• Neuer Gutscheincode unseres Partners Schutzfolien24:
    DSLR-Forum2025
    Dauerhaft 10% Rabatt auf alle Displayschutzfolien und Schutzgläser der Eigenmarken
    "Upscreen", "Screenleaf", BROTECT" und "Savvies".
    Der Code ist für alle Geräteklassen gültig.
  • Stimmt ab über die Sieger des DSLR-Forum Fotowettbewerbs September 2025.
    Thema: "Straßenfotografie s/w"

    Nur noch bis zum 30.09.2025 23:59!
    Jeder darf abstimmen!
    Zur Abstimmung und Bewertung hier lang
  • Ich freue mich bekannt geben zu können, dass das DSLR-Forum einen neuen Aktionspartner gewinnen konnte.

    Saal Digital bietet Fotoprodukte in HighEnd-Qualität.
    Für die Mitglieder des DSLR-Forums locken Rabatte und Sonderaktionen!
    Alle Informationen dazu sowie ein tolles Einstiegsangebot unseres neuen Kooperationspartners gibt es hier.
  • In eigener Sache!

    Liebe Mitglieder, liebe Besucher und Gäste
    ich weiß, es ist ein leidiges Thema, aber ich muss es ansprechen: Werbung, Werbeblocker und Finanzierung des Forums.
    Bitte hier weiterlesen ...

  • Nicht erreichbare Adressen im Benutzerkonto
    Wir bekommen zurzeit eine große Anzahl an E-Mails, die das System zum Beispiel als Benachrichtigungen an Nutzer verschickt,
    als unzustellbar zurück, weil z.B. die Adressen nicht erreichbar sind oder das Postfach gar nicht existiert.
    Stellt doch bitte sicher, dass die Benachrichtigungen, die ihr vom System erwartet, auch zugestellt werden können.
    Nicht erreichbare E-Mail-Adressen sind dazu wenig hilfreich.
    Danke!
WERBUNG

Bilder geklaut, was tun?

Als Fotograf, egal ob Amateur oder Profi, bist du der Urheber und hast die alleingen Nutzungsrechte an deinen Fotos. Wenn sie jemand von deiner Webseite kopiert und auf seine eigene stellt, hat er dein Nutzungsrecht verletzt - egal ob es eine private oder eine kommerzielle Webseite ist. Dafür kannst du ihm eine finanzille Vergütung fordern. Beispiele für übliche Honorare findest du etwa beim Deutschen Journalisten Verband, unter www.djv.de gibt es Tabellen mit den Honorarsätzen für Bildjournalisten. Bei Auseinandersetzungen gelten die als angemessener Maßstab. Bei publizistischer Nutzung - nicht anderes ist die offene Verbreitung im Internet - ohne Nennung des Namens des Fotografens wird das doppelte Honorar fällig.
Wenn du deinen Bekannten ärgern willst, schicke ihm eine Rechnung. Wenn er nach Fristsetzung und Mahnung nicht zahlt, kannst du zum Amtsgericht gehen und dir einen Mahnbescheid ausstellen lassen. Dann muss er zahlen oder riskiert einen Rechtsstreit, den er nicht gewinnen kannn (falls du die Nutzung beweisen kannst, etwa durch Sreenshots). Oder du lässt es einfach bleiben. Den Anwalt würde ich mir sparen, zumindest wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.
 
Kann denn softwaretechnisch immer einwandfrei und sauber nachgewiesen werden, dass man selbst die Bilder geschossen hat? Oder gibt es Mittel und Wege die geklaute Bilddatei so zu verändert, dass die Erbringung dieses Nachweises unmöglich wird?


Hängt sicher im Wesentlichen vom Inhalt des Bildes ab. Bei nem blauen Himmel wirds vermutlich schwerer als beim Akt von Oma Frieda ;)
 
Er meinte da wohl eher, ob man an der Bilddatei an sich (nicht am Foto) erkennen kann von wem das Bild geknippst wurde.
Nein das kann man eigentlich nicht, die EXIFs kannst du ja auch ganz einfach entfernen. Ansonsten eben wie der Vorredner schon sagte.
 
Hängt sicher im Wesentlichen vom Inhalt des Bildes ab. Bei nem blauen Himmel wirds vermutlich schwerer als beim Akt von Oma Frieda ;)

So lange er den Nachweis nicht erbringen kann, wird auch die entblöste Oma Frieda nicht weiterhelfen können. Es sei denn, sie tritt als Zeugin auf, aber auch dann kann ja just im Augenblick des Digitalisierens der unendlichen Schönheit, von einer weiteren Person, dem Beklagten nämlich, eine Ablichtung erstellt worden sein. Und im Besitz dieser Bilder befindet sich jetzt u.a. der Kläger. Seine eigenen, nicht so gut gelungenen Bilder hat er vernichtet. Es war sozusagen eine Verzweiflungstat. (Spieß umgedreht!)
 
