RE schicken die im Rahmen liegt. Ich meine für unerlaubte Bilderverwendung im Privaten Bereich, gibts es nen Regelsatz von 150 Euros, wenn diese dann noch kommerzielle genutzt werden, sinds gleich 300 Euros.

Die Partei wird schon genug Sachen laufen haben, die untern Tisch fallen weil sie nicht an die Öffentlichkeit gelangen sollen.

Ich würde mir das nicht bieten lassen. Das Recht steht auf deiner Seite und alles andere wäre nen Freihfahrtsschein zum Bilderklau.
 
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