Nein, er verletzt das Urheberrecht.
Ich kann langsam diese "Raubkopierer sind Verbrecher"-Rhetorik nicht mehr hören.
Einigen wir uns doch einfach auf: Urheberrechtsverletzer sind Straftäter. Sie begehen eine Straftat, die als Vergehen eingestuft ist.
("Verbrechen" sind Straftaten, die mit einer
Mindeststrafe von einem Jahr Haft oder mehr belegt sind. (z. B. Raub, Körperverletzung mit Todesfolge, schwere Brandstiftung, schwerer sexueller Missbrauch, Rechtsbeugung, Mord, Totschlag, etc.pp. Alle anderen Straftaten sind "Vergehen".)
Wie auch immer: Es ist hier bekannt, dass ich einige Teile des Urheberrechts als nicht mehr zeitgemäß kritisiere. In vielen Fällen würde ich ein "Stell dich nicht so an." daher durchaus unterstützen. Wenn allerdings Fotos bewusst und ohne Nennung des Urhebers verwendet werden, zumal noch kommerziell (wirklich kommerziell oder kommerziell im Sinne von "auf der Site ist unten rechts ein Werbebanner eingeblendet"?), hört auch für mich der Spaß auf.
Am Rande angemerkt: mich hat mal die unerlaubte "ganz private Nutzung" eines Fotos von mir auf einer Website ein paar 100 DM gekostet.
Ein Verlag hatte schon mit mir abgesprochen, das Foto als Umschlagbild für ein Buch zu verwenden, aber dann entdeckte jemand dort, daß das Foto die Runde auf diversen Internet-Seiten gemacht hatte, und man trat vom Vertrag zurück, da man die Exklusivität nicht mehr gewahrt sah.
Als ich die Sache dann recherchierte, stellte sich heraus: ich hatte das Bild vorübergehend, in kleiner Web-Version, in einer Online-Galerie gezeigt, und dann wieder rausgenommen, als der Verlag Interesse bekundete. Ein User jener Galerie hatte das Bild kopiert, auf seine private Website gesetzt, dort hatte es jemand kopiert, und auf einer Website hochgeladen, wo viele User irgendwo im WWW gefundene Bilder hochluden, die sie irgendwie toll fanden.
Das wird gern übersehen: wer ungefragt anderer Leute Bilder klaut und veröffentlicht, schädigt damit in manchen Fällen durchaus die kommerzielle Verwertbarkeit der Bilder für den Rechteinhaber.
Einen Bilderklauer konnte ich dingfest machen, und das wurde dann etwas teurer für ihn, weil nämlich in dem Fall tatsächlich ein Schadensersatz gefordert werden konnte, weil sich ein bezifferbarer materieller Schaden nachweisen lies.
Den Schaden, der durch den Vertrauensverlust in der Zusammenarbeit entstand, kann man leider nicht beziffern.