So lange er den Nachweis nicht erbringen kann, wird auch die entblöste Oma Frieda nicht weiterhelfen können. Es sei denn, sie tritt als Zeugin auf, aber auch dann kann ja just im Augenblick des Digitalisierens der unendlichen Schönheit, von einer weiteren Person, dem Beklagten nämlich, eine Ablichtung erstellt worden sein. Und im Besitz dieser Bilder befindet sich jetzt u.a. der Kläger. Seine eigenen, nicht so gut gelungenen Bilder hat er vernichtet. Es war sozusagen eine Verzweiflungstat. (Spieß umgedreht!)

OK, aber das würde ja die Zeugin bestätigen können.

Etwas anderes: Ich persönlich veröffentliche meine Fotos wenn, dann nicht in voller Auflösung (spart Speicherplatz im Netz) und kann so ebenfalls ein Indiz, wenn nicht sogar einen Beweis anbringen, wenn ich das umstrittene Bild in einer höheren Auflösung vorweisen kann. Klar, kann ein Profi etwas nachvergrößern, aber wenn der Beschuldigte das Bild in 1024x... runtergeladen hat, und ich unter Umständen sogar noch das RAW-Bild habe? Das sollte überzeugend sein, oder?
 
Hi,
da mir jetzt soviel neues von euch zugetragen worden ist, melde ich mich auch mal wieder.

Die Bilder könnte ich schon beweisen, ich habe ja noch die originale. Die im Netz sind max 600 X ... pixel
Zu den Fotos an sich: Es sind von mir gemachte Hundefotos, die da es sich um süße kleine Hunde und auch Welpen(immer so süß) handelt, mit Sicherheit ein Hingucker sind.

Habe jetzt beschlossen, die sache nach @gekawe Vorschlag zu ende zu führen. Wenn ich auch vll nicht bis zum Mahnbescheid gehen werde. Aber androhen kann ich es ja mal.
Normalerweise würde ich das ganze nicht so verbissen und engstirnig sehen, aber mir geht es jetzt ums prinzip.
Wer sonst Bilder von meiner HP haben will kriegt die auch. Fühle mich dann sogar etwas in meiner Arbeit/Hobby bestätigt
 
Zuletzt bearbeitet:
Diese währe aber menschlich das allerletzte, und ist nicht mein Niveau. Wir werden sehen. Ein Sprichwort sagt: Wer zuletzt lacht, lacht am besten.:ugly:

Ich denk in deinem Fall geht es doch deutlich mehr um das "persönliche" als um das Vergehen ansich. Und dahingehend ist immer die Frage wie viel Größe man Zeigt, ob man nachkartet oder drüber steht.
Ist jetzt nicht persönlich gemeint, aber ich hab die Erfahrung gemacht das man im Leben glücklicher wird wenn man öfter mal "******* drauf" sagt ;)


So wie zwischen "will nicht, dass jemand anderes seine Bilder verwendet" und "die Schlümpfe des Nachbarn blöd finden" ja auch. Vor allem, wenn es seine Schlümpfe sind. ;)

Ok, mit blöden Schlumpfvergleichen wären wir dann durch :top:
 
Habe jetzt beschlossen, die sache nach @gekawe Vorschlag zu ende zu führen. Wenn ich auch vll nicht bis zum Mahnbescheid gehen werde. Aber androhen kann ich es ja mal.

Naja, wenigstens spart sich der 'Beklagte' dann das "schlecht über dich reden", er braucht dann nur noch deine Schreiben rumzeigen. :top:
 
Ich kann mein Rad auch unabgeschlossen in der Stadt stehen lassen, und mich hinterher mächtig drüber aufregen das es jemand geklaut hat, und der riesen Aufriss sei mir dann auch gegönnt... aber darf ich mich da wundern? nö...

Vielleicht nicht. Aber sollte mir das passieren und ich das Fahrrad am naechsten Tag bei meinem Nachbarn sehen, dann wuerde ich ihn trotzdem anzeigen. Oder zumindest dafuer sorgen, dass ich mein Fahrrad wiederbekomme (wie, ist dann wohl im speziellen Fall zu klaeren).


Und bei flashbasierten Galerien wird es für den "normaluser" sogar richtig schwer die Bilder "einfach so" runterzuladen.

