Genau, das ist es nämlich, die Netzwerke sichern sich durch AGB ab und verlagern die Schuld auf "deinen Freund" und andererseits sitzt dann schuelerVZ z.B. nicht in Deutschland und ist kaum greifbar (als britische Limited).
Der Betreiber der Website kann die Haftung nicht einfach auslagern. Er haftet in jedem Fall ab dem Augenblick, wo er von dem Rechtsverstoß Kenntnis erhält und ihn nicht umgehend abstellt, und er haftet von Anfang an, wenn er sich die Inhalte seiner User "zu eigen" macht. Und je nach Einzelfall und Gericht haftet er außerdem auch noch in einer Reihe von anderen Fällen.
Wenn der Betreiber der Website haften muß, weil ihm ein User eine Rechtsverletzung "untergeschoben" hat, dann kann er anschließend versuchen, diesen User in Regress zu nehmen. Das scheitert regelmäßig dann, wenn der sich anonym bzw. ohne Identitäts-Check anmelden konnte, dann bleibt der Betreiber der Website auf seinem Schaden sitzen. Und natürlich auch dann, wenn bei dem User nichts zu holen ist.
Daß der Betreiber nicht in Deutschland sitzt, macht es unter Umständen schwieriger, in ihn Regress zu nehmen, aber es macht es nicht unmöglich, und mancher Betreiber hat auch schon erlebt, daß er sich in einem Staat angesiedelt hat, wo solche Rechtsverletzungen deutlich teurer kommen als in Deutschland. (Als Urheberrechtsverletzer sollte man nicht in den USA ansässig sein - davon abgesehen, daß dort die Schadensersatzsummen erheblich höher sind, besteht eine reelle Chance, auch recht schnell im Knast zu landen...)
schuelerVZ sitzt übrigens in Deutschland (studiVZ Limited, Saarbrücker Str. 38
10405 Berlin), und daß es als Ltd. nach englischem Recht organisiert ist, ändert nichts an der Haftungsfrage.
Die "Ltd" sagt nur, daß die Gesellschafter nur bis zu der (niedrigeren) Höhe des Stammkapitals für Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften. Die Gesellschaft selbst haftet mit ihrem gesamten Vermögen und wird im Konkursfall genauso einem Konkursverwalter unterstellt wie eine deutsche GmbH.
Da habe ich einen Fall mitbekommen, wo ein Mädchen freizügige Fotos gemacht hat, ein Freund hat die Speicherkarte genutzt, Bilder gesehen und bei schuelerVZ hochgeladen - trotz mehrmaligen Hinweisen der Eltern, Drohung rechtlicher Schritte und auch nach Konfrontation mit der Sat.1-Redaktion waren die Fotos immernoch online abrufbar.
Solche Stories habe ich auch schon öfter gehört - wenn man es nachrecherchiert, liegt es jedesmal daran, daß die Betroffenen zwar laut jammern, aber dann doch nie in die Hufe kommen, einfach mal rechtliche Schritte
einzuleiten.
Ich habe ähnliche Erfahrung (nicht mit solchen Fotos

) gemacht, also "normales" Foto und jemand veröffentlicht es. Ich bitte ihn und zeitgleich den Support, es zu löschen, nichts passiert, ich melde das Bild, melde es nach einer Woche nochmal, melde es eine Woche lang jeden Tag, es ist seit mittlerweile fast 2 Jahren immernoch online - weder User noch Support haben meine Rechte geachtet...
Ein Anwalt erledigt das Problem in 48 Stunden für Dich. Wenn Du allerdings selber erstmal zwei Jahre wartest, braucht er ein paar Monate länger, denn dann bekommst Du keine einstweilige Verfügung mehr. (Weil dann keine Eilbedürftigkeit mehr gegeben ist.)