Als Fotograf, egal ob Amateur oder Profi, bist du der Urheber und hast die alleingen Nutzungsrechte an deinen Fotos. Wenn sie jemand von deiner Webseite kopiert und auf seine eigene stellt, hat er dein Nutzungsrecht verletzt - egal ob es eine private oder eine kommerzielle Webseite ist. Dafür kannst du ihm eine finanzille Vergütung fordern. Beispiele für übliche Honorare findest du etwa beim Deutschen Journalisten Verband, unter www.djv.de gibt es Tabellen mit den Honorarsätzen für Bildjournalisten. Bei Auseinandersetzungen gelten die als angemessener Maßstab. Bei publizistischer Nutzung - nicht anderes ist die offene Verbreitung im Internet - ohne Nennung des Namens des Fotografens wird das doppelte Honorar fällig.
Wenn du deinen Bekannten ärgern willst, schicke ihm eine Rechnung. Wenn er nach Fristsetzung und Mahnung nicht zahlt, kannst du zum Amtsgericht gehen und dir einen Mahnbescheid ausstellen lassen. Dann muss er zahlen oder riskiert einen Rechtsstreit, den er nicht gewinnen kannn (falls du die Nutzung beweisen kannst, etwa durch Sreenshots). Oder du lässt es einfach bleiben. Den Anwalt würde ich mir sparen, zumindest wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.
Wenn du deinen Bekannten ärgern willst, schicke ihm eine Rechnung. Wenn er nach Fristsetzung und Mahnung nicht zahlt, kannst du zum Amtsgericht gehen und dir einen Mahnbescheid ausstellen lassen. Dann muss er zahlen oder riskiert einen Rechtsstreit, den er nicht gewinnen kannn (falls du die Nutzung beweisen kannst, etwa durch Sreenshots). Oder du lässt es einfach bleiben. Den Anwalt würde ich mir sparen, zumindest wenn du keine Rechtsschutzversicherung hast.