Nicht wirklich (Screenshots sind ziemlich einfach anzufertigen).
 
@ nokman: u got mail. ;)

ach an alle, die sich fragen wie man denn nachweist, dass das bild von einem selbst ist: nun ein nachweis zu führen, dürfte wirklich schwierig sein. aber einen richtigen nachweis braucht´s auch nicht. juristen reden da mal gern von anscheinsbeweis oder beweis des ersten anscheins (was´n ******deutsch).

auch wenn man es nicht glaubt: auch gerichte sind nicht von gestern und haben das problem der beweisschwierigkeiten durchaus erkannt. gibt da mittlerweile auch einiges an (fundierten) entscheidungen dazu. so hat bspw. das lg mü I eine wichtige entscheidung zu der frage getroffen. der "tenor" in kurzform:

1. meta und exif dateien sind für den "nachweis" der urheberschaft völlig ungeeignet, da diese leicht zu ändern sind.

2. kann ich eine ganze reiche von fotos vorlegen, auf der oben erwähnte oma xy zu sehen ist, spricht dies für die urheberschaft (egal ob einzelne bilder der reihe gelöschtt sind). es muss nur erkennbar sein, dass es eine zusammenhängende serie ist (lichtverhältnissen, fortlaufende dateinamen etc.)

3. ganz wichtig: nicht unbedingt die bildgröße/auflösung, sondern die dateigröße lässt rückschlüsse zu. der normale "klau" im inet wird das herunterladen und verwenden einer jpg-datei oder png-datei sein. habe ich zuhause aber noch irgendwo das unbehandelte - größere - original (vlt sogar eine raw-datei) ist der drops für die gegenseite gelutscht. :evil:

diese punkte reichen heute für den "nachweis" vor gericht aus. damit wird ein anscheinsbeweis erzeugt. mit diesem anscheinsbeweis spiele ich den ball in einer gerichtlichen auseinandersetzung der gegenseite zu. will diese nämlich den anscheinsbeweis erschüttern, müsste sie beweisen, dass sie selbst urheber des strittigen bildes ist. und ein solcher beweis dürfte der gegenseite regelmäßig schwer fallen. (*sarkasmus an* was lernen wir daraus? nicht nur das bild, sondern auch die camera incl. memorycard klauen. *sarkasmus off*)
 
Nicht wirklich (Screenshots sind ziemlich einfach anzufertigen).

Ja, für dich, aber viele, die ich kenne, können mit dem Wort Screenshot wenig anfangen und wissen erst recht nicht, wie das gehen soll (wenn sie Fotos von schuelerVZ laden wollen scheitern sie schon... insofern reicht es für einen großen Teil schonmal aus)
 
Ich finde, Bilderklau sollte rigeros verfolgt werden.PUNKT

Ich möchte niemanden davon abhalten der aus prinzipiellen Gründen oder wegen persönlicher Fehden unbedingt nen Aufriss machen möchte. Aber bei all den Aktionen frag ich mich oft, ob der reine Faktor Aufwand/Zeit/Geld wirklich in einem Verhältnis zum Ergebnis steht.

Ich veröffentliche Fotos von Veranstaltungen, die die Teilnehmer dann bestellen können
Auch digitale Dateien werden zur Verwendung auf HP`s verkauft.

Ich habe letzt erst auf einer allseits bekannten I-Net-Plattform mind 25 Bilder von mir gefunden
Allesamt aus der Galerie rauskopiert und veröffentlicht.
Sogar auf privaten HP s wurde ich fündig.

Tlw ist mein ( jetzt 3 Zeilig über das Bild verteilte) wasserzeichen drauf...allerdings nicht immer wirklich lesbar, da manche die Bilder verkleinern

Soll ich einfach zusehen??
Andere bestellen und zahlen für genau das...

Ich habe gebeten, die Bilder zu entfernen..
auch her wurde ich blöd angemacht
...stell dich nicht so an
..hast nix besseres zu tun ...etc...

Ich finde in diesem Punkt sollte man auf sein recht beharren.
Ich brauch ansonsten keine Fotos mehr zum Kauf anbieten und kann sie gleich verschenken, oder??

Im übrigen weiß ich von vielen "Berufskollegen/innen", daß sie nicht zimperlich sind.

Die schicken gleich ne dicke Rechnung und verdienen damit manchmal sogar mehr, als mit dem eigentlichen Verkauf.

