Hi,
wahrscheinlich schon 1000mal behandelt, frag ich mal trotzdem.
Versetzt euch bitte mal in meine Lage:
Eine Person (sagen wir mal ein bekannter, freund jetzt nicht mehr) hat Bilder von meiner HP geklaut, und benutzt diese auf seiner Gewerblichen Homepage.
Nachdem ich das bemerkt habe, habe ich ihn darauf angesprochen, gesagt er möchte das bitte lassen oder mich vorher fragen.
Wurden die Bilder danach denn entfernt?
Nach Ansprache auf den erneuten Diebstahl wurde mir zuverstehen gegeben: stell dich nicht so an.
Das ist dann immer der Punkt, an dem
ich denke: Gut, ok, dann kommt jetzt eben die große Keule, du hast es nicht anders gewollt.
Ich habe keine direkte einwilligung der Hundebesitzer die Bilder zu veröffentlichen.
Die brauchst Du auch nicht in jedem Fall.
Wenn ich jetzt zum Anwalt gehen würde, da ich mir nicht mehr zuhelfen weiß, und reden keinen Sinn macht, was würde der machen?
Wenn ich jetzt mal unterstelle, daß es ein
kompetenter, guter Anwalt ist:
- mit Dir zusammen den Sachverhalt analysieren
- Dir die Rechtslage erklären
- Dir die rechtlichen Optionen erklären, die Du hast
- nach Deiner Vorgabe dann entsprechend tätig werden, wenn Du ihn damit beautragst
Im Normalfall hieße das: der Nachbar bekommt vom Anwalt eine kostenpflichtige Abmahnung, zu der eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung gehört. Wenn der Nachbar die unterschreibt, verpflichtet er sich bei einer Konventionalstrafe von X Euro, künftig keine Fotos mehr von Dir unerlaubt zu veröffentlichen und die bereits veröffentlichen Fotos von seiner Website zu entfernen.
Außerdem könnte entweder eine Rechnung beiliegen für die bisherige Nutzung, oder aber erstmal verlangt werden, Auskunft über Dauer und Umfang der bisherigen Nutzung zu geben.
An dem ganzen Stapel ist außerdem die Rechnung des Anwaltes angeklammert, die Dein Nachbar bezahlen muß.
Reagiert der Nachbar darauf nicht wunschgemäß, wird Dein Anwalt Dich fragen, ob er die Sache nun vor Gericht bringen soll. (Anderenfalls mußt Du nämlich die Anwaltsrechnung zahlen.) Und dann geht die Sache vor Gericht, und sofern Dein Anwalt nicht aus Unfähigkeit einen viel zu hohen Streitwert angesetzt oder andere Formfehler gemacht hat, wird das Gericht einen entsprechenden Beschluß erlassen. Die Kosten für das Verfahren muß der Unterlegene, also der Nachbar, zahlen. Ist er nicht zahlungsfähig, zahlst Du Deinen Anwalt selbst, und Dein Gerichtskostenvorschuß wird einbehalten (wenn ich das richtig erinnere; mit Gerichtskostenfragen habe ich mich zum Glück nur sehr selten befassen müssen... Aber über die ganzen Formalien und Kosten informiert Dich eh vorher Dein Anwalt).
Ob und ggf. wann eine einstweilige Verfügung möglich bzw. sinnvoll ist, mußt Du mit dem Anwalt klären, eine eV bedingt u.a. immer "Eilbedürftigkeit", und wenn die Fotos schon seit Monaten unzulässig veröffentlicht werden, ist die wahrscheinlich nicht mehr gegeben. Sollte der Nachbar die Abgabe der Unterlassungsverpflichtung verweigern, könnte sich das wieder ändern, denn dann steht klar zu befürchten, daß der Gegner beabsichtigt, die Rechtsverletzung fortzusetzen.
Auch aber das sind Fragen, die man immer nur im konkreten Einzelfall beurteilen und beantworten kann.
Sinnvollerweise suchst Du Dir für diese Sache ggf. keinen "Feld-, Wald- und Wiesen-Anwalt", sondern einen, der auf Urheber- bzw. Medien-Recht spezialisiert ist. (-> Anwaltskammer fragen)
Was die Frage der von Dir veröffentlichten Hundefotos betrifft... der Militär weiß: am Anfang einer erfolgreichen Offensive steht die Frontbegradigung.
Es wäre ggf. klug, vorher zu überlegen, ob der Nachbar vielleicht irgendwelche Freunde hat, deren Hunde Du mittels Foto veröffentlichst, und wo diese Veröffentlichung in das Eigentumsrecht des Hundeeigentümers eingreift (Foto auf privatem Grund z.B.). Da könnte es sinnvoll sein, die dann vorher zu entfernen, nicht daß die Retourkutsche postwendend kommt.
Oder wie würdet ihr jetzt an meiner Stelle reagieren?
Sorry, aber die Frage ist sinnlos.
Erstens sind wir nicht an Deiner Stelle, und zweitens kennt niemand auch nur ansatzweise alle relevanten Details der Angelegenheit.
Kann ich evtl. auch noch Ärger mit den Hundebesitzer bekommen???
Leider bin ich total ratlos, und wirklich sehr angk....
Dafür sind Anwälte da. Die
klären Sachverhalte.
________________________________________________
Auch das neue "Rechtsdienstleistungsgesetz" (das Meinungen und Kommentare zu Einzelfällen ausdrücklich zulässt) ändert nichts daran, daß es sich bei allen Aussagen, Informationen und Meinungen zu rechtlichen Fragen ausschließlich um die allgemeine Betrachtung der Rechtslage handelt, nicht aber um die "Besorgung fremder Rechtsgeschäfte im Einzelfall" und auch nicht um einen "Rechtsrat". Logisch irgendwie, oder? Teile des oben geschriebenen fallen in die Rubrik: "Ich denke einfach mal laut" und stellen keine "Rechtsberatung" dar. Ich empfehle Dir ganz klar, einen auf diesem Fachgebiet versierten Rechtsanwalt zu konsultieren.