LG, Fotofee
 
Ich kann mein Rad auch unabgeschlossen in der Stadt stehen lassen, und mich hinterher mächtig drüber aufregen das es jemand geklaut hat, und der riesen Aufriss sei mir dann auch gegönnt... aber darf ich mich da wundern? nö...
Das ist dieselbe "Logik", nach der man auch sagen kann: "Du bist selbst schuld, daß Du vergewaltigt wurdest - warum läufst Du auch mit so aufreizender Kleidung durch den Stadtpark."
 
Hi,
wahrscheinlich schon 1000mal behandelt, frag ich mal trotzdem.
Versetzt euch bitte mal in meine Lage:

Eine Person (sagen wir mal ein bekannter, freund jetzt nicht mehr) hat Bilder von meiner HP geklaut, und benutzt diese auf seiner Gewerblichen Homepage.
Nachdem ich das bemerkt habe, habe ich ihn darauf angesprochen, gesagt er möchte das bitte lassen oder mich vorher fragen.
Danach hab ich alle neuen Bilder mit Copyright versehen.
Die dreistigkeit geht soweit, das man sogar das copyright entfernt und die Bilder trotzdem weiter benutzt.
Auf den Bildern sind meistens nur Hunde abgebildet. das sind nicht alles meine eigene Hunde, ich habe aber die Fotos gemacht.
Nach Ansprache auf den erneuten Diebstahl wurde mir zuverstehen gegeben: stell dich nicht so an.
Eigentlich hätte ich auch gar nix weiter unternommen. Da jetzt aber auch persönlich gegen mich intregiert wird, möchte ich das meine Bilder von seiner Homepage verschwinden.
Ich habe keine direkte einwilligung der Hundebesitzer die Bilder zu veröffentlichen. Die Besitzer wissen aber, das die Bilder auf meiner HP veröffentlicht werden könnten(falls sie mir gefallen), die ich mache.

Wenn ich jetzt zum Anwalt gehen würde, da ich mir nicht mehr zuhelfen weiß, und reden keinen Sinn macht, was würde der machen?
Oder wie würdet ihr jetzt an meiner Stelle reagieren?
Einfach denken, sind ja nur Bilder.
Kann ich evtl. auch noch Ärger mit den Hundebesitzer bekommen???
Leider bin ich total ratlos, und wirklich sehr angk....:mad:

Gruß
Nokman

Urheberrechtsverletzung bei gewerblicher Nutzung im Internet kostet richtig Geld. :evil:

Ich habe bei sowas 250,- Schadenersatz pro Bild kassiert. Dazu kamen dann noch die Anwaltskosten und natürlich wurde auch eine Unterlassungserklärung unterschrieben. :D

Mein Rat: Screenshots machen, deinen Email-Verkehr ausdrucken und zum Fachanwalt für Medienrecht damit.

Bild geklaut und keine Namensnennung... Die wissen, wie man sowas handhabt. :top:
 
Weist du, lieber wer auch immer du bist, es geht hier nicht um Ahnung oder sonstiges. Nur isses doch nervig wenn jeder seine Bilder "ungeschützt" irgendwo im Internet verteilt und sich hinterher auch noch drüber aufregt wenn sie jemand "wegnimmt"...

Ebenso unverständlich ist es dann wohl auch, wenn Leute sich darüber beschweren, dass sie z.B. abends irgendwo überfallen werden, weil sie keine UZI tragen oder Leibwächter dabei haben?!? :confused::eek::confused:

Bilder sind in den allermeisten Fällen "ungeschützt".

Urheberrechtsverletzungen bleiben Urheberrechtsverletzungen - da gibt es genau NULL dran zu diskutieren.
 
Ich finde, Bilderklau sollte rigeros verfolgt werden.PUNKT

Sehe ich genauso, man kann ja ein Auge zudrücken, aber wie dreist es manchmal ist, wenn man gegen vorgehen will, dann sollte man da nicht mit "ach komm, ist doch NUR ein Foto" von abgehalten werden.

Urheberrechtsverletzungen bleiben Urheberrechtsverletzungen - da gibt es genau NULL dran zu diskutieren.

Das sehe ich genauso, wenn die Musikindustrie wegen "nur Musikdateien" randalieren darf, dann darf der kleine Fotograf mit seinem Bild das auch...
 
Also wenn ich nicht will das meine Bilder auf anderen HP's erscheinen oder ich damit Geld verdienen will, zeige ich sicher nicht bei Flickr oder nur in niedriger Auflösung und mit Copyright übers Bild.
Von meinen Bilder sind einige auf diversen HP's, ok mit Quellenangabe.
 
WERBUNG
Zurück
Oben